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Reparaturfreigabe

Themenstarteram 14. März 2021 um 13:43

Hallo,

 

Ich war bisher bei der Allianz versichert und hatte bei denen mal einen Vollkaskoschaden im Karosseriebereich ohne Fremdbeteiligung. Ich habe keine Werkstattbindung. Nachdem ich den Schaden gemeldet hatte, musste ich erstmal einen Kostenvoranschlag einreichen, es musste dann ein Sachverständiger kommen und dann musste abgewartet werden, ob die Schadensabteilung letztendlich den Schaden freigibt. Das hat so alles zusammen ca. 1 Woche gedauert.

 

Jetzt bin ich bei der HUK 24 und habe einen ähnlichen Fall, also auch einen Vollkaskoschaden mit Blechschaden ohne Fremdbeteiligung. Auch hier ohne Werkstattbindung. Ich habe mich schon auf so ein ähnliches Prozedere wie bei der Allianz eingestellt. Ich habe noch während des ersten Anrufes bei der Schadensmitteilung die sofortige Reparaturfreigabe bekommen und das alles ohne Partnerwerkstatt. Schadenshöhe war bei der Allianz und der HUK ungefähr gleich. Schaden lag so bei ca. 4000 bis 5000 Euro.

 

Warum ist es bei der Allianz relativ langwierig die Reparaturfreigabe zu erhalten und bei der HUK geht es quasi per direkten Zuruf ? Habe ich nur Glück gehabt?

 

Was wäre zum Beispiel wenn die Allianz gesagt hätte, dass sie keine Reparaturfreigabe genehmigen? Ich habe doch keine Werkstattbindung, die können mich doch nicht zwingen in eine bestimmte Werkstatt zu gehen?

 

Vielen Dank.

 

Gruß Thomas

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20 Antworten
am 14. März 2021 um 14:49

Was hast Du denn "freigegeben" bekommen ?!

Hast Du den KV schon der HUK24 vorgelegt ?!

Ich will ja nicht unken, aber wenn Du Pech hast kommt der "virtuelle" Gutachter der HUK erst später, heisst carexpert und kürzt dann halt die Rechnung.....

oder vllt. ist Deine Werkstatt ja auch zufällig bei HUK als Partnerwerkstatt gelistet ?!

Hallo Thomas,

zunächst muss mal prüfen, ob es wirklich beides mal das gleich war. Sonst ist es Äpfel mit Birnen verglichen. Eine Reparaturfreigabe wird oft missverstanden.

Es gibt einmal tatsächliche eine technische Reparaturfreigabe. Die sagt nur aus, dass der Schaden repariert werden kann (der Versicherer den Schaden nicht vorher sehen und prüfen möchte) und impliziert erstmal nichts; also auch keine tatsächliche Kostenübernahme sondern lediglich eine grds. Einstandspflicht nach bisherigen Erkenntnissen. Das heißt die Rechnung die kommt wird auch inhaltlich geprüft werden.

Dem gegenüber steht die tatsäche Reparaturkostenübernahmebestätigung. Diese verlangen oft Werkstätten in direkten Korrespondenz mit dem Versicherer. Davon bekeommt der Kunde i.d.R. nicht mit. Hier wird tatsächlich bestätigt das Kosten übernommen werden. Also ein viel stärkere rechtliche Bindung. In der Regel geht dies mit einem Beleg einher. Ich neige dazu, dass Du mit einreichen des KVA tatsächlich verlangt hast, dass man die Kosten übernimmt.

Neben der Tatsache das natürlich auch jeder Versicherer unterschiedliche Regulierungsgrundsätze und Versicherungsbedingungen hat, hat ein Gutachten grundsätzlich mehere Zwecke in Kasko:

a) Man möchte einen Totalschaden ausschließen. ich wieß jetzt nicht von was für einem Auto wir sprechen, ob der etwaige in Rede stehen könnte.

b) Man möchte schauen, ob der Schaden plausibel ist mit der Hergangsbeschreibung. Vielleicht kam der Allianz der Schaden komisch vor und sie haben jemand vorbei geschickt

c) Man möchte prüfen, ob Altschäden mit abgerechnet werden soll.

Der Sachbearbeiter hat je nach Erfahrung ein - mal mehr mal weiger - gutes Feeling, was besichtigungswürdig ist.

Oder Du hast einfach Glück gehabt.

