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querlenker schrott keine Garantie, dringend hilfe!!!!

Themenstarteram 15. Juni 2005 um 13:14

hab vor zeimlich genau vor 1 jahr nen gewindefahrwerk von KW einbauen lassen,

jetzt nach fast 1 jahr war ich zur kostenlosen durchsicht die ich von audi bekommen hab.

da kam raus das die querlenker also die gummimuffen die da dranne sind (ich bin ja kein fachmann) ausgeschlagen sind, es sind original audi teile, also keine teile vom zubehörhandel,

es sind ja immer mind. 12 monate garantie auf allen teilen, aber die werkstatt will es NICHT auf kulanz und auf garantie wechseln, mit der begründung es müsste alles original sein, sprich das fahrwerk. stimmt das oder wollen die mich nur verarschen? wie verhält sich das mit der Garantie bei original teilen?

danke schonmal im vorraus

Mfg xmickax

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35 Antworten
am 15. Juni 2005 um 20:34

Hallo,

wann hast du denn das Auto gekauft? Wenn es innerhalb eines Jahres war dann läuft das wie folgt:

Audi bietet dir eine Garantie an, die sie an gewisse Auflagen knüpfen können (z.B. nur Originalgedöns). Gleichzeitig ist der Händler aber gesetzlich verpflichtet dir 1 Jahr Gewährleistung zu gewähren, an die meines Wissens keine Auflagen gestellt werden können. Zumal die VA-Konstruktion des A4 sowieso anfällig ist und zu Fehlern neigt, sollte es im Zweifel leicht zu beweisen sein, dass hier ein Fehler auch ohne das Fahrwerk gekommen wäre.

Grüße

Stefan

Hi,

Aber man kann ja noch durch KW-Gewindefahrwerk nachhelfen .............. so einen Dreck würde ich mir NIEMALS einbauen!!! Wenn ich schon weiss dass Vorderachse von Audi A4 anfällig ist (was sie bei meinem Vorgänger komischerweise nicht war, bin 100.000 km oder 3 1/2 Jahre damit ohne Probleme an Vorderachse gefahren, ABER hab auch keinen solchen Schrott eingebaut, nur H&R Federn (30 mm)auf nagelneue Dämpfer) dann würde ich Experimente mit so scheiss harten Fahrwerken halt lassen und nicht noch rumheulen ........ ohhh AUDI ist ja so böse, zahlt mir nix wenn ich da "rumgepfuscht" habe

MFG

Achja, Fehler kommt noch schneller mit so tollen achsoharten supertiefen Fahrwerken, oder auch dank geringer Einpresstiefen (oder auch Distanzscheiben, bewirkt das gleiche), schon mal irgendwas von "Hebelgesetz" gehört?!?!?!?

Bitte verschont mich mit eurem Gejammer @Tieferbreiterhärterfraktion, zuerst denken, dann schrauben

GARANTIE, wenn ich das schon höre ...........

am 15. Juni 2005 um 21:57

Klasse Posting, wir freuen uns auf weitere dieser Art! Das bringt einen User, der höflich eine Frage stellt wirklich weiter :(

Ich denke mal, dass du dir eine solche Antwort auf eine eventuelle Problemstellung auch nicht erhoffst, also solltest du dir solche Allüren auch verkneifen!

Stefan

p.s.: Ich denke schon, dass ich schon mal was von Achsgeometrien gehört habe :D

Hi,

Auf diesen "Murks" hab ich noch halbwegs höflich geantwortet, wollte damit nur sagen dass man von Audi bei sowas sicherlich keinerlei Garantie erwarten kann!

Alles umsonst haben wollen, alles billig reparieren ......... und dann noch auf Garantie, irgendwas läuft da wohl falsch....

Lasst eure Kisten original, dann könnt ihr euch beschweren (meiner ist auch nicht wirklich original, aber ich beschwer mich nicht drüber wenn mal was kaputtgeht und schon garnicht will ichs auf Garantie haben)

Auto kaufen und verhalten ist halt ein kleiner (bei manchen grosser) Unterschied.

MFG

Achja, an Achsgeometrie ändern solche Umbauten garnix, nur die Belastung durch solche "Tuningteile" steigt!

Oder willst mir erzählen bei Audi A4 ändert sich Vorspurkurve dank Tieferlegung ......... *lach*

am 15. Juni 2005 um 22:28

Hmm,

Dreck, Schrott, Scheiß, rumheulen - klingt für mich weder sachlich noch angemessen auf eine so einfache Frage. Zumal du bis jetzt nur gespammt und nix zum Thema beigetragen hast.

Es ging auch nicht um das was zu erwarten ist, sondern um das was einem zusteht. Garantie ist da nur zweitrangig.

Stefan

p.s.: Wenn ich durch Distanzscheiben / andere ETs die Krafteinleitung verändere, fällt das wohl auch unter andere Achsgeometrien.

