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Probleme mit dem TÜV (heck)

Themenstarteram 29. August 2005 um 8:40

Hallo Leute,

vor etwas längerer Zeit hatte ich mal mein Problem gepostet.

( http://www.motor-talk.de/t705770/f231/s/thread.html )

Jetzt ist es endlich vollbracht alles ist dran und perfekt angepasst.

Extra von einer Werkstatt machen lassen (anpassen+ löcher sägen für NSL + lackieren, montage usw. + ESDhalterung neu schweißen, da die Rohre zu niedrig waren um durch die Schürze zu passen: 600EUR). Wie ich finde ein fairer Preis.

Als ich jetzt zum Tüv gefahren bin, wollen die es aber nicht eintragen lassen. Die Gründe:

Die Schürze wäre erst am Bj.02 mein Auto ist BJ.01 vor dem kleinen Facelift. Also wäre das Teilgutachten nicht mehr "Rechtskräftig" und damit keine Gewährleistung, dass das Teil auf meinen Corsa montiert werden kann. Nachdem ich dann aber darauf aufmerksam gemacht habe, dass lediglich die Radläufe angepasst werden mussten (die "alten" gegen die "neuen" nach dem Facelift getauscht wurden) und der Rest passte. Gab es als Reaktion des Prüfers nur ein müdes Lächeln mit der Auskunft:

"Tut mir ja wahnsinnig Leid, aber das muss wieder ab.

Außerdem fehlt rechts ja die NSL."

Habe ihm dann gesagt, dass der Corsa rechts nur einen Dummy hat und wir da nicht extra ein Loch für sägen wollten, weil es nur zusätzliche Arbeit geworden wäre und mir so auch besser gefällt. Zumal die linke NSL, perfekt sitzt und auch funktioniert.

Er bestand aber darauf, dass rechts der Dummy sein MUSS.

---

Nach meinem Wutanfall und meiner Rückfahrt, wobei ich auch gleich noch geblitzt wurde *grmbl* frage ich mich nun, was ich da machen kann. Es steht nichts über, die Schürze ist vllt. 5cm tiefer als die Orginale, und passt mit den neuen Radläufen wirklich ohne Probleme (klar. normale GFK-Anpassungen mussten gemacht werden).

Aber ich habe nun absolut keine Lust wegen so einen dämlichen Tüv-Prüfer , der evtl den Abend davor seine Alte nicht bügeln konnte, die 600Eur praktisch wegzuschmeissen und mich stundenlang in die Garage zu setzen und alles wieder dran bauen. Einfach mal zur Dekra fahren?

Ich kann euch auch einfach mal Bilder machen, damit ihr seht was sache ist.

...

chris

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13 Antworten
am 29. August 2005 um 8:47

BILDER!!!!! ;)

Ja, fahr zur Dekra. Die sind da wohl was kulanter in Verbindung mit nem TÜV-Teilegutachten. :)

Mal ne ganz dumme Frage warum willst du das eintragen??????

Übrigens der zweite Strahler muß hin das ist so gesetzlich verankert der dient als Rückstrahler

also hab da auch ähnliche erfahrungen gemacht, manche stören sich an einer kleinigkeit, dem anderen is es egal, am besten du suschst dir nen kulanten Prüfer raus und fährst immer zu dem, wenn ich fragwürdige eintragungen habe, fahre ich auch immer zum " speziellen " Tüv. jedoch sollte die Verkehrstauglichkeit immer gewährleistet sein. Hatte mal das problem das an einer Schürze die Kennnummer mitlackiert wurde und so fast nicht leserlich war, jedoch war ein abbild im gutachten, der Tüv mensch wollte von mir eine Einzelabnahme, weil das gutachten nicht zu gebrauchen wäre, was so 400Eur. kostet. Der nächste Tüv hat geschaut obs mit der abbildung übereinstimmt, dran gewackelt obs fest is und gut war´s. Aber den Rückstrahler musst du auf beiden seiten haben, gibt glaub ich sogar punkte wenn keiner drann is... aber ob es der orginal Opel sein muss is auch fraglich

versteh ich nicht das ist doch ne atrappe ohne jegliche funktion auf der rechten seite es gibt doch auch autos (die mehrzahl) die nur ein nebelschlusslicht at.

