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Reifenfreigabe bzgl. Verkehrsblatt 15/2019

Themenstarteram 15. Dezember 2021 um 13:51

Wahrscheinlich wurde die Thematik hier irgendwo schonmal durchgekaut.

Bei Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung gilt ja, dass andere Reifen als in den Papieren eingetragen sind, eingetragen werden müssen. Gilt das nur für den Reifenhersteller oder auch für den Reifentyp bzw. das Modell/Serie etc?

Ich sehe folgendes Problem:

Bei einem Fahrzeug Bj. 1998 sind drei oder vier genaue Reifen, also Hersteller und Modell, eingetragen, die heute nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind oder gar nicht mehr produziert werden. Wenn ich auf das Fahrzeug nun einen Reifen aus aktueller Produktion montiere, muss ich den dann eintragen lassen? Das ist doch vollkommen bescheuert. Vor allem kann ich das ganze Prozedere dann ja wieder machen, wenn ich mit den frisch eingetragenen Reifen doch nicht so zufrieden war und z.B. nach einem Bridgestone mal einen Pirelli probieren möchte.

Nein ich bin nicht betroffen, aber ich liebäugle so nebenbei ein kleines wenig, mit einem älteren Fahrzeug, welches aufgrund der fehlenden EU-Typgenehmigung von dem Blödsinn betroffen ist/sein könnte.

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39 Antworten

Für meine Turbo Bj.85 gibt es die in den Papieren eingetragenen Reifenbindungen nicht mehr, Produktion wurde längst eingestellt.

Ich habe von entsprechenden Herstellern eine Freigabebescheinigung beim Reifenhöker bekommen, die ich beim TÜV vorlege, nie Probleme gehabt.

am 15. Dezember 2021 um 15:53

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 15. Dezember 2021 um 14:51:27 Uhr:

Wenn ich auf das Fahrzeug nun einen Reifen aus aktueller Produktion montiere, muss ich den dann eintragen lassen?

So ist es, der Reifen muss eingetragen werden!

Zitat:

@Demogantis schrieb am 15. Dezember 2021 um 16:53:10 Uhr:

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 15. Dezember 2021 um 14:51:27 Uhr:

Wenn ich auf das Fahrzeug nun einen Reifen aus aktueller Produktion montiere, muss ich den dann eintragen lassen?

So ist es, der Reifen muss eingetragen werden!

Zeige die Quelle wo das steht!

Lass einfach die anderen Reifen austragen/entfernen welche es nicht mehr gibt und dem aktuellem Stand der Technik nicht entsprechen und fahr die Größe die schon immer in den Papieren steht. Dann sollte es keine Probleme geben.

am 16. Dezember 2021 um 17:53

Es geht um ein Krad ohne EU-Typgenehmigung, damit dürfte eine Reifenfabrikationsbindung gemäß Betriebserlaubnis eingetragen sein. Im Fahrerhandbuch sind z.B. die Hersteller, Model und Größe hinterlegt, der TÜV kann aber auch die Betriebserlaubnis einsehen. Mit diesen Reifen ist man legal unterwegs, wenn es die heute noch gibt. Dann gab es noch die Reifenfreigaben der Hersteller, die mittlerweile aber nur noch Altpapier sind. Es gibt nur noch eine Bereifungsempfehlung der Hersteller, welche jedoch die Eintragung bei einem Krad ohne EU-Typgenehmigung nicht ersetzt. Man lässt die Reifenfabrikationsbindung aus- und den aktuellen Reifen eintragen und gut ist es.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 16. Dezember 2021 um 18:53:35 Uhr:

Es geht um ein Krad ohne EU-Typgenehmigung, damit dürfte eine Reifenfabrikationsbindung gemäß Betriebserlaubnis eingetragen sein. Im Fahrerhandbuch sind z.B. die Hersteller, Model und Größe hinterlegt, der TÜV kann aber auch die Betriebserlaubnis einsehen. Mit diesen Reifen ist man legal unterwegs, wenn es die heute noch gibt. Dann gab es noch die Reifenfreigaben der Hersteller, die mittlerweile aber nur noch Altpapier sind. Es gibt nur noch eine Bereifungsempfehlung der Hersteller, welche jedoch die Eintragung bei einem Krad ohne EU-Typgenehmigung nicht ersetzt. Man lässt die Reifenfabrikationsbindung aus- und den aktuellen Reifen eintragen und gut ist es.

