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Schaden bei Neuwagen Übergabe

Ford Kuga DM3
Themenstarteram 25. Juli 2015 um 18:30

Grüß euch Gemeinde,

am 24.07.2015 war es endlich so weit. Die Übergabe meines vor fünf Monaten bestellten Kuga stand im Autohaus bevor.

Einweisung im Autohaus alles tip top. Der Verkäufer fährt mit dem Fahrzeug aus dem Autohaus heraus, rangiert auf dem Firmen eigenen Parkplatz und fährt rückwärts gegen ein geparktes Auto.

Lackschäden an Heckstoßstange. Kotflügel hinten stimmen die Spaltmaße nicht mehr. Kofferraumblende verbogen, folglich auch Spaltmaße fehlerhaft.

Welche Rechte habe ich, mal abgesehen davon das ich einen kostenlosen Leihwagen und Anspruch auf die Reparatur habe?

Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten oder welche Wertminderung steht mir zu, falls ich das Fahrzeug doch nehmen sollte/müsste?

Rechtsanwalt zu Rate ziehen? Gutachter einschalten?

Danke schon mal vorab für Antworten.

"A riesen Scheiß!!!"

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Juli 2015 um 10:00

Neuer Sachstand:

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt würde mir eine Ersatzlieferung / Neulieferung sowie ein kostenloses Leihfahrzeug, zumindest eine Klasse unter dem Kuga, zustehen.

Wurde nach dem Wochenende sofort vom Autohaus angerufen. Der Verkäufer hat sich tausend mal entschuldigt. Kurze Zeit darauf rief mich der Filialleiter des Autohauses an und gab an, dass auch er unbedingt eine gütliche Einigung herbeiführen will, die für beide Parteien passt.

Ich habe ihm erklärt, dass ich auf eine Neulieferung bestehe. Ein kostenloses Leihfahrzeug habe ich auch erhalten, zumindest bis die Reparatur abgeschlossen ist. Weiter hab ich gefordert das für die Dauer der Neulieferung ich auf ein Leihfahrzeug bestehe.

Der Filialleiter gab an, dass er selbst noch nie so einen Fall hatte, dass das Fahrzeug bei Auslieferung beschädigt wurde. Er meinte er müsse sich jetzt selbst erst mal mit seinem Rechtsanwalt beraten.

Kurze Zeit darauf rief er wieder an und teilte mit, dass das mit der Neulieferung so nicht stimme. Laut Gutachter ist der Schaden lediglich 1500,- und die Wertminderung 200,- Euro.

Letztlich haben wir uns auf folgendes geeinigt:

1. Neulieferung

2. das bereits zugelassene und auf mich versicherte Unfallfahrzeug wird mir für die Zeit der Neulieferung zur Verfügung gestellt. Repariert natürlich.

3. Persönliche Übergabe des Neufahrzeugs im Autohaus, damit ein vernünftiger Abschluss des Kaufs statt finden kann

4. Winterreifen, für den Fall das die Wartezeit in den Winter hinein geht, muss ich selber kaufen

5. Es kann sein, dass aufgrund der Modellumstellung, dass große Navi bereits verbaut ist

Alles in allem ist das für mich eine optimale Lösung an der ich persönlich nichts auszusetzen habe. Das alles konnten wir innerhalb vier Stunden klären und vereinbaren ohne Rechtsanwälte und Gerichte. Das finde ich okay.

Sicherlich wird es auch Stimmen geben die sagen, dass ich mich mit Steuer und Versicherung etc. nicht einlassen hätte brauchen und mir alles kostenlos zusteht. Aber bevor es zu einem langen Rechtsstreit kommt, den keiner der beiden Parteien wollte, haben wir uns so geeinigt.

