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Probleme bei der Polizei mir LED Rückleuchten

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 14:39

Hallo zusammen,

also muss ein bisschen länger ausholen. Hab mir vor drei Jahren einen 4rer Golf 1,9 TDI gekauft. Beim Kauf waren die anderen Felgen und die LED Rückleuchten dabei. Hab die LED Rückleuchten von der Firma Dectane RV 02 LB black, drin gelassen. Hab andere Federn eingebaut und diese beim TÜV eintragen lassen, hab damals schon gefragt ob diese Rückleuchten zulässig sind. TÜV hat ja gesagt kein Problem hat ja ein E Prüfzeichen. So vor drei Tagen Polizei kontrolle. Sagen die Beamten zu mir das diese LED Rückleuchten nicht zugelassen sind da man die LED´s einzeln austauschen kann. Wollten mir erst 90 € und 3 Punkte abknöpfen. Haben es aber dann sein lassen weil der TÜV ja gesagt hat. So ich war nun gestern beim TÜV nochmal nachprüfen lassen. TÜV Gutachter schaut sich die leuchten an und sagt. Ja man kann diese LED´s austauschen aber dies wäre viel zu aufwändig. Also sind zulässig. So heute wieder zur Polizei. Polizei sagt sind nicht zulässig, tüv hat keine Ahnung von sowas. So wieder raus zum TÜV. TÜV gutachter sagt alles totaler Blödsinn hat ein E Prüfzeichen passt alles. Er klärt dies nun mit der Polizei in den nächsten Tag ab. Hab bei Dectane angerufen die haben gesagt alles in Ordnung. Haben mir das Teile gutachen geschickt aber leider alles nur auf Englisch. Der Polizist hat gesagt das für diese Rückleuchten nur im Jahre 2001 eine Zulassung gab. Diese aber wieder zurück gezogen wurde. Aber warum darf dann die Firma Dectane diese Rückleuchten weiterhin verkaufen wenn es keine Zulassung mehr dafür gibt.

Hoffe irgend jemand kann mir helfen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

ein polizist KANN und DARF nicht beurteilen ob ein teil zulässig ist oder nicht!!!!

Falsch... Es gibt LISTEN, in denen gewisse dinge stehen. Also KANN und muss ein Polizist das beurteilen!

und Wo stehen diese listen? was steht in den listen? mit welcher rechtsgrundlage kann und darf ein polizist ein auto begutachten? und vorallem zuwas haben wir dann noch einen tüv etc? wen du darauf anspielt das auf einer mängelkarte hinten "vorfürhung bei der nächsten polizei dienststelle draufsteht" dann ist damit ein defektes rücklicht etc gemeint. sowas kann auch der shchnittlauch beurteilen.

 

Zitat:

das darf einzig der tüv mensch (dazu hat der nämlich n studium und der dorfbüddel nur eine ausbildung als selbiger).

Ach, ein Meister hat ein Studium... ist mir neu! Nicht JEDER TÜV/ DEKA Mensch ist ein Ing.

ok falsch ausgedrück....ein aas. ein plaketten kleber hat kein studium und darf solche sachen auch nicht beurteilen. was mir aber zu denken gibt das auch im westen dekra mitarbeiter §19.2 bze §21 eintragungn begutachten dürfen aber nicht eintragen dürfen. vgl hierzu "vw treffen in plochingen 2008 mit anschliessender dekra kontrolle".

Zitat:

der polidingens darf in frage stellen und anzweifeln. ob das teil zulässig ist oder nicht hat er nicht zu entscheiden. dazu ist er nicht befugt und auch nicht fähig.

Wenn er es Besser weiss... doch... Dann darf er eine UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG fordern!

Diese wird in diesem fall nur ausgestellt, wenn der Bestandsschutz greift!

unbedenklich was? für ne led funzel? dazu isn e zeichen drauf. und was hat ein bestandschutz damit zu tun? bei eintragungen gibts keinen bestandsschutz. vgl hierzu "alu heckflügel".

