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Seitenblinker enfernen / sollte man daraufhinweisen
sollte man daraufhinweisen
hi @ all
hab grad was gesehen bei ebay und zwar folgendes
e-bay
sollte man als verkäufer darauf hinweisen das man ohne seitenblinker keine zulassung bzw. nur probs mit den grünen bekommt oder nicht ??
(das fzg. ist nicht von mir)
also ich würde darauf hinweisen wenn ich der verkäufer wäre was sagt ihr dazu
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26 Antworten
Hi,
jepp, als Verkäufer sollte man darauf hinweisen...
Beim Lesen des Angebots hat mich zusätzlich Einiges verwundert:
Zitat:
kompl. NEULACK
Zitat:
Schweißstellen alle neu Verzinkt
Hört sich (für mich) ein wenig nach Unfallwagen an!!
Zitat:
Das Fahrzeug war nur knapp 1 Jahr zugelassen
Zitat:
Datum der Erstzulassung : 01.2000
?
Ahja...
Da würde ich besonders vorsichtig sein, irgendwas stimmt da nicht...
Gruß
Christian
Bei mir kommen die Seitenblinker auch weg. Statt dessen lieber ein paar Luftschlitze.
Seit wann sind denn Seitenblinker Pflicht ???
Hi,
Pflicht bei Fahrzeugen, bei denen die vorderen Blinker nicht zur Seite strahlen, also z.B. Golf IV oder Lupo. Bei BMW´s ist das Entfernen erlaubt.
Gruß
Christian
@andy
die seitenblinker sind dann pflicht sobalt man aus den hauptscheinwerfern heraus kein blinklicht mehr sehen kann
z.b. "alter" polo 86C hat die blinker ja an der seite so um die ecke rum also licht nach vorn und zur seite golf 4 jedoch hat die blinker direkt vorn d.h. nur licht nach vorn
die entsprechende eg-richtlinie such ich noch raus
@christian
wollt mir den ja nicht holen bin mit meinem sehr zufrieden
aber die sachen die du noch so aufgezählt hast machen wirklich etwas stutzig (sollten sie zumindest)
mist war wieder einer schneller
@ tdiflo: Sag ich doch
jaaaa doch
aber du hast nicht so das tolle beispiel gebracht
mist ich find die richtlinie nicht die haben alle soooo viele seiten
edit
irgendwo in diesem 139 seitigem dokument stehts drin
richtlinie
Hi,
hab HIER noch ein Dokument vom BMVBW...104 Seiten. Interessant wird es ab Punkt 6.5.
Gruß
Christian
klugsch....
Jaja
§ 54 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Zitat:
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
Dann habe ich aber mal eine Frage. Beim 2er Golf hatte ich auch keine Seitenblinker und die normalen sind doch in der Stoßstange und blinken auch nur nach vorne. Warum darf man das da? bzw. warum wird der dann so ausgeliefert?
greetz
diese regelung kam glaub ich erst später und seitdem wird auch nicht mehr so ausgeliefert
Jetzt bin ich schlauer. Danke für die Antwort.
Was ein Schwachsinn. Ich blinke eh nie
Nein, Spass bei Seite. Das kann doch nicht angehen, dass man diese hässlichen Seitenblinker dran lassen soll. Arg ...
Hmm...sieht anscheinend schlecht aus !
Ich habe aber auch schon von Leuten gehört, bei denen der TÜV die Seitenblinker ausgetragen hat...aber dies wäre ja anscheinend gegen die gesetzlichen Bestimmungen (?)!
Gruß
Christian