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Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 9:05

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal einen Rat in Sachen "Recht bei Rücktritt/Rückabwicklung vom Kaufvertrag".

Evtl. hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt und kann aus Erfahrung sprechen.

Folgender Fall:

Ich habe am 14.05.2018 einen BMW 316i EZ 05/2002 mit ca. 186.000 KM gekauft. E46 ist mein absoluter Traumwagen, den ich mir endlich gegönnt habe.

Die Auslieferung/Übergabe erfolgte am 25.05.2018.

Nach der Übergabe stellte ich diverse Mängel fest, die ich dem Händler schriftlich aufgab:

"kleinere" Mängel:

- Wischwasserdüse ohne Funktion --> wurde vom Händler mehr oder weniger beseitigt, hat nicht so viel Druck wie normal

- Anschnallgurt (Beifahrerseite) verschimmelt (ist mir bei der Probefahrt und Besichtigung nicht aufgefallen, da man das erst gesehen hat, wenn man den Gurt ein gutes Stück herausgezogen hat) --> wurde vom Händler beseitigt

- PDC ohne Funktion --> wurde beseitigt

- das elektr. Schiebedach hat nach 2 Tagen den Geist aufgegeben (natürlich als es offen war) --> wurde beseitigt

- elektr. Fensterheber (Beifahrerseite) hat zeitgleich den Geist aufgegeben --> wurde vom Händler beseitigt

"größere/technische Mängel":

- der Auspuff qualmt nach ca. 2 Wochen sehr, sehr stark. Teilweise auch blau.

-> der Händler vertröstet mich: "ist nicht so schlimm", kippte etwas "Zauberöl" herein, was es besser machen sollte. Jedoch keine Besserung.

- aus dem Motorraum ist ein klackern/schleifen beim beschleunigen wahrzunehmen

-> der Händler vertröstet mich auch hier: "ist nicht so schlimm, die Spannrollen sitzen etwas locker und daher entstehen diese Geräusche". Hier erfolgte keine Handlung seitens des Händlers.

Seit Übergabe ist nun ca. 1 Monat vergangen. Ca. 10 Werktage davon stand das Auto zur "Nachbesserung" beim Händler, sprich ich hatte es effektiv ca. 2-3 Wochen bei mir vor der Tür stehen.

Die meiste Zeit bin ich mit dem Auto meiner Freundin gefahren, aus Angst, dass meiner sich per Motorschaden verabschiedet.

Anfang der Woche bin ich erneut mit dem Auto zum Händler und habe gesagt, dass ich das Auto nicht weiter bewegen werde. Ich habe ihm das Auto auf den Hof gestellt und nen Schlüssel in die Hand gedrückt, damit er bei Bedarf rangieren und umstellen kann. Der Händler liegt auf dem Arbeitsweg, seit Anfang der Woche halte ich Ausschau nach meinem Auto und es ist nicht mehr da. Ich vermute er fährt damit (ohne meine Erlaubnis) Privat herum, da der BMW noch angemeldet ist. Bei Abgabe habe ich ein Foto vom KM-Stand gemacht. Heute werde ich vorbei fahren und unter dem Vorwand etwas im Auto vergessen zu haben den KM-Stand prüfen.

Nun zu meinen fragen:

- Macht es Sinn vorher in eine andere Werkstatt zu fahren um evtl. einen Schaden der Zylinderkopfdichtung (starker, teilweise blauer Qualm) feststellen zu lassen?

- Darf ich aufgrund der Mängel vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen?

- Wenn der Händler privat mit meinem Auto gefahren ist, ist das sicherlich nicht rechtens, oder?

Meine Rechtsschutzversicherung habe ich erst Mitte Mai abgeschlossen, d.h. greift die erst ab Mitte August.

Also möchte ich ungern zum Anwalt rennen, da die Kosten ja schnell in die tausende Euros gehen und ich mir das momentan leider nicht leisten kann vorzustrecken (Geld ist ja beim Händler für meinen achso tollen BMW)

Wie würdet Ihr an meiner Stelle handeln?

