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Rechtssache Garantie!

BMW 3er E46
Themenstarteram 14. Juni 2013 um 11:29

Hallo zusammen.

Vielleicht kennt sich jemand aus.

Letztes Jahr Mitte Juli habe ich mir einen 320 d Compact von 2003 mit ca 98 T Km gekauft.6 Wochen später stand ich mit Motorschaden am Straßenrand.Drallklappe abgerissen.Zuerst weigerte sich der Verkäufer es als Garantiefall anzuerkennen.Nach hin und her holte er das Auto ab und reparierte den Schaden.In letzter Zeit viel mir auf das er immer mehr Öl verbrauchte.Deswegen schaffte ich gestern mein Auto in meine Werkstatt zum nachschauen.Dort sagte man heute es kommt wahrscheinlich durch den Ventildeckel.Weiteres konnte er mir nicht sagen da er sonst alles auseinander nehmen müßte.

Nun bin ich aber der Meinung das der Verkäufer 2 Jahre Garantie auf seine Reparatur geben müßte.Dieser weigert sich natürlich.Bin am Dienstag beim Anwalt bestellt zur rechtlichen Beratung.

Aber vielleicht kann mir ja jetzt jemand schon was dazu sagen.Bin halt drauf angewiesen das das Auto läuft....Vielen Dank

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hoppel26

So war bei der Anwältin.

auf was istn die spezialisiert?

scheidungsrecht?! :confused: :D

weil demnach was du hier in diesem post von dir gibst, scheint die nicht wirklich ahnung zu haben von dem was sie da tut - oder du hast da was falsch verstanden bzw. gibst es falsch weiter!

Zitat:

Er MUSS 1 Jahr Garantie auf Sachmängel geben.

er muss KEINE garantie geben!

er muss aber GEWÄHRLEISTUNG geben, das nichtnur ein jahr, sondern zwei - kann diese aber bei gebrauchtfahrzeugen auf ein jahr verkürzen, was i.d.r. auch geschieht! wobei nach einem halben jahr die beweislastumkehr greift...

Zitat:

Da es noch nicht rum ist hab ich gute Karten.

aber auch nur, wenn DU zweifelsfrei nachweisen kannst, das der schaden bereits vorhanden war, als du den kaufvertrag unterschrieben hast bzw. der schaden durch unsachgemäße reparatur entstanden ist!

Zitat:

Aber die Frau war sich ihrere Sache sehr sicher.

eine anwältin sollte eigentlich den unterschied zwischen garantie und gewährleistung sowie den begriff 'beweislastumkehr' kennen - das ist einfachstes vertragsrecht!

sicher das du da die anwältin gegenüber hattest und nicht die putzfrau, die sich da nen spaß mit dir erlaubt hat?

 

im übrigen hast du, da du ja scheinbar schon selbst an dem schaden rumgedoktort hast (bzw. eine andere werkstatt hast rumdoktoren lassen) dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung genommen (die du ihm - sogar mehrfach - geben musst), was das im umkehrschluss bedeuted, hat dir deine "kompetente" anwältin hoffentlich auch gesagt?!

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am 14. Juni 2013 um 11:37

Ich glaube nicht das du darauf 2 Jahre Garantie hast (weiß es aber nicht) - abgesehen davon, ist die Ventildeckeldichtung keine große Sache.

Themenstarteram 14. Juni 2013 um 11:40

Wie gesagt ich weiß nicht ob es nur das ist.Die Werkstatt meint davon allein kommt nicht ein so großer Verlust. Immerhin hab ich auf die letzte Tankfüllung nen Liter nachgeschüttet.Das war davor nicht.Halt schleichend mehr geworden!

am 14. Juni 2013 um 12:54

Soweit ich weiß hast du keine 2 Jahre Garantie.

Außer ihr habt das schriftlich i-wo festgehalten.

Ansonsten zählt weiter die Garantei ab Kaufdatum.

Kann aber durchaus auch sein, dass ich mich irre :rolleyes:

MfG

Zitat:

Original geschrieben von hoppel26

Hallo zusammen.

Nun bin ich aber der Meinung das der Verkäufer 2 Jahre Garantie auf seine Reparatur geben müßte.