Mein Fazit: "So ist es in Ordnung"

10 weitere Antworten
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Verstehe ich das richtig, dass Du tatsächlich in Erwägung ziehst, einen Neuwagen mit Unfallschaden zu übernehmen ? :eek: Also bitte... auch auf die Gefahr hin, dass Du wieder einige Monate warten musst, aber diesen Wagen solltest Du nicht übernehmen und auf Ersatz pochen. Das wird Dir bei Eigenverschulden des Händlers dieser auch nicht verwehren. Zumindest kein vertrauenswürdiger Händler. Und ich (!) hätte keinen Bock, schon vom ersten Tag an mit einem Unfallwagen durch die Gegend zu fahren. :(

Es sei denn, er bietet Dir einen sehr sehr großzügigen finanziellen Rabatt an, der den Wertverlust mehr als wett macht. Da müsste es im Portemonnaie aber schon richtig klingeln. ;)

Grüzi

am 25. Juli 2015 um 20:47

Die Antwort hast du dir schon selbst gegeben.

Nur ein Rechtsanwalt in Verbindung mit einem Gutachter können das Beste für dich rausholen.

Am Ende musst du wissen ob du einen Neuwagen mit reparierten Schaden nimmst oder einen Neuwagen (mit erneuter Wartezeit)

Vielleicht kannst du den kaputten solange fahren bis der Neue kommt...

jepa84;

vorab mein Beileid - aber du bist nicht der Einzige dem das passiert. Vielleicht hilft dir mein Erlebnis:

Bei meinem Fahrzeug waren allerdings keine Teile beschädigt, sondern es handelte sich nur um Lackabrieb und was ich raus holen konnte waren die Reparaturkosten lt. Gutachter ( über 3.000 Euro ) sowie eine Wertminderung von 1.800 Euros.

Die Rep. habe ich dann bei Colorworks durchführen lassen ( wie gesagt keine Blech/Plastikschäden nur Lackabrieb an den Stoßstangen, Antragungen an deiner der Auspuffblenden).

Interessant war für mich die Vorgehensweise des Gutachters (Allianz/Verursachergutachter) er hat wirklich alles notiert was auch nur irgendwie schwarze Anhaftungen aufwies. Beispiel: Die rechte Auspuffblende wies Lackspuren von der Stoßstange auf, muss ersetzt werden. Nun kann aber die Blende nicht einfach so ersetzt werden, da mit dem Auspuffrohr verschweißt. Lt. Gutachter muss der Endtopf mit den beiden Blenden erneuert werden. Natürlich reichte auch etwas Reinigungsbezin und die Anhaftungen waren von der Blende verschwunden.

Grundsätzlich aber, so der Gutachter, werden bei einem Neufahrzeug alle beteiligten Teile zu 100% gegen neu berechnet (logisch). Und so kam eine solche Summe ( ohne Blechschaden ) raus.

Wertminderung und 3 Tage Ausfall kamen noch hinzu.

Lass Dich um Gottes Willen nicht besch....., bei Dir liegt der Schaden noch viel höher. Mein Tipp, schenk dem Händler den Wagen und bestelle einen neuen. Lass Dich für die zusätzliche Wartezeit bezahlen ( wie auch immer). Nimm wenn Rechtsschutz besteht einen Anwalt zur Hilfe !!!

Du als auch der Händler müssen den Wagen immer als Unfallfahrzeug weiter verkaufen, die Wertminderung kann man sich schnell ausdenken!!

VG

 

Wenn die Kofferraumblende nicht mehr passt, ist der Schaden schon größer.

Nimm einen Gutachter und dann entscheide.

MfG

Bitboy

Zitat:

@Jepa84 schrieb am 25. Juli 2015 um 20:30:12 Uhr:

Grüß euch Gemeinde,

am 24.07.2015 war es endlich so weit. Die Übergabe meines vor fünf Monaten bestellten Kuga stand im Autohaus bevor.

Einweisung im Autohaus alles tip top. Der Verkäufer fährt mit dem Fahrzeug aus dem Autohaus heraus, rangiert auf dem Firmen eigenen Parkplatz und fährt rückwärts gegen ein geparktes Auto.

Lackschäden an Heckstoßstange. Kotflügel hinten stimmen die Spaltmaße nicht mehr. Kofferraumblende verbogen, folglich auch Spaltmaße fehlerhaft.

Welche Rechte habe ich, mal abgesehen davon das ich einen kostenlosen Leihwagen und Anspruch auf die Reparatur habe?

Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten oder welche Wertminderung steht mir zu, falls ich das Fahrzeug doch nehmen sollte/müsste?

Rechtsanwalt zu Rate ziehen? Gutachter einschalten?

Danke schon mal vorab für Antworten.

"A riesen Scheiß!!!"

Um Himmels Willen!

Wie hat der Verkäufer das hinbekommen? Hat dein Kuga keine Parksensoren und Rückfahrkamera? :eek:

Zitat:

@Gemini481 schrieb am 27. Juli 2015 um 14:17:53 Uhr:

Um Himmels Willen!

Wie hat der Verkäufer das hinbekommen? Hat dein Kuga keine Parksensoren und Rückfahrkamera? :eek:

Selbst wenn nicht, erwarte ich von Automobilfachverkäufer das er es ohne Unfall schafft einen Neuwagen umzuparken. :D

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 10:00

Neuer Sachstand:

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt würde mir eine Ersatzlieferung / Neulieferung sowie ein kostenloses Leihfahrzeug, zumindest eine Klasse unter dem Kuga, zustehen.

Wurde nach dem Wochenende sofort vom Autohaus angerufen. Der Verkäufer hat sich tausend mal entschuldigt. Kurze Zeit darauf rief mich der Filialleiter des Autohauses an und gab an, dass auch er unbedingt eine gütliche Einigung herbeiführen will, die für beide Parteien passt.

Ich habe ihm erklärt, dass ich auf eine Neulieferung bestehe. Ein kostenloses Leihfahrzeug habe ich auch erhalten, zumindest bis die Reparatur abgeschlossen ist. Weiter hab ich gefordert das für die Dauer der Neulieferung ich auf ein Leihfahrzeug bestehe.

Der Filialleiter gab an, dass er selbst noch nie so einen Fall hatte, dass das Fahrzeug bei Auslieferung beschädigt wurde. Er meinte er müsse sich jetzt selbst erst mal mit seinem Rechtsanwalt beraten.

Kurze Zeit darauf rief er wieder an und teilte mit, dass das mit der Neulieferung so nicht stimme. Laut Gutachter ist der Schaden lediglich 1500,- und die Wertminderung 200,- Euro.

Letztlich haben wir uns auf folgendes geeinigt:

1. Neulieferung

2. das bereits zugelassene und auf mich versicherte Unfallfahrzeug wird mir für die Zeit der Neulieferung zur Verfügung gestellt. Repariert natürlich.

3. Persönliche Übergabe des Neufahrzeugs im Autohaus, damit ein vernünftiger Abschluss des Kaufs statt finden kann

4. Winterreifen, für den Fall das die Wartezeit in den Winter hinein geht, muss ich selber kaufen

5. Es kann sein, dass aufgrund der Modellumstellung, dass große Navi bereits verbaut ist

Alles in allem ist das für mich eine optimale Lösung an der ich persönlich nichts auszusetzen habe. Das alles konnten wir innerhalb vier Stunden klären und vereinbaren ohne Rechtsanwälte und Gerichte. Das finde ich okay.

Sicherlich wird es auch Stimmen geben die sagen, dass ich mich mit Steuer und Versicherung etc. nicht einlassen hätte brauchen und mir alles kostenlos zusteht. Aber bevor es zu einem langen Rechtsstreit kommt, den keiner der beiden Parteien wollte, haben wir uns so geeinigt.

Mein Fazit: "So ist es in Ordnung"

am 28. Juli 2015 um 10:57

Gibt wohl doch noch Autohäuser mit denen man halbwegs vernünftig reden kann.

Im Endeffekt enstehen dir keine Mehrkosten und das ist ja das Wichtigste! Dazu vielleicht noch das große Navi als Bonus.

Ist doch bestens!

So könnt ihr euch weiterhin in die Augen schauen und du wirst sicher jedesmal wenn du zur Inspektion kommst auf nen Kaffee eingeladen. Ein scherzhaftes "sollte ich nicht besser den Wagen auf die Bühne fahren?" darf von dir natürlich nicht fehlen :D :D

Finde ich eine sehr kulante und vernünftige Regelung. Im Grunde genommen ist das noch Werbung für das AH

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