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Probleme mit Rückgabe nach Finanzierungsende

BMW 4er F32 (Coupé)
Themenstarteram 17. Mai 2020 um 18:43

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem bestehenden Finanzierungsvertrag für einen 420i Coupe mit der BMW Bank.

Erstmal was zum Sachverhalt:

Im Jahr 2018 habe ich einen Finanzierungsvertrag mit der BMW Bank GmbH geschlossen. Der Vertrag beinhaltet als Leistungsgegenstand einen BMW 420i Coupe bzw. den Darlehensgesamtbetrag inklusive Zinsen in Höhe von etwa 43.000 Euro.

Der Tilgungsplan sieht 36 Raten von 340 Euro sowie eine Schlussrate in 2021 von etwa 31.000 Euro vor.

Da ich aufgrund eines Berufswechsels das Auto bereits im Januar 2019 nicht weiter benötigte, erkundigte ich mich bei dem BMW Händler nach einer vorzeitigen Rückgabe.

Dieser offerierte mir einen Preis zur Inzahlungnahme in Höhe von 22.200 Euro.

Gemäß der bis dahin getilgten Raten betrug der von mir zu zahlende Ablösebetrag 39.000 Euro, woraus sich ein Delta von etwa 17.000 Euro ergab.

Das Angebot lehnte ich ab, da eine derartige Wertminderung aufgrund des einwandfreien Zustandes und der geringen Laufleistung des Fahrzeuges nicht zu begründen war. Auch vom Händler erhielt ich keine Begründung, außer, dass der Preis nun eben so sei..

Nun habe ich sehr große Sorge vor dem, was mich erwartet wenn ich das Fahrzeug in 2021 zurückgeben und nicht auslösen oder weiter finanzieren möchte.

Bei Abschluss des Vertrages habe ich extra nachgefragt, ob eine Rückgabe problemlos möglich sei. Der BMW Händler versicherte mir dass es keine großen Hindernisse geben sollte.

Kann ein so großer Unterschied zwischen Ablösebetrag und Angebot des BMW Händlers überhaupt rechtens sein? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich hoffe auf eure Nachrichten, da ich nicht weiß wie ich weiter vorgehen soll.

Beste Antwort im Thema

Die Differenz war dir doch im Januar 2019 genannt worden, oder? Dann war die Situation ja auch eine andere, da der Wertverlust im ersten Jahr eklatant ist. Nach drei Jahren rechnet BMW-Bank bei Benzinern mit ca. 56%. Ich habe eine ähnliche Finanzierung wie du, bei mir liegt die Schlussrate aber tatsächlich bei ca. 56%, wogegen deine Schlussrate 31/43 = 72% (SIC!) beträgt. Derart hohe Schlussrate ist nach drei Jahren nicht nachvollziehbar und wäre meines Wissens bei einer Finanzierung mit der BMW-Bank so nie zustande gekommen. Oder hast du etwa eine Anzahlung geleistet, die du hier verschweigst? Wie hoch war denn der Listenpreis deines Autos? Nach der mir bekannten Regel müsste dieser bei rund 55.000 EUR gewesen sein. Wenn dem so ist, dann gilt auch die BMW-Bank-Regel, die ich kenne.