Deine Meinung, dem ist aber nicht so ausser du hast etwas für die Reparatur bezahlt?

am 14. Juni 2013 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von hoppel26

Wie gesagt ich weiß nicht ob es nur das ist.Die Werkstatt meint davon allein kommt nicht ein so großer Verlust. Immerhin hab ich auf die letzte Tankfüllung nen Liter nachgeschüttet.Das war davor nicht.Halt schleichend mehr geworden!

Wenn es schleichend mehr wurde, dann ist die vorherige Reparatur dafür nicht verantwortlich. Das dürfte ein weiterer Defekt sein.

Hallo zusammen,

wie kommst Du auf den Begriff "Garantie".

Habt ihr eine besondere Vereinbarung oder Versicherung (über eine Gesellschaft) abgeschlossen?

Dann hoffen wir mal, dass eine Dichtung, die ihren Job nicht mehr macht enthalten ist :o

Oder gibt es "nur" die Gewährleistung von 12 Monaten?

Da dreht nach der Hälfte der Zeit die Beweislast......

Sprich: heute musst Du nachweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand :(

am 14. Juni 2013 um 17:17

Der Gewährleistung hat der Verkäufer immer nachzugehen - da gibt es aber einiges, was beachtet werden muss.

Garantie ist immer schriftlich und es muss durch Unterschriften oder sonst irgendwie "festgelegt sein". In einer Garantieerklärung steht dann drinnen, was der Verkäufer übernimmt.

Grüße,

BMW_Verrückter

am 15. Juni 2013 um 2:32

Zitat:

Original geschrieben von hoppel26

Hallo zusammen.

Vielleicht kennt sich jemand aus.

Letztes Jahr Mitte Juli habe ich mir einen 320 d Compact von 2003 mit ca 98 T Km gekauft.6 Wochen später stand ich mit Motorschaden am Straßenrand.Drallklappe abgerissen.Zuerst weigerte sich der Verkäufer es als Garantiefall anzuerkennen.Nach hin und her holte er das Auto ab und reparierte den Schaden.In letzter Zeit viel mir auf das er immer mehr Öl verbrauchte.Deswegen schaffte ich gestern mein Auto in meine Werkstatt zum nachschauen.Dort sagte man heute es kommt wahrscheinlich durch den Ventildeckel.Weiteres konnte er mir nicht sagen da er sonst alles auseinander nehmen müßte.

Nun bin ich aber der Meinung das der Verkäufer 2 Jahre Garantie auf seine Reparatur geben müßte.Dieser weigert sich natürlich.Bin am Dienstag beim Anwalt bestellt zur rechtlichen Beratung.

Aber vielleicht kann mir ja jetzt jemand schon was dazu sagen.Bin halt drauf angewiesen das das Auto läuft....Vielen Dank

Hi, :)

dafür wird es wahrscheinlich schon zu lange her sein.

Ein guter Freund von mir handelt mit gebrauchten (hauptsächlich BMW)

und da kommt es schon mal vor, das jemand einen Fehler, Schaden oder was am Getriebe hat.

Wenn es noch keine 6 Monate her wäre, MUSS der Verkäufer zahlen! (Ausser, er kann beweisen, dass Du daran schuld bist... passiert er nie)

Ist es allerdings länger her, muss man dem Verkäufer nachweisen, dass dieser von dem Schaden gewusst hat oder der Vorbesitzer dem Verkäufer, beim Verkauf darauf hingewisen hat.

Du hast jetzt auch die Möglichkeit den Vorbesitzer zu kontaktieren, um etwas rauszubekommen (ob er das Fahrzeug vllt. als Bastlerfahrzeug verkauft hat und ob der Schaden damals schon bekannt war, z.B.).

Wenn der Vorbesitzer allerdings das Fahrzeug ohne ersichtlichen Schaden verkauft hat, wird es schwer für dich! :rolleyes:

Achja, nach 12 Monaten ist jeder Versuch zwecklos.

Innerhalb der ersten 6 Monate, kannst du dein Auto vom Verkäufer reparieren lassen, auch wenn du ihn (ausdrücklich) mit Motorschaden, Getriebeschaden und als Privatverkauf gekauft hast.

