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Schadenfreiheitsrabatt - wer erfährt ihn?

Themenstarteram 28. November 2016 um 16:56

Hallo zusammen,

wer erfährt eigentlich den Schadenfreiheitsrabatt? Der Halter (der in den Zulassungsbesch. eingetragen ist), oder der Versicherungsnehmer, der die Versicherung abgeschlossen hat?

Fahrer ist der Versicherungsnehmer.

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17 Antworten

Der Versicherungsnehmer. Selbst dann, wenn er das Auto gar nicht fährt (Firmenwagen z.B.).

Themenstarteram 28. November 2016 um 17:02

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. November 2016 um 17:57:59 Uhr:

Der Versicherungsnehmer. Selbst dann, wenn er das Auto gar nicht fährt (Firmenwagen z.B.).

Dann scheint das bei der Allianz nicht bekannt zu sein.

Meine Schwester ist Versicherungsnehmer, mein Ex-Schwager Halter.

Heute wollte meine Schwester eine EVB für ein neues Auto beantragen, welches ihr altes Auto ersetzen soll. Der gute Mann bei der Allianz sagte, sie müsse mit den Prozenten ganz vorne anfangen, weil auf sie 7 Jahre kein Fahrzeug zugelassen war und sie nur Versicherungsnehmerin aber nicht Halterin war.

Nochmal anrufen und nachfragen? Oder muss der bald Ex-Mann da noch was übertragen?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. November 2016 um 18:02:54 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. November 2016 um 17:57:59 Uhr:

Der Versicherungsnehmer. Selbst dann, wenn er das Auto gar nicht fährt (Firmenwagen z.B.).

Der gute Mann bei der Allianz sagte, sie müsse mit den Prozenten ganz vorne anfangen, weil auf sie 7 Jahre kein Fahrzeug zugelassen war und sie nur Versicherungsnehmerin aber nicht Halterin war.

da würde ich den "guten" Mann mal fragen, wo das in den Bedingungen steht oder alternativ einfach einen anderen versicherer suchen. für mich sieht nach einem normalen Fahrzeugwechsel (ggf. mit VR-Wechsel) aus. Es sei denn es wurde tatsächlich in dem ein abweichender SF-Berechtigter geführt. Ist aber eher unüblich unter Privatpersonen. Davon ist ja auch nicht die Rede.

Keine Ahnung. Mein SFR ist jedenfalls in den drei Jahren, in denen ich einen Firmenwagen fuhr und ich VN war, ganz normal gestiegen. Schau mal in den AGBs nach.

Bei der HUK24 heißt es wie folgt (Betonung auf "Ihre" Kfz.-Haftpflichtversicherung, die vom Versicherungsnehmer):

I Schadenfreiheitsrabatt-System (SF-System)

I.1 Einstufung in Schadenfreiheitsklassen Wir stufen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und Ihre Vollkasko in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) ein. Die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System finden Sie im Anhang. Keine SF-Klassen führen wir für folgende Fahrzeuge: • Anhänger • Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen

I.2 Ersteinstufung

I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0 Versichern Sie erstmalig Ihr Fahrzeug bei uns, stufen wir Ihren Versicherungsvertrag in die SF-Klasse 0 ein, falls die Voraussetzungen für die Einstufung in eine andere SF-Klasse nicht vorliegen.

I.2.2 Ersteinstufung in eine günstigere SF-Klasse als SF-Klasse 0 Eine bessere SF-Klasse als die SF-Klasse 0 erreichen Sie z. B. in folgenden Fällen: • Die Voraussetzungen für eine günstige Ersteinstufung liegen vor. Hierüber informieren wir Sie bei der Anbahnung des Versicherungsvertrags. • Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadenverlaufs aus einem anderen Versicherungsvertrag liegen vor (z. B. bei Versichererwechsel oder Fahrzeugwechsel).

I.2.3 Vorversichererbestätigung Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im Versicherungsantrag. Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag oder im Versicherungsschein genannte SF-Klasse und den Beitragssatz ab Vertragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über den Schadenverlauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern. Liegt uns zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorversichererauskunft noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags unter Vorbehalt

Themenstarteram 28. November 2016 um 17:30

Ok, danke euch erstmal soweit.

Sie soll morgen mal zu einer Allianz-Agenur vor Ort fahren und das dort persönlich vortragen.

Vielleicht hat ja der Bald- ExEhemann, sich den SF schon übertragen lassen.

Immer dem Versicherungsnehmer gehört der SF, da hat der von der Allianz keine Ahnung

Ist übrigens auf Seite 20 der Bedingungen. Die dürften bei der Allianz nicht anders sein.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. November 2016 um 18:31:38 Uhr:

Vielleicht hat ja der Bald- ExEhemann, sich den SF schon übertragen lassen.

Immer dem Versicherungsnehmer gehört der SF, da hat der von der Allianz keine Ahnung

Ohne dass die Schwester und Ex vom Ex-Schwager was davon weiß? Muss sie doch unterschreiben.

Unterschrift, wer prüft ob die richtig ist

Die Versicherung richtet sich nach dem Vertragspartner, also nach dem Versicherungsnehmer.

Deshalb werden ja auch die personenbezogen Merkmale des VN (Z.B. Wohnort, Wohneigentum, Beruf; SF - Klasse) berücksichtigt und nicht die des Halters.

O.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. November 2016 um 18:34:42 Uhr:

Unterschrift, wer prüft ob die richtig ist

Spätestens jetzt, wenn die Allianz was von Übertragung erzählt.

Der VN ist Vertragspartner und somit Inhaber des SFR, der Halter hat damit nichts zu tun.

Der Mann von der Allianz war wohl AZUBI.

Rein interessenshalber:

"Meine Schwester ist Versicherungsnehmer, mein Ex-Schwager Halter."

 "Oder muss der bald Ex-Mann da noch was übertragen?"

Er ist also bereits Ex-Schwager, aber erst bald Ex-(Ehe-)Mann?

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