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Reifen 235/45 nicht im Fz-Schein eingetragen !?

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 18:54

Hallo zusammen !

Haben Heute schonmal unsere Papiere für die Neuwagenabholung (am Fr. 15.02. in IN) vom Händler bekommen, u.a. Abholschein und Fahrzeugschein .

Verwundert stellen wir soeben fest das die Bereifung (Designpaket mit 235/45) garnicht im Fz-Schein eingetragen ist, sondern nur die normale Reifengröße 205/55.

Müssen wir etwa (der Wagen wird ab Werk mit Winterreifen übergeben, 235er gehen zum Händler) die Reifen extra eintragen lassen, obwohl ab Werk bestellt oder gibts nur eine ABE dazu (die evtl zusammen mit den Reifen zum Händler geht) ?

Danke für eure Antworten!

Gruß von der Nordsee

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15 Antworten

Hi, grüß´ Dich,

 

und erst mal Glückwunsch zum Neuen :D 

 

Du mußt Dir da gar keine Gedanken machen, denn in den neuen Papieren steht immer nur die kleinste, zugelassene Rad- Reifen- Kombi drin. Alles andere ist unter Deinem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle im Computer hinterlegt.

 

Die Polizei kann das abfragen, wenn Dir das Sorge bereitet, und Du kannst bei Bedarf den kompletten Text nachtragen lassen, selbstverständlich kostenpflichtig (20€).

 

Ich habe es bei mir so gelassen und nur die 20- Zöller nachtragen lassen, die stehen jetzt im Anhang.

 

Viel Spaß mit dem guten Wagen und viele Grüße aus Leipzig

 

Torsten

Leider ist das so das die Polizei gern mal stresst wenn was nicht im Schein steht.

Torsten, ich glaub Dir gern das es in der Fahrzeugdatenbank steht und auch so rechtens ist. Aber man wird ja anscheinend auch angehalten wenn man sein werkseitig eingebautes TFL benutzt. Jedenfalls bei dessen Neuerscheinung.

Die Polizei, dein ungebetener Helfer in notfreien Zeiten. xD

Die fahrbaren Reifengrößen stehen zwar nicht im Fahrzeugschein, aber in der zusätzlich ausgehändigten Bescheinigung. Zumindest ist das so bei meiner Limo, deshalb habe ich die Bescheinigung auch zu den Papieren ins Auto gelegt.

Die Reifengrößen stehen auch auf dem Reifendruckaufkleber an der B-Säule :o

Sollte selbst bei erfahrenen Dorfpolizisten ausreichen diesen Aufkleber zu zeigen:D

Viele Grüße Holger

Themenstarteram 13. Februar 2008 um 20:23

Also eine Bescheinigung haben wir nicht, nach dem Aufkleber werden wir am Fr. mal Ausschau halten.

Da bin ich echt neidisch... einen Neuwagen abholen ist schon was tolles.

Hatte ich auch schon einmal gemacht, leider haben die mir ein Avant mit Beule in der Tür hingestellt :mad:

Der Tag war ruiniert, aber das Auto wenigstens nach ein paar Stunden und einem Beulendoktor wieder okay.

Ich wünsche Dir mehr Glück und viel Spaß !!

Grüße Holger

Zitat:

Original geschrieben von jhoche

Also eine Bescheinigung haben wir nicht, nach dem Aufkleber werden wir am Fr. mal Ausschau halten.

Ich glaube, die von mir erwähnte Bescheinigung ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (der alte Fahrzeugbrief). In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind deutlich eniger Daten eingetragen als in der Bescheinigung II.

Hallo zusammen!

Ich denke, ihr redet von der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Da sind sämtliche von Audi zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt. Und die Bescheinigung gibt's zu jedem Neuwagen dazu :)

MfG

roughneck

Yep. genau die meinte ich. Vielen Dank für die Ergänzung.

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Die fahrbaren Reifengrößen stehen zwar nicht im Fahrzeugschein, aber in der zusätzlich ausgehändigten Bescheinigung. Zumindest ist das so bei meiner Limo, deshalb habe ich die Bescheinigung auch zu den Papieren ins Auto gelegt.

Mein Vater und ich wurden bisher immer darauf hingewiesen diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Mercedes ist die in ner gelben Mappe und heißt dort COC-Papiere drauf steht) nie im Fahrzeug mitzuführen da die vom Stellenwert her fast so Wertvoll sein soll wie der Fahrzeugbrief.

Ob das stimmt weiß ich nicht genau, Aber die liegt immer daheim. Und wenn die Freundlichen nicht glauben das die Reifen erlaubt sind sollen sie es eben herausfinden da in dem neuen Fahrzeugschein nix drin steht. Wie sie das machen ist mir dann egal so lange ich da nix für machen muss.

Mfg

Marcel

am 14. Februar 2008 um 9:05

Die Reifergrößen stehen normalerweise auch im Fahrzeigbrief...

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Die fahrbaren Reifengrößen stehen zwar nicht im Fahrzeugschein, aber in der zusätzlich ausgehändigten Bescheinigung. Zumindest ist das so bei meiner Limo, deshalb habe ich die Bescheinigung auch zu den Papieren ins Auto gelegt.

Mein Vater und ich wurden bisher immer darauf hingewiesen diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Mercedes ist die in ner gelben Mappe und heißt dort COC-Papiere drauf steht) nie im Fahrzeug mitzuführen da die vom Stellenwert her fast so Wertvoll sein soll wie der Fahrzeugbrief.

Ob das stimmt weiß ich nicht genau, Aber die liegt immer daheim. Und wenn die Freundlichen nicht glauben das die Reifen erlaubt sind sollen sie es eben herausfinden da in dem neuen Fahrzeugschein nix drin steht. Wie sie das machen ist mir dann egal so lange ich da nix für machen muss.

Mfg

Marcel

Hallo,

das kann ich kaum glauben. Denn die Übereinstimmungserklärung zeigt keinerlei persönliche Daten oder gar einen Bezug zum Kennzeichen.

Die Überweinstimmungserklärung habe ich auch erst in IN bei der Übergabe erhalten. Dort sind alle Daten auf das Fahrzeug (nicht den Typ), sondern exakt mit der Fahrgestellnummer bezogen. Damit sollten dann alle Fragen geklärt werden.

Gruß

hirotake

Zitat:

Original geschrieben von Anton_G

Die Reifergrößen stehen normalerweise auch im Fahrzeigbrief...

Den gibt es ja in der alten Form nicht mehr. Da diese Daten aber weitergegeben werden müssen, stehen die jetzt in der EWG-Übereinstimmungserklärung.

Noch 'ne Variante:

Als meiner im Sept. 2007 zum erstenmal zum TÜV, genau gesagt DEKRA, war hat der :) in das Gutachten die 235/45/17" in die Bemerkungen eingetragen, eine Kopie gemacht und ins Handschuhfach gelegt.  "Falls Sie mal in eine Kontrolle kommen und die es ganz genau nehmen"  Das war echt freundlich.;)

 

Grüße 

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