Zur Zielrate: das ist der Betrag, den die BMW-Bank von dir verlangen wird, wenn du den Wagen behältst. Gibst du den zurück, wird der Wagen bewertet und ein Preis festgelegt. Die Differenz zwischen der Zielrate (oder Schlussrate, je nach Nomenklatur) wirst du begleichen müssen. Eine gerade durchgeführte DAT-Bewertung für einen 420i Automatik M-Sport aus Mai 2017 ergab für den heutigen Tag den Wert von knapp 22.000 EUR. Der ist leider auch im kommenden Jahr realistisch, so dass du dich meines Erachtens auf eine Nachzahlung von rund 10.000 EUR einstellen dürftest. Dabei ist zu beachten, dass dein Händler nicht den Verkaufswert, sondern der Händler-Einkaufswert unter (äußerst pingeliger) Berücksichtigung des Fahrzeugzustands ansetzen wird. Bei der Bewertung werden Dellen, Kratzer, abgefahrene Reifen, beschädigte Felgen, Steinschläge, Kratzer im Innenraum, Inspektionen usw. berücksichtigt. Sind die Felgen angekratzt, wird pro Felge der BMW-Reparaturbetrag herangezogen, bei etwas tieferen Kratzern wird man dir gleich eine neue Felge zum BMW-Preis berechnen. Insbesondere bei der Rücknahme ohne neues Geschäft versteht man bei den Händlern meist keinen Spaß und sieht jede auch noch so kleine Delle... Wir hatten das mal bei einem Mini erlebt. Dellen waren unter normalem Licht nicht sichtbar, aber bei entsprechend scharfer Beleuchtung und Nutzung von Hilfsmitteln konnte man sie sichtbar machen. Bei der Rückgabe meines Leasing-F10 waren zwei Felgen zu berappen - schlappe 500 EUR pro Stück. Auch abgeplatzter Lack an der vorderen Stoßstange, der eindeutig auf einen Lackierfehler zurückzuführen wäre, wurde mir angerechnet :)

Um böse Überraschungen zu vermeiden, kann man eine sogenannte Vorab-Bewertung durchführen lassen. Dann bekommst du ein Protokoll mit den zu erwartenden Mängeln und kannst ggf. einige davon in eigener Regie (meist deutlich günstiger) vorab beseitigen lassen.

Wünsche jetzt schon viel Glück, Ausdauer und "Spaß" bei der Rückgabe.

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29 Antworten

Zitat:

@Schnige schrieb am 17. Mai 2020 um 20:43:53 Uhr:

Der Vertrag beinhaltet als Leistungsgegenstand einen BMW 420i Coupe bzw. den Darlehensgesamtbetrag inklusive Zinsen in Höhe von etwa 43.000 Euro.

Der Tilgungsplan sieht 36 Raten von 340 Euro sowie eine Schlussrate in 2021 von etwa 31.000 Euro vor.

Wurden die 31.000 Euro auch als Rücknahmepreis vertraglich fixiert?

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 18:50

Zitat:

Zitat:

@Schnige schrieb am 17. Mai 2020 um 20:43:53 Uhr:

Der Vertrag beinhaltet als Leistungsgegenstand einen BMW 420i Coupe bzw. den Darlehensgesamtbetrag inklusive Zinsen in Höhe von etwa 43.000 Euro.

Der Tilgungsplan sieht 36 Raten von 340 Euro sowie eine Schlussrate in 2021 von etwa 31.000 Euro vor.

Wurden die 31.000 Euro auch als Rücknahmepreis vertraglich fixiert?

Ja dabei handelt es sich um die Schlussrate, die ich zu zahlen habe, um das Fahrzeug nach der Finanzierung zu behalten. Das möchte ich allerdings nicht, weshalb ich das Fahrzeug danach weder kaufen noch weiter finanzieren möchte.

Zitat:

@Schnige schrieb am 17. Mai 2020 um 20:50:39 Uhr:

Zitat:

Wurden die 31.000 Euro auch als Rücknahmepreis vertraglich fixiert?

Ja dabei handelt es sich um die Schlussrate, die ich zu zahlen habe, um das Fahrzeug nach der Finanzierung zu behalten. Das möchte ich allerdings nicht, weshalb ich das Fahrzeug danach weder kaufen noch weiter finanzieren möchte.

Wenn du eine vertragliche Rücknahmegarantie zu diesem Preis hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen.

Das Einzige, was dann noch passieren kann, ist eine Insolvenz des Händlers, der die vertragliche Rücknahmegarantie gegengezeichnet hat.

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 18:57

Ich habe keine vertragliche Rücknahmegarantie. Die Ablösesumme ist lediglich die Summe, die der Händler nach Finanzierungsende haben möchte, damit ich das Fahrzeug kaufe.

Du bist bei Vertragsabschluß davon ausgegangen, daß die Schlußrate dem Restwert des Fahrzeugs entspricht? Oder kam es dir lediglich darauf an, die Monatsraten möglichst gering zu halten?

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 19:05

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Mai 2020 um 20:58:25 Uhr:

Du bist bei Vertragsabschluß davon ausgegangen, daß die Schlußrate dem Restwert des Fahrzeugs entspricht? Oder kam es dir lediglich darauf an, die Monatsraten möglichst gering zu halten?