Zitat:

er darf allerhöchstens bei aktuter gefahr (reifen schleifen etc)

Vergiss es... Solbald dein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist, (ein einziges Teil am Fahrzeug OHNE ABE / Eintragung) darf er eine SOFORTIGE (auch am WE) Prüfung bei einem vereidigten Gutachter (meist TÜV/ Dekra) ansetzen... hat er Recht, zahlst DU, hat er Unrecht, der Staat

falsch. es gibt kein erlöschen der be mehr wie du es meinst. somit erlischt auch erstmal bei solchen pillepalle sachen kein versicherungsschutz mehr. btw wird der gutachter sonntags schon sagen "wegen ner funzel komm ich net". auch schon gehabt.

Zitat:

die weiterfahrt untersagen oder das fahrzeug stillsetzen (nicht still legen!) und den eimer abschleppen lassen.

Hast recht, stillegen (Siegel entfernen) darf er nicht, erklärung gut!

richtiiiiiiiiiiisch

Zitat:

das ist aber bei einer nummernschildbeleuchtung nicht vorhanden.

das problem ist das polizisten des öfteren über ihre kompetenz entscheiden und handeln. schick dem dienststellen leitern einen netten brief und frag ihm ob den der nette tüv onkel nicht vielleicht doch mehr ahnung hat als seine ersatzknöllchenverteiler.

Du weisst, das Polizisten auch eibne Erstausbildung haben... z.B. KFZ Mechaniker...

Du Weisst, das du dich damit ggf. auf dünnes Eis begibts... ungültige ABE ist und bleibt ungültig... bis das Ggenteil bewiesen ist!

Verkehrssicherheit geht VOR Egoisten... (StVO)

ähhh polizisten mit 2 ausbildung? mag sein das es deutschlandweit bestimmt den einen oder anderen gibt...vgl hierzu: http://www.polizei-bw.de/.../default.aspx

btw mach mal selbst den test und frag mal in 10 werkstätten ob man led funzeln eintragen lassen muss. du bekommst 9 mal die falsche antwort. soviel zum thema "kfz ausbildung". die ganzen werkstatt fuzzies sind doch heute nurnoch teiletauscher.

Zitat:

 

Und nein, ich bin weder Polizist, noch beim TÜV oder ähnliches....

Ich habe nur einen "netten" Kontakt zum TÜV und habe denen viel Zeit verbracht, weil ich / wir nach Wegen zu einer Eintragung gesucht haben... ungültige ABE gibtr es zu hauf... leider

ja und nun? grundsätzlich ist so ziemlich alles LEGAL eintragbar. das einzige was mir auf anhieb einfällt sind alu heckflügel und felgen ohne papiere. sonst sehe ich da weniger probleme. topchop, turbo umbau, "stosstange marke eigenbau"....alles schon gehabt.

aber was du mit deinem bestandsschutz hast versteh ich immer noch net...ich hab nebenher auch noch 2 gemachte oldtimer...wo bitte ist da das problem?

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ja....geh zum chef der STRUNZDOOFEN bullen und sag ihm das seine jungs keinerlei ahnung haben.

ein polizist KANN und DARF nicht beurteilen ob ein teil zulässig ist oder nicht!!!! das darf einzig der tüv mensch (dazu hat der nämlich n studium und der dorfbüddel nur eine ausbildung als selbiger). der polidingens darf in frage stellen und anzweifeln. ob das teil zulässig ist oder nicht hat er nicht zu entscheiden. dazu ist er nicht befugt und auch nicht fähig. er darf allerhöchstens bei aktuter gefahr (reifen schleifen etc) die weiterfahrt untersagen oder das fahrzeug stillsetzen (nicht still legen!) und den eimer abschleppen lassen.

das ist aber bei einer nummernschildbeleuchtung nicht vorhanden.

das problem ist das polizisten des öfteren über ihre kompetenz entscheiden und handeln. schick dem dienststellen leitern einen netten brief und frag ihm ob den der nette tüv onkel nicht vielleicht doch mehr ahnung hat als seine ersatzknöllchenverteiler.

btw im jahre 2001 gabs selbst in irgendwelchen luxusautos noch keine led funzeln....

