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Scheinwerfer lackieren

Audi A2 8Z
Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 11:00

Die Augen des A2 habe ich einen anstrich verpasst, nachdem ich das

bei einem anderen schon mal gesehen hatte.

Es liegt schon 5 Jahre zurück, aber da ich immer wieder drauf angesprochen werde,

außer bei der HU:D, möchte ich meine Erfahrungen euch nicht vorenthalten.

Ich hatte mir 2 gebrauchte Scheinwerfer gekauft.

Die Originalen habe ich im Keller eingemottet.

Der eine vor BJ 2002 und mit 8 Klammern, nicht geklebt,

und somit einfach zu demontieren.

Der andere BJ 2003 und geklebt, mit 6 Klammern.

Die Klammern lassen sich mit einem breiten flachen Schraubendreher raus hebeln.

Deckel abnehmen und die Scheinwerferhöhenverstellung (Kugelkopf) raus hebeln

und komplett raus drehen.

Der geklebte kam bei 160C° in den Backofen. Ein darunter gelegtes Handtuch

verhindert direkten Kontakt zum Blech.

Nach 15 Minuten und zwei Anläufen ist das auch auseinander zu bekommen.

Bitte mit Handschuhen arbeiten, könnte sonst sehr schmerzhaft werden.

Mit Moosgummirundschnur (8 mm) lässt sich nach entfernen der Klebereste

die Dichtigkeit wieder herstellen.

Diese Schnur fand auch in der Spaltabdeckung unter dem Scheinwerfer

Verwendung. Diese wurde einfach rein gedrückt.

Reinigung:

Der Reflektor ist sehr empfindlich, da der Chrom aufgedampft ist

und damit sehr dünn.

Allenfalls mit Brillenputztuch ohne druck den Staub entfernen.

Mehr nicht, sonst kommt der Untergrund hervor (siehe Bild).

Um das noch zu Retten, wurde mit selbstklebende Chromfolie nachgebessert.

Die hat zwar jetzt Luftblasen, aber stört sonst nicht weiter.

Lackieren:

Die Chromschicht ist aufgedampft und extrem empfindlich.

Sollte man nur einen Teil lackieren und den Rest mit Mallerkrep abkleben um

den Chrom zu erhalten, dann wird es nichts. So war es jedenfalls bei mir.

Das Anrauen der zu Lackierenden Oberflächen nicht vergessen,

sonst hält der Lack nicht.

Die Chromschicht blätterte beim abziehen des Klebestreifens ab und blieb dran haften.

Die gesamte Chromschicht wurde dann entfernt und geschliffen.

Also aus der Not dann alles Schwarz lackiert.

Das Standlichtreagenzglas wurde durch kürzen rationalisiert und das

Birnchen ist frei zu erkennen, was dem TÜV bei mir nicht stört.

Ein Schrumpfschlauch über den original Lampenstecker

und es passt wunderbar in Rest vom abgesägten Lampenträger.

Obwohl es rein pedantisch gesehen verboten ist.

Genauso wie mein LED Tagfahrlicht im Fernlichtscheinwerfer.

Da gehe ich jetzt auch nicht weiter drauf ein, da es nicht erlaubt ist.:(

Die Lackierten Scheinwerfer dafür optisch eine Bereicherung und individuell.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bygland schrieb am 12. Dezember 2015 um 15:19:25 Uhr:

Dein ganzer Umbau, so gut er gemacht ist, ist illegal. Am Scheinwerfer darf nichts verändert werden.

Das is absoluter Mist. Beweise du erstmal, dass er die Scheinwerfer im Straßenverkehr benutzt und nicht für "Showzwecke"...

Er schrieb ja das er seine 2 andere eingemottet hat.

Wie mich das immer ankotzt... er hatte ja bereits beschrieben: "Obwohl es rein pedantisch gesehen verboten ist."

:rolleyes:

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Dein ganzer Umbau, so gut er gemacht ist, ist illegal. Am Scheinwerfer darf nichts verändert werden. Beim Lackieren - gut, Schwamm drüber aber spätestens das verändern der Standlichtlampe führt zum Erlöschen der ABE des Scheinwerfers. Schon das Reparierlackieren der Streuscheibe musste rechtliche Hürden meistern, weil dabei im Prinzip das Brechungsverhalten der Streuscheibe verändert werden kann (auf jeden Fall anders als vom Hersteller vorgesehen) - es ist nach wie vor eine rechtliche Grauzone, weil Scheinwerfer Einzelabnahmen sind und grundsätzlich nicht zum Fahrzeug gehören, andersherum kann man jeden Scheinwerfer - unverändert - einbauen, wenn er Funktion usw. erfüllt.

