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Recht haben und Recht bekommen.......nicht immer ganz einfach

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 2. September 2024 um 16:23

Jetzt im Sommerloch zur Unterhaltung mal eine kleine Story, die mir vor knapp 3 Monaten passiert ist.

Ich wollte mit dem CLK zur HU und startete gleich morgens. Leider wurde die Fahrt schon nach 500m abrupt beendet da mir ein Hund vor den Wagen sprang. Ich konnte zwar in letzter Sekunde noch auf die Gegenfahrbahn ausweichen, erwischte ihn aber noch mit der vorderen rechten Ecke. Das erschreckend laute heulen des Hundes ließ nichts Gutes ahnen, obwohl ich mir nicht sicher war wer lauter geschrien hat, der Hund oder dessen Besitzerin, die ganz plötzlich aus dem nichts auftauchte. Auf den totalen Kontrollverlust der Halterin gehe ich hier jetzt nicht näher ein. Fakt war aber das der Hund alleine an der Hauptstraße stand und nicht angeleint war. Durch mein Ausweichmanöver hatte ich eh noch schlimmeres verhindert.

Ergebnis: Der Hund hatte beide Hinterläufe gebrochen und beim CLK war der Stoßfänger an zwei Stellen gerissen, der rechte Kotflügel im Radlauf nach außen eingeknickt und der Zusatzscheinwerfer nach hinten verbogen.

Ich bin dann gleich zu der angeschlossenen Lackiererei der MB Niederlassung gefahren, da ich den Chef dort gut kenne. Der sagte mir, dass die erst mal gar nichts machen können und ich das Statement der gegnerischen Haftpflichtversicherung abwarten müsste, da bei Unfällen mit der Beteiligung von Tieren zu viel betrogen wird. Außerdem müsste sich ein Gutachter den Schaden ansehen, da bei meinem CLK nicht der Original Stoßfänger verbaut ist, sondern eine Sonderbau Stoßfängerverkleidung.

Gesagt getan, nach endlosen zwei Wochen meldete sich die Versicherung mit der Aufforderung den Schaden in einer Werkstatt begutachten zu lassen. Daraufhin habe ich den Wagen bei einem Gutachter vorgeführt.

Fazit des Gutachters: Wert des Fahrzeugs 6 tsd.€ minus 300€ für 4 Dellen von denen ich noch nicht mal etwas wusste. Bezifferter Unfallschaden 4050€ - Ups…..da von dem Schaden eigentlich gar nicht so viel zu sehen war hat mich die Schadenshöhe schon etwas irritiert.

Der Gutachter hat mir dann geraten die Angelegenheit über einen Verkehrsanwalt laufen zu lassen, da Versicherungen bei älteren Fahrzeugen gerne mal dieses oder jenes aus der Kalkulation streichen. Dem Rat bin ich dann auch nachgekommen und was soll ich sagen, nach weiteren drei Wochen teilte mir der Anwalt mit, dass die Versicherung nur 3100€ übernehmen will. Es folgte ein endloser Schriftverkehr und da kein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag und im Gutachten der Schaden detailliert mit den entsprechenden Arbeitsvorgängen beschrieben wurde, sowie die Ankündigung die Forderung gerichtlich geltend zu machen, gab die Versicherung dann klein bei. Nächste Woche geht's in die Werkstatt und die Sache wird endlich in Ordnung gebracht.

Ich finde es schon erschreckend wie ein augenscheinlich klarer Sachverhalt trotzdem nicht anerkannt wird und man nur mit juristischer Hilfe hier zu seinem Recht kommt. Aber schön das die Versicherung das sündhaft teure Gutachten sowie den Anwalt dann auch noch bezahlen durfte.

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14 Antworten

Ist reine Mathematik. Lässt man es sich gefallen oder nicht. In Summe verdienen sie mehr mit dem Vorgehen.

An dieser Praxis ändert sich erst was , wenn Versicherungen für solch ein Rechtswidriges verhalten bestraft würden, so lange Sie nur den Anwalt derer bezahlen müssen die Ihr Recht einfordern, Riskieren Sie es.