Die EU-Typgenehmigung gibt es seit September 2000, deshalb gibt es für meine K12RS aus 1998 so etwas nicht. Es gab für das Ding auch kein COC-Papier. Als ich das Motorrad vor 5 Jahren in der Schweiz gekauft habe, brauchte ich für die Zulassung in D ne Einzelabnahme, in den Papieren sind Reigengrößen eingetragen, aber keine Fabrikatsbindung und schon gar nicht irgendein Reifentyp!!!

Deshalb schließe ich mich der Frage an: Wo steht das? Quelle?

am 17. Dezember 2021 um 4:29

Zitat:

@AndreasDU schrieb am 17. Dezember 2021 um 00:44:36 Uhr:

Zitat:

@Demogantis schrieb am 16. Dezember 2021 um 18:53:35 Uhr:

Es geht um ein Krad ohne EU-Typgenehmigung, damit dürfte eine Reifenfabrikationsbindung gemäß Betriebserlaubnis eingetragen sein. Im Fahrerhandbuch sind z.B. die Hersteller, Model und Größe hinterlegt, der TÜV kann aber auch die Betriebserlaubnis einsehen. Mit diesen Reifen ist man legal unterwegs, wenn es die heute noch gibt. Dann gab es noch die Reifenfreigaben der Hersteller, die mittlerweile aber nur noch Altpapier sind. Es gibt nur noch eine Bereifungsempfehlung der Hersteller, welche jedoch die Eintragung bei einem Krad ohne EU-Typgenehmigung nicht ersetzt. Man lässt die Reifenfabrikationsbindung aus- und den aktuellen Reifen eintragen und gut ist es.

Die EU-Typgenehmigung gibt es seit September 2000, deshalb gibt es für meine K12RS aus 1998 so etwas nicht. Es gab für das Ding auch kein COC-Papier. Als ich das Motorrad vor 5 Jahren in der Schweiz gekauft habe, brauchte ich für die Zulassung in D ne Einzelabnahme, in den Papieren sind Reigengrößen eingetragen, aber keine Fabrikatsbindung und schon gar nicht irgendein Reifentyp!!!

Deshalb schließe ich mich der Frage an: Wo steht das? Quelle?

Dein Fall unterscheidet sich vom TE.

Keine Reifenbindung in den Papieren bedeutet du darfst jeden Reifen fahren, Hauptsache die Größe stimmt.

Früher hättest du mit einer Reifenfreigabe auch andere Größen fahren dürfen. Da diese Freigaben keine Gültigkeit mehr besitzen, müssen andere Reifengrößen nun eingetragen werden.

 

Quelle: https://www.bmvi.de/.../rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Themenstarteram 17. Dezember 2021 um 7:51

Es würde mir ja nicht unbedingt an anderen Reifengrößen liegen.

Ist jetzt sicherlich kein besonderes Motorrad aber ich kann einfach nicht aufhören nach einer alten Bandit Kult zu gucken.

Welche Reifen da für gewöhnlich in den Papieren stehen, weiß ich nicht. Aber ich denke mal die werden schon nicht mehr produziert. Bis zu dieser Änderung im Verkehrsblatt konnte man ja quasi alles fahren, wenn man diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen dabei hatte.

Jetzt müsste ich ja jeden neuen Reifentyp eintragen lassen, was doch vollkommen hirnrissig ist. Zumindest ich an der Reifengrößen nichts gravierendes ändere, sehe ich da ohnehin keinen Sinn drin. Ich meine ich verändere mit einem Reifen doch nicht die Geometrie des Fahrzeugs oder so.

