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Rückrufaktion wer trägt die Kosten

VW Passat B8, VW Arteon 3H
Themenstarteram 20. Februar 2019 um 13:01

Guten Tag liebe Forengemeinde,

 

ich habe eine Frage zu einer Rückrufaktion meines VW Arteon. Ich habe diesen Ende August in Wolfsburg abgeholt und musste aufgrund eines Defekts von einer EinSpritzdüse ihn im November in die Werkstatt bringen. Jetzt habe ich im Januar

Von VW Post erhalten und wurde gebeten mein Fahrzeug zu einer Rückrufaktion in die Werkstatt zu bringen. Ich habe darauf hin VW angerufen, wer für die Kosten aufkommt, ob ich einen Leihwagen in der Zeit haben könnte, ob mir die Kilometer auf mein Kilometer Leasing aufgerechnet werden die ich Verfahren müsste dadurch und ich als selbstständiger Verdienstausfall bekommen würde.

 

Als Antwort bei der Servicehotline wurde mir mitgeteilt dass sich bei der Rückruf Aktion mitmachen muss, und ich keinerlei Anspruch auf Leihwagen oder Ersatzansprüche hätte.

 

Das würden alle Autohersteller so handhaben.

 

Ich sehe mich hier als Opfer von billigen Materialien und habe mein 5 Monate altes Auto schon einmal für ganze 3 Tage in die Werkstatt stellen müssen.

 

Ich habe extra Wartung und Verschleiß bei meinem Leasingfahrzeug abgeschlossen und soll kein Leihwagen erhalten.

 

Ginge es euch auch schon so?

 

 

Beste Antwort im Thema

Du hast das Auto bei dem Händler gekauft. Der Händler ist dein Vertragspartner, nicht VW in Wolfsburg. Er ist gewährleistungspflichtig. So einfach würde ich es ihm nicht machen. Wenn du im Laden nen Fernseher von Samsung kaufst und der geht nach 3 Monaten kaputt, kann der Händler auch nicht sagen, flieg nach Südkorea und ärger dich mit Samsung rum. Dein Händler wälzt die ihm unbequeme Arbeit auf dich ab.

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Würde mich erstmal an den Händler wenden, der hat dir doch das Auto verkauft. Den Ersatzwagen sollte er dir freiwillig geben, wenn ihm an Kundenbindung was gelegen ist.

Themenstarteram 20. Februar 2019 um 14:26

Zitat:

@stna1981 schrieb am 20. Februar 2019 um 14:21:00 Uhr:

Würde mich erstmal an den Händler wenden, der hat dir doch das Auto verkauft. Den Ersatzwagen sollte er dir freiwillig geben, wenn ihm an Kundenbindung was gelegen ist.

Ja der Händler sagt, dass er nicht Schuld ist an der Rückrufaktion er hat das Auto nicht gebaut, ich soll das mit VW Wolfsburg klären.

 

Wenn Wolfsburg aber gar nicht reagiert , überprüft er intern was er machen kann , aber nicht machen muss ....

Du hast das Auto bei dem Händler gekauft. Der Händler ist dein Vertragspartner, nicht VW in Wolfsburg. Er ist gewährleistungspflichtig. So einfach würde ich es ihm nicht machen. Wenn du im Laden nen Fernseher von Samsung kaufst und der geht nach 3 Monaten kaputt, kann der Händler auch nicht sagen, flieg nach Südkorea und ärger dich mit Samsung rum. Dein Händler wälzt die ihm unbequeme Arbeit auf dich ab.

bei Renault (unser Stadtauto ist eine Twingo) bekommt man einen Leihwagen, wenn die Aktion länger als xx Stunden dauert. So wird das auch von Renault Deutschland an die Autohäuser "angewiesen", wer das zahlt weis ich aber auch nicht.