Grüße

Moin,

das ist z.B. bei HUK gängige Praxis. Wer die "Kröte" schluckt, macht die Gesellschaft reicher. Nachdem nur die wenigsten Autofahrer eine RS-Versicherung haben, kann die Versicherungsgesellschaft das Risiko sehr gut kalkulieren!

Leider macht diese Praxis immer mehr Schule. Hängt allerdings auch damit zusammen, dass manche Werkstätten der Überzeugung sind, sich an einem Versicherungsschaden reich machen zu können.

Beste Grüße und alles Gute

Kotehineri

Themenstarteram 2. September 2024 um 20:28

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 2. September 2024 um 21:05:54 Uhr:

 

Leider macht diese Praxis immer mehr Schule. Hängt allerdings auch damit zusammen, dass manche Werkstätten der Überzeugung sind, sich an einem Versicherungsschaden reich machen zu können.

Beste Grüße und alles Gute

Kotehineri

Die Werkstatt ist mit der Kalkulation des Gutachters völlig konform gegangen. Ein Großteil des Schadenbetrags macht in diesem Fall der hohe Aufwand an Arbeitszeit aus. Nach Aussage des Gutachters würde normalerweise der Stossfänger durch ein Neuteil ersetzt werden. Da der verbaute Stossfänger aus GFK aber nicht mehr lieferbar ist, muss hier aufwändig repariert werden. Auch der relativ leichte Knick im Radlauf des Kotflügels wird nicht durch ausbeulen und spachteln instand gesetzt, sondern durch ein Neuteil ersetzt. Dadurch muss alles neu lackiert werden. Das treibt den Preis.

Zitat:

@Andy 43 schrieb am 2. September 2024 um 22:28:19 Uhr:

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 2. September 2024 um 21:05:54 Uhr:

 

Leider macht diese Praxis immer mehr Schule. Hängt allerdings auch damit zusammen, dass manche Werkstätten der Überzeugung sind, sich an einem Versicherungsschaden reich machen zu können.

Beste Grüße und alles Gute

Kotehineri

Die Werkstatt ist mit der Kalkulation des Gutachters völlig konform gegangen. Ein Großteil des Schadenbetrags macht in diesem Fall der hohe Aufwand an Arbeitszeit aus. Nach Aussage des Gutachters würde normalerweise der Stossfänger durch ein Neuteil ersetzt werden. Da der verbaute Stossfänger aus GFK aber nicht mehr lieferbar ist, muss hier aufwändig repariert werden. Auch der relativ leichte Knick im Radlauf des Kotflügels wird nicht durch ausbeulen und spachteln instand gesetzt, sondern durch ein Neuteil ersetzt. Dadurch muss alles neu lackiert werden. Das treibt den Preis.

Ich will das Thema nicht ausweiten- der Gutachter hat natürlich Recht! Die HUK z.B. bezahlt aber nicht den vollen Preis mit der Argumentation, dass wenn der Schaden in einer der HUK angeschlossenen Werkstatt repariert würde, der Schaden für die HUK deutlichst geringer gewesen wäre.

Hintergrund ist der, dass die Versicherung wesentlich geringere Stundenverrechnungsätze an ihre Vertragswerkstätten bezahlt und auch die Marge an den Ersatzteilen stark reduziert.

Im Klartext-verlangt der "Freundliche" für eine Arbeitsstunde eines Karosserie-Spenglers z.B. 180,--€ und bekommt natürlich Rabatte beim Hersteller für die Ersatzteile. Die Versicherung bezahlt aber z.B. nur 110,--€ für die Stunde und streicht die Rabatte für die Ersatztreile schier gänzlich.

Das nur zum besseren Verständnis und warum man niemals einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abschließen sollte.

Beste Grüße

Kotehineri

@Kotehineri ,

das stimmt nur bedingt. In meinem Fall, habe ich mich bei der HUK nach den Vertragswerken erkundigt. Das sind aber genau die Werkstätten , zu denen ich auch hingehen würde.