Und wieso geht auf einmal etwas nicht mehr, was 20 Jahre funktioniert hat?

Dass diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen heute vielleicht nicht mehr alleine reichen mag ja sein. Aber warum soll ich jetzt für jeden neuen Reifen zum TÜV fahren?

Ich meine die letzten 20 Jahre haben doch gezeigt, dass es funktioniert hat. Da könnten sich die eintragenden Behörden ja auch auf die entsprechenden Daten berufen. Oder am besten einfach alle gängigen Größen ohne Fabrikatsbindung eintragen.

Vielleicht ist das ganze ja auch wieder nur so ein Trick, um die alten Kisten von der Straße zu bekommen.

am 17. Dezember 2021 um 8:11

Der TÜV hat ja ein Geschäftsmodell und eine starke Lobby, so sagt man, die für Einnahmen sorgt. Deshalb lehnt der Rest der EU Bestrebungen Deutschlands ab, in ganz Europa einen TÜV einzuführen. Gut so.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 17. Dezember 2021 um 08:51:50 Uhr:

Es würde mir ja nicht unbedingt an anderen Reifengrößen liegen.

Ist jetzt sicherlich kein besonderes Motorrad aber ich kann einfach nicht aufhören nach einer alten Bandit Kult zu gucken.

Welche Reifen da für gewöhnlich in den Papieren stehen, weiß ich nicht. Aber ich denke mal die werden schon nicht mehr produziert. Bis zu dieser Änderung im Verkehrsblatt konnte man ja quasi alles fahren, wenn man diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen dabei hatte.

Jetzt müsste ich ja jeden neuen Reifentyp eintragen lassen, was doch vollkommen hirnrissig ist. Zumindest ich an der Reifengrößen nichts gravierendes ändere, sehe ich da ohnehin keinen Sinn drin. Ich meine ich verändere mit einem Reifen doch nicht die Geometrie des Fahrzeugs oder so.

Und wieso geht auf einmal etwas nicht mehr, was 20 Jahre funktioniert hat?

Dass diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen heute vielleicht nicht mehr alleine reichen mag ja sein. Aber warum soll ich jetzt für jeden neuen Reifen zum TÜV fahren?

Ich meine die letzten 20 Jahre haben doch gezeigt, dass es funktioniert hat. Da könnten sich die eintragenden Behörden ja auch auf die entsprechenden Daten berufen. Oder am besten einfach alle gängigen Größen ohne Fabrikatsbindung eintragen.

Vielleicht ist das ganze ja auch wieder nur so ein Trick, um die alten Kisten von der Straße zu bekommen.

Du musst, wenn keine Änderung der Reifengröße vorgenommen wird auch nichts eintragen lassen, fahr die Größe welche im Schein steht und gut ist. Mach einfach den TÜV wie üblich. Sieh eher zu, wenn eine Fabrikatsbindung im Schein steht diese austragen zu lassen.

am 18. Dezember 2021 um 1:46

Zitat:

@Daciageha schrieb am 17. Dezember 2021 um 10:50:45 Uhr:

Du musst, wenn keine Änderung der Reifengröße vorgenommen wird auch nichts eintragen lassen, fahr die Größe welche im Schein steht und gut ist. Sieh eher zu, wenn eine Fabrikatsbindung im Schein steht diese austragen zu lassen.

Kommt darauf an, welchen Anspruch man hat. Grundsätzlich sollte man bemüht sein, die Frage vom TE nach bestem Wissen und Gewissen korrekt zu beantworten. Bei Krädern ohne EU-Typgenehmigung führt an der Eintragung aktueller Reifentypen kein Weg vorbei, wenn es denn korrekt sein soll. Auch gibt es keinen Grund es nicht umzusetzen, denn die Kosten für die Eintragung sind nur Peanuts.