Den "gekauft wie gesehen"-Satz gibt es so nicht mehr, das Einzige was den verkäufer in den ersten 6 Monaten rettet ist der Begriff "Bastlerfahrzeug".

So wie ich dich aber einschätze, hättest du das Auto niemals gekauft, wenn bei dir im Vertrag iwo Bastlerfahrzeug stehen würde.

Mich interessiert dieser Fall! Würde gerne wissen, wie es ausgeht. :)

 

Gruß Emco

am 15. Juni 2013 um 16:22

Sry für die Rechtschreibfehler...:rolleyes:

Nach dem Feiern ist es wohl doch besser, direkt schlafen zu gehen! :)

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 18:07

Hallo!

So war bei der Anwältin.Er MUSS 1 Jahr Garantie auf Sachmängel geben.Da es noch nicht rum ist hab ich gute Karten.Der Typ wurde angemahnt und heute ist die Frist um.Jetzt gehts vor Gericht.Dann kann ich das Auto von einem anderen reparieren lassen und ihm die Rechnung schicken.

Sagen wir mal so Dank Rechtsschutz (außer 150 Selbstbeteiligung) kann ich nichts verlieren.Aber die Frau war sich ihrere Sache sehr sicher.

Sie meinte es so.Ich habe inerhalb der Frist also nach 6 Wochen einen Mangel angegeben.Dieser wurde anerkannt und repariert.Da dies offensichtlich nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde bin ich im Recht.So wie das Auto rußt bestehe ich sowieso keinen Abgastest abgesehen vom Ölverbrauch.Weiß auch nicht ob die entfernten Drallklappen da was mit zu tun haben???

Ich halte euch auf den laufenden.

Zitat:

Original geschrieben von hoppel26

So war bei der Anwältin.

auf was istn die spezialisiert?

scheidungsrecht?! :confused: :D

weil demnach was du hier in diesem post von dir gibst, scheint die nicht wirklich ahnung zu haben von dem was sie da tut - oder du hast da was falsch verstanden bzw. gibst es falsch weiter!

Zitat:

Er MUSS 1 Jahr Garantie auf Sachmängel geben.

er muss KEINE garantie geben!

er muss aber GEWÄHRLEISTUNG geben, das nichtnur ein jahr, sondern zwei - kann diese aber bei gebrauchtfahrzeugen auf ein jahr verkürzen, was i.d.r. auch geschieht! wobei nach einem halben jahr die beweislastumkehr greift...

Zitat:

Da es noch nicht rum ist hab ich gute Karten.

aber auch nur, wenn DU zweifelsfrei nachweisen kannst, das der schaden bereits vorhanden war, als du den kaufvertrag unterschrieben hast bzw. der schaden durch unsachgemäße reparatur entstanden ist!

Zitat:

Aber die Frau war sich ihrere Sache sehr sicher.

eine anwältin sollte eigentlich den unterschied zwischen garantie und gewährleistung sowie den begriff 'beweislastumkehr' kennen - das ist einfachstes vertragsrecht!

sicher das du da die anwältin gegenüber hattest und nicht die putzfrau, die sich da nen spaß mit dir erlaubt hat?

 

im übrigen hast du, da du ja scheinbar schon selbst an dem schaden rumgedoktort hast (bzw. eine andere werkstatt hast rumdoktoren lassen) dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung genommen (die du ihm - sogar mehrfach - geben musst), was das im umkehrschluss bedeuted, hat dir deine "kompetente" anwältin hoffentlich auch gesagt?!

Zum Thema Garantie und Gewährleistung ist ja alles gesagt worden.

Aber bevor ich zu seiner Anwältin in so einer Sache gehe, nehm ich´s lieber selber in die Hand oder lass es bleiben. In diesem Fall würde ich es sein lassen, es sei denn ich hätte Garantieunterlagen, aus denen alles hervorgeht. Hätte ich nur Gewährleistung bekommen, würd ich´s selber reparieren (lassen).

Themenstarteram 26. Juni 2013 um 18:58

Hey wie bistn du drauf?Wenn du mit dir selber unzufrieden bist mußt du ja ne antworten.

Sinnlos zu antworten!

halt uns sonst bitte auf dem laufenden, ist ja schon interessant

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