Grüße waltgey

Zitat:

@waltgey schrieb am 3. September 2024 um 10:18:11 Uhr:

@Kotehineri ,

das stimmt nur bedingt. In meinem Fall, habe ich mich bei der HUK nach den Vertragswerken erkundigt. Das sind aber genau die Werkstätten , zu denen ich auch hingehen würde.

Grüße waltgey

Hallo Waltgey,

für den Werkstattbesitzer macht es einen großen Unterschied, ob du die Rechnung bezahlst oder ob die Versicherung bezahlt!

Aufgrund der reduzierten Versicherungsleistung an den Werkstattbesitzer (wie beschrieben) wird nicht generell nach Herstellervorgaben repariert, es wird bei den Ersatzteilen gespart (original-Ersatzteil?)

usw.

Meine Ausführungen sind nicht generell auf alle Werkstätten anzusehen!

Hier darf und muss dann jeder seine eigene Erfahrungen machen und sammeln.

Beste Greüße

Kotehineri

"es wird bei den Ersatzteilen gespart (original-Ersatzteil?)".

Nun ja,

es gibt beim 208er durchaus Bereiche bei denen neue Original

Ersatzteile (wenn überhaupt) nur noch im Ausland zu bekommen sind... :eek:

Auch werden diverse Gebrauchtteile mittlerweile zu Preisen

oberhalb der (nicht mehr verfügbaren) Original Parts angeboten... :rolleyes:

Ob und wie das von den Gutachtern und Gerichten berücksichtigt werden

kann und...

wie die betroffene (Haftpflicht) Versicherung sich dann dazu verhält,

kann von mir (trotz aktuellem Wertgutachten) nicht eingeschätzt werden. :(

Denn:

"Vor Gericht und auf hoher See, ist man bekanntlich ja in Gottes Hand"... :confused:

 

Moin,

dass eine Haftpflichtversicherung im Schadensfall lediglich verpflichtet ist, den Zeitwert(unabhängig von den Beschaffungskosten der Ersatzteile) zu ersetzen, sollte jedem Geschädigten klar sein.

Dies ist nun einmal rechtens.

Im von Andy 43 geschilderten Fall handelt es sich zwar um einen KFZ-Schaden, doch ist Grundlage der Regulierung eine private Hundehalterhaftpflicht.

Die Regulierung des Unfallschadens, in diesem Fall in voller Höhe, solte man nicht als Recht, sondern als Kulanz betrachten.

Der Neuwert ist allgemein nur bei Hausrat- Gebäude- und Kaskoversichrungen eingeschlossen, falls dieser Schutz deklariert ist.

Da ist es hier nicht zielführend, einzelne Versicherer an den Pranger zu stellen.

Gruß

Hannes

Zitat:

@V8CLK430 schrieb am 3. September 2024 um 12:14:03 Uhr:

"es wird bei den Ersatzteilen gespart (original-Ersatzteil?)".

Nun ja,

es gibt beim 208er durchaus Bereiche bei denen neue Original

Ersatzteile (wenn überhaupt) nur noch im Ausland zu bekommen sind... :eek:

Auch werden diverse Gebrauchtteile mittlerweile zu Preisen

oberhalb der (nicht mehr verfügbaren) Original Parts angeboten... :rolleyes:

Ob und wie das von den Gutachtern und Gerichten berücksichtigt werden

kann und...

wie die betroffene (Haftpflicht) Versicherung sich dann dazu verhält,

kann von mir (trotz aktuellem Wertgutachten) nicht eingeschätzt werden. :(

Denn:

"Vor Gericht und auf hoher See, ist man bekanntlich ja in Gottes Hand"... :confused:

Ich bin Betreuer behinderter Menschen .

Der Rechtsstaat ist schon längst demontiert .

Hier gilt nur noch das Recht dessen , der mehr Kaufkraft hat , sprich , einen rechtskundigen ausreichend motivieren kann , durch Zahlung von Honorar und Bakschisch .

Da muss man sogar damit rechnen , gegen die eigene Rechtsschutzversicherung klagen zu müssen .

Also tatsächliche Aussicht nur , wenn man selbst genug hat .