Vielen Dank vorab für eure Ratschläge

Beste Grüße

Dennis

Beste Antwort im Thema

Er kommt dir ja schon entgegen mit dem moeglichen Umtausch mit einem anderen Fahrzeug bei ihm auf dem Hof. Dass die Differenz zum Kaufpreis vom BMW gezahlt werden muss, sollte dann normal sein.

Der Oelverbrauch/blaue Qualm und klackern kann unter Verschleiss fallen. Ist eben ein altes Auto mit vielen Kilometern. Der Vergleich mit deinem Polo ist da uninteressant. Frage ihn, was eine Beseitigung kosten wuerde, und ob ihr euch die Kosten evtl. teilen koennt.

Das waeren meiner Meinung nach die fuer beide Seiten guenstigsten Optionen, ohne dass du nachher evtl. eine saftige Anwaltsrechnung bezahlen musst.

Egal was, es sollte auf jeden Fall zeitnah passieren, damit du nicht noch laenger Steuern und Versicherung fuer ein Auto bezahlst, welches du nicht faehrst.

Dass er die anderen Sache behoben hat, und das Angebot zum Umtausch, spricht auf jeden Fall fuer deinen Haendler.

Auf den kumpelhaften Umgang wuerde ich nichts geben. Das ist vor allem bei den Kiesplatz- und Faehnchenhaendlern der normale Umgangston. Wenn mich ein Haendler kumpelhaft anschwaezt, wuerde ich ihn erstmal fragen, ob wir gestern beim Bier trinken zusammen vor der Theke umgefallen sind, oder warum er mich duzt.

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Was hast Du für Erwartungen an ein 16 Jahre altes Fahrzeug mit 4facher Weltumrundung?

Davon mal abgesehen was ist denn jetzt Phase?

 

Der Wagen steht beim Händler auf dem Hof- ok. Ist er zur Mangelbeseitigung dort, oder was?

 

Was wurde bezüglich Rückerhaltstermin des Wagens ausgemacht?

 

Der Händler darf nicht lustig mit dem Wagen umherfahren. Angemessene Probe- und Testfahrten zur Fehlererkennung und -überprüfung wird man ihm zugestehen müssen. Wie soll er sonst den Qualm feststellen. Wieviele km das sind, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Bei allem unter 200 wäre es mir per se mal egal. Er müsste ohnehin nur den Wertverlust ersetzen. Wie hoch er bei einem BMW am Lebensende ist, kannst du dir an einer Hand abzählen.

 

Alles in allem: der Händler scheint ja bemüht zu sein. Behebt anstandslos viele Fehler.

Ein Rücktrittsrecht vom KV hättest du nur, wenn er die Fehler nach zweimaligem Versuch nicht behoben bekommt und sie die Grenze der Erheblichkeit überschreiten (rd. 5% vom Fahrzeugwert, sollte bei dem Wagen also schnell geschehen sein)

1. Wenn du einen Defekt nachweisen kannst (sei es durch einen Sachverständigen o.ä.) hat der Händler das Recht auf Nachbesserung.

Ist nunmal so.

2. Vlt steht das Auto auch bei dem Händler in der Halle? Eventuell sogar zum reparieren? Sprich den Händler doch offen auf deine Bedenken an und guck die das Fahrzeug (KM-Stand) an. Das Fahrzeug einfach dort zu lassen, ohne etwas auszumachen und sich dann wieder zu verabschieden ist ja nicht so ganz die richtige Lösung.

Hatte mal ähnliche Probleme mit einem BMW Händler. Habe am Ende das Auto einfach verkauft da mir der Stress zu Bund wurde.

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 9:22

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:13:44 Uhr:

Was hast Du für Erwartungen an ein 16 Jahre altes Fahrzeug mit 4facher Weltumrundung?

Keine Großen. Wären es nur kleine Dinge wie der Fensterheber oder die Wischwasserdüse, wäre das vollkommen okay. Meine Hauptsorge sind die technischen Mängel und der eventuell bevorstehende Motorschaden. Du kannst mir nicht erzählen, dass es bei einem Auto mit dem Alter und KM-Stand "normal" ist. Der soll laufen und gut ist. Mein kleiner Polo 6N von 96 und ähnlicher Laufleistung hatte nie Probleme.

