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Rücktritt vom Kaufvertrag, wegen falscher Angaben?
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:
ich hab mir vor 2 Monaten privat einen Passat BJ 2006 gekauft. Im Inserat (Internet Portal) stand, das der Wagen vor 4000km einen Motortausch bei VW hatte (Kopie des Inserats vorhanden).
Bei der Besichtigung teilte mir der Verkäufer mit, das er die Rechnung bei der Vertragswerkstatt angefordert habe, diese aber die Rechnung noch nicht rausrücken wollen, da es über die Garantie abgewickelt wurde.
Ich hatte das Auto trotzdem gekauft, da ich so einen Fall auch schon mal bei einem Garantiefall hatte und ich Ihm das deshalb geglaubt habe. Ich habe mir aber als Absicherung, in den Kaufvertrag hereinschreiben lassen "Motor von VW bei 101.000km ausgetauscht".
Da der Wagen jetzt neuerdings Probleme beim Beschleunigen hatte (Turboaussetzer), habe ich bei der Werkstatt angerufen, welche den Motortausch vorgenommen hatte. Diese teilte mir dann mit, dass es einen Motortausch gab, dieser aber schon bei 100km (NICHT 100.000) sattgefunden hat. Bei 100.000km gab es wohl auch einen Tausch des Turboladers, was aber mMn nicht einem Motortausch entspricht.
Wie gehe ich am besten jetzt vor - hab ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?
Es geht ja doch um ne ganze Menge Geld (über 10.000€), da würde ich mir gerne noch einen zweiten Rat einholen.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Gruß
Plogen87
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... wobei die hier gegebenen Aussagen keinerlei Rechtsgültigkeit besitzen, ausschließlich eine Meinungsäußerung sind und somit für die Tonne ... SIEHE Beitrag @Tecci
die einzigen Aussagen, die hier grundsätzlich für die Tonne sind, sind Deine
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66 Antworten
Wenn du einen zweiten Rat brauchst, der sich um Verträge und daraus evtl. resultierende Ansprüche dreht, wäre ein entsprechender Anwalt deine Wahl. Hier kann man nur technische Hinweise geben, eine Rechtsberatung in welcher Form auch immer geht nicht. Schon gar nicht in so einem individuellen Fall.
in jedem Fall fehlt dem Auto jetzt eine zugesicherte Eigenschaft, was einen Sachmangel darstellt. Da eine Nachbesserung hier fehlschlagen dürfte, stehen Dir die Ansprüche auf Wandelung oder Minderung des Kaufpreises zu.
Was hilft dir hier eine zweite Meinung?
Wenn das Fahrzeug mit der zugesicherten Eigenschaft "Motor von VW bei 101.000km ausgetauscht" verkauft wurde und sich diese Zusicherung jetzt als falsch herausstellt stehen dir von Rechts wegen bestimmte Möglichkeiten offen.
Fürs erste: Aussage der Werkstatt schriftlich geben lassen, den Verkäufer damit konfrontieren und je nach dessen Reaktion dann entsprechende Schritte einleiten (lassen).
... wobei die hier gegebenen Aussagen keinerlei Rechtsgültigkeit besitzen, ausschließlich eine Meinungsäußerung sind und somit für die Tonne ... SIEHE Beitrag @Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... wobei die hier gegebenen Aussagen keinerlei Rechtsgültigkeit besitzen, ausschließlich eine Meinungsäußerung sind und somit für die Tonne ... SIEHE Beitrag @Tecci
die einzigen Aussagen, die hier grundsätzlich für die Tonne sind, sind Deine
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... wobei die hier gegebenen Aussagen keinerlei Rechtsgültigkeit besitzen, ausschließlich eine Meinungsäußerung sind und somit für die Tonne ... SIEHE Beitrag @Tecci
die einzigen Aussagen, die hier grundsätzlich für die Tonne sind, sind Deine
wieder einer, der es gemerkt hat....
Zitat:
Original geschrieben von eugain
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
die einzigen Aussagen, die hier grundsätzlich für die Tonne sind, sind Deine
wieder einer, der es gemerkt hat....
Wo ganz genau hat Bootsman22 Unrecht? Ihr könnt es uns bestimmt erklären!
Ausnahmsweise hat Bootsmann mal recht. Zum Thema stelle ich mir gerade die Frage, was erreicht werden soll. Der Wagen hat Turboaussetzer und der Turbo wurde bereits getauscht. Die Reperatur erfolgte bei fast 100.000 Km. Was der Wagen nun runter hat wurde nicht genannt. Aus diesem Grund würde ich zur Werkstatt fahren und den Wagen auf eigene Kosten durchchecken lassen.
Die Sache mit dem Motorrausch würde ich bis zur Feststellung der Fehlerursache ignorieren. Es weiß niemand, ob ein Austausch das Problem lösen würde. Der Wagen wurde von Privat gekauft, was eine Rückgabe erschwert. Die Rechte, die Kai R. verspricht sind daher nur teilweise vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Der Wagen wurde von Privat gekauft, was eine Rückgabe erschwert. Die Rechte, die Kai R. verspricht sind daher nur teilweise vorhanden.
das zeugt jetzt nicht gerade von überbordendem Wissen was bürgerliches Recht angeht. Dürfen Privatleute also Verträge schließen, in denen sie Dinge versprechen, die es dann nicht gibt?
