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Rücktritt vom Kaufvertrag

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 23. Oktober 2009 um 16:52

Hallo!!!

Haben seid dem Januar 2009 ein Neuwagen von Mercedes (B-Klasse) und seid dem 1 tag weist dieses Fahrzeug Mängel auf.

Die Mängelliste beläuft bis zum jetzigen Zeitpunkt auf ca. 20. Wird aber bestimmt nicht der letzte sein.

einige Punkte konnte Mercedes beheben, aber immer wiederkehrende Mängel sind einmal die stinkende Klimaanlage und das hacken im Getriebe von den Gängen 1 und 2 sowie auch von 3 auf 4.

Die Werkstatt von Mercedes kann diesen Mangel anscheinend auch nicht beheben , außer das man bei einem 10 monate altes Auto schon eine neues Getriebe einbauen will, womit wir nicht wirklich einverstanden sind, denn wohl gemerkt es war ein NEUWAGEN. Dann haben wir uns für den Schritt Rücktritt vom Kaufvertrag entschlossen, uns wurde einiges versprochen aber nicht gehalten.

Zudem haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber trotzdem will Mercedes nicht einlenken, auch bei den versuchen es gütlich zu einigen ERFOLGSLOS. Jetzt hat Mercedes nochmals die möglichkeit zur Nachbesserung ( werden weitere 3 Wochen vergehen), sollten Sie sich nicht melden oder es keinen Erfolg nach sich ziehen , wird dann eine Wandlungsklage gegen Mercedes angestrebt.

Ebenso werden wir in jederhinsicht es versuchen soetwas an die Öffentlichkeit zu bringen. Zum anderen zählen ja auch bei einer Wandlung die gefahren Kilometer, also alles Taktik von Mercedes, den Käufer klein zu bekommen.

Beste Antwort im Thema

@Themenstarter:

Wo ist jetzt das Problem? Der einzige konkrete und wirkliche unter deinen aufgelisteten Mängeln ist ein hakendes Getriebe. Deine Werkstatt kann den Fehler nicht beheben, also bietet dir MB ein neues Getriebe an. Welches du natürlich ablehnst. Hä?

Viele Grüße - Blaustern

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Ein bischen mehr Konkretes in diesem Fall wäre schon hilfreich. Was war defekt? was wurde versprochen? Was konnte nicht beseitigt werden?....

Was willst Du überhaupt mit diesem Thread sagen

Hallo bdds,

Dein Fall ist doch sogesehen klar: nach angenommenen 3 Reparaturversuchen, z.B. am Getriebe, ist die Wandlung eine klare Sache. Wenn Du Dich aber weigerst, ein neues Getriebe zu akzeptieren, dann hast Du den Knösel am Daumen. Das hätte Dir der beauftragte RA auch sagen können. Leider gibrt es in einer Serienfertigung solche Ausreisser wie Dein B auch bei allen anderen Herstellern. Aber dafür gibt es eindeutige Garantieansprüche, es gilt halt, diese sinnvoll durchzusetzen. Im Übrigen wäre es mal interessant, ob Du den Wagen bei einer Werks-NL von DB oder einem MB-Händler hast. Weiter ist es nicht sinnvoll mit Deinem Problem an die Öffentlichkeit zu gehen, das mindert meistens eine sinnvolle Problemlösung.

Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Lösung Deiner B-Schmerzen,

Gruß White200

Ich hab auch nach 5 Monaten ein neues Getriebe bekommen, ja und? Ist das Auto deswegen dann schlechter? Du bekommst ein neues Getriebe und nimmst es nicht an? Gegen was willst du bei diesem Angebot klagen? Du willst ein neues Auto erzwingen nach fast einem Jahr! Das würde ich auch nicht mitmachen. Was ein Wertverlust! Wieso klagst du nach 10 Monaten, nicht sofort?

Liste doch deine ca. 20 Mängel auf.

Ich verstehe zwar deine Verärgerung, aber anscheinend macht nicht Mercedes Dir Probleme, sondern umgekehrt. Was willst du an die Öffentlichkeit bringen? Stinkende Klimaanlage? Wen interessiert das? - Mich nicht. Tut mir Leid.

Zitat:

Original geschrieben von DanFra

..

Was willst du an die Öffentlichkeit bringen? Stinkende Klimaanlage?..

Was im Grunde genommen ein Bedienfehler ist. Wurde schon zigmal im Forum durchdiskutiert.

Hallo aus dem Rheinland!

Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung) geht nur während der gesetztlichen Garantie oder Gewährleistung, also in den ersten beiden Jahren beim Neuwagenkauf.

Die Wandlung ist an aus der Rechtssprechung herzuleitenden Vorruassetzungen geknüpft:

1) Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen, ob das bei einer stinkenden Klimaanlage schon der Fall ist erscheint fraglich.

2 Dem Händler muss Gelegeneheit gegeben werden, den Mangel abzustellen. Erst nach 2 maligem erfolglosen Versuch, den Mangel abzustellen, besteht die Möglichkeit der Wandlung.

Sind die Vorraussetzungen erüllt, muss man pro angefangene gefahrene 1000 KM eine Nutzungsentschädigung abziehen, die auch gesetzlich festgelegt ist.

