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Rad/Reifen/Gewindefahrwerk Kombination

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 21. Februar 2012 um 13:57

Hallo @ll,

bei mir steht jetzt ein Sommerreifenwechsel an und mir kommen da einige Fragen. Mein Fahrzeug ein CLK 320 VorMOPF (schlüsselnummer 0710 562 )

Ich beabsichtige zusätzlich ein Gewindefahrwerk K&W V1 zu verbauen und wollte ganz gerne Erfahrungen einholen um am Ende ein gutes Ergebnis zu erzielen. Momentan fahre ich die:

AMG Styling VI (A209 4014902) bzw. (A2094015002) mit vorne Pirelli 225/40ZR18 92Y und hinten 255/35ZR18 94Y. (Kombination ist so freigegeben)

Der Wagen ist damit einfach zu hoch und sollte ein Stück runter... vorne wie hinten und keine Keilform.

Ich habe durch bekannte das KW Gewindefahrwerk V1 (ebay Auktionsnummer 220839288917) für 500€ bekommen und wollt es sehr gerne verbauen lassen. Das Fahrwerk kommt mit Teilegutachten.

Meine Frage/n:

Welche Kombi sieht sehr gut aus und lässt sich dennoch gut fahren. Ich weiss das jede Tieferlegung einen Kompromiss mit sich bringt und diesen bin ich bereit einzugehen. Stellt es beim TÜV ein Problem dar wenn die aktuelle Reifengröße gleich bleibt zwecks Eintragung?

Hat jemand ähnliches verbaut? Welche Sommerreifen empfehlt ihr mir? 40mm H&R Spurplatten sollten hinten auch rauf.

Wie sind eure Erfahrungen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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11 Antworten
Themenstarteram 22. Februar 2012 um 14:51

keiner ne Hilfestellung hier?

Hi, geh doch mal mit Deinem aUTO BEIM tÜV VORBEI UND ERZÄHL DEM sv; WAS dU VORHAST:

Zitat:

Original geschrieben von werek

Ich habe durch bekannte das KW Gewindefahrwerk V1 (ebay Auktionsnummer 220839288917) für 500€ bekommen und wollt es sehr gerne verbauen lassen. Das Fahrwerk kommt mit Teilegutachten.

... Stellt es beim TÜV ein Problem dar wenn die aktuelle Reifengröße gleich bleibt zwecks Eintragung?

Im Teilegutachten für das KW V1 steht ausdrücklich, dass es mit allen serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen verwendbar ist. Mit Einschränkungen diesbezüglich braucht man daher nicht zu rechnen. Das Teilegutachten ist aber sorgfältig zu lesen, da andere Auflagen erfüllt werden müssen.

Wichtig ist auch, dass die erworbene Version des KW V1 zu den Achslasten des Fahrzeugs passt.

Zitat:

40mm H&R Spurplatten sollten hinten auch rauf.

Ich denke 'mal, es sind 40 mm Spurverbreiterung gemeint (= 20 mm Scheibenstärke). Dafür gibt es wahrscheinlich Karosserieauflagen. In diesem Fall wird bei einer Änderungsabnahme gegebenfalls eine Beschränkung auf die Verwendung mit der montierten Rad/Reifenkombination vorgenommen.

 

Beide Änderungen können in einer einzigen Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO abgehandelt werden.

Aber nicht zu vergessen: Welche Rad/Reifen-Kombination wird im Winter gefahren?

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 9:31

Hallo,

ja diese sind 20mm pro Seite. Ich werde dann mal bei Zeit ne Prüfstelle aufsuchen und mich da mal schlau machen.

Bezüglich guten Sommerreifen? Hat da jemand ne Empfehlung ? Conti Contact 3 ?

Danke

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 14:27

HI Hmm beim überfliegen der Herstellerbescheinigung für CLK Klasse 209 von MB sehe ich gerade das die AMG STyling 6 Felgen in der Kombination

VA: 8,0J x 18 H2 ET34 Bereifung: 225/40 R18 92Y XL

HA: 8,5J x 18 H2 ET30 Bereifung: 255/25 R18 94Y XL

nur mit auflagen freigegben sind. UNter anderem der Punkt 5) "Nur zulässig für Fahrzeuge mit Sportfahwerk (Code 486) und für CLK55 AMG sowie CLK63AMG. WTF?

Ich hab die Felgen schon etwas länger drauf und nie hat jemand sich beklagt. Ich fahre nen Vormopf und das hat ja kein Sportfahrwerk.