Aber vielen Dank für deine tolle Hilfe und den Ratschlag. Jetzt bin ich auf jeden Fall schlauer als vorher.

Zitat:

@CC_36 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:22:03 Uhr:

1. Wenn du einen Defekt nachweisen kannst

Wir befinden uns in der Beweislastumkehr. Der TE muss nichts nachweisen. Eine Fehlerbeschreibung reicht da völlig aus. Blauer Qualm und Klackern ist eine Fehlerbeschreibung. Alles weitere obliegt dem Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung. Das ganze schriftlich/per Video/Foto festzuhalten schadet natürlich nie.

 

 

Zitat:

@Dennis219 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:22:57 Uhr:

Du kannst mir nicht erzählen, dass es bei einem Auto mit dem Alter und KM-Stand "normal" ist. Der soll laufen und gut ist. Mein kleiner Polo 6N von 96 und ähnlicher Laufleistung hatte nie Probleme.

Nicht ganz. Das Auto ist an seinem kalkulatorischen Lebensende. Da hast du u.U. schlichtweg Pech.

Dass Fahrzeuge nicht selten auch noch 100tkm mehr schaffen, bleibt davon unberührt, ist dann aber eben nur als "add-on" und nicht als "obligatorisch" zu betrachten.

 

Der Händler muss für alles aufkommen, was nicht unter erwartbarem Verschleiß fällt. Eine defekte Zylinderkopfdichtung (eine möglichkeit des blauen Qualms) nach knapp 200tkm ist durchaus üblicher Verschleiß und damit nicht zwingend zu ersetzen. Selbst wenn hättest du exakt anrecht auf eine ZKD mit ebenfalls um die 200tkm Lahfleistung. Keineswegs auf eine neue (es sei denn es gab mal eine versprochene Reparatur).

Bei einer klackernden Rolle dürfte es sich sehr ähnlich verhalten.

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 9:33

Zitat:

@guruhu schrieb am 28. Juni 2018 um 11:20:44 Uhr:

Davon mal abgesehen was ist denn jetzt Phase?

Der Wagen steht beim Händler auf dem Hof- ok. Ist er zur Mangelbeseitigung dort, oder was?

Was wurde bezüglich Rückerhaltstermin des Wagens ausgemacht?

Der Händler darf nicht lustig mit dem Wagen umherfahren. Angemessene Probe- und Testfahrten zur Fehlererkennung und -überprüfung wird man ihm zugestehen müssen. Wie soll er sonst den Qualm feststellen. Wieviele km das sind, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Bei allem unter 200 wäre es mir per se mal egal. Er müsste ohnehin nur den Wertverlust ersetzen. Wie hoch er bei einem BMW am Lebensende ist, kannst du dir an einer Hand abzählen.

Alles in allem: der Händler scheint ja bemüht zu sein. Behebt anstandslos viele Fehler.

Ein Rücktrittsrecht vom KV hättest du nur, wenn er die Fehler nach zweimaligem Versuch nicht behoben bekommt und sie die Grenze der Erheblichkeit überschreiten (rd. 5% vom Fahrzeugwert, sollte bei dem Wagen also schnell geschehen sein)

Nein, ich habe dem Wagen endgültig zurückgegeben (noch ohne Papiere oder schriftliche Einigung). Der Wagen ist noch angemeldet und mit Kennzeichen beim Händler, da ich noch nicht die Zeit hatte ihn abzumelden. Außerdem sagte er, es sei besser für ihn, da er das Fahrzeug so auch außerhalb des Geländes abstellen kann. (Platzgründe auf dem Hof)

Der Händler hat mir angeboten, mir ein anderes Fahrzeug von ihm auszusuchen. Die Differenz zum Kaufpreis von meinem BMW soll ich dann draufzahlen oder kriege ich wieder. Habe ich das Recht mein volles Geld wieder zu fordern? Das wäre mir eigentlich lieber.

