Schräglage zu groß – Handbremse ohne Funktion
Weiß nicht, ob wir das Thema schon hatten,
wenn ja – bitte löschen.
Habe gestern in Marburg ne ziemlich steile Gasse entdeckt und bin natürlich gleich hochgebrettert, da die Quh solche Berge liebt und ich mit einer schönen Aussicht auf die Burg von dort oben gerechnet habe.
Als ich oben ankam, wollte ich aussteigen, um ein paar Bilder zu knipsen, konnte aber die Handbremse nicht anziehen.
Gleichzeitig leuchtete in Bord-Info die Warnung – „Achtung, die Schräglage des Fahrzeuges ist zu groß“ oder so ähnlich.
Habe die Quh dann quer resp. schräg zur Fahrbahn gestellt und der Bremsknopf blieb oben, wie gewohnt und auch das rote Lichtlein auf dem Knopf ging gleich an.
Ich war von der Situation erst ein bisschen überrascht, da mir das noch nie passiert ist, dann habe ich mich aber über diese Bevormundung von Audi ziemlich geärgert.
Ich denke, das geht langsam zu weit, zumal die Schräge gar nicht soo abartig war und Audi sogar Werbe-Filmchen auf solchen Straßen drehen lässt.
Da werde ich von meiner „Nobel-Technik“ einfach gezwungen, weiter zu fahren, wo ein Suzuki-Fahrer seinen Vitara seelenruhig abstellen konnte.
Außerdem hätte ich auch einen Notfall haben können, wo ich unbedingt dort hätte anhalten müssen, um jemanden ins Auto zu helfen oder irgendwas einzuladen.
Ist das denn normal oder liegt bei mir womöglich ein Fehler vor??
Beste Antwort im Thema
Konnte folgendes aus technisch versierter Quelle eruieren:
Wenn Steigungswinkel >31%, dann ist elektronische Parkbremse (jedenfalls bei Handschaltungsgetriebe-Varianten) nicht aktivierbar, da der nötige Druck nicht aufrechterhalten bzw. gewährleistet werden kann. Aber ... wenn man sich das mal ausrechnet, wird es sehr wenige Stellen geben, wo eine Steigung >31% in der Praxis "befahren" werden kann. Übrigens, ähnliche Einschränkungen gibt es wohl auch bei mechanischen Handbremsen, nur zeigt da eben keine Sicherheitseinrichtung an, dass die Bremswirkung "nicht unbedingt" gesichert funktioniert. ;-)
Soweit die Recherchen. LG
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21 Antworten
Soweit ich mich erinnere, ist die max. Berg-/Hanglage in der Bedienungsvorschrift mit 30 grd angegeben. Man müßte nochmal nachschauen. Sie stimmt, soviel ich weiß, mit der max. Steigfähigkeit überein. Es könnte ja auch gar nicht anders sein! Und das ist etwa Dachschräge! Also, da müßte der Neigungssensor sich wohl irren, viell. mal in entgegengesetzter Richtung probieren?
Der Anfahrassistent, der beim Stopp automatisch die Bremse hält, hat jedoch nur soviel Kraft am Berg, wie vorher in die Bremse getreten wurde.
MfG CS
Nachtrag:
Natürlich muß der Ganghebel auf "P" (vorderste Stellung) gestellt werden.
CS
Ich habe nicht den Anfahrassistenten gemeint, sondern die Handbremse.
Die ließ sich einfach nicht anziehen,
aber mir ging es auch hauptsächlich darum, dass dort zum Teil in den Höfen vermeintliche 08/15-Autos gestanden haben und ich stand mit meinem 74TE-SUVs einfach nur dumm da.
Habe mir noch nie einen Kopf deshalb gemacht, aber offensichtlich hat die Handbremse eine Doppelfunktion.
Während der Fahrt kann man damit eine Notbremsung auslösen. Also werden alle vier Räder gebremst.
Im Stand dagegen blockieren scheinbar nur die Räder auf der Hinterachse.
Eine andere Erklärung fällt mir dazu nicht ein.
Zitat:
Natürlich muß der Ganghebel auf "P" (vorderste Stellung) gestellt werden.
Damit die Handbremse greift???
Das wäre mir aber neu.
Ich wohne nämlich auch am Hang und ziehe immer erst die Handbremse an und schiebe dann den Hebel auf „P“,
da der Hebel sonst beim Losfahren ganz schön klemmt, wenn das ganze Gewicht drauf drückt.
Das es sowas gibt, auf der einen Seite praktischer Hinweis, aber das sie dann gar nicht geht ist doof.
Das es das gibt ist mir auch neu, habe ich zum Glück noch nicht erlebt und finde es auch seltsam
Aber ich finde es gut, dass die Elektronik das Parken nicht zulässt, wenn das Fahrzeug nicht gehalten werden kann. Besser man sucht noch einen anderen Parkplatz, als dass man seinem rollenden Fahrzeug nachlaufen muss.
