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Seitenblinker enfernen / sollte man daraufhinweisen

Themenstarteram 26. Mai 2003 um 11:24

sollte man daraufhinweisen

 

hi @ all

hab grad was gesehen bei ebay und zwar folgendes

e-bay

 

sollte man als verkäufer darauf hinweisen das man ohne seitenblinker keine zulassung bzw. nur probs mit den grünen bekommt oder nicht ??

(das fzg. ist nicht von mir)

also ich würde darauf hinweisen wenn ich der verkäufer wäre was sagt ihr dazu

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26 Antworten
am 26. Mai 2003 um 12:34

Hi,

jepp, als Verkäufer sollte man darauf hinweisen...

Beim Lesen des Angebots hat mich zusätzlich Einiges verwundert:

Zitat:

kompl. NEULACK

Zitat:

Schweißstellen alle neu Verzinkt

Hört sich (für mich) ein wenig nach Unfallwagen an!!

Zitat:

Das Fahrzeug war nur knapp 1 Jahr zugelassen

Zitat:

Datum der Erstzulassung : 01.2000

?

Ahja...

Da würde ich besonders vorsichtig sein, irgendwas stimmt da nicht...

 

Gruß

Christian ;)

am 26. Mai 2003 um 12:44

Bei mir kommen die Seitenblinker auch weg. Statt dessen lieber ein paar Luftschlitze.

Seit wann sind denn Seitenblinker Pflicht ???

am 26. Mai 2003 um 12:47

Hi,

Pflicht bei Fahrzeugen, bei denen die vorderen Blinker nicht zur Seite strahlen, also z.B. Golf IV oder Lupo. Bei BMW´s ist das Entfernen erlaubt.

 

Gruß

Christian ;)

Themenstarteram 26. Mai 2003 um 12:48

@andy

die seitenblinker sind dann pflicht sobalt man aus den hauptscheinwerfern heraus kein blinklicht mehr sehen kann

z.b. "alter" polo 86C hat die blinker ja an der seite so um die ecke rum also licht nach vorn und zur seite golf 4 jedoch hat die blinker direkt vorn d.h. nur licht nach vorn

die entsprechende eg-richtlinie such ich noch raus

@christian

wollt mir den ja nicht holen bin mit meinem sehr zufrieden

aber die sachen die du noch so aufgezählt hast machen wirklich etwas stutzig (sollten sie zumindest)

 

mist war wieder einer schneller :D

am 26. Mai 2003 um 12:51

@ tdiflo: Sag ich doch :D ;)

Themenstarteram 26. Mai 2003 um 13:04

jaaaa doch :D

aber du hast nicht so das tolle beispiel gebracht

mist ich find die richtlinie nicht die haben alle soooo viele seiten

edit

irgendwo in diesem 139 seitigem dokument stehts drin

richtlinie

am 26. Mai 2003 um 13:36

Hi,

hab HIER noch ein Dokument vom BMVBW...104 Seiten. Interessant wird es ab Punkt 6.5.

 

Gruß

Christian ;)

Themenstarteram 26. Mai 2003 um 13:50

klugsch.... :D :D :D

am 26. Mai 2003 um 14:16

Jaja :p :cool:

§ 54 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Zitat:

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.

am 26. Mai 2003 um 14:35

Dann habe ich aber mal eine Frage. Beim 2er Golf hatte ich auch keine Seitenblinker und die normalen sind doch in der Stoßstange und blinken auch nur nach vorne. Warum darf man das da? bzw. warum wird der dann so ausgeliefert?

greetz

Themenstarteram 26. Mai 2003 um 14:57

diese regelung kam glaub ich erst später und seitdem wird auch nicht mehr so ausgeliefert

am 26. Mai 2003 um 15:01

Jetzt bin ich schlauer. Danke für die Antwort.

am 26. Mai 2003 um 15:23

Was ein Schwachsinn. Ich blinke eh nie :D

Nein, Spass bei Seite. Das kann doch nicht angehen, dass man diese hässlichen Seitenblinker dran lassen soll. Arg ...

am 26. Mai 2003 um 15:27

Hmm...sieht anscheinend schlecht aus :( !

Ich habe aber auch schon von Leuten gehört, bei denen der TÜV die Seitenblinker ausgetragen hat...aber dies wäre ja anscheinend gegen die gesetzlichen Bestimmungen (?)!

 

Gruß

Christian ;)

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