Sandstrahlen Autoscheibe!!!
Hallo weis jemand wo man sich in die Autoscheibe ein Motiv in die Seitenscheibe sandstrahlen lassen kann. Raum München!!!!!
17 Antworten
du weißt hoffentlich das das net darf!!!!!du darfst deine scheibe net durch sandstrahlen oder gravur beschädigen!!!
Du beschädigst die Scheibe nicht durch Sandstrahlen
.
Das Glas heißt ESG (Einscheiben Sicherheitsglas), das ist thermisch vorgespannt und durch ändern des Spannungsverhältnis von Druck und Zugspannung härter als normales Glas, man sagt ca. 10 mal Schlagfester,
und nimmt keinerlei Schaden vom Sandstrahlen,die Oberfläche wird nur ein wenig aufgeraut.
Und du sagst ja auch nicht wenn du dein auto lackieren möchtest, das es beschädigt ist wenn du es abgeschliffen hast?
Außer du würdest bei Sandstrahlen ca. 1 Jahr lang ununterbrochen auf eine Stelle die Sandstrahlpistole halten und ein spannungsfeld treffen,dann würde Sie zerspringen.
Aber das du das so lange machst ist eher doch unwahrscheinlich.
Von daher dürfte es mit dem TÜV auch keine Probleme geben, solange du nicht die ganze Scheibe vollflächig strahlst,so das man nicht mehr durchgucken kann.
Gruß Coupe1982
naja wenn du es sagst!!also ich kann nur sagen das ich schon öfter gehört habe das glas gravuren in den scheiben egal wo verboten sind!!
Das mag ja sein das Sie verboten sind,
meinte ja auch nur das es die Scheibe nicht beschädigt oder zerstörst.
Kann ich mir aber nicht vorstellen. Weil Aufkleber auf den Scheiben sind ja auch nicht verboten.
und mache haben sich ja die ganze heckscheibe vollgekleistert.
und meistens sind die Sandstrahlmotive ja recht klein und normal gehalten,keine riesiegen Motive.
Müsste man sich mal schlau machen.
mit aufkleber beschädigst du die scheibe ja auch net!!wir haben ne sandstrahl kabine zu hause und wenn ich die auf glas halte wird das glas beschädigt!!und wenn die scheibe beschädigt wird besteht net mehr die sicherheit die sie eigentlich bringen sollte oder net???würde ich so sagen!!also ich würde es net machen!!aber sollte mann sich echt wohl mal schlau fragen interessiert mich jetzt auch wohl!!
Durch Sandstrahlen beschädigst du die Scheibe nicht im eigentlichen Sinne.
die sicherheitseigenschaften werden dadurch nicht beeinträchtigt. Sonst müstest du nach deiner ansicht nach die Scheibe ja bei jedem Kratzer auswechseln.
Ich arbeite in der Anwendungstechnik im Glashandel und kann dir hundertprozentig sagen das die Sicherheitseigenschaften durch das aufbringen diverser Sandstrahlarbeiten nicht beeinflusst werden.
Ich glaub ich frag aber mal beim TÜV nach,
wie es mit der Zulässigkeit von Sandstrahlmotivem auf KFZ-Scheiben aussieht
Gruß Coupe 1982
mach mal und schreib wieder rein!!interessiert mich wohl!!mfg jobo
hallo also Gravuren sind wirklich verboten weil die das glas verletzen und bei sandstrahlen wir das glas nur aufgeraut.
und wo kann ich des machen lassen????
hiho
versuch mal der rennleitung den unterschied klar zu machen was gravur ist und was sandgestrahlt ist .....
ok beim gravieren wird mit einem mehr oder weniger schnelle rotierende "fräser" in die oberflache geritzt ..und damit das bruchverhalten durch kerbwirkung geändert (es ensteht eine art rechter winkle vom übergang der gravur auf die originalscheibe) ergo kein tüv
beim sandstrahlen(oder auch glasstrahlen) wird die oberfläche genaus beschädigt nur das hier die übergänge fliessend sind sprich sie könne höhere kräfte übertragen (im übergand von der gravur auf die normale scheibe ist eine art radius da der sand ja nicht 100% punktuel auftrifft sondern mehr flächig ..)
obs fürs strahlen aber tüv gib......(frontscheibe sowieso nicht ))
gruss dirk
edith: frisch aus dem netz
Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder andere Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs.2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß durch die nach Art und Größe (maximal 1000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.
Ist verboten.
Letzte Woche wurde meine Freundin mit ihrem Polo angehalten. Sie hat einen Hund mit VW Zeichen auf den hinteren beiden Scheiben.
Bauartgenehmigung der Scheiben erloschen. Dadurch ist auch die Betriebserlaubsnis erloschen.
Festgestellt bei einer Routinekontrolle in Nürnberg.
Wir haben Unbedenklichkeitsgutachen, ... leider interessiert das keinen. Der TÜV trägt das auch nicht ein.
Fakt is jedoch das sie es gern bei einer HU übersehen.
Die Polizei jedoch nicht. :/
Neue scheiben sind schon bestellt...
Aufkleber, Gravuren, Sandstrahlen was auch immer im Sichtbereich des Fahrers sind und evtl. das Sichtfeld des Fahrers behindern können, sind verboten ^^
Aber 25% der Seitenscheibe mit Folie bekleben ist erlaubt
das mit dem Frontkeil is ne Ausnahme .. hab dazu auch nen Seite mit bebilderung was wie wo erlaubt ist an Scheiben .. hab ich aber grad nich parat, bin auf Arbeit
das heißt entweder soviel x% oder soviel x cm ... muss ich daheim schauen