Grüße, WMF
Zitat:
Aber ich finde es gut, dass die Elektronik das Parken nicht zulässt, wenn das Fahrzeug nicht gehalten werden kann.
.
Das würd ich ja noch verstehen, aber wenn Du schon zu diesem Punkt gekommen bist, und nicht vom Hubschrauber abgeworfen wurdest, solltest Du dort auch stehen beleiben und natürlich auch die Handbremse anziehen können.
Manchmal geht mir diese Elektronikbevormundung am Nerv: Ich kann zB in der Garage nicht die Handbremse zum Rangieren lösen, wenn ich nicht angeschnallt bin - so ein Schwachsinn!
Gruß
Mike
Zitat:
Original geschrieben von Black-Quattro
Manchmal geht mir diese Elektronikbevormundung am Nerv: Ich kann zB in der Garage nicht die Handbremse zum Rangieren lösen, wenn ich nicht angeschnallt bin - so ein Schwachsinn!
Bremse treten beim Lösen der Handbremse hilft zumindest gegen diese Bevormundung...
Zitat:
Original geschrieben von WMF1
Das es das gibt ist mir auch neu, habe ich zum Glück noch nicht erlebt und finde es auch seltsam
Aber ich finde es gut, dass die Elektronik das Parken nicht zulässt, wenn das Fahrzeug nicht gehalten werden kann. Besser man sucht noch einen anderen Parkplatz, als dass man seinem rollenden Fahrzeug nachlaufen muss.
Grüße, WMF
Für einen 10 Jahre alten Vitara war das offensichtlich kein Problem
Also ich kam mir da echt bekloppt vor, mit meinem Möchtegern-SUV.
Zum Glück hat das keiner mitbekommen
@Nilrem
Hast du heute schon deinen Händler über das Verhalten des Fahrzeuges informiert?
Nö, das habe ich noch nicht.
Wollte erstmal hören, was das Forum dazu sagt.
Es wäre nicht das erste Mal, dass man hier mehr erfährt als beim
außerdem gefällt mir der Gedanke irgendwie nicht, dass die Typen, die mir das Getriebe so schön vermurkst haben, jetzt schon wieder an der Kuh rumfingern.
Ich habe auch nicht damit gerechnet, dass das Problem hier unbekannt ist,
denn auch wenn die Gasse ziemlich steil war, ich war nicht offroad, sondern in der Stadt
und die Menschen die dort wohnen haben auch Autos mit Handbremsen
Habe mir die Stadt eben auf Google angeschaut.
Wenn ich mich nicht irre, ist das die „Kleine Ortenberggasse“ in Marburg gewesen.
OK, die ist schon steil, aber eine Rassen-Kuh müsste darüber doch nur müde lächeln
Zitat:
Original geschrieben von keyan_TDI
Zitat:
Original geschrieben von Black-Quattro
Manchmal geht mir diese Elektronikbevormundung am Nerv: Ich kann zB in der Garage nicht die Handbremse zum Rangieren lösen, wenn ich nicht angeschnallt bin - so ein Schwachsinn!
Bremse treten beim Lösen der Handbremse hilft zumindest gegen diese Bevormundung...
.
Bei meinem A6 funktioniert das so.
Beim Q5 nicht. Geht nur mit Anschnallen. Ich verwende jetzt in der Garage kein Autohold und damit keine Parkbremse mehr. Toller Vorsprung durch Technik!
Gruß
Mike
Ist ja wirklich ein Riesenproblem, das das ganze techn. Know-how des Konzerns in Frage stellt.
Manchmal frag ich mich, wo ich hier bin.
Zitat:
Original geschrieben von Black-Quattro
Zitat:
Original geschrieben von keyan_TDI
Bremse treten beim Lösen der Handbremse hilft zumindest gegen diese Bevormundung...
.
Bei meinem A6 funktioniert das so.
Beim Q5 nicht. Geht nur mit Anschnallen. Ich verwende jetzt in der Garage kein Autohold und damit keine Parkbremse mehr. Toller Vorsprung durch Technik!
Gruß
Mike
Das geht beim Q5 genauso: Bremse treten, Parkbremse lösen und Anfahren ohne Anschnallen. Eben Vorsprung durch Technik
Konnte folgendes aus technisch versierter Quelle eruieren:
Wenn Steigungswinkel >31%, dann ist elektronische Parkbremse (jedenfalls bei Handschaltungsgetriebe-Varianten) nicht aktivierbar, da der nötige Druck nicht aufrechterhalten bzw. gewährleistet werden kann. Aber ... wenn man sich das mal ausrechnet, wird es sehr wenige Stellen geben, wo eine Steigung >31% in der Praxis "befahren" werden kann. Übrigens, ähnliche Einschränkungen gibt es wohl auch bei mechanischen Handbremsen, nur zeigt da eben keine Sicherheitseinrichtung an, dass die Bremswirkung "nicht unbedingt" gesichert funktioniert. ;-)
Soweit die Recherchen. LG