Die "Probefahrt" um zu erkennen woher der Qualm stammt, fand bereits vor ca. 1,5 Wochen statt und umfasste ca. 200-300 km. Das war für mich ok. Nur dass er jetzt, ohne Rücksprache, damit rumfährt finde ich überhaupt nicht okay.

Der Händler ist sehr bemüht, dagegen sage ich nichts. Ich fühle mich wohl bei ihm, ist ein sympathischer Typ, mitte 30. Ich bin Anfang 20. Ich kann locker mit ihm quatschen, fast wie mit einem großen Bruder.

Das ist auch ein Grund, warum ich mich scheue zum Anwalt zu rennen bzw. eine andere Werkstatt aufzusuchen. Ich vertraue ihm. Andererseits habe ich trotzdem Angst, dass am Ende das Auto im A... ist.

Ich habe immer ein schlechtes, mulmiges Gefühl beim einsteigen und fahren.

Zitat:

@Dennis219 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:33:49 Uhr:

Der Händler hat mir angeboten, mir ein anderes Fahrzeug von ihm auszusuchen. Die Differenz zum Kaufpreis von meinem BMW soll ich dann draufzahlen oder kriege ich wieder. Habe ich das Recht mein volles Geld wieder zu fordern? Das wäre mir eigentlich lieber.

Du hast von Natur aus kein Recht den Wagen zurückzugeben*, ergo ist alles was folgt reine Kulanzleistung des Händlers. Worauf du dich dann einlässt ist deine Sache. Der Händler kann auch sagen er nimmt den Wagen nur zurück, wenn du 500€ draufzahlst uns mit seiner Tochter auf dem Marktplatz ChaChaCha tanzt.

 

*es sei denn es wurde ein explizites Rückgaberecht vertraglich vereinbart. Dann gekten natürlich die entsprechenden Bedingungen. Ist aber eher ungewöhnlich. Maximal anzutreffen bei jungen gebrauchten vom Freundlichen.

 

Zitat:

@Dennis219 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:33:49 Uhr:

Nur dass er jetzt, ohne Rücksprache, damit rumfährt finde ich überhaupt nicht okay.

Er muss es halt genauer ergründen um den Fehler detaillierter einzugrenzen. Aber wie gesagt auch ein Streitpunkt, an dem am Ende nur ein paar Euro, wenn überhaupt, hängenbleiben. Konzentrier dich lieber auf dein Kernproblem.

 

Zitat:

@Dennis219 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:33:49 Uhr:

Das ist auch ein Grund, warum ich mich scheue zum Anwalt zu rennen bzw. eine andere Werkstatt aufzusuchen. Ich vertraue ihm. Andererseits habe ich trotzdem Angst, dass am Ende das Auto im A... ist.

Das wird dir auch derzeit recht wenig nützen. Außer du willst dein Auto auf eigene Kosten reparieren lasse , was meiner Ansicht nach immerhin die zweitbeste Idee ist. Die erstbeste wäre eine einvernehmliche Einigung mit dem Händler, dass du dich an den gegebenenfalls nicht wirklich Sachmängelhaftungsrelevanten Teilen beteiligst.

Klar, die Beweislast der Irrelevanz liegt beim Händler. Aber auch Gerichte sind heutzutage nicht selten realistisch. Bei der Laufleistung kann der Verkäufer im Worst-Case recht entspannt sein.

 

 

Zum Thema "Bruder": kann ich mir gut vorstellen. Wenn ich neue Freunde suchen will, würde ich aber dafür nicht in ein Autohaus gehen, nur so als Anregung.

Ölqualm/-verbrauch bei diesem Modell ?

Da braucht er nimmer lang rumfahren, um das herauszufinden ---> Ventilschaftdichtungen. Und nach Kette/Spanner/Gleitschienen auch unbedingt sehen (lassen) !

Lesestoff dazu : https://www.motor-talk.de/.../...elverbrauch-zu-hoch-t5719159.html?...

Wenn er dann nach (ordentlicher !) Reparatur wieder läuft, wär's dann eigentlich ein recht guter Motor.

