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Rücktritt vom Kaufvertrag - Raucherfahrzeug

BMW 3er E90
Themenstarteram 25. Juni 2018 um 18:35

Hallo... ich brauche dringend Ratschläge, weil ich aktuell ein Problem habe, das brennt.

Ich fahre aktuell einen 3er, möchte mich verkleinern und fand über mobile.de einen 118i Jahreswagen, der mir gefiel. Ausstattung ok, laut Beschreibung Nichtraucherfahrzeug.

Nach der Inaugenscheinnahme und kurzem Drinsitzen im Einser roch ich Nikotin, fragte den Verkäufer, der dann sagte, er habe das Auto als Nichtraucherfahrzeug angekauft. Um sicherzugehen, dass garantiert nichts riecht, macht er neben der vereinbarten Inspektion auch noch eine Ozonbehandlung. Kaufvertrag wurde gemacht, ich habe Kaufpreis überwiesen. Bargeld will der Händler nicht.

2 Tage später fahre ich mit meinem 3er, der in Zahlung geht, auf den Hof des Händlers. En passant erzählt mir der Verkäufer, dass er gar nicht nachvollziehen kann, dass jemand "ein Auto so zuqualmt". Ja, das Auto wurde fast ein Jahr von einem massiven Raucher gefahren. Der Verkäufer sagt, er habe eine Ozonbehandlung gemacht, sowas würde Tage dauern. Ich soll doch Kaffeebohnen und aufgeschnittene Äpfel ins Auto legen.

Kaum daheim, erzähle ich die Story meinem Mann und Freunden.... nun, noch am selben Abend habe ich die Anmeldung des Neuen gestoppt und Rücktritt vom Vertrag wegen zugesagter Eigenschaften angedroht.

2 Tage später dann Treffen beim freundlichen BMW-Händler. Der war alles andere als freundlich, besteht auf Vertragserfüllung meinerseits. Er sagte zu, bis Freitag eine professionelle Innenreinigung (Nassreinigung) durchführen zu lassen. Wegen der Angabe Nichtraucherfahrzeug teilte er mit, dass er auf seiner Website darauf hinweist, dass da nicht alles vollständig angegeben sein muss. Er besteht auf Abnahme des Fahrzeugs.

Ich habe dann doch noch ein Schreiben ausgehändigt, dass ich vom Vertrag zurücktrete. Er akzeptiert dies nicht.

Was soll ich tun? Das Auto wird am Freitag toll riechen.... wird es das dann auch noch in 3 Wochen?

Brauche dringend Rat und Einschätzungen. DANKE!!!

Beste Antwort im Thema

Manchmal frage ich mich echt ob gesunder Menschenverstand komplett ausgestorben ist. Da riecht man VOR dem Kauf Nikotin, ignoriert das völlig und will nach dem Kauf das Auto wegen Nikotingeruch doch nicht? :confused:

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Hi,

Zitat:

Brauche dringend Rat und Einschätzungen.

das ist jetzt eher schwierig, da hier nur deine Sicht der Dinge bekannt ist. Ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer, wenn er sich hier zu Wort melden würde, möglicherweise auch nachvollziehbare Argumente für seinen Standpunkt in Feld führen könnte.

Ob die Abweichung der Fahrzeugbeschreibung auf Mobile.de vom tatsächlichen Zustand dazu geeignet ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen, da mache ich mal ein Fragezeichen dran. Die Beschreibung des Fahrzeugzustands im Kaufvertrag selbst hat da eher ein größeres Gewicht.

 

Meine persönliche Einschätzung der Situation ist folgende:

Die sinnvollste Variante, um das Problem zu lösen, ist aus meiner Sicht einen Vergleich anzustreben. Dazu müsstest Du dir überlegen, welche Voraussetzungen (professionelle Reinigung auf Kosten des Verkäufers, Preisnachlass, etc.) erfüllt sein müssen, damit Du das Fahrzeug guten Gewissens letztendlich kaufen kannst.

