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Rotblitzer anfechtbar?

Themenstarteram 12. April 2011 um 6:12

Guten Morgen,

heute ist mir etwas dummes passiert, und zwar wurde ich an einer Ampelanlage geblitzdingst.

Der Hergang war recht übersichtlich, da ein Fahrzeug, welches nicht geblitzt wurde, vor mir und keines hinter mir war. Es wurde Gelb dann Rot und ich bin mir sicher, dass es noch keine 2 Sekunden Rot war als der blitzer reagierte. Das Umschalten auf Rot habe ich nur noch im Augenwinkel wahr nehmen können, quasi wenn ich eine Notbremsung eingeleitet hätte, wäre ich mitten auf der Kreuzung zum stehen gekommen. Da ich noch nie bei Rot geblitzt wurde, weiss ich natürlich nicht ob die zwei Sekunden Toleranz nach dem Blitzen heraussortiert werden oder ob die einfach auf Dummfang gehen und das erstmal zusenden. Desweiteren hatte ich noch zwei Arbeitskollegen im Auto sitzen die das ganze bezeugen können. Mit dem Anwalt werde ich erstmal warten bis wirklich ein Brief kommt.

Danke für Eure Hilfe

Gruß

S.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A4Runner

 

Dieser Blitzer ist die pure Abzocke!

So,so. Rotlichtphasen überwachen ist also " Abzocke " . Manchmal fragt man sich, wo man hier reingeraten ist. Schreib das mal alles auf deinen Anhörungsbogen und verkünde das anschließend laut im Gericht. Aber nicht vergessen das Ergebnis hier zu veröffentlichen :D

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Schlug der pöse Blitz zweimal zu ?

am 12. April 2011 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von A4Runner

zwei Sekunden Toleranz nach dem Blitzen heraussortiert werden

Wie kommste denn auf das schmale Brett? Man darf strenggenommen bei Gelb schon nicht mehr fahren (vorausgesetzt, man würde es problemlos schaffen, an der Linie stehenzubleiben).

 

Es gibt nur die Unterscheidung zwischen "maximal eine Sekunde rot" und "mehr als eine Sekunde rot". Ersteres kostet nur 50 Euro und drei Punkte, letzteres kostet 125 €, vier Punkte und einen Monat Busfahren.

Zitat:

Original geschrieben von A4Runner

Da ich noch nie bei Rot geblitzt wurde, weiss ich natürlich nicht ob die zwei Sekunden Toleranz nach dem Blitzen heraussortiert werden ...

Es gibt keine 2 Sekunden "Toleranz", rot ist rot, ab der ersten 1/10 Sekunde.

Nach einer Sekunde handelt es sich dann auch um einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit deutlich höherem Bußgeld und dann auch Fahrverbot.

 

"Toleranz" sind nicht zwei, sondern mindestens immer 3 Sekunden, und das wird über das gelbe Licht angezeigt. Gelb bedeutet schon "vor der Haltelinie halten" und bleibt straffrei, wenn man es nicht macht, weil die Zeit für ein Anhalten nicht mehr reicht.

Aber bei rot ist Schluss mit lustig.

 

edit sagt: etwas zu langsam getippt.

Themenstarteram 12. April 2011 um 6:32

Ja das Teil hat zwei mal zugeschlagen.

Allerdings hämmt man ja dann mitten auf der Kreuzung stehen bleiben müssen, wenn er nur einmal hätte blitzen sollen.

@ self

Da ich kein RA bin und selber noch nie bei Rot das vergnügen hatte, stelle ich hier die Frage.

Wer prüft ob man an der Linie zum stehen kommt?

Kommt ja auch immer auf die Länge der Gelbphase an.

Gruß

S.

Hat mit der Länge der Gelbphase nichts zu tun. Überfahren der Haltelinie bei rot: erster Blitz. In der Mitte der Kreuzung: Zweiter Blitz. Chancen: Null. Du hast halt so schnell zu fahren, daß du jederzeit vor der Haltelinie zum stehen kommst. Das wird dir der Richter dann erzählen.

Zitat:

Original geschrieben von A4Runner

Ja das Teil hat zwei mal zugeschlagen.

Allerdings hämmt man ja dann mitten auf der Kreuzung stehen bleiben müssen, wenn er nur einmal hätte blitzen sollen.

Das funktioniert schon etwas anders.

Erster Blitz beim Überfahren der Haltelinie bei (ab) rot, zweiter Blitz eine Sekunde später (keine "Magnetschleife" irgendwo, sondern nur Zeit)

Mit dem zweiten Blitz wird kontrolliert, ob man nur die Haltelinie beim Bremsen überfahren hat, weil man sich etwas verschätzt hat, das wären 10 Euro Verwarnungsgeld wegen missachten der Haltelinie, was aber sehr selten nur kassiert werden,

oder ob man auch in den "geschützten Kreuzungsbereich" ein- oder drüber weg gefahren ist, dann ist es ein klassischer Rotlichtverstoß.

