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Scheibe gerissen !
Hallo zusammen,
mir ist die Windschutzscheibe gerissen. Ca. Handflächen groß.
Ist mir die Weiterfahrt für ca. 1 Woche gestattet oder gesetzlich verboten.
Ja, ich weiss, dass aus "moralischen" Gründen es lieber nicht zu empfehlen ist, aber lässt sich gerade nicht vermeiden.
Danke für "normale" Antworten im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Nein mit dem Schaden darfst du nicht mehr weiterfahren und wenn du damit angehalten wirst dann gibts Punkte und Bußgeld.
Mir wäre persönlich das Risiko viel zu groß das bei einm kleinem Schlagloch plötzlich die komplette Scheibe reist. Sollte dadurch auch noch ein Unfall mit Personenschaden entstehen, na dann gute Nacht.
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42 Antworten
Nein mit dem Schaden darfst du nicht mehr weiterfahren und wenn du damit angehalten wirst dann gibts Punkte und Bußgeld.
Mir wäre persönlich das Risiko viel zu groß das bei einm kleinem Schlagloch plötzlich die komplette Scheibe reist. Sollte dadurch auch noch ein Unfall mit Personenschaden entstehen, na dann gute Nacht.
Astra-f-anatic hat es auf den Punkt gebracht. 90€ und 3 Punkte wenn angehalten wirst.
Ich würde den Wagen nicht mehr bewegen und ein Termin für Montag beim autoglas machen.
Durch die Vibrationen und Temperatur Unterschiede (außen zu Innenraum beim fahren) wird der Riss nur noch Schlimmer... Rest kann sich jeder selber ausmalen.
Da hast du dir aber einen schönen Weihnachtsstern auf die Scheibe malen lassen....
Falls du Teilkasko in der Versicherung hast, schnellstmöglich der Versicherung melden um ggf. die Werkstattwahl zu akzeptieren und so keine Selbstbeteiligung (sofern noch vorhanden) bei der Regulierung zahlen zu müssen.
Jeglicher Glasbruch ist in der Teilkasko mitversichert, egal ob ein Verursacher bekannt ist oder nicht. Einfach die Versicherung fragen, aber dabei die Meldefristen einhalten!!!
Gruß
Kaiser
Schön zu carglass und eine mit Blaukeil einbauen lassen
Zitat:
@Kaiser Wilhelm schrieb am 27. Dezember 2014 um 17:52:26 Uhr:
Da hast du dir aber einen schönen Weihnachtsstern auf die Scheibe malen lassen....
Falls du Teilkasko in der Versicherung hast, schnellstmöglich der Versicherung melden um ggf. die Werkstattwahl zu akzeptieren und so keine Selbstbeteiligung (sofern noch vorhanden) bei der Regulierung zahlen zu müssen.
Jeglicher Glasbruch ist in der Teilkasko mitversichert, egal ob ein Verursacher bekannt ist oder nicht. Einfach die Versicherung fragen, aber dabei die Meldefristen einhalten!!!
Gruß
Kaiser
Die SB muß gezahlt werden.
Eine Reparatur (Loch ausgießen außerhalb des Sichtfeldes) hingegen muß keine SB gezahlt werden.
Ausgießen kann man bei der Größe definitiv vergessen. Und selbst bei kleineren Steinschlägen muss man das sehr zeitnah machen, damit nicht noch zusätzlich Dreck eindringt.
Zitat:
Die SB muß gezahlt werden.
Eine Reparatur (Loch ausgießen außerhalb des Sichtfeldes) hingegen muß keine SB gezahlt werden.
Danke
Das heißt somit, dass beim Ausbessern die die SB nicht bezahlt werden muss, bei einer neuen Scheibe aber auf jeden fall.
Gut das ich auf die SB seit 30 Jahren verzichte und bei jeder neuen Scheibe daher keinen Cent dazulegen musste. Bei mir wurde noch NIE ausgebessert, es gab immer eine neue Scheibe.
Was ich meinte war:
Wenn man der Versicherung den Schaden meldet und diese eine Werkstatt vorgibt, dann kommt sie einem manchmal mit der SB entgegen.
Gruß
Kaiser
KV bei Opel machen , und dann mit dem Betrag nach einen Freien Händler hin , dann machste Plus Minus Null.
hallo zusamen
eine Versicherung in Anspruch zu nehmen ( bei einer SB von 150€) macht nur dann Sinn ..! wenn es sich um eine Hochwertige scheibe ( mit Regensensor ) handelt
bei einer einfach Verglassung ( mit keil ) oder ohne Ausstatungs merkmahle macht es nicht wirklich sinn , ca 50€ bei der Versicherung geltent zumachen
mfg
ps eine neue uni scheibe mit einbau bekommt man schon für 200€ je nach Anbieter vor ort
480,- Euro bei carglass
Warum soll es keinen Sinn machen 50 Euro bei der Versicherung geltend zu machen? Was ist denn das für eine unsinnige Aussage?
50 Euro für einen Anruf und einer Unterschrift bei der Werkstatt für die Direktabrechnung mit der Versicherung? Kaum Aufwand für 50Euro, denke ich. Da ist das Erarbeiten von 50 Euro für viele Bundesbürger deutlich schwieriger.
Aber der TE sollte mal langsam mitteilen was er denn nun vor hat !!
Gruß
Kaiser
Er geht vermutlich davon aus, dass er in der Versicherung dann hochgestuft wird.
Dem ist aber nicht so bei Glasschäden.
Und allein der Zubehörsatz (Leisten + Klebesatz) kostet schon über 80,- Euro netto. Da kann ich mir nur schwer vorstellen, dass eine freie Werkstatt das alles komplett für 200,- brutto macht.
Aber ist mir auch wurscht. Hab Tk ohne SB
Bei den Leisten habe ich mal ein tolles Erlebnis gehabt. Gem. Aussage VR und dabei blieb er auch, werden beim Scheibenwechsel die Leisten WIEDERVERWENDET. Meine Versicherung hat sich standhaft gegenüber des FOHs geweigert die Leisten zu bezahlen.
Laut ihren Gutachtern werden Leisten "immer" mehrfach verwendet und somit nicht als Folge des Glasbruches ersetzt.
Die Mehrkosten hat dann meine Werkstatt übernommen.
Gruß
Kaiser
Beim Corsa C muss man tatsächlich nur die Scheibe auswechseln, bei anderen Fahrzeugen hat die Scheibe zB noch einen Gummirahmen ausenrum.
Zur Scheibe von vielleicht 200eur kommt ja auch noch der Klebstoff, der Ausbau/Einbau und Entsorgung der alten Scheibe bzw der Splitter. Ich rechne da eher mit 400eur. Selbst wenn man 150eur SB zahlen muss übernimmt die Versicherung immernoch 250eur. Das übernimmt außerdem die Teilkasko, und die hat keine Einstufungen, man muss also in dem Sinne keine Höherstufung befürchten. Natürlich wissen auch die Versicherungen, wie sie sich ihr Geld zurückholen, indem sie einfach für alle (alle Fahrer dieses Modells und/oder alle in deiner Gegend) den Beitrag fürs nächste Jahr erhöhen.