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Die Sache mit dem Motorrausch würde ich bis zur Feststellung der Fehlerursache ignorieren. Es weiß niemand, ob ein Austausch das Problem lösen würde.
Falscher Rat. Selbstverständlich würde eine Rückgabe des Fahrzeugs (Wandelung auf Grund von Sachmangel) das Problem lösen.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ausnahmsweise hat Bootsmann mal recht. Zum Thema stelle ich mir gerade die Frage, was erreicht werden soll. Der Wagen hat Turboaussetzer und der Turbo wurde bereits getauscht. Die Reperatur erfolgte bei fast 100.000 Km. Was der Wagen nun runter hat wurde nicht genannt. Aus diesem Grund würde ich zur Werkstatt fahren und den Wagen auf eigene Kosten durchchecken lassen.
Die Sache mit dem Motorrausch würde ich bis zur Feststellung der Fehlerursache ignorieren. Es weiß niemand, ob ein Austausch das Problem lösen würde. Der Wagen wurde von Privat gekauft, was eine Rückgabe erschwert. Die Rechte, die Kai R. verspricht sind daher nur teilweise vorhanden.
Wenn du den Eingangspost des TE richtig liest, dann wirst du feststellen das er ein Fahrzeug vor 2 Monaten kaufte welches vor ca 4000 km bei einem Stand von 101.000 km einen neuen Motor von VW verpflanzt bekam. Dieses wurde Vertraglich festgehalten.
Jetzt kommt aber raus das nur der Turbo getauscht wurde, der Motor aber schon damals mit 100km getauscht wurde.
Wenn ich dir mein Auto verkaufe und die Vertraglich zusichere das der Motor vor 1000km neu reingekommen ist, moechte ich deine Reaktion sehen wenn du in der Werkstatt erfaehrst das der Motor keine 1000 sondern 100.000km runter hat. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Die heutigen Motoren halten bei richtiger Wartung, das es auf 100.000 Km nicht weiter ankommt. Die Kiste soll halten und fahren. Wie es aussieht gibts Probleme mit dem Turbo und nicht mit dem Motor. Der Wagen wurde ja wohl gekauft, weil er gefällt und nicht weil ein neuer Motor drin ist.
Der TE darf gerne den Verkäufer kontaktieren. Für alles weitere ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig. Es schreibt sich schön leicht, was einem zusteht, wenn man nicht selbst betroffen ist.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Die heutigen Motoren halten bei richtiger Wartung, das es auf 100.000 Km nicht weiter ankommt. Die Kiste soll halten und fahren. Wie es aussieht gibts Probleme mit dem Turbo und nicht mit dem Motor. Der Wagen wurde ja wohl gekauft, weil er gefällt und nicht weil ein neuer Motor drin ist.
Der TE darf gerne den Verkäufer kontaktieren. Für alles weitere ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig. Es schreibt sich schön leicht, was einem zusteht, wenn man nicht selbst betroffen ist.
Du schreibst ein Scheiss Da braucht man nicht weiter mit dir zu Diskutieren. Da fehlt irgenwas.
Fuer mich sind 100.000km ne Menge. Deiner Aussage nach waeren dann Tachojustierung auch nur halb so schlimm, denn 100.000 km ist ja nix
Ich sehe den Wagen als ganzes und nicht nur den Motor. Es fängt an zu klappern, die Federung lässt nach, usw. Außerdem habe ich schon mehrmals begründet, warum der Tachostand nur Statistik ist. Fährt jemand ab dem ersten Kilometer Vollgas und wartet nicht, bis der Motor warm ist, hat man einen hohen Verschleiß. Fährt man so wie ich, kann der Motor über 1Mio Kilometer packen.
Drum soll der Käufer wissen, was er will. Er hat jetzt nun mal den Wagen und muss entscheiden, ob er Geld in die Reparatur stecken will. Da er den Wagen von Privat gekauft hat war ihm bewusst, das es keine Gewährleistung gibt. Bei dem Kilometerstand war es ihm auch klar, das da was dran sein kann. Er hat Glück, das falsche Angaben im Vertrag stehen, um den Wagen leichter los zu werden. Leicht muss es aber nicht umbedingt sein.
Wenn er den Wagen Gebraucht wie hier geschehen kauft und Vertraglich die Zugesicherung bekommt das der Motor vor 4000KM neu rein kam, dann Frage ich dich wann du den naechsten Zahnriemenwechsel machst? Da kommt ganz schnell das boese erwachen. Und der Kilometerstand ist sehr wohl Kaufentscheidend. Auch der Preis ist ein ganz anderer wenn der Motor neu ist oder 100.000 runter hat. Hier fehlt dir jede Menge technisches Verstaendnis.