Themenstarteram 12. April 2011 um 6:51

Juhu,

man muss ja alles mal mitnehmen.

Wenn an dieser Kreuzung Unfälle passieren sind das in der Regel Auffahrunfälle wegen dem Blitzer.

Dieser Blitzer ist die pure Abzocke!

Habe natürlich mit keiner Silbe an den Blitzer gedacht als ich da lang gefahren bin.

Und ich bin der Meinung, dass die Gelbpfase schon etwas wichtig.

Der Anhalteweg sind meine ich ca. 25 Meter bei 50 km/h macht in Summe ca. 5 Sekunden Reaktion + Anhalteweg. So lang sollte dann auch schon die Gelbphase dauern, ansonsten hat man im Regelfall schlechte Karten oder das Glück muss immer mitfahren. Naja mal schauen was kommt.

Gruß

S.

Zitat:

Original geschrieben von A4Runner

 

Dieser Blitzer ist die pure Abzocke!

So,so. Rotlichtphasen überwachen ist also " Abzocke " . Manchmal fragt man sich, wo man hier reingeraten ist. Schreib das mal alles auf deinen Anhörungsbogen und verkünde das anschließend laut im Gericht. Aber nicht vergessen das Ergebnis hier zu veröffentlichen :D

Gegenrechnung:

3 Sekunden sind die Gelbphase bei erlaubten 50 km/h.

Und in 3 Sekunden bei 50 km/h fährst du etwa 40 Meter im Vergleich zu deinem Anhalteweg.

 

Also kein Problem durchzufahren oder anzuhalten. :D

 

Da du rot noch gesehen hast wars das wohl.

Und es gibt sogar den Gelblichtverstoß. Das ist auch bußgeldbewehrt.

Themenstarteram 12. April 2011 um 7:01

Wird gemacht R 129 Fan :-)

An normalen Ampeln ist es doch so, dass die Fußgänger in der Regel erst rot bekommen und dann die Autofahrer. Teilweise kann man sich auch gut daran orientieren.

An mancher Ampel mit Rotblitzer bekommen erst die Autofahrer rot und dann die Fußgänger. Ist das nicht etwas seltsam?

Gruß

S.

Themenstarteram 12. April 2011 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Gegenrechnung:

3 Sekunden sind die Gelbphase bei erlaubten 50 km/h.

Und in 3 Sekunden bei 50 km/h fährst du etwa 40 Meter im Vergleich zu deinem Anhalteweg.

 

Also kein Problem durchzufahren oder anzuhalten. :D

Naja das durchfahren hat wohl nicht funktioniert wie ich es heute ausprobiert habe :-)

Ausserdem habe ich geschrieben, dass die Reaktionszeit + Anhalteweg 5 Sekunden sind. Also nix mit anhalten.

Gruß

S.

Zitat:

Original geschrieben von A4Runner

Der Anhalteweg sind meine ich ca. 25 Meter bei 50 km/h macht in Summe ca. 5 Sekunden Reaktion + Anhalteweg. So lang sollte dann auch schon die Gelbphase dauern, ...

:confused:

50 km/h sind knapp 14 m/s, 3 Sekunden sind knapp 42 Meter.

Bedeutet, wenn Du 41 oder weniger Meter von der Ampel beim Umschalten auf gelb entfernt bist, dann kannst Du ohne Probleme mit rot zu bekommen durch rollen.

Wenn man anhalten muss, weil es mit rot nicht mehr so passt, hat man mehr als 41 Meter zur Verfügung, und da sollten 25 Meter Anhalteweg keinerlei Problem darstellen - da sind nach dem Anhalten noch 16 Meter "Luft" bis zur Haltelinie.

Roadwin hats auch genauso gerechnet. :D

 

a4runner:

Klar, du brauchst 5 Sekunden und 25 Meter von 50 km/h bis zum Stillstand.

Aber in den 3 Sekunden Gelblicht bist du bei 50 km/h 40 Meter weit wenn du nicht bremst.

 

Mal durchdenken. ;)

Edit:

oder durchrechnen.

http://www.kfz.net/sicherheit/anhalteweg/

Selbst bei 1 Sekunde Reaktionszeit (an Ampeln wirds wohl hoffentlich weniger sein) und einer leeeeichten Bremsung von 4 m/s² brauchst du nur 38 Meter.

am 12. April 2011 um 7:14

Du hast gefragt - wir haben geantwortet. Du kannst jetzt gerne vor Gericht versuchen, Tatsachen wegzudiskutieren. Aber ich habe es noch nie erlebt, dass eine Gelbphase zu kurz gewesen wäre, um bei einem Abstand, der eben nicht mehr zum Drüberfahren reicht, zum Stillstand zu kommen. Klar sind die Gelbphasen unterschiedlich lang - die Ampel auf der Bundesstraße mit 100er-Limit muss einem ja mehr Zeit geben als die in der Stadt.

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