Ganz einfaches thema, fahr zum TÜV, lass Dir von den schriftlich bescheinigen, das die Rückleuchten so für den Strassenverkehr zugelassen sind und fahr damit zur Polizei. Wenn Du es ganz genau machen möchtest, dann lass Dir per Fax oder Email von Dectane zusichern, das die Rückleuchten durch den Deutschen TÜv geprüftz worden sind. Da haben die sicher Papiere dafür. Auch wenn diese nicht in Deutsch sind, müssen sich die Polizisten damit zufrieden geben.

Falls das alles nichst bringt, dann lass die Rülis beim TÜV eintragen, kostet 40€, spart den Ärger und die Punkte, Du hast Ruhe und die Polizei kann Dir dann auch nichts mehr.

Wenn die Dir erst 90 Euro aufdrücken wollten, es dann aber doch nicht machten, sagt doch schon, daß die sich nicht sicher sind. Wenn der TÜV das abnimmt, dann wird das doch rechtens sein. Denn die können doch nachschauen. Ich denke, daß Deine LEDs korrekt sind, aber das erkläre mal einem Polizisten, der einen Fehler nicht eingestehen will und Du hast die Rennerei.

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 15:13

Also den bullen geht es nur darum das man diese Led´s einzeln austauschen kann und dies nicht erlaubt ist denn man könnte ja nicht geprüfte LED´s einbauen beziehungsweise es gibt keine Geprüften LED´s zum kaufen. Normalerweise sind die LED´s auf Matten verschweißt und somit müsste man die Matten austauschen. Als ich gestern beim TÜV war hat der Gutachter mit der Polizei telefoniert. Die beiden Beamten die mich kontrolliert haben waren nicht da nur der Vorgesetzte. Der hat gesagt ich soll heute vorbei kommen und er schaut sich des selber an. So ich fahr heute zur Polizei ist der Vorgesetzte nicht da nur die zwei die mich auf gehalten haben. Das ganze wird noch ein nachspiel haben. Der Bulle hat mir da heute irgendwas von EC Richtlinien vorgelesen beziehungsweise gezeigt. Kann mir darüber vielleicht jemand auskunft geben in Bezug auf LED Leuchten.

Danke im Voraus

Also ich nicht, aber halte uns mal auf dem Laufenden, das ganze klingt echt kurios. Wenn Du dann Recht hast, wer zahlt Dir eigentlich die Fahrtkosten, weil Du ja ständig hin und her fahren mußtest, mal ganz abgesehen vom Zeitaufwand, das ist denen wohl egal.

am 6. Juli 2010 um 18:48

Ich hab die selben Dectan Led Rückleuchten und wurde am Montag angehalten, allerdings nicht wegen den Rückleuchten. Die wurden bisher nie beanstandet. Dekra Prüfer hat damals bei der HU auf's E Prüfzeichen geschaut und gut war.

Zitat:

Original geschrieben von M-freak

Aber warum darf dann die Firma Dectane diese Rückleuchten weiterhin verkaufen wenn es keine Zulassung mehr dafür gibt.

Weil es für solche Teile keine Handelsbeschränkungen gibt und der Handel nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob die Teile eine Zulassung haben oder nicht.

Hi Leutz,

habe auch mal alle Beiträge gelesen, weil ich auch an meinem 4er GTI LED Rückleuchten habe, allerdings andere Marke.

Weiss aber dass da Zulassungen zurück gezogen wurde, wie der Thread Ersteller es auch beschrieben hat, weil die LED`s aus zu tauschen waren.

Damals hat man mir die Rechnung auch paar Tage zurück datiert, damit der Kauf und Einbau erfolgte, als noch Zulassung bestanden hat.

