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Probleme mit der V Klasse

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 29. Januar 2017 um 9:47

Hallo zusammen ich habe seit 11.15 eine V Klasse und mal mehr mal weniger Probleme mit dem Produkt. Nachdem ich bzw. meine Werkstatt nicht mehr weiter weis frage ich mich ob es noch mehr Besitzer einer V Klasse gibt die dieselben Probleme haben oder hatten. Wenn ihr Antworten auf die Probleme habt immer raus damit.

Also dann fang ich mal an:

Schiebetüren rutschen immer mal wieder zu wenn der Wagen mit der Front nach unten an einem Hang steht. Heckklappe geht während der Fahrt auf Fernlichtassistent blendet auf bei strahlendem Sonnenschein, Wischerautomatik hat bessere Nerven wie ich (wischt bei Platzregen gemütlich vor sich hin, bei leichtem Niesel wischt er um sein Leben) Klimaautomatik schält sich gelegentlich aus wenn ich den Wagen starte, Standheizung geht spontan an auch mehrmals hintereinander, es ertönen Warnsignale ohne Grund (alleine auf der Straße niemand weit und breit) bei 120 km/h wir mir vorgeschlagen, dass ich jetzt rückwärts Einparken lassen kann wenn ich will, Heckklappe geht einfach wieder zu Akku lädt nicht richtig (Standheizung geht nicht an morgens) und beim aussteigen entriegeln die hinteren Türen nicht.

Es sind keine Fehler in den Steuergeräten hinterlegt. Die Fehler kommen und gehen wie sie Lust haben. Die Werkstatt hat schon mehrfach Steuergeräte getauscht neue Updates gemacht aber die Fehler kommen immer wieder.

Wer hat Ideen

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich würde das an Deiner Stelle mal mit dem in Deiner Niederlassung zuständigen Mitarbeiter besprechen und ganz offen das Thema "Prüfung einer Wandlung durch Rechtsbeistand" ansprechen. Muss ja nicht patzig sein, geht auch freundlich und niveauvoll sowas.

Der Werkstatt scheinen die Möglichkeiten auszugehen, aber warum sollst du als Endkunde Dich mit diesem Produkt zufrieden geben?!

Wenn Du ihn in Zahlung gibst, bekommst Du definitiv recht hohe Abzüge, weil die Schadensbilder nunmal finanziellen Einsatz für das Autohaus bedeuten, wie auch immer diese dann bewertet werden...

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Hatte der Wagen mal einen gravierenden Feuchtigkeitsschaden?

Hast du dich mit dieser Palette an Fehlern mal an Mercedes direkt gewandt?

 

Sind die Fehler von deiner Werkstatt anerkannt und dokumentiert?

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 11:29

Nee steht zwar draußen aber feucht ist er nicht.

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 11:30

Eine Wandlung wurde abgelehnt da man keine Fehler in den Steuergeräten findet.

Zitat:

@DOM A6 schrieb am 29. Januar 2017 um 12:30:45 Uhr:

Eine Wandlung wurde abgelehnt da man keine Fehler in den Steuergeräten findet.

Halte ich für zu einfach. Die Probleme liegen mehr oder weniger reproduzierbar vor. Vollkommen egal, ob das in den Steuergeräten hinterlegt ist. Dreist sowas...

Wenn so viele unterschiedliche Steuersysteme verrückt spielen klingt das für mich nach einem Problem entweder des Bussystems, an dem alle hängen (könnte irgendwo im Kabelstrang liegen) oder an der Spannungsversorgung (dass da irgendwelche sehr ungesunden Spitzen entstehen). Nicht einfach zu finden, schon gar nicht von einer normalen Werkstatt.

Liegen diese Probleme denn alle schon vor seit Du den Wagen hast?

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 17:07

Die Probleme kamen einer nach dem anderen. Die ersten zwei Monate lief er super und hat dann angefangen.

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 17:10

Mercedes sagt zum Thema Wandlung es sind keine sicherheitsrelevanten Systeme betroffen daher Pech gehabt. Die Werkstatt würde gerne mehr tun bekommt aber für stochern im Dunkeln keine Kohle.

Zitat: "Die Anzahl von Nachbesserungsversuchen selbst wird in § 440 BGB aufgegriffen. In dieser Norm findet sich die Regelung: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

 

Betrachtet man diese Regelung, hat der Verkäufer nicht in jedem Fall ein Recht auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche. Geregelt wird in § 440 BGB lediglich, dass der Verkäufer nach einem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch keine Frist setzen muss, um den Rücktritt zu erklären oder um ggf. Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen."

 

Das Comand ist auch nicht sicherheitsrelevant! Wenn es jedoch nach 2x Nachbesserung immer noch nicht läuft, kannst du wandeln. Hat mit sicherheitsrelevant nichts zu tun!

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 17:37

Ja aber dass ist genau mein Problem. Die Werkstatt kann die Fehler nicht nachvollziehen. Der Typ von mercedes der die Wandlung genehmigt oder auch nicht hat das Problem dass auf allen Reklamationen auf den Werkstattprotokollen kein Fehler gefunden steht.

am 29. Januar 2017 um 18:09

Wenn das alles stimmt, was du hier beschreibst, würde ich einen Anwalt einschalten. DAS GEHT GAR NICHT, speziell bei einem derart teuren und nigelnagelneuen Fahrzeug. Habe sowas ähnliches mit einem ganz anderen, aber nicht weniger teuren Produkt erlebt. Wurde immer abgewiesen und nicht ernst genommen, bis sich mein Anwalt einschaltete. Der brauchte lediglich einen Brief zu schreiben und schon wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt und das Problem letztlich auch gelöst.

Wurde am V irgendwelche Änderungen oder elektrische Bauteile nachträglich eingebaut?

Diese könnten auch für deine massiven Probleme verantwortlich sein.

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 7:20

Anwalt hab ich mir auch schon überleg, bin mir aber nicht sicher ob ich den Schritt gehen soll. Habe mir überlegt einen neuen zu bestellen und den dem Händler in Zahlung zu geben. Bis jetzt hat er nur andere Felgen sonst nichts.

Ich würde das an Deiner Stelle mal mit dem in Deiner Niederlassung zuständigen Mitarbeiter besprechen und ganz offen das Thema "Prüfung einer Wandlung durch Rechtsbeistand" ansprechen. Muss ja nicht patzig sein, geht auch freundlich und niveauvoll sowas.

Der Werkstatt scheinen die Möglichkeiten auszugehen, aber warum sollst du als Endkunde Dich mit diesem Produkt zufrieden geben?!

Wenn Du ihn in Zahlung gibst, bekommst Du definitiv recht hohe Abzüge, weil die Schadensbilder nunmal finanziellen Einsatz für das Autohaus bedeuten, wie auch immer diese dann bewertet werden...

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