Da zu 90 %´Corsa mit schwarzen Rückleuchten ausgestattet ist müssen am Fz 2 rote rückstrahler sein.Dies Funktion übernehmen die beiden roten Strahler wobei der eine als Nebelschlußleuchte dient. Diese trahler müssen auch verbaut werden wenn Du Schwarze leuchten montierst,

am 31. August 2005 um 7:22

Man nennt die Dinger auch Reflektoren. Da die Corsa Rücklichter keine eingebauten Reflektoren haben, musst du die auf beiden Seiten in der Stoßstange haben.

Siehste manchmal auch an den Astras mit den ersten schwarzen Rückleuchten, die es mal im Zubehör gab. Die haben alle noch so nen kleinen Reflektorstreifen unter den Rückleuchten kleben.

Vielleicht wäre es sinnvoll, mal etwas präziser zu schreiben. Der zweite Strahler dient als Reflektor ?! Naja wenn ihr meint...

Also der Strahler rechts (Dummy) dient nicht als Rückstrahler, sondern in den Leuchten sind NSL und Reflektoren zusammen integriert, du kannst den rechten Dummy ruhig weglassen, da sagt kein TÜVer was, aber den Reflektor brauchst du definitiv. Aber da kannst du ja auch einfach einen simplen irgendwo an der Schürze festkleben ! Denke aber dass es den TÜVern lieber wäre, wenn rechts und links zwei gleiche Reflektoren wären !

Aber dem Dummy brauchst du nicht !

am 31. August 2005 um 7:57

Würde mal sagen mit nem zweiten Dummy sieht das aber wesenltich besser aus, als sich da sonen blöden Minirefelktor drauf zu kleben.

@xy_ungelöst

Das kann aber auch ganz schön nach hinten los gehen. Ich kenne das auch, daß der ein oder andere Tüv kulant in solchen Fragen ist, aber du mußt dir immer im klaren sein, daß der Tüv nicht die letzte Instanz ist. Bloß weil der Tüv etwas illegales einträgt, wird es noch lange nicht legal und wenn das bei einem Unfall einem guten Gutachter auffällt, dann hilft es auch nichts zu sagen, daß es der Tüv eingetragen hat, denn wie so oft gilt auch hier: "Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht"

weiter noch gilt, der Tüv ist nicht haftbar zu machen und das evtl Erlöschen der Betriebserlaubnis kann einen den Versicherungsschutz kosten.

Würde auch auf jedenfall den Refelektor nehmen und nicht was anders hinpassen. Auch wenn es evtl wer anders einträgt ohne Probleme.

Naja dass stimmt, aber hat er nicht gesagt dass die Schürze schon lackiert is und so ???

Dann is das ja wieder riesen Aufwand, dann würde ich einfach rechts und linsk zwei zugelassene Reflaktoren anbringen und gut is. NSS funzt ja und is ja so in Ordnung !

Zitat:

Original geschrieben von xy_ungelöst

jedoch sollte die Verkehrstauglichkeit immer gewährleistet sein.

Das meine ich damit, das im endeffekt der Fahrer immer der gearschte ist. Sachen die gegen die StVzo verstossen will ich auch gar nicht eingetragen bekommen, jedoch will der eine Tüvprüfer den orginal Opel Reflektor und anderen reichen halt irgendwelche andere Reflektoren, sollange sie ihren Zwecke erfüllen

wie sieht sowas überhaupt aus? links die original NSL mit Reflektor und rechts nix? *schüttel*

hat er denn nur gemeckert, weil rechts der Reflektor fehlt oder auch, weil du nen Faceliftstoßstange an nem Vorfacelift dran hattest?

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