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Reparierte Felgen

Mercedes A-Klasse V177
Themenstarteram 28. August 2024 um 20:26

Hallo zusammen,

ich weiß das ist kein Rechtsforum, aber vielleicht hatte jemand mal etwas ähnliches. Ich hab vor weniger als 6 Monaten mein V177 bei Mercedes gekauft. Jetzt hab ich beim Auto waschen bemerkt dass eine Felge etwas komisch ist. Dachte schon wäre irgendwo gegen gefahren was eigentlich nicht sein kann.

Schlau wie ich bin hab ich vorm Kauf Bilder gemacht und die Felgen sahen genau so aus wie jetzt also nicht mein Verschulden. Offensichtlich hatten die AMG Felgen Bordsteinschäden die repariert worden sind also runtergeschliffen.

Jetzt hab ich gelesen, dass man mit solchen Felgen eigentlich gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfte und dass die BE erlöschen könnte. Stimmt das?

Kann ich das bei dem Autohaus melden bei dem ich das Auto gekauft hab? Das ist ja offensichtlich ein Mangel der beim Kauf nicht angegeben war. Vielleicht wussten die es ja selber nicht, ich hab nämlich nichts gesagt bekommen. Wie sollte ich vorgehen? Kann ich überhaupt was machen?

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20 Antworten

kleinere Defekte, optischer Natur, dürfen natürlich beseitigt werden, tiefere, die Struktur der Felge betreffende, jedoch nicht.

Du hast vermutlich einen Gebrauchtwagen gekauft, ansonsten kann ich mir die beschädigten Felgen kaum erklären. In solchen Verträgen ist dann fast immer vom Zustand "gebraucht" und "gekauft wie gesehen" die Rede, auch wenn das Auto nur wenige Monate alt ist und neuwertig wirkt. Ersteres schließt Neuwagenzustand aus und zweiteres sorgt dafür, dass sämtliche optische Mängel, die du bei einer Probefahrt entdecken kannst, nicht separat erwähnt werden müssen. Deine ramponierte Felge, fällt wohl leider darunter.

Naja Du kannst nur einen Versuch starten oder nicht. Das ist alles.

Wenn es ein junger Gebrauchter war und es einen weiteren Vorbesitzer gibt, von dem das Autohaus den Wagen gekauft hat, dann wird es denk ich schwer. Du müsstest nachweisen, dass es dem Autobaus bekannt war und sie es Dir verschwiegen haben.

Mal davon abgesehen hat Du nicht genug gelesen, würde ich sagen, da es in bestimmten Fällen erlaubt ist.

https://www.adac.de/.../

Einen Versuch, um noch nen Tankgutschein auszuhandeln oder was auch immer kann es aber nicht schaden. Von dem Fall „wir geben Dir 4 nagelneue Ersatzfelgen“ sind wir wahrscheinlich weit entfernt. Ob das im entferntesten gehen kann, dafür müsstest Du dann zu einem Fachanwalt.

Was ist den komisch an der Felge? Hast du Bilder? Kannst du es genauer beschreiben?

Kleinigkeiten dürfen repariert werden, aber größere Schäden nicht. Der Händler muss dir sagen können, ob die Felge auch korrekt repariert wurde. Nicht alles ist erlaubt.

Themenstarteram 28. August 2024 um 22:00

Zitat:

@Halema schrieb am 28. August 2024 um 23:23:43 Uhr:

Was ist den komisch an der Felge? Hast du Bilder? Kannst du es genauer beschreiben?

Kleinigkeiten dürfen repariert werden, aber größere Schäden nicht. Der Händler muss dir sagen können, ob die Felge auch korrekt repariert wurde. Nicht alles ist erlaubt.

Es ist keine große Sache aber dort wurde runtergeschliffen. Der Silberne Rand steht nicht so ab wie der Rest. Also das helle nicht glänzende ist das wo die geschliffen haben. Ich bin halt davon ausgegangen dass ich 4 perfekte Felgen habe :D hab’s dann auch an einer anderen Felge gesehen da ist es nicht so krass aber das sieht man deutlich.