Doch das nur mal nebenbei, in dem ersten Thread steht dass es sich um

schwarze Rückleuchten handelt, also kenne die angegebenen gar nicht,

aber so weit ich weiss sind schwarze hier gar nicht zugelassen, vermute

dass da das ganze Problem liegt und gibt ja viele die E Zeichen haben,

von den Besitzern dann eingeschwärzt werden und klar dann haben sie

keine Zulassung.

Und da das Auto gekauft wurde mit dem Lampen, vermute ich dass die bei Kauf auch nicht schwarz waren sondern erst schwarz gefärbt wurden, das

würde natürlich einiges erklären.

Dies war jetzt nur mal ein Denk Anstoss denn daran hat wohl noch keiner gedacht, aber warten wir mal ab.

am 7. Juli 2010 um 8:37

Vorsichtig mit den Aussagen!

Die Zulassungsstelle des Bundes DARF jederzeit eine ABE zurückziehen!

Wenn sich NACHTRÄGLICH rausstellt, das eine Zulassung nicht gerechtfertigt ist bzw. Gefahr besteht!

Beispiel 1:

Spoiler am KFZ...

Es gab eine Zeit diese Hartgummi Spoiler (Anfang 90er) für Heckklappen, z.B. Bmw.

Es hat sich rausgestellt, das diese gerne an den Verschraubungen brechen ... und die Spoiler bei 200 abfliegen!

Aus Sicherheitsgründen wurden dann die ABE zurückgezogen!

Die meisten Leute, die diese Spoiler am Auto lassen wollten, schliesslich sind ja Löcher gebohrt worden, haben die Verschraubungen verstärkt + die Spoiler ankleben lassen.

So war dann eine EINZELABNAHME möglich!

Beispiel LED:

Bei den LED Leuchten der "ersten" Generation ist es mit einem mittelmässigen Aufwand möglich, die LEDs zu manipulieren und z.B. Symbole darzustellen!

Damit erlischt die ABE,

- da die geforderte Mindestleuchtfläche nicht erreicht wird

- da eine Bremsleuchte keine Symbole darstellen darf (StVO)

Daher sind die LED Lampen nicht mehr zulässig, ausser du kannst 100% beweisen, das die Lampen VOR dem Datum der ABE Rücknahme verbaut sind (Bestandsschutz).

Klassische Probleme mit "alten" Teilen.

Es gab Zeiten, da hat alles eine Zulassung bekommen (e-Zeichen bzw ABE) und es hat sich rausgestellt, das es "nicht gut ist"

Wer ein Auto vor BJ 89 hat, und es Zeitgemäss restaurieren und Tunen will, kennt diese Probleme zu Hauf!

Hebe jede Menge Teile, die wir trotz ABE NICHT verbauen dürfen. ABE ist UNGÜLTIG...

Aber durch Veränderungen sind Einzelabnahmen möglich!

am 7. Juli 2010 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ja....geh zum chef der STRUNZDOOFEN bullen und sag ihm das seine jungs keinerlei ahnung haben.

Da merkt man, das du keine Ahnung hast! Sorry, das ist falsch.. Alleine deine Wortwahl ist grenzwertig

ein polizist KANN und DARF nicht beurteilen ob ein teil zulässig ist oder nicht!!!!

Falsch... Es gibt LISTEN, in denen gewisse dinge stehen. Also KANN und muss ein Polizist das beurteilen!

das darf einzig der tüv mensch (dazu hat der nämlich n studium und der dorfbüddel nur eine ausbildung als selbiger).

Ach, ein Meister hat ein Studium... ist mir neu! Nicht JEDER TÜV/ DEKA Mensch ist ein Ing.

der polidingens darf in frage stellen und anzweifeln. ob das teil zulässig ist oder nicht hat er nicht zu entscheiden. dazu ist er nicht befugt und auch nicht fähig.

Wenn er es Besser weiss... doch... Dann darf er eine UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG fordern!