Näheres wird man erst sagen können, wenn klar es ist:

a) um welches Fahrzeug (mit Bj und KM-Stand) es sich jeweils handelte

b) wie die Schadenhergänge waren

c) was Du von wem wirklich schriftlich in Wort bekommen hast. Also was steht da genau drin.

vG

Themenstarteram 14. März 2021 um 15:12

Zitat:

@remix schrieb am 14. März 2021 um 15:49:04 Uhr:

Was hast Du denn "freigegeben" bekommen ?!

Hast Du den KV schon der HUK24 vorgelegt ?!

Ich will ja nicht unken, aber wenn Du Pech hast kommt der "virtuelle" Gutachter der HUK erst später, heisst carexpert und kürzt dann halt die Rechnung.....

oder vllt. ist Deine Werkstatt ja auch zufällig bei HUK als Partnerwerkstatt gelistet ?!

Hallo,

 

Danke für die Antwort. Ich musste der HUK nichts vorlegen. Sie wollten noch nicht mal Fotos haben. Am Telefon wurde mir gesagt, dass die Reparaturfreigabe hiermit erteilt ist. Es handelt sich auch nicht um eine Partnerwerkstatt.

 

Es geht mir nur darum, dass es für mich als Kunde so am angenehmsten ist und was im Hintergrund abläuft bekommt man ja nicht mit.

 

Die Werkstatt wollte nur die Schadensnummer haben und kümmern sich dann um den Rest.

 

Bei der Allianz war es sehr viel aufwändiger mit etlichen Telefonaten und Zeit, die es mich gekostet hat.

 

Ich war halt schon verwundert, da sich so viele negativ über die HUK äußern.

Themenstarteram 14. März 2021 um 15:19

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 14. März 2021 um 15:57:28 Uhr:

Hallo Thomas,

zunächst muss mal prüfen, ob es wirklich beides mal das gleich war. Sonst ist es Äpfel mit Birnen verglichen. Eine Reparaturfreigabe wird oft missverstanden.

Es gibt einmal tatsächliche eine technische Reparaturfreigabe. Die sagt nur aus, dass der Schaden repariert werden kann (der Versicherer den Schaden nicht vorher sehen und prüfen möchte) und impliziert erstmal nichts; also auch keine tatsächliche Kostenübernahme sondern lediglich eine grds. Einstandspflicht nach bisherigen Erkenntnissen. Das heißt die Rechnung die kommt wird auch inhaltlich geprüft werden.

Dem gegenüber steht die tatsäche Reparaturkostenübernahmebestätigung. Diese verlangen oft Werkstätten in direkten Korrespondenz mit dem Versicherer. Davon bekeommt der Kunde i.d.R. nicht mit. Hier wird tatsächlich bestätigt das Kosten übernommen werden. Also ein viel stärkere rechtliche Bindung. In der Regel geht dies mit einem Beleg einher. Ich neige dazu, dass Du mit einreichen des KVA tatsächlich verlangt hast, dass man die Kosten übernimmt.

Neben der Tatsache das natürlich auch jeder Versicherer unterschiedliche Regulierungsgrundsätze und Versicherungsbedingungen hat, hat ein Gutachten grundsätzlich mehere Zwecke in Kasko:

a) Man möchte einen Totalschaden ausschließen. ich wieß jetzt nicht von was für einem Auto wir sprechen, ob der etwaige in Rede stehen könnte.

b) Man möchte schauen, ob der Schaden plausibel ist mit der Hergangsbeschreibung. Vielleicht kam der Allianz der Schaden komisch vor und sie haben jemand vorbei geschickt

c) Man möchte prüfen, ob Altschäden mit abgerechnet werden soll.

Der Sachbearbeiter hat je nach Erfahrung ein - mal mehr mal weiger - gutes Feeling, was besichtigungswürdig ist.

Oder Du hast einfach Glück gehabt.

Näheres wird man erst sagen können, wenn klar es ist:

a) um welches Fahrzeug (mit Bj und KM-Stand) es sich jeweils handelte

b) wie die Schadenhergänge waren

c) was Du von wem wirklich schriftlich in Wort bekommen hast. Also was steht da genau drin.

vG

Danke für die ausführliche Antwort. Welche Art das von Freigabe bei der HUK war, weiß ich nicht. Er sagte am Telefon nur, ich erteile Ihnen die Freigabe, lassen Sie es reparieren. Schriftlich habe ich nichts bekommen, war nur die mündliche Aussage des HUK Mitarbeiters.

 

Ob die Werkstatt Fotos ein KV oder ein Gutachten anfertigen, weiß ich nicht. Habe ich auch nicht gefragt. Habe nur gedacht, dass es bei der HUK unkompliziert geht.