Das Auto ist ein Leasingrückläufer gewesen und hat JS Garantie. Ist mir halt echt noch gar nicht aufgefallen.

Felge
Themenstarteram 28. August 2024 um 22:03

Zitat:

@Der_Don schrieb am 28. August 2024 um 23:22:10 Uhr:

 

Einen Versuch, um noch nen Tankgutschein auszuhandeln oder was auch immer kann es aber nicht schaden. Von dem Fall „wir geben Dir 4 nagelneue Ersatzfelgen“ sind wir wahrscheinlich weit entfernt. Ob das im entferntesten gehen kann, dafür müsstest Du dann zu einem Fachanwalt.

Ich brauch aber nur zwei neue :D ich schreib mal morgen dem Autohaus, mal schauen was die sagen. Im Kaufvertrag stand nichts drin. Mein Kollege der dabei war meinte dass bei ihm sogar Kratzer die auf dem Kotflügel sind aufgelistet worden sind.

Es kann halt sein, dass der Leasingnehmer die Felge einfach reparieren ließ und dies nicht dem Leasinggeber oder Händler mitgeteilt/abgesprochen hat. Ist eigentlich nicht OK. Machen aber leider einige.

Wenn du mit dem Händler redest, frag nach schriftlichen Dokumenten zur Reparatur zwecks TÜV-Freigabe. Ansonsten solltest du aus sicherheitstechnischen Gründen eine neue Felge verlangen. Auch ist unklar, ob die Felge noch wintertauglich ist.

Ist nur der kleine Abschnitt flacher? Dann hat die Felge vermutlich eine zusätzliche Unwucht.

Beschädigungen im Grundmetall die nicht tiefer als einen Millimeter ins Grundmetall ragen und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sind dürfen beseitigt werden.

Themenstarteram 29. August 2024 um 11:00

Zitat:

@MARCUSqp schrieb am 29. August 2024 um 10:21:24 Uhr:

Beschädigungen im Grundmetall die nicht tiefer als einen Millimeter ins Grundmetall ragen und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sind dürfen beseitigt werden.

Also ist das okay so wie die Felgen repariert worden sind? Hab zwei Felgen die so repariert worden sind.

Themenstarteram 29. August 2024 um 14:11

Hier sind nochmal paar mehr Bilder.

Das obere war vorm Kauf.

Img
Img
Img

Für mich ist das eine schlampige Reparatur. Es wurde anscheinend stumpf etwas an einer Stelle weggefräst. Die Optik entspricht nicht mehr einer neuen Felge. Wegfräsen erzeugt möglicherweise eine Unwucht. Wintertauglichkeit kann eingeschränkt sein.

Ob das rechtlich OK ist, ist schwer zu bewerten. In Kaufverträgen wird oft erwähnt, dass Nachlackierungen möglich sind. Wegfräsen ist aus meiner Sicht aber keine Nachlackierung.

Was sagt der Händler zu deiner Beschwerde? Haben Sie für dich Dokumente zwecks Sicherheit und Vehrkehrstauglichkeit? Wer hat das gemacht? Wo wurde dokumentiert, was/wie gemacht worden ist? Warum wurdest du nicht darauf hingewiesen, dass eine erneute Reparatur an diesen beiden Felgen möglicherweise nicht mehr möglich ist?

Ich würde, wenn ich betroffen wäre, andere Felgen verlangen.

Themenstarteram 29. August 2024 um 14:31

Zitat:

@Halema schrieb am 29. August 2024 um 16:27:24 Uhr:

Für mich ist das eine schlampige Reparatur. Es wurde anscheinend stumpf etwas an einer Stelle weggefräst. Die Optik entspricht nicht mehr einer neuen Felge.

Ob das rechtlich OK ist, ist schwer zu bewerten. In Kaufverträgen wird oft erwähnt, dass Nachlackierungen möglich sind. Wegfräsen ist aus meiner Sicht aber keine Nachlackierung.