Übrigens ist der Tüv in diesen Fällen nicht ganz so wichtig - bei einem Unfall oder anderem Delikt kann dir die Versicherung Ärger machen (Fahren ohne Betriebserlaubnis), letzteres interessiert auch den Staatsanwalt. Wo ein Kläger, da ein Richter!

Gruß

Michael

am 13. Dezember 2015 um 9:28

Na klar, weil Deine Versicherung bei einem Unfall direkt vor Ort ist und genau aufnimmt dass ein Stückele Plastik vom, ach so wichtigen, Standlichtbrinchen entfernt wurde!?!? Komm lass gut sein.

Zitat:

@Bygland schrieb am 12. Dezember 2015 um 15:19:25 Uhr:

Dein ganzer Umbau, so gut er gemacht ist, ist illegal. Am Scheinwerfer darf nichts verändert werden.

Das is absoluter Mist. Beweise du erstmal, dass er die Scheinwerfer im Straßenverkehr benutzt und nicht für "Showzwecke"...

Er schrieb ja das er seine 2 andere eingemottet hat.

Wie mich das immer ankotzt... er hatte ja bereits beschrieben: "Obwohl es rein pedantisch gesehen verboten ist."

:rolleyes:

am 18. Dezember 2015 um 1:38

Veränderungen jeglicher Art an Scheinwerfern kann bei Kontrollen zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges führen,

desweiteren wird dir keine Versicherung mit manipulierten Scheinwerfern die Kosten eines Unfalls übernehmen. LG

Zitat:

@fmbw10 schrieb am 18. Dezember 2015 um 02:38:53 Uhr:

Veränderungen jeglicher Art an Scheinwerfern kann bei Kontrollen zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges führen,

desweiteren wird dir keine Versicherung mit manipulierten Scheinwerfern die Kosten eines Unfalls übernehmen. LG

Erzähl mal was neues...:rolleyes: mom lese ich da grad "kann"? d.h. doch dann muss nicht, ergo so lange kein kläger kein Richter...

Leute, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf. Wenn jemand seinen Umbau dokumentiert und darauf hinweißt das es verboten ist laut StVO, sehe ich kein Problem.

 

Immer diese "Moralapostel"...

Dieses Thema ist absolut überflüssig, wie kann man mit einem so guten Auto so einen Schwachsinn veranstalten, es gibt bestimmt wichtigeres.

Zitat:

@Midleja schrieb am 18. Dezember 2015 um 18:34:39 Uhr:

Zitat:

@fmbw10 schrieb am 18. Dezember 2015 um 02:38:53 Uhr:

Veränderungen jeglicher Art an Scheinwerfern kann bei Kontrollen zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges führen,

desweiteren wird dir keine Versicherung mit manipulierten Scheinwerfern die Kosten eines Unfalls übernehmen. LG

Erzähl mal was neues...:rolleyes: mom lese ich da grad "kann"? d.h. doch dann muss nicht, ergo so lange kein kläger kein Richter...

Leute, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf. Wenn jemand seinen Umbau dokumentiert und darauf hinweißt das es verboten ist laut StVO, sehe ich kein Problem.

 

Immer diese "Moralapostel"...

Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 19:29

Nö, immerhin weißt du jetzt wie so ein Scheinwerfer zu demontieren ist:D

Auch an einem "guten" Auto gibt es das eine oder andere zu verbessern.

Keine Angst, das sind ganz legale Dinge an denen ich mich vergriffen habe.

Nur komisch, das der TÜV keinerlei Merkwürdigkeiten beim Einstellen

der Scheinwerfer festgestellt hat.

Könnte glatt Original sein, was für eine Perfektionierter Schwachsinn:D

"Moralapostel" hin oder her. Lasst die Hände von Scheinwerferumbauten. fmbw10

Bitte mehr Scheinwerferumbauten!! :D

Zitat:

@Claudio62 schrieb am 18. Dezember 2015 um 19:21:17 Uhr:

Dieses Thema ist absolut überflüssig, wie kann man mit einem so guten Auto so einen Schwachsinn veranstalten, es gibt bestimmt wichtigeres.

1. Wenns überflüssig ist dann lies den Text nicht und stell mit deiner Zeit andere sachen an als mit deinen "überflüssigen" kommentaren zu trollen.

2. Jeder soll das machen mit seinem Auto was er gern möchte, ob es Schwachsinn oder wichtigeres gibt, wirst du selber nicht entscheiden können.

Ich entscheide überhaupt nichts, es ist meine Meinung zu diesem Thema, im Forum gibt es viele gute Ratschläge und Hilfe, aber das mit den Scheinwerfern ist absolut überflüssig. Ich wiederhole, das ist meine Meinung dazu, aber es kann jeder machen was er will

am 27. Februar 2016 um 19:56

Finger weg von Scheinwerferumbauten, fmbw10

Nö warum? :P

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