Dies gilt zumindest für einen seriösen gewerblichen Händler, der in gewisser Weise darauf angewiesen ist, dass der Kunde am Ende des Tages zufrieden ist und dies dann auch so kommuniziert. Negative Bewertungen können die auch nicht gebrauchen.

Damit konfrontierst den Verkäufer, immer mit dem Willen eine einvernehmliche Lösung zu finden und mit etwas Reserve um ihm entgegen kommen zu können. Der Rest ist Verhandeln.

 

Die andere Variante ist, die Parteien können sich nicht einigen. Ab hier kommt dann ein Anwalt ins Spiel. Nur der kann eine brauchbare Empfehlung für die weitere Vorgehensweise und eine Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits abgeben.

 

Gruß Jens

Zitat:

@AVG01 schrieb am 25. Juni 2018 um 20:35:40 Uhr:

...

Nach der Inaugenscheinnahme und kurzem Drinsitzen im Einser roch ich Nikotin, ...

...

Kaum daheim, ... habe ich die Anmeldung des Neuen gestoppt und Rücktritt vom Vertrag wegen zugesagter Eigenschaften angedroht.

...

1. in welcher Form wurde die Eigenschaft "Nichtraucherauto" IM KAUFVERTRAG zugesichert????????

2. da Du die Qualmerei des Vorbesitzers ja gerochen hast, hast Du das Auto in Kenntnis dieses Zustands gekauft!

Welche NEUEN Erkenntnisse hast Du zuhause gewonnen, die einen Rücktritt vom Vertrag begründen würden!?

am 25. Juni 2018 um 21:23

Wurde überhaupt eine Probefahrt gemacht, sowas merkt man doch, falls es "unerträglich" ist ? Verstehe nicht, warum dein Mann nicht gleich was gesagt hat und ihr das Auto gleich gekauft habt.

Naja jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen... Auf basis von irgendwelchen Inseraten kann man jedenfalls keinen Rücktritt vom Kaufvertrag verargumentieren.

Versuche dich mit dem Verkäufer irgendwie zu einigen. Sei nicht gleich agressiv. Also nicht Problem-, sondern Lösungsorientiert ! Wenn das nichts hilft, verlange die Geschäftsleitung - ist die nicht da: Er soll telefonischen Kontakt herstellen.

Wenn der Geschäftsführer nichts von eurem Problem wissen will, und es auch nicht lösen will... Pech gehabt, unseriösen Händler erwischt -> Wieder was im Leben gelernt, abhaken und das Problem selbst lösen (lassen).

Den Geruch vom Rauch bekommst Du nie im Leben aus dem Wagen. Das Nikotin und Teer setzten sich im Stoff und jeder kleinsten Ecke/Rille ab. Spätestens, wenn der Wagen mal paar Stunden in der prallen Sonne gestanden hat, wirst Du Dich freuen ;) ... Ozon oder sonstige Wundermittel helfen nur vorübergehend (paar Tage) und werden NIE den Geruch zu 100% entfernen. Das geht nur, wenn Du die komplette Innenausstattung des Wagen tauschen würdest (Sitze, Himmel, etc. pp.).

Wie kann man nur, im Wissen das es ein Raucherfahrzeug war, dieses dann kaufen? Und Stunden später feststellen: "Oh, es ist ein Raucherwagen, will den doch nicht mehr haben!" *facepalm*. Jetzt hängt alles davon ab, was im Vertrag festgehalten worden ist. Steht da NCIHTS vom Nichtraucherfahrzeug (wovon ich ausgehe) hast Du keine Chance, wenn der Händler sich nicht kulant zeigt.

Die Situation ist wirklich sehr "tricky".

Aus meiner Sicht hast du dir hier durchaus etwas Selbstverschulden zuzuschreiben, da du ja wissentlich den Wagen als Raucherfahrzeug gekauft hast. Du hast dich mit der Ozonbehandlung zufrieden gegeben und den Wagen so gekauft. Über etwaige Tragweite oder Effizienz der Reinigung hättest du dich ja evtl. schon im Vorraus informieren können. Anderenfalls hast du ein Auto als Nichtraucherfahrzeug kaufen wollen und bist auf Grund der Beschreibung zur Besichtigung mit Kaufinteresse gefahren. Es wurde daraufhin eine Beseitigung des einzigen Mangels "Raucherfahrzeug" besprochen, wenn diese aus irgendwelchen Gründen nicht langfristig diesen Mangel abstellen kann, bist du als Laie der sich mit so etwas nicht auskennen muss aus meiner Sicht schon im Recht ein "nicht stinkendes" Auto zu bekommen.