Diese wird in diesem fall nur ausgestellt, wenn der Bestandsschutz greift!

er darf allerhöchstens bei aktuter gefahr (reifen schleifen etc)

Vergiss es... Solbald dein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist, (ein einziges Teil am Fahrzeug OHNE ABE / Eintragung) darf er eine SOFORTIGE (auch am WE) Prüfung bei einem vereidigten Gutachter (meist TÜV/ Dekra) ansetzen... hat er Recht, zahlst DU, hat er Unrecht, der Staat

die weiterfahrt untersagen oder das fahrzeug stillsetzen (nicht still legen!) und den eimer abschleppen lassen.

Hast recht, stillegen (Siegel entfernen) darf er nicht, erklärung gut!

das ist aber bei einer nummernschildbeleuchtung nicht vorhanden.

das problem ist das polizisten des öfteren über ihre kompetenz entscheiden und handeln. schick dem dienststellen leitern einen netten brief und frag ihm ob den der nette tüv onkel nicht vielleicht doch mehr ahnung hat als seine ersatzknöllchenverteiler.

Du weisst, das Polizisten auch eibne Erstausbildung haben... z.B. KFZ Mechaniker...

Du Weisst, das du dich damit ggf. auf dünnes Eis begibts... ungültige ABE ist und bleibt ungültig... bis das Ggenteil bewiesen ist!

Verkehrssicherheit geht VOR Egoisten... (StVO)

btw im jahre 2001 gabs selbst in irgendwelchen luxusautos noch keine led funzeln....

Und nein, ich bin weder Polizist, noch beim TÜV oder ähnliches....

Ich habe nur einen "netten" Kontakt zum TÜV und habe denen viel Zeit verbracht, weil ich / wir nach Wegen zu einer Eintragung gesucht haben... ungültige ABE gibtr es zu hauf... leider

am 7. Juli 2010 um 8:54

schluss endlich ist eines nur wichtig für dich.

Egal ob nun Zulässig oder nicht, lass es einfach dir schriftlich vom Tüv geben das du diese nicht eintragen musst und zulässig sind, dann kann dir auch kein fehlverhalten nachgewiesen werden, du bekommst keine Strafe und könntest sogar die entstanden fahrtkosten geltend machen.

Besserwisser gibt es immer und überall, wenn der Polizist recht hat wirst du auch nichts schriftlich vom Tüv bekommen ;)

am 7. Juli 2010 um 19:31

Du kannst uns trotzdem gern auf dem Laufenden halten, bin mal gespannt, was bei rauskommt, andere denke ich auch :D:D:D.

 

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

ein polizist KANN und DARF nicht beurteilen ob ein teil zulässig ist oder nicht!!!!

Falsch... Es gibt LISTEN, in denen gewisse dinge stehen. Also KANN und muss ein Polizist das beurteilen!

und Wo stehen diese listen? was steht in den listen? mit welcher rechtsgrundlage kann und darf ein polizist ein auto begutachten? und vorallem zuwas haben wir dann noch einen tüv etc? wen du darauf anspielt das auf einer mängelkarte hinten "vorfürhung bei der nächsten polizei dienststelle draufsteht" dann ist damit ein defektes rücklicht etc gemeint. sowas kann auch der shchnittlauch beurteilen.

 

Zitat:

das darf einzig der tüv mensch (dazu hat der nämlich n studium und der dorfbüddel nur eine ausbildung als selbiger).

Ach, ein Meister hat ein Studium... ist mir neu! Nicht JEDER TÜV/ DEKA Mensch ist ein Ing.

ok falsch ausgedrück....ein aas. ein plaketten kleber hat kein studium und darf solche sachen auch nicht beurteilen. was mir aber zu denken gibt das auch im westen dekra mitarbeiter §19.2 bze §21 eintragungn begutachten dürfen aber nicht eintragen dürfen. vgl hierzu "vw treffen in plochingen 2008 mit anschliessender dekra kontrolle".

Zitat:

der polidingens darf in frage stellen und anzweifeln. ob das teil zulässig ist oder nicht hat er nicht zu entscheiden. dazu ist er nicht befugt und auch nicht fähig.

