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Racing Luftfilter bringt der was und ist eine Montage Legal ?

Themenstarteram 24. April 2015 um 7:33

Hallo

Ein Racing Luftfilter bringt der was und ist eine Montage Legal ?

Beispiel Link

http://www.ebay.de/itm/320605999728?...

Der Roller hat nur 3 PS und somit tut er sich Bergauf sehr schwer. Gibt es eine Legale Lösung die den Roller schneller macht ?

Gruss

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22 Antworten

Also Schneller machen gibt es nur in Bezug auf Legal, den Roller als 125 zuzulassen mit entsprechenden Abnahmen.

die 45km/h sind halt für ein bestimmtes Zuladungsgewicht und auf der Geraden ausgelegt. Bergauf geht es dann nun mal langsamer. Damit muss man mit dieser Gattung von Fahrzeug leben oder entsprechend die nächst größere nehmen.

Du kannst aber versuchen mehr Anzug zu bekommen. Das könnte mit einem Racing Luftfilter klappen, sofern auch der Vergaser eingestellt wird. Nur den Luftfilter tauschen kann sogar negativ sein.

Nach dem Einstellen muss aber der Roller wieder entsprechend auf die 45 gedrosselt werden.

Schneller darfst du ja nicht. Mit anderen rollen kann man ihn hochtouriger laufen lassen. Legal ist schneller als 45 eh nicht.

Racing und ne 45er Kiste?? Vergiss es. Gibt es Gutachten dazu? Auch nicht? Wieder nicht legal.

Es gibt bei den meisten rollern Möglichkeiten. Das diskutieren wir hier aber nicht.

Mach etwas leichtere rollen oder gleiter rein, mehr ist nicht.

am 24. April 2015 um 16:33

doch er darf streng genommen fast 50 mit Toleranzen....und nach Sportluftfilter brauch der meist mehr Benzin, also mehr Verbrauch usw.

er darf nicht schneller als 45 fahren. Das ist Fakt. Das es erst mit 50 und drüber interessant wird, steht auf einem anderen Blatt. ;-)

Zitat:

@Clemens70 schrieb am 24. April 2015 um 09:33:11 Uhr:

Hallo

Ein Racing Luftfilter bringt der was und ist eine Montage Legal ?

Beispiel Link

http://www.ebay.de/itm/320605999728?...

Der Roller hat nur 3 PS und somit tut er sich Bergauf sehr schwer. Gibt es eine Legale Lösung die den Roller schneller macht ?

Gruss

Es darf grundsätzlich nichts verändert werden was nicht vom TÜV abgenommen ist oder eine ABE hat.

Dazu zählen auch Variogewichte etc.

am 24. April 2015 um 18:03

Zitat:

@Forster007 schrieb am 24. April 2015 um 18:55:27 Uhr:

er darf nicht schneller als 45 fahren. Das ist Fakt. Das es erst mit 50 und drüber interessant wird, steht auf einem anderen Blatt. ;-)

Was da drüber geht meine ich nicht, im unverändertem Zustand gibt es Herrstellertoleranzen von 10% und bei der Rollenprüfung wird auch was abgezogen, ob das incl. ist weiß ich aber nicht

Wie schon gesagt, Regelwerk sagt, nicht schneller als 45km/h. Was dann in der Kontrolle passiert, steht auf einem anderen Blatt.´

Hier wird dann wegen Toleranzen für den Angeklagten meist nichts gemacht, wenn er noch gerade so 50 schafft.

Nur ist solch eine Geschwindigkeit nicht anzuraten, weil wenn dann sich durch Abnutzung oder ähnliches noch 1,2 oder mehr Km/h dazu schleichen, ist Feierabend.

Also...

am 24. April 2015 um 18:33

Zitat:

@Forster007 schrieb am 24. April 2015 um 20:12:21 Uhr:

Wie schon gesagt, Regelwerk sagt, nicht schneller als 45km/h. Was dann in der Kontrolle passiert, steht auf einem anderen Blatt.´

Hier wird dann wegen Toleranzen für den Angeklagten meist nichts gemacht, wenn er noch gerade so 50 schafft.

Nur ist solch eine Geschwindigkeit nicht anzuraten, weil wenn dann sich durch Abnutzung oder ähnliches noch 1,2 oder mehr Km/h dazu schleichen, ist Feierabend.

Also...

OLG Hamm DAR 1982, 336; BVerwGE 51, 60 zu Mofa

sogar 20%, das sind Fertigungstoleranzen

Und nun schauen wir mal, wie alt das Urteil ist...

Da waren auch noch andere Geschwindigkeitsbeschränkung für Roller aktiv. Das hat also überhaupt nichts zu sagen.

am 24. April 2015 um 18:36

-> Die Grenze, ab welcher solche ohne äußere Eingriffe aufgetretene Veränderungen als wesentlich anzusehen sind, bemisst der Senat vorliegend mit 20 %, so dass bei einem geringeren Anstieg der bauartmäßig zugelassenen Höchstgeschwindigkeit die Fahrerlaubnis und damit der Tatbestand des § 21 Abs.1 StVG nicht betroffen ist.

ist 2002 bestätigt worden, Urteil ori ist von 82

Heute wärn es nur noch 10%

Zitat:

@hanfiey schrieb am 24. April 2015 um 20:36:23 Uhr:

 

Heute wärn es nur noch 10%

Genau. Also was hat das nun mit 20% zu suchen? Sagst du dem Polizisten, damals war das aber so? Können sie von der Anzeige absehen? Ist doch Mumpitz.

Und rechnen wir mal bei 45km/h die 10% dazu. => sind 4,5 also 49,5km/h.

Wo ist nun also das Problem?

Fakt ist, das 45 nur erlaubst sind. die 10% sind nur dafür da, weil man noch nicht ohne Toleranz messen kann und somit man den Angeklagten nicht bestrafen will, weil die eigene Technik nicht funktioniert.

am 24. April 2015 um 18:42

So ist es, da sind wir wieder bei fast 50, das sind keine Mess sondern Fertigungstoleranzen, die Messtoleranz kommt noch dazu. Der Polizist hat das auch nicht zu entscheiden was zu schnell ist dafür gibt es...den TÜV..und die Vorschriften

Zitat:

@hanfiey schrieb am 24. April 2015 um 20:42:19 Uhr:

So ist es, da sind wir wieder bei fast 50

Vertausche nicht Gesetz und Durchführung!

Der TÜV hat damit am allerwenigsten zu tun bei der Kontrolle.

Sondern der Fahrer. Wenn der Roller durch verschiedene Ursachen schneller geworden ist, ist der Halter/Fahrer dafür zuständig, dass dieser wieder langsamer läuft. Das hat nichts mit dem TÜV zu tun. Die Polizei entscheidet auch nicht, ob dieser eine Roller bei 60 noch keine Strafe bekommt, aber der nächste, sondern geht hier nach Regelwerk vor. Zumindest sollte sie das.

Dieses Regelwerk sagt aus, 45km/h darf solch ein Roller fahren und mehr nicht. Das hat nichts mit Fertigungstoleranzen zu tun. Das ist sozusagen die Obergrenze. Wenn der Roller nur 40 fährt, ist das in Ordnung. Also muss der Hersteller seine Toleranzen so einbringen, dass die obere Toleranz bei 45 aufhört. Und wenn es am Ende durch die entsprechenden Distanzstücke etc. gemacht wird.

Da kann man die Toleranzen sozusagen wieder ausgleichen.

Da aber nicht nur die Fertigung Toleranzen hat, sondern auch Messgeräte... Ich wiederhole mich ab hier.

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