Falls du also mit dem Auto leben musst, weil du keine Einigung erzielen kannst, noch ein paar Tipps/Erfahrung von mir:

Mein erstes gekauftes Fahrzeug (was ich nicht aus Familienbesitz übernommen habe) war vermutlich ein Raucherfahrzeug was professionell aufbereitet wurde. Ich fuhr es 3 Jahre und hatte damit nie Probleme oder Gestank, einzig meine Mutter beschwerte sich noch Jahre später über einen leichten Geruch (Sie meinte aber es stinkt mehr nach Chemie, als nach Rauch). Wenn du es selbst bisher nicht gemerkt hast, lass einfach die professionelle Reinigung machen und fahr im Sommer viel mit offenem Fenstern herum. Ich hatte zwei weitere Fahrzeuge die etwas müffelten, beide male habe ich innerhalb von Wochen/Monaten des Sommerlichen Offenfahrens den Geruch fast vollständig eliminieren können (ohne Chemie, Kaffee und Ozon-/Nassreinigung).

Ich sehe hier keinerlei Grund für einen Rücktritt.

Den Kauf nicht zu tätigen, das hättest Du in dem Moment tun sollen, als Du den abgestandenen Rauch gerochen hast! Mit Unterschrift auf dem Vertrag hast Du Dir das Leben selbst schwer gemacht und musst nun damit leben.

Ein kleiner Trost: Es gibt Aufbereiter, die "zaubern" Dir das Auto wieder rauchfrei, ob der Händler das kann, ich weiß es nicht..........

Ich mach zwar "nur" alte Autos, und rauche selbst auch, kaufe sowas aber z.B. gar nicht an, weil es nahezu ausweglos ist, das wieder (dauerhaft) neutral zu bekommen.

Höre nicht auf die ganzen Möchtegernexperten mit ihrem Halbwissen hier, sondern nimm dir einen Anwalt!

Je nachdem, wie das konkret abgelaufen ist, dürftest du höchstwahrscheinlich den Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) haben, so dass du vom Vertrag los kommst.

§ 186 StGB sollte man im Hinterkopf behalten, bevor man von "arglistiger Täuschung" (oder gar "Betrug") spricht.

Wenn das Auto als Nichtraucherfahrzeug verkauft wurde, dann ist ein Raucherfahrzeug zunächst "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft". Da kann dann nach § 437 BGB Nachbesserung, Rücktritt vom Kauf oder Minderung des Kaufpreises verlangt werden.

Aber dafür ist entscheidend, dass auch im Kaufvertrag steht, dass es ein Nichtraucherfahrzeug ist. Bei Fahrzeugbeschreibungen in Anzeigen etc. steht meistens im Kleingedruckten, dass Irrtum vorbehalten ist. Und mündliche Zusagen des Verkäufers kann man im Zweifelsfall vor Gericht nicht so ohne weiteres nachweisen.

Nachdem ich nicht weiß, was genau im Kaufvertrag steht, kann ich nicht sagen, was die beste Vorgehensweise ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dort nachfragen.

Das Risiko ist, dass sich der Verkäufer auf § 442 BGB "Kenntnis des Käufers" beruft:

Zitat:

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Beim Probesitzen hat die Käuferin bemerkt, dass das Auto nach Nikotin riecht.

am 26. Juni 2018 um 15:13

Ein Vertrag muss nicht ausschließlich schriftlich sein! Auch mündliche Absprachen gehören dazu, wenn diese nicht mit einer Schriftformklausel ausgeschlossen werden. Ein Zeuge hierfür ware hilfreich.

Somit gehört auch die Beseitigung des Rauchgeruchs zum Vertrag. Der Händler hat dann 3 Versuche, den Mangel zu beseitigen.