Sowohl als auch. Natürlich habe ich mich „dummerweise“ von den geringen Raten blenden lassen und mich nicht genug informiert.

 

Dennoch habe ich den Händler mehrmals gefragt wie eine Rückgabe verläuft, er erzählte mir jedes mal dass der Preis vielleicht 1.000-3.000 Euro von der Schlussrate abweichen würde (was in Ordnung für mich und auch verständlich ist), aber doch keine 17.000! Mit welcher Willkür wurde denn dann die Schlussrate kalkuliert?!

 

Demnach weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll..

Eventuell hilft ein Blick in das Beratungsprotokoll zur Finanzierung. Hierzu sollte allerdings ein Fachanwalt hinzugezogen werden, die eventuelle Beratungsfehler erkennen und dann entsprechend reagieren kann.

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 19:12

Ansonsten empfindest du den Preisunterschied zwischen Ablösebetrag und Angebot normal oder eher unverschämt?

Gibts eventuell jemanden mit ähnlichen Erfahrungen?

Zitat:

@Schnige schrieb am 17. Mai 2020 um 21:12:58 Uhr:

Ansonsten empfindest du den Preisunterschied zwischen Ablösebetrag und Angebot normal oder eher unverschämt?

Ich empfinde den Preisunterschied krass.

Unverschämt empfinde ich, daß der Händler diesen Unterschied dir gegenüber nicht nachvollziehbar begründet hat.

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 19:17

Ja, diese Vorgehensweise erscheint mir auch nicht normal oder üblich.

Daher habe ich Sorge vor der tatsächlichen Rückgabe.

am 17. Mai 2020 um 19:20

Naja ohne den genauen Vertrag zu kennen, ist natürlich eine Antwort schwer. Wenn das Risiko bei dir liegt, bzgl. Restwert und den angenommen Restwert dann ist das natürlich alles andere als Optimal. Mit Corona, Dieselgate, etc.

Wenn du natürlich eine Rückgabe ohne Risiko hast, dann ist alles gut.

Ich persönlich würde erstmal ne Rechtschutzversicherung abschließen wenn du nicht eine hast. Alternativ kannst du den Vertrag auch einfach mal von Rechtsanwalt prüfen lassen.

Wo steht geschrieben, dass die Ablösesummen deiner Finanzierung dem Restwert des Fahrzeugs zum Ablösezeitpunkt entspricht? Ich sehe keinen Zusammenhang. Das ist ja kein Leasing, wobei ein Restwert über das Andienungsrecht der Bank vertraglich festgehalten werden kann. Oder verstehe ich dich falsch? Die genannte Summe des Händlers scheint der EK zu sein, das ist wie beim Restwertleasing, wenn man den Wagen zurück gibt und der Händler nur den EK zahlt, sodass das Delta beim Leasingnehmer hängen bleibt. Aber 17k wäre auch da zu krass. Das kann nicht zusammenhängen in deinem Fall.

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 19:47

Zitat:

@VentusGL schrieb am 17. Mai 2020 um 21:44:23 Uhr:

Wo steht geschrieben, dass die Ablösesummen deiner Finanzierung dem Restwert des Fahrzeugs zum Ablösezeitpunkt entspricht? Ich sehr keinen Zusammenhang. Das ist ja kein Leasing, wobei ein Restwert über das Andienungsrecht der Bank vertraglich festgehalten werden kann. Oder verstehe ich dich falsch?

Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Ablösesumme dem Restwert entspricht. Dennoch halte ich es für angemessen, dass keine 17.000 Euro zwischen Ablösesumme und Händlerangebot liegen..

Alles bis etwa 4.000 Euro wegen Händler EK halte ich für in Ordnung.

Der Händler kann dir anbieten was er will. Ich sehe ihn bei der Geschichte an nichts gebunden. Deine Finanzierung läuft ohnehin über die Bank und nicht über den Händler. Nach 36 Monaten wäre der EK von 22k € realistisch. Klar, 2019 nicht. Kannst Du die Finanzierung jederzeit ablösen? Verkaufe ihn und löse ihn ab wenn das zulässig ist.

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