Woher das dann wiederum kommt , spielt auch keine Rolle mehr , wenn man nur genug hat , weil , es gilt die Position dessen , der genug Kaufkraft hat .

Kausalität halt , hab ich Kaufkraft , hab ich Recht .

Zitat:

 

Das nur zum besseren Verständnis und warum man niemals einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abschließen sollte.

Beste Grüße

Kotehineri

.

.

Sorry aber ich Glaube hier ist etwas durcheinander geraten,

die Werkstattbindung bezieht sich auf eigene Schäden die durch die Eigene Kasko Versicherung beglichen werden.

Bekomme ich aber durch einen Dritten einen Schaden an meinem Fahrzeug zugefügt dann Zahlt seine KFZ-Haftpflicht bzw Privathaftpflicht, Hundehalterhaftpflicht etc.

In diesen Fällen gilt meine Werkstattbindung meiner KFZ Versicherung nicht, somit hat der Geschädigte Freie Werkstattwahl

Zwei Dinge noch:

Kann mich an den Unfall meines Vaters erinnern. Er stand, ausparkendes Fahrzeug fährt ihm ins Auto. Huk Versichert.

Ging dann auch über den Anwalt und erst bei Klageandrohung mit Fristsetzung wurden die gestrichenen 180 Euro berappt. (Wobei das Fahrzeug in der Vetragswerkstatt instandgesetzt wurde) z.B. Ging die Versicherung davon aus, das das Verbringen und zurückholen des Wagens zum und vom Lackierer maximal 30 Minuten wären. Das man dazu aber 2 Leute und ein zweites Fahrzeug braucht, wurde ignoriert.

Ein Fakt aber sorgte auch bei diesem Unfall für Ärger: Die Vertragswerkstatt verlangte für die Ersatzteile (unter anderem eine Felge) mehr, als die UVP des Herstellers war. Und das kann es dann ja auch nicht sein.....

Am Schluß noch ein Fakt, den jeder wissen sollte:

Wird das Auto durch einen Unfall beschädigt von einem anderen, und dessen Versicherung bezahlt nicht, so kann man den Schädiger auf die Kosten verklagen, denn der Verursacher ist Schadenersatzpflichtig. Wenn er ne scheiß Versicherung hat, die ewig nicht zahlen möchte, ist das sein Pech, dann muß halt er in Vorkasse treten und seine Versicherung dann selbst verklagen :D

Klingt blöd, ist aber so.

Leichti

ich hatte mir 2002 einen 3 Jahre Alten/ Jungen Ford Explorer gekauft, nach ca. 6 Monaten hat mir ein Mercedes Vito die Vorfahrt genommen und ist mir Vorne Rechts auf Höhe Vorderrad ins Auto gekracht, der Schaden war Relativ Hoch weil aus Sicherheitsgründe die Komplette Lenkung und Teile der Vorderachse mit getauscht wurden!

Das Blöde war das der Vito nicht Versichert war, ich dachte OK jetzt gibts Ärger.

Ganz im Gegenteil, meine Vollkasko Versicherung hat den Schaden voll bezahlt und das ohne das mein SFR Rabatt geschädigt wurde.

Danach hat sich meine KFZ Versicherung (aus Münster) das Geld vom Unfallverursacher geholt, ich musste noch nicht einmal einen Anwalt Einschalten!

Sowas gibt es also auch

Moin Hennaman,

diese Regelung gab es schon im letzten Jahrtausend und gilt auch für ausländische Verkehrsteilnahmer bei denen der Versicherungsschutz unklar ist.

Bei den sogenannten "Besatzungstruppen" in der Bundesregierung gab es eine Ausnahmeregelung hier erfolgte die Schadensregulierung über ein Bundesamt.

Ergänzend sei bemerkt, dass selbstverständlich der Selbstbehalt auch von der eigenen Vollkaskoversicherung getragen wird.

Dies funktioniert natürlich nur, sofern für das eigenen Fahrzeug ein Vollkasko-Schutz besteht.

Gruß

Hannes

Gleichwohl gibt es in diesem Forum eine eigene Abteilungen für Versicherungen!

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