Die Vorspurkurve änderst du im Normalfall nicht, weil du zum Entnehmen des Federbeins auch keine Einstellungen veränderst. Aber da man dauerhaft auf einem anderen Arbeitspunkt fährt, fällt es wohl auch unter andere Achsgeometrie

p.p.s.: Den editieren-Button zu ignorieren ist auch eine Art, auf seine Postings zu kommen ;)

*lach*, bist ja wohl voll der Held, aber leider von Autos keinen Plan (ok, im Internet kann man sich ja soviel aneignen .......... Schraube auf, Schraube zu, gelle ........ *lach*)

Wie ändert sich die Achsgeometrie laut deiner Meinung in abnormaler Weise?!?, mal nen Pfuscher drangelassen (oder mal mit Vorschlaghammer draufgeknallt..... *ggg*)?!?

NOCHMAL, Audi zahlt sicher nix, wieso sollten sie das auch machen?!?! SOLCHE Leute sind sicherlich keine Neuwagenkunden!

MFG

am 15. Juni 2005 um 22:53

:D Lenkrollhalbmesser zählt zur Vorderachsgeometrie, oder? Bei mir ändert sich der, wenn ich andere ETs drauf mache...

Gut, dass du kein Verkäufer bist. Mit Vorurteilen kommt man da wohl nicht weiter.

Es geht auch nicht darum ob Audi zahlt oder nicht, sondern darum, dass der Händler eine einjährige Gewährleistungspflicht hat. Das hat weder was mit Audi noch mit Garantie zu tun, sondern steht im BGB §437 (habe ich im Internet nachgelesen, denn von Jura habe ich wirklich keine Ahnung :cool: )

Stefan

Und wie willst den Lenkrollhalbmesser bei Audi A4 einstellen?!?!?!?

Weisst du überhaupts wie die "grosse" Achsvermessung funktioniert bei Audi A4 (oder A6 oder anderen mit Vierlenkervorderachse (der gaaaaanz guten?!?!?!)

Und nochmal, weder sind meine Postings (boah was für ein scheiss Name für "Antworten") nur Spam!

Nix blöderes zu tun zu so später Stunde?!?!?!? AUDI zahlt nix, die wären auch absolut bescheuert wenn sie noch so "TiefBreitHart"-Scheisse unterstützen würden

MFG

am 15. Juni 2005 um 23:12

Hmm,

entweder habe ich es nicht klar ausgedrückt oder du verstehst den vollen Held nicht. Ohne etwas einzustellen änderst du den Lenkrollradius, wenn du eine andere Einpreßtiefe bei den Reifen drauf machst. Somit kannst du nur durch Wechseln der Felgen eine veränderte Achsgeometrie und somit ein anderes Fahrverhalten erreichen.

Ich hoffe mal nicht, dass der Kundenkreis von Audi pöbelnde Leute mit einer festgefahrenen Meinung ohne Diskussionsbereitschaft sind, sportlich ambitionierte Fahrer sollen es aber wohl mal werden. Ganz abgesehen davon hat Audi mit der Sachmangelhaftung nix zu tun. Die Pflicht zur Sachmangelhaftung liegt beim Verkäufer und nicht beim Hersteller, also ist der Ansprechpartner und der Verantwortliche für xmickax der Verkäufer und nicht die Firma Audi.

Stefan

p.s.: Nix blöderes zu tun? - Doch:

Uhhh Ihhh Uhh Ahh Ahhh

Die garantiezeit für den gebrauchtwagen ist ja nur ein jahr(wenn beim händler mit rechnung). Also wenn du des auto schon länger als ein jahr hast dann wirds wohl eh nix mit garantie. Und falls du die garantie aufgrund des fahrwerkeinbaus meinst - naja die gilt nur fürs fahrwerk und nicht für die querlenker.

Oder hast du die querlenker vor einem jahr wechseln lassen?

Themenstarteram 16. Juni 2005 um 1:26

Ja die querlenker hab ich vor gut einem jahr mit wechseln lassen. das kann doch nicht sein das die dann schon wieder schrott sind.

@s4teufel

nichts mit "TiefBreitHart"-Scheisse, son scheiss kann ich selber nich leiden,

aber solche leute wie du sind hier genau richtig,

die nur rumlabern und sonst keinen rat oder nen kleinen hinweis geben können für jemanden der ein Problem hat.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von xmickax

Ja die querlenker hab ich vor gut einem jahr mit wechseln lassen. das kann doch nicht sein das die dann schon wieder schrott sind.

Wenn Du die Querlenker vor einem Jahr wechseln hast lassen wär es wichtig, dass eine Rechnung exisitiert.

Zur Garantie/Gewährleistung:

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies bilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.

Abweichend zur Gesetzlichen Gewährleistung gibt es aber von den meisten Herstellern/Händlern eine zusätzliche 12 Monatige GARANTIE

Vielleicht hilfts Dir ja weiter ;)

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