Nun soll aber jetzt eins rein (wie oben geschildert)

Muss die Kombination dann komplett neu abgenommen werden? Ich bin ein wenig verunsichert und komme erst am Montag zu ner Prüfstelle.

Jemand Rat?

passt alles nicht! keine chance!!!

verkauf mir lieber dein kw gewinde:D

Gute Idee, das V1 rostet sowieso schneller als es eingebaut ist...

sag ich doch!!

also her damit;)

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von DENIS C36

sag ich doch!!

also her damit;)

Kannst du das ein wenig weiter begründen?

Da steht "Sportfahrwerk" und das isses ja denke ich!

Das KW lässt dich

Mit allen freigegeben fahren von daher....

was soll ich begrüden??

falls du das mit dem nicht passen meinst, ist es von tüv zu tüv unterschiedlich.

die meisten ottos vom tüv tragen dir das fahrwerk ein! jedoch nicht im Tiefgang!

dh. also das du für die tiefe die der tüv einträgt gar kein gewindefahrwerk verbauen brauchtst:rolleyes:

kannst du natürlich eintragen lassen und später wieder runterschrauben....denke aber das es bei einem unfall dann zu problemen kommen könnte ( wenn der prüfer die genaue tieferlegung einträgt)

wie auch immer die meisten gehen halt so vor.....

über einen tuner wird es dann schon eher gehen, aber für eine eintragung 250€ zu bezahlen ist auch quatsch!

hast du das fw. gebraucht gekauft?

Zitat:

Original geschrieben von werek

HI Hmm beim überfliegen der Herstellerbescheinigung für CLK Klasse 209 von MB sehe ich gerade das die AMG STyling 6 Felgen in der Kombination

VA: 8,0J x 18 H2 ET34 Bereifung: 225/40 R18 92Y XL

HA: 8,5J x 18 H2 ET30 Bereifung: 255/25 R18 94Y XL

nur mit auflagen freigegben sind. UNter anderem der Punkt 5) "Nur zulässig für Fahrzeuge mit Sportfahwerk (Code 486) und für CLK55 AMG sowie CLK63AMG.

Ich hätte diesen Sachverhalt genauer überprüfen sollen. Dann wäre meine erste Antwort anders ausgefallen.

Zitat:

Ich hab die Felgen schon etwas länger drauf und nie hat jemand sich beklagt. Ich fahre nen Vormopf und das hat ja kein Sportfahrwerk.

Wenn das Fahrzeug nicht über die Ausstattung 486 verfügt, war die Rad/Reifen-Kombination nicht zulässig. Es muss sich aber auch niemand darüber beklagen, z.B. bei einer Hauptuntersuchung.

Bei nicht für das Fahrzeug werkseitig freigegeben Änderungen ist man selbst verpflichtet, deren Zulässigkeit nachzuweisen.

Zitat:

Nun soll aber jetzt eins rein (wie oben geschildert)

[Sportfahrwerk]

Muss die Kombination dann komplett neu abgenommen werden?

Ja. Es ist damit zu rechnen, dass dabei die Verwendung des KW V1 (und ggf. der Distanzscheiben) nur in Verbindung mit bestimmten Kombinationen von Radtypen und Reifengrößen erlaubt wird (siehe mein Beispiel in der Anlage). Wenn man dann z.B. später einen anderen Radtyp montieren möchte (auch Serienräder), ist eine erneute Änderungsabnahme fällig. Daher auch meine vorhergehende Frage nach Rädern/Reifen für den Winter. Man sollte sie möglichst in in der Änderungsabnahme mit berücksichtigen lassen.

 

Dieses Thema ist nicht leicht, weil drei Änderungen vorgenommen werden sollen, die sich gegenseitig beeinflussen können. Ich mag gelernt haben, welche Anforderungen in solchen Fällen KFZ-Ingenieure bei Prüfstellen haben. Eine sichere Vorhersage über den Ausgang der hier nötigen Änderungsabnahme vermag ich aber nicht zu machen. Ich empfehle daher unbedingt, ein persönliches Vorgespräch bei einer Prüfstelle zu führen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

P.S.:

Zitat:

Original geschrieben von DENIS C36

die meisten ottos vom tüv tragen dir das fahrwerk ein!

KFZ-Ingenieure kann man auch als solche bezeichnen. Wenn Du vor einem solchen stehst, nennst Du ihn wohl auch nicht "Otto".

In MT sind übrigens einige von ihnen vertreten.

 

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