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Rechtlich gesehen: gehört eine Garantieverlängerung zum Zubehör eines verkauften Autos?

Themenstarteram 21. Januar 2020 um 17:39

Moin!

Angenommen man verkauft gewerblich an gewerblich einen "PKW mit Zubehör" und stellt nach einem halben Jahr fest, dass es eine Garantieverlängerung für den PKW gibt, die der Käufer (Ex-GF der verkaufenden Firma) verschwiegen hat. Gehört diese Garantieverlängerung zum Zubehör oder nicht? Die Verlängerung ist nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt und auch darin nicht erwähnt. Dennoch besteht sie.

Ist es rechtens, den anteiligen Beitrag für die Laufzeit der Garantieverlängerung an den Ex-GF zu berechnen, oder nicht?

Bitte nur fundiertes Wissen, keine Vermutungen, danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JoochenC schrieb am 21. Januar 2020 um 18:39:31 Uhr:

...

Bitte nur fundiertes Wissen, keine Vermutungen, danke!

bitte erst mal eine KLAR FORMULIERTE Frage mit ALLEN WESENTLICHEN Informationen ;)

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am 21. Januar 2020 um 17:44

Was willst du da berechnen? :confused:

Die Kosten der Garantieverlängerung.

am 21. Januar 2020 um 17:49

Wenn der Käufer die doch kostenlos dazu bekommen hat. Die Verlängerung wird doch immer im Voraus bezahlt.

Moin,

Das kommt auf die Garantiebedingungen an. Einige können speziell im B2B Bereich nicht übertragen werden. Andere können übertragen werden, wenn der Garantiegeber informiert wird, andere wiederum können von demjenigen in Anspruch genommen werden, der mit dem Fahrzeug und/oder dem Garantievertrag zum Händler kommt.

Also - eindeutige Antwort nicht möglich.

LG Kester

am 21. Januar 2020 um 18:39

Richtig, aber der Käufer hat lt. TE erst später von der Existenz einer Garantieverlängerung erfahren, die nicht beim Kauf angegeben wurde und dann ist es kein Nachteil für den Käufer. Egal ob er sie benutzen kann oder nicht.

am 21. Januar 2020 um 19:19

Hast du eine Rechnung jetzt für die Garantieverlängerung bekommen oder was genau willst du dem Verkäufer berechnen?

Du kaufst ein Fahrzeug und erfährst später von einer vorhandenen Garantie und willst deswegen noch Geld vom Verkäufer haben?

Themenstarteram 21. Januar 2020 um 19:55

Auto verkauft zum Preis X und halbes Jahr später gemerkt, dass bei einem selbst die Garantieverlängerung noch drei Jahre lang besteht. Diese drei Jahre an den Käufer weiterberechnet. Wir sprechen von 2800€...

Zitat:

@JoochenC schrieb am 21. Januar 2020 um 18:39:31 Uhr:

...

Bitte nur fundiertes Wissen, keine Vermutungen, danke!

bitte erst mal eine KLAR FORMULIERTE Frage mit ALLEN WESENTLICHEN Informationen ;)

am 21. Januar 2020 um 21:07

Zitat:

@JoochenC schrieb am 21. Januar 2020 um 20:55:17 Uhr:

Auto verkauft zum Preis X und halbes Jahr später gemerkt, dass bei einem selbst die Garantieverlängerung noch drei Jahre lang besteht. Diese drei Jahre an den Käufer weiterberechnet. Wir sprechen von 2800€...

Inwiefern hat er dir das berechnet?

Hat er dir halbes Jahr später später noch eine Rechnung von 2800 Euro nachgereicht und will die jetzt vom dir haben oder wie? Solltest dich mal deutlicher ausdrücken.

Mir ist auch nicht ganz klar, worum es hier geht...es kann doch niemand gezwungen werden, eine bestehende Garantie/-verlängerung (noch) weiter zu verlängern?

am 21. Januar 2020 um 21:50

Wenn ich es jetzt richtig verstehe ist der TE der Verkäufer (Firmeninhaber) der seinem EX-GF den Wagen verkauft und erst jetzt bemerkt hat, dass er 2800,- für eine Garantieverlängerung bezahlt hat. Die Kosten will er dem Käufer nachträglich aufdrücken, da er vermutlich meint, der EX-GF wusste davon.

Wenn dem so ist hat der Verkäufer seinen Laden nicht im Griff und hätte sich vorher informieren müssen.

Im Kaufvertrag steht der Kaufpreis. Mehr kann man nicht berechnen, denn an Verträge muss man sich halten.

Restlaufzeit kündigen und Beitragserstattung mitnehmen ist ggf. machbar und stressfreier als ein Streit über die Bezahlung ...

Die Frage (soweit richtig verstanden) lässt sich einfach beantworten:

 

Nein, der Verkäufer kann dem Käufer NICHT einfach 2.800 Euro in Rechnung stellen.

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