(. . . allerdings mit erhöhtem Restrisiko, gibt auch einfachere Konstruktionen. M43 hat dafür alle 200.000 was an der Kopfdichtung (so grob über'n Daumen) ;-) Sind halt alles keine Neuwagen mehr.)

Und dann noch ordentliche Hohlraumkonservierung machen (lassen), dann macht auch der nochmal 200.000 :-)

 

P.S.

Gibt übrigens auch ölfressende Polo/Golf (die haben da so'nen Problem-1,4 l, bei dem aber Kolbenringe)

. . . hätte hätte . . . man aber auch mal die Kaufberatungen zu diesem Modell/Motor aufmerksam durchlesen können, drum gibt's die ja schließlich ;-)

https://www.motor-talk.de/.../...fberatung-und-tipps-t5918469.html?...

https://www.motor-talk.de/.../kaufberatung-bmw-3er-e46-t5833478.html

Mängel + Rückgabe :

https://www.motor-talk.de/.../...dler-lauter-maengel-t6367127.html?...

Zitat:

@Dennis219 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:33:49 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 28. Juni 2018 um 11:20:44 Uhr:

Ich fühle mich wohl bei ihm, ist ein sympathischer Typ, mitte 30. Ich bin Anfang 20. Ich kann locker mit ihm quatschen, fast wie mit einem großen Bruder.

Das ist auch ein Grund, warum ich mich scheue zum Anwalt zu rennen bzw. eine andere Werkstatt aufzusuchen. Ich vertraue ihm. Andererseits habe ich trotzdem Angst, dass am Ende das Auto im A... ist.

Ich habe immer ein schlechtes, mulmiges Gefühl beim einsteigen und fahren.

Bilde Dir da mal nix ein. Der ist weder Dein großer Bruder, noch Dein Freund. Der will und muss Geld verdienen. Dein Geld. Lass Dich von so etwas nicht einlullen.

Um den abzumelden, brauchst Du aber auch Deine Schilder!

Er kommt dir ja schon entgegen mit dem moeglichen Umtausch mit einem anderen Fahrzeug bei ihm auf dem Hof. Dass die Differenz zum Kaufpreis vom BMW gezahlt werden muss, sollte dann normal sein.

Der Oelverbrauch/blaue Qualm und klackern kann unter Verschleiss fallen. Ist eben ein altes Auto mit vielen Kilometern. Der Vergleich mit deinem Polo ist da uninteressant. Frage ihn, was eine Beseitigung kosten wuerde, und ob ihr euch die Kosten evtl. teilen koennt.

Das waeren meiner Meinung nach die fuer beide Seiten guenstigsten Optionen, ohne dass du nachher evtl. eine saftige Anwaltsrechnung bezahlen musst.

Egal was, es sollte auf jeden Fall zeitnah passieren, damit du nicht noch laenger Steuern und Versicherung fuer ein Auto bezahlst, welches du nicht faehrst.

Dass er die anderen Sache behoben hat, und das Angebot zum Umtausch, spricht auf jeden Fall fuer deinen Haendler.

Auf den kumpelhaften Umgang wuerde ich nichts geben. Das ist vor allem bei den Kiesplatz- und Faehnchenhaendlern der normale Umgangston. Wenn mich ein Haendler kumpelhaft anschwaezt, wuerde ich ihn erstmal fragen, ob wir gestern beim Bier trinken zusammen vor der Theke umgefallen sind, oder warum er mich duzt.

zur Frage bzgl Rücktrittsrecht:

das hat man u. a., wenn ein Verkäufer die Nachbesserung endgültig verweigert.

Darunter könnte das "ist nicht schlimm" fallen, allerdings wäre mir das noch zu wenig.

M. E. solltest du von ihm eine klipp und klare Aussage dazu verlangen, ob er die vorhandenen schwerwiegenden Mängel beseitigen will. Wenn nicht, kannst du zurücktreten.

 

Übrigens kostet eine unverbindliche Erstberatung beim Anwalt keineswegs ein Vermögen; das kann man zudem auch vorher am Telefon erfragen.

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