 

Werden sich Händler und Kunde einig ist es leicht, oft muss jedoch der Rechtsweg beschritten werden, wobei es dann oft zum Vergleich kommt.

Dies ist nur ein grober Abriss der Prozederes.

Zu beachten ist insbesondere die ERHEBLICHKEIT des Mangels, der nicht abgestellt werden kann.

Bei Kleinigkeiten kommt eine Wandlung nicht in Betracht.

Gruße aus dem Rheinland

B 200 CDI Mopf

Zitat:

Original geschrieben von Bdds

Hallo!!!

Haben seid dem Januar 2009 ein Neuwagen von Mercedes (B-Klasse) und seid dem 1 tag weist dieses Fahrzeug Mängel auf.

Die Mängelliste beläuft bis zum jetzigen Zeitpunkt auf ca. 20. Wird aber bestimmt nicht der letzte sein.

einige Punkte konnte Mercedes beheben, aber immer wiederkehrende Mängel sind einmal die stinkende Klimaanlage und das hacken im Getriebe von den Gängen 1 und 2 sowie auch von 3 auf 4.

Die Werkstatt von Mercedes kann diesen Mangel anscheinend auch nicht beheben , außer das man bei einem 10 monate altes Auto schon eine neues Getriebe einbauen will, womit wir nicht wirklich einverstanden sind, denn wohl gemerkt es war ein NEUWAGEN. Dann haben wir uns für den Schritt Rücktritt vom Kaufvertrag entschlossen, uns wurde einiges versprochen aber nicht gehalten.

Zudem haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber trotzdem will Mercedes nicht einlenken, auch bei den versuchen es gütlich zu einigen ERFOLGSLOS. Jetzt hat Mercedes nochmals die möglichkeit zur Nachbesserung ( werden weitere 3 Wochen vergehen), sollten Sie sich nicht melden oder es keinen Erfolg nach sich ziehen , wird dann eine Wandlungsklage gegen Mercedes angestrebt.

Ebenso werden wir in jederhinsicht es versuchen soetwas an die Öffentlichkeit zu bringen. Zum anderen zählen ja auch bei einer Wandlung die gefahren Kilometer, also alles Taktik von Mercedes, den Käufer klein zu bekommen.

kann es sein das du etwas pigeling bist..die von MB haben dir doch angeboten neues Getriebe etc. und die 20 andere Sachen die dir nicht gefallen -nicht i.O. sind die würden mich echt interesieren..vieleicht sind die Fussmatten um 0,1 cm zu gross:):D:rolleyes:

Hallo,

also ich kann hier nur allen Recht geben (außer dem Ersteller des Threats).

Wer sich weigert eine Reparatur machen zu lassen (und wenn es auch ein Getriebetausch ist) ist selber Schuld, wenn er keinen Erfolg der Wandlung hat.

Immerhin ist der Wunsch zu reparieren bei MB da und ein neues Getriebe ist immerhin besser als ein gebrauchtes Getriebe.

Und ansosntes ist es nur blabla, da ja auch keine Fakten (welche Fehler sind gemeint) aufgezeigt werden.

:-)

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 14:52

Wir fahren kein Ersatzteilfahrzeug,das man nur mal so aus der Portokasse bezahlt. Zum anderen wenn die Werkstatt schon mehrmals das Vergnügen mit dem Getriebe hatte , kann man dann wohl sein Recht in Anpruch nehmen. Welche Mängel auch immer gemeint sind ist uninteressant, es muß reichen das es so viele sind. Zum anderen Dumme Sprüche absenden kann jeder. Es gibt aber genügend die die gleichen Erfahrungen mit MB gemacht haben und nicht nur dumm labern sondern auch Handeln.

Für das Geld kann man wohl eine entsprechend Leistung verlangen.

Selbst jeder Arbeiter muß volle Leistung bringen, ansonsten geht heute nichts mehr.

@Themenstarter:

Wo ist jetzt das Problem? Der einzige konkrete und wirkliche unter deinen aufgelisteten Mängeln ist ein hakendes Getriebe. Deine Werkstatt kann den Fehler nicht beheben, also bietet dir MB ein neues Getriebe an. Welches du natürlich ablehnst. Hä?

Viele Grüße - Blaustern

am 27. Oktober 2009 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Bdds

Wir fahren kein Ersatzteilfahrzeug,das man nur mal so aus der Portokasse bezahlt. Zum anderen wenn die Werkstatt schon mehrmals das Vergnügen mit dem Getriebe hatte , kann man dann wohl sein Recht in Anpruch nehmen. Welche Mängel auch immer gemeint sind ist uninteressant, es muß reichen das es so viele sind. Zum anderen Dumme Sprüche absenden kann jeder. Es gibt aber genügend die die gleichen Erfahrungen mit MB gemacht haben und nicht nur dumm labern sondern auch Handeln.

Für das Geld kann man wohl eine entsprechend Leistung verlangen.

Selbst jeder Arbeiter muß volle Leistung bringen, ansonsten geht heute nichts mehr.

Hallo an alle B Klasse Fahrer,

der TE berichtigt sich selbst, Dumme Sprüche absenden kann jeder.

Infos gibt es nicht !

Mfg Klaus

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