Vielleicht auch erst mal bei der Schiedsstelle der KFZ-Innung anfragen, falls der Händler drin ist.

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 26. Juni 2018 um 17:13:03 Uhr:

Ein Vertrag muss nicht ausschließlich schriftlich sein! Auch mündliche Absprachen gehören dazu, wenn diese nicht mit einer Schriftformklausel ausgeschlossen werden. Ein Zeuge hierfür ware hilfreich.

Somit gehört auch die Beseitigung des Rauchgeruchs zum Vertrag. Der Händler hat dann 3 Versuche, den Mangel zu beseitigen.

Vielleicht auch erst mal bei der Schiedsstelle der KFZ-Innung anfragen, falls der Händler drin ist.

Händler hat nur 2 Versuche, ansonsten hast du Recht!

Im Fall "Raucherfahrzeug" wird eine Nachbesserung allerdings wohl unmöglich sein, da man den Geruch nicht mehr raus kriegt, egal wie.

Zitat:

@FrankyStone schrieb am 26. Juni 2018 um 16:19:51 Uhr:

 

Das Risiko ist, dass sich der Verkäufer auf § 442 BGB "Kenntnis des Käufers" beruft:

Zitat:

@FrankyStone schrieb am 26. Juni 2018 um 16:19:51 Uhr:

Zitat:

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Beim Probesitzen hat die Käuferin bemerkt, dass das Auto nach Nikotin riecht.

Dass man bei einem Probesitzen "Nikotongeruch" wahrnimmt, heißt allerdings nicht, dass man Kenntnis über die Eigenschaft "Raucherauto" haben müsste.

Nikotingeruch kann auch vorübergehend bestehen, bspw wenn der letzte, der im Wagen gesessen hatte (Probefahrer, jemand vom Verkäuferteam, etc...) darin mal eine (!) Zigarette geraucht hat oder selbst stark nach Rauch gestunken hat.

Erklär mir mal, wer ihn dazu gezwungen hat, den Kaufvertrag zu unterzeichnen, nachdem er in der verqualmten Mühle gesessen hat.

Die Unterschrift kann Dir auch kein Anwalt revidieren, das war seine freie Willensentscheidung.

 

Zitat:

@ToddBeamer schrieb am 26. Juni 2018 um 16:04:09 Uhr:

Höre nicht auf die ganzen Möchtegernexperten mit ihrem Halbwissen hier, sondern nimm dir einen Anwalt!

Je nachdem, wie das konkret abgelaufen ist, dürftest du höchstwahrscheinlich den Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) haben, so dass du vom Vertrag los kommst.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. Juni 2018 um 22:57:54 Uhr:

2. da Du die Qualmerei des Vorbesitzers ja gerochen hast, hast Du das Auto in Kenntnis dieses Zustands gekauft!

Das halte ich für den Knackpunkt an der ganzen Angelegenheit, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag im Nachhinein schwierig macht.

Wenn der Geruch im Innenraum nicht den eigenen Wünschen entspricht, empfehle ich das Aufhängen eines Duftbäumchens am Innenspiegel für längere Zeit. So habe ich das Problem für mich selbst in der Vergangenheit gelöst.

Einerseits darf der VK "alles mögliche" in die Anzeige schreiben, letztlich zählst nur was im KV steht? Andererseits hat die Käuferin den Geruch bei der Probefahrt wahrnehmen "müssen" und trotzdem unterschrieben und jetzt "selber schuld"? Bullshit... meine Meinung. Die Käuferin könnte vor Gericht auch behaupten, sie habe bei der Probefahrt davon nix gemerkt, der VK lügt.... eindeutig. Lügen darf man auch nicht, denn ein Gespräch gehört auch irgendwie immer zum KV.

Sicherlich findet die Geschäftsführung eine Lösung, immerhin hat ein Angestellter bewusst falsch inseriert und darus wird auch das AH nicht einfach so rauskommen.

Der Anwalt kommt aber erst im dritten Schritt, wenn der Gespräch mit dem KV und der GF nichts bringt.

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