Was sagt der Händler zu deiner Beschwerde? Haben Sie für dich Dokumente zwecks Sicherheit und Vehrkehrstauglichkeit? Wer hat das gemacht? Wo wurde dokumentiert, was/wie gemacht worden ist? Warum wurdest du nicht darauf hingewiesen, dass eine erneute Reparatur an der Felge möglicherweise nicht mehr möglich ist?

Im Kaufvertrag steht dass Nachlackierungen oder Instandsetzung im Bagatellbereich möglich sind. Meiner Meinung nach gehört das da nicht mit dazu oder? Ist ja schon einiges an Material runter.

Ich würde den jetzt mal eine Email senden. Wonach soll ich da fragen?

Zitat:

@JugsMugs schrieb am 29. August 2024 um 16:11:34 Uhr:

Hier sind nochmal paar mehr Bilder.

Das obere war vorm Kauf.

Die haben da eine fette Fase rangedremelt.

Im Prinzip ist das ja schon gebrauchsmusterrechtlich relevant, schließlich wurde somit das Design verändert :D

Themenstarteram 29. August 2024 um 16:33

Zitat:

@Chironer schrieb am 29. August 2024 um 18:19:04 Uhr:

Zitat:

@JugsMugs schrieb am 29. August 2024 um 16:11:34 Uhr:

Hier sind nochmal paar mehr Bilder.

Das obere war vorm Kauf.

Die haben da eine fette Fase rangedremelt.

Im Prinzip ist das ja schon gebrauchsmusterrechtlich relevant, schließlich wurde somit das Design verändert :D

Meinst du das fällt unter Instandsetzungen im Bagatellbereich? Ist ja nicht nur ein läppischer Kratzer gewesen.

Zitat:

@JugsMugs schrieb am 29. August 2024 um 16:31:44 Uhr:

Ich würde den jetzt mal eine Email senden. Wonach soll ich da fragen?

So ein paar Basics. Hier ein paar Ideen :)

Sehr geehrtes MB-Team,

ich habe am xx.xx.xxx. ein Axxx erworben. Vor einigen Tagen wurde ich auf eine ungewöhnliche Optik einer AMG-Felge hingewiesen. Es sieht danach aus, dass zwei Felgen schlampig repariert wurden (siehe Bilder). Leider wurde ich beim Kauf und bei der Übergabe nicht darauf hingewiesen, dass ein sicherheitsrelevantes Bauteil bearbeitet wurde. Im Kaufvertrag wird nichts erwähnt. Aus meiner Sicht fällt das nicht unter Nachlackierungen oder Instandsetzungen im Bagatellbereich.

Mir liegen keine weiteren Dokumente zur Reparatur mit strengen Vorgaben vor. Aus diesem Grund habe ich folgende Fragen:

- War Ihnen die Felgenreparatur bei Fahrzeugübergabe bekannt?

- Warum wurde ich nicht darauf hingewiesen?

- Wer hat die Felgen repariert?

- Wo und Wie wurde diese Reparatur durchgeführt?

- Haben Sie Dokumente zur Reparatur?

- Wie viel Material wurde abgetragen?

- Entspricht die Reparatur der gesetzlichen Vorgabe und auch der Herstellervorgabe?

- Hat die Felge weiterhin eine Betriebserlaubnis?

- Kann garantiert werden, dass die Felge weiterhin winterfest ist?

- Warum wurde das ursprüngliche Design der Felgen nicht wieder korrekt hergestellt, sondern nur stellenweise Material abgetragen?

Leider bin ich wegen der schlechten Kommunikation sehr enttäuscht. Das hätte ich von Ihnen als MB-Partner und auch von einem Jungen Stern nicht erwartet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dem Marken- und Qualitätsversprechen von Mercedes-Benz entspricht.

Ich bitte um eine zeitnahe Antwort und einen Austausch mit einwandfreien Felgen, auch gerne Gebrauchte.

Mit freundlichen Grüßen

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