Wenn er es Besser weiss... doch... Dann darf er eine UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG fordern!

Diese wird in diesem fall nur ausgestellt, wenn der Bestandsschutz greift!

unbedenklich was? für ne led funzel? dazu isn e zeichen drauf. und was hat ein bestandschutz damit zu tun? bei eintragungen gibts keinen bestandsschutz. vgl hierzu "alu heckflügel".

Zitat:

er darf allerhöchstens bei aktuter gefahr (reifen schleifen etc)

Vergiss es... Solbald dein Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist, (ein einziges Teil am Fahrzeug OHNE ABE / Eintragung) darf er eine SOFORTIGE (auch am WE) Prüfung bei einem vereidigten Gutachter (meist TÜV/ Dekra) ansetzen... hat er Recht, zahlst DU, hat er Unrecht, der Staat

falsch. es gibt kein erlöschen der be mehr wie du es meinst. somit erlischt auch erstmal bei solchen pillepalle sachen kein versicherungsschutz mehr. btw wird der gutachter sonntags schon sagen "wegen ner funzel komm ich net". auch schon gehabt.

Zitat:

die weiterfahrt untersagen oder das fahrzeug stillsetzen (nicht still legen!) und den eimer abschleppen lassen.

Hast recht, stillegen (Siegel entfernen) darf er nicht, erklärung gut!

richtiiiiiiiiiiisch

Zitat:

das ist aber bei einer nummernschildbeleuchtung nicht vorhanden.

das problem ist das polizisten des öfteren über ihre kompetenz entscheiden und handeln. schick dem dienststellen leitern einen netten brief und frag ihm ob den der nette tüv onkel nicht vielleicht doch mehr ahnung hat als seine ersatzknöllchenverteiler.

Du weisst, das Polizisten auch eibne Erstausbildung haben... z.B. KFZ Mechaniker...

Du Weisst, das du dich damit ggf. auf dünnes Eis begibts... ungültige ABE ist und bleibt ungültig... bis das Ggenteil bewiesen ist!

Verkehrssicherheit geht VOR Egoisten... (StVO)

ähhh polizisten mit 2 ausbildung? mag sein das es deutschlandweit bestimmt den einen oder anderen gibt...vgl hierzu: http://www.polizei-bw.de/.../default.aspx

btw mach mal selbst den test und frag mal in 10 werkstätten ob man led funzeln eintragen lassen muss. du bekommst 9 mal die falsche antwort. soviel zum thema "kfz ausbildung". die ganzen werkstatt fuzzies sind doch heute nurnoch teiletauscher.

Zitat:

 

Und nein, ich bin weder Polizist, noch beim TÜV oder ähnliches....

Ich habe nur einen "netten" Kontakt zum TÜV und habe denen viel Zeit verbracht, weil ich / wir nach Wegen zu einer Eintragung gesucht haben... ungültige ABE gibtr es zu hauf... leider

ja und nun? grundsätzlich ist so ziemlich alles LEGAL eintragbar. das einzige was mir auf anhieb einfällt sind alu heckflügel und felgen ohne papiere. sonst sehe ich da weniger probleme. topchop, turbo umbau, "stosstange marke eigenbau"....alles schon gehabt.

aber was du mit deinem bestandsschutz hast versteh ich immer noch net...ich hab nebenher auch noch 2 gemachte oldtimer...wo bitte ist da das problem?

Liebe Leute: TüV ist hier nicht gleich Gott.

Das KBA ist Gott.

Wenn die sagen okay - dann ist es okay.

Das Amt kann aber auch jederzeit seine Zulassungen zurückziehen.

Dann schreiben sie aber nicht jeden Furz an:"komm bau's wieder aus , das darf so nicht..."

Hast Du also ein eingetragenes Teil, was nun nicht mehr der den Zulassungsbestimmungen entspricht, muss es ausgetauscht werden.

Ob es nun eingetragen ist, oder nicht.

Von einer Maßregelung sollte die Schmiere allerdings absehen, denn in deinen Papieren ist ja alles richtig.

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