 

Es war kein Totalschaden, Fahrzeug ist ca. das doppelte wert.

Naja, wenn man dann ehrlich ist, hast Du von der HUK nichts und von der Allianz eine saubere Schadenskalkulation und verbindliche Freigabe, oder?

Ich habe auch schon Erfahrungen mit beiden gemacht. Aber bei beiden eigentlich positiv.

 

Wie läuft das bei anderen Versicherungen? Ist das so ähnlich?

Hallo Antarantar,

naja das kann man halt pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die Situation drauf an.

Dem TE hatte ich auch paar Fragen gestellt. Ohne, dass die mal konkret beantwortet sind, kann man schwer auf mögliche Motive hinter der unterschiedlichen heransgeweise schließen.

da müsste man beide akte mal halbwegs komplett sehen.

Fahrzeug, Baujahr, KM-Stand, daraus Wiederbeschaffungswert.

Schadenschilderung und Schadenbeschreibung; daraus etwaige Restwerte, Plausiblitätsüberlegungen und dann mal

was wirklich jetzt vom wem jetzt gesagt bzw. geschrieben wurde. Also was steht in der schriftlichen Aussage von der Allianz was stand im Gutachten, was hatt die HUK genau gesagt, mal gesehen davon, dass vermeidlich mündliche Zusagen, an die sich plötzlich keiner mehr erinnert, schnell zum rechtlichen Nullum werden kann.

so kann man da leider wenig daraus ableiten.

Das Dilemma startet doch erst, wenn die Werkstatt ihre Rechnung bei der Versicherung einreicht. Dann wird das in Software gehauen und berechnet was sie kürzen und die Werkstatt hat den huddel.

Themenstarteram 14. März 2021 um 19:56

Hallo, es kann ja sein, dass ich falsch liege. Habe aber für mich nach meinen jetzigen Erfahrungen mitgenommen, dass es bei der HUK unkomplizierter ging und ich 30 Prozent weniger Versicherungsbeiträge bezahle.

 

Kann natürlich sein, dass ich bei einer Kürzung der HUK dann anderes denke.

Themenstarteram 14. März 2021 um 20:02

Zitat:

@WhiteAW2.0 schrieb am 14. März 2021 um 20:53:56 Uhr:

Das Dilemma startet doch erst, wenn die Werkstatt ihre Rechnung bei der Versicherung einreicht. Dann wird das in Software gehauen und berechnet was sie kürzen und die Werkstatt hat den huddel.

In der Regel wird die Werkstatt dann nicht an den Versicherungsnehmer herantreten, oder?

 

Ist zwar ein wenig egoistisch, aber ob die Werkstatt Huddel mit der Versicherung hat, interessiert die meisten Fahrzeugbesitzer nicht, wenn sie es denn überhaupt mitbekommen.

 

Ich denke, dass die Werkstätten auch bei Kürzungen seitens der Versicherer immer noch genug Geld verdienen.

Das wird darauf ankommen, um wieviel Geld es geht.

Die Werkstatt macht ja auch nur ursprünglich Deine Forderung aus abgetretenem Recht geltend. Also Du hast ja Anspruch gegen den Verischerer, den Du an die Werkstatt abtritts.

Wenn der Versicherer nciht bezhalt und es geht um mehr 30€ geht, würde ich ziemlich sicher sein, dass die Werkstatt auf Dich zukommt. Du hast ja die Leistung bestellt, also sie auch zu bezahlen.

Ich würde sagen: Die Allianz hat kosten selbst verursacht, die sich auf den Tarif aller auswirken. Die HUK hat im Interesse aller Kunden gehandelt und überflüssige Kosten vermieden.

Zitat:

@Crash O. schrieb am 14. März 2021 um 22:06:41 Uhr:

Ich würde sagen: Die Allianz hat kosten selbst verursacht, die sich auf den Tarif aller auswirken. Die HUK hat im Interesse aller Kunden gehandelt und überflüssige Kosten vermieden.

So sozial ist die HUK schon lange nicht mehr.

Ich habe noch genügend Kontakte....

Themenstarteram 15. März 2021 um 15:43

Danke für die bisherigen Antworten. Ich habe noch eine Frage.

 

Muss ich beim Vollkaskoschaden den Gutachter von der Versicherung akzeptieren oder kann ich auch meinen eigenen beauftragen und die Versicherung muss den bezahlen?

Danke.

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