Wenn man den Anspruch hat, in jeder Saison jeden neuen Reifen auszuprobieren, um darüber dann eine wissenschaftliche Abhandlung zu schreiben, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob ein Krad ohne EU-Typgenehmigung dafür die richtige Wahl ist. Letztlich hat es jeder selbst in der Hand. Wenn es denn auffällt, beim TÜV oder der Streckenkontrolle, dass der aufgezogene Reifen nicht eingetragen ist, steht man halt als Depp da.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 18. Dezember 2021 um 02:46:21 Uhr:

Zitat:

@Daciageha schrieb am 17. Dezember 2021 um 10:50:45 Uhr:

Du musst, wenn keine Änderung der Reifengröße vorgenommen wird auch nichts eintragen lassen, fahr die Größe welche im Schein steht und gut ist. Sieh eher zu, wenn eine Fabrikatsbindung im Schein steht diese austragen zu lassen.

Kommt darauf an, welchen Anspruch man hat. Grundsätzlich sollte man bemüht sein, die Frage vom TE nach bestem Wissen und Gewissen korrekt zu beantworten. Bei Krädern ohne EU-Typgenehmigung führt an der Eintragung aktueller Reifentypen kein Weg vorbei, wenn es denn korrekt sein soll. Auch gibt es keinen Grund es nicht umzusetzen, denn die Kosten für die Eintragung sind nur Peanuts.

Ja genau das sollte man. Und deshalb ist es Nonsen was du schreibst. Du solltest die Quelle angeben wo das steht was du behauptest, das steht so nirgends geschrieben. Nochmal : zeige wo das steht!!

Zitat:

Wenn man den Anspruch hat, in jeder Saison jeden neuen Reifen auszuprobieren, um darüber dann eine wissenschaftliche Abhandlung zu schreiben, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob ein Krad ohne EU-Typgenehmigung dafür die richtige Wahl ist. Letztlich hat es jeder selbst in der Hand. Wenn es denn auffällt, beim TÜV oder der Streckenkontrolle, dass der aufgezogene Reifen nicht eingetragen ist, steht man halt als Depp da.

am 18. Dezember 2021 um 7:08

Die Quelle wurde doch schon benannt, vielleicht solltest du dem Link folgen und mal lesen:

Zitat:

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

Beurteilung:

Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden .....

Selbst habe ich auch ein Krad ohne EU-Typgenehmigung, mit einer eingetragenen Reifenfabrikationsbindung. Laut Betriebserlaubnis sind folgende Reifen in den Größen 110/80 vorne und 160/70 hinten möglich: Dunlop K505F/K505, Bridgestone G547/G548 und Metzeler ME33 /ME55.

Möchte ich nun einen Bridgestone T31 in der entsprechende Größe fahren, muss der auch namentlich eingetragen sein und nicht nur die Reifengröße!

Aber anscheinend verstehst du den Text aus der Weiterleitung anders, warum?

Komisch,

1. lese ich da nichts von Markenbindung

2. hab ich ein Krad ohne Eu Typgenehmigung

und doch habe ich keine Marke sondern nur die Größen drn.

Ich hänge mich hier mal mit einer ähnlichen Frage an:

Dass die nach nationalem Recht typisierten Fahrzeuge bei der europäischen Harmonisierung ohne technische Notwendigkeit ausgenommen wurden ist offensichtlich. Der Trick mit laut DOT maximal in 2019 produzierten Reifen zu fahren wird sich mangels verfügbarer Reifen im Handel bald von selbst erledigen. Wobei das Verbot aktueller Reifen bei Freigabe alter ausgehärteter und verstaubter Altreifen aus der hintersten Ecke des Lagers pervers und in Sachen Verkehrssicherheit ein übler Witz ist.

Mich würde iunteressieren, ob es der eine oder andere Alteisenfahrer geschafft hat, sich markenunabhängige Reifengrößen eintragen zu lassen? Falls ja: Wo und wie habt Ihr das geschafft?

 

Gruß Michael

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