Zitat:

@stna1981 schrieb am 20. Februar 2019 um 17:56:14 Uhr:

Du hast das Auto bei dem Händler gekauft. Der Händler ist dein Vertragspartner, nicht VW in Wolfsburg. Er ist gewährleistungspflichtig. So einfach würde ich es ihm nicht machen. Wenn du im Laden nen Fernseher von Samsung kaufst und der geht nach 3 Monaten kaputt, kann der Händler auch nicht sagen, flieg nach Südkorea und ärger dich mit Samsung rum. Dein Händler wälzt die ihm unbequeme Arbeit auf dich ab.

und der Fenseher kommt vom anderen Ende der Welt und kostet keine Überführungsgebühren

kurz und knapp du hast keine Ansprüche.

Was ja aber nicht heißt, dass der Händler einem trotzdem einen Leihwagen für Die Zeit gibt.

natürlich, klar.

Das wäre dann mehr eine Frage der Kundenorientierung und weniger eine Frage des "Muss".

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 20. Februar 2019 um 20:10:06 Uhr:

kurz und knapp du hast keine Ansprüche.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Ganz offensichtlich ist der Grund der Rückrufaktion ein wichtiger Mangel an der Ware (sonst "müsste" man ja nicht daran teilnehmen). Innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung ist hier der Händler meiner Meinung nach in der Pflicht für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beseitigung des Mangels aufzukommen. Die Beweislastumkehr nach 12 Monaten dürfte hier keine Rolle spielen, da die Rückrufaktion an sich ja schon das Eingeständnis ist, dass der Mangel bereits beim Kauf bzw. Übergabe der Ware bzw. des Wagens vorlag.

Wenn's Dir wichtig ist und Dich das Abwimmeln vom Händler ankotzt, lass Dich anwaltlich beraten, da obiges nur mein laienhaftes Verständnis der Situation beschreibt.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 20. Februar 2019 um 20:10:06 Uhr:

kurz und knapp du hast keine Ansprüche.

Kurz und knapp: So einfach geht es nicht! Die Darstellung meines Vorredners halte ich für zutreffend, abgesehen davon, dass die Beweislastumkehr nach dem sechsten Monat eintritt, nicht nach dem zwölften.

Wenn der Händler glaubt aufgrund des Mangels selbst einen Schaden erlitten zu haben, kann er sich gerne mit dem Hersteller über eine Kostenübernahme der Leihwagengebühren streiten. Das ist jedoch nicht das Problem des Käufers.

Allerdings ist die Sachlage bei Leasingverträgen oftmals komplizierter, da müsste man nochmal genau die Leasingbedingungen studieren.

Ich habe bislang, egal bei welcher VW Werkstatt, gesagt bekommen:

Einen kostenlosen Leihwagen bekommt man nur beim Liegenbleiber...

Ich bin aber auch immer als Privatkunde in der Werkstatt, vielleicht ist es beim Firmenwagen und je nach Vertrag anders geregelt.

Das ist die Mobilitätsgarantie. Unabhängig davon gibt dir ein guter Händler aber trotzdem nen Leihwagen, wenn du in die Werkstatt musst.

Zitat:

@toto07 schrieb am 21. Februar 2019 um 09:49:33 Uhr:

Ich habe bislang, egal bei welcher VW Werkstatt, gesagt bekommen:

Einen kostenlosen Leihwagen bekommt man nur beim Liegenbleiber...

Und du hast es geglaubt, damit haben sie ihr Ziel erreicht.

Zitat:

@toto07 schrieb am 21. Februar 2019 um 09:49:33 Uhr:

Ich bin aber auch immer als Privatkunde in der Werkstatt, vielleicht ist es beim Firmenwagen und je nach Vertrag anders geregelt.

Es handelt sich um gesetzliche Ansprüche, konkret Schadensersatz nach § 437 Nr. 3 BGB.

Bezüglich Leasingkilometern habe ich mal die Aussage bekommen, dass für solche Events die 2500km Kulanz im Vetrag stehen.

Kann man akzeptieren...

 

Mein :-) möchte auch, dass ich für Aktionen bis zu 1,5h bei ihm sitzen bleibe. Ich hau mich dann immer gemütlich in einen Multivan mit Businessausstattung und mach da meist eine Telko. Bequem und es gibt Getränke ;-)

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