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SF-Einstufungsunklarheiten nach Leasingnutzung (und weitere Fragen)

Themenstarteram 21. November 2016 um 9:43

Hallo Zusammen,

ich versuche mal chronologisch meinen KFZ-Versicherungsverlauf darzulegen:

Erstes eigenes KFZ auf mich selbst vor 18 Jahren zugelassen und versichert (immer TK).

Seither nahtlos permanent eigene KFZ besessen und auf mich TK-versichert bis zum Jahre 2013.

Die ersten 8 Jahre immer bei der DBV, anschließend bei der AXA.

Im Jahre 2013 habe ich die seitens BMW angebotene KFZ-Vollkasko in Verbindung mit einem Leasingwagen genutzt und war daher die letzten 3 Jahre über BMW bei der ERGO versichert (hierbei spielte die bisherige SF-Einstufung keine Rolle).

Demnach habe ich also "echte" 15 Versicherungsjahre.

Jetzt wollte ich wieder bei der AXA einen neuen Wagen versichern (VK), die sagen mir allerdings, dass ich sowohl in TK als auch VK lediglich eine SF8 besitze.

Nun wirds kompliziert:

Vor 17 Jahren hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall (damals ca. 2.500DM Schaden), welcher über die DBV reguliert wurde.

Bei der AXA hatte ich später zwei oder drei Vandalismusschäden, welche über TK reguliert wurden.

Wird man da auch zurückgestuft?

Dass die 3 Jahre bei der Ergo seitens AXA nicht anerkannt werden, ist mir bewusst.

Dennoch erscheint mir nach 18 Jahren ein SF8 irgendwie arg gering?

Leider besitze ich auch keinerlei Unterlagen mehr aus der Zeit vor dem BMW-Leasing, sodass ich auch nicht mehr nachvollziehen kann, wie mich die AXA bis zum Jahre 2013 tatsächlich eingestuft hatte.

Kann jemand von Euch die SF8 nachvollziehen?

Herzlichen Dank!

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Was hier so geschrieben wird

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Laß dir von der AXa doch den Versicherungsschein/letzte Beitragsrechnung von 2013 zumailen, da steht eigentlich alles drauf, wie du jetzt eingestuft wirst

In der TK gibt es keinen SF, du meinst bestimmt HP

Seit wann werden Vandalismusschäden von der TK abgedeckt? Waren das Einbrüche oder reine Glasschäden?

Wie ist die Einstufung in der HP, da ja in den letzten 12 Monaten keine eigene VK bestand, wird die VK eh der HP angeglichen

Themenstarteram 21. November 2016 um 12:06

Zitat:

@hydrou schrieb am 21. November 2016 um 11:22:25 Uhr:

Seit wann werden Vandalismusschäden von der TK abgedeckt? Waren das Einbrüche oder reine Glasschäden?

Muss ich wohl etwas genauer definieren: es waren Diebstahlschäden (M-Paket nachts vom Auto geklaut).

Und ja, ihr habt natürlich Recht, es ist die HP-Einstufung (sowie die Kaskoeinstufung) mit jeweils SF8.

am 21. November 2016 um 13:04

Also so wie ich das lese, hattest du bis 2013 immer nur Teilkasko. Dann seit 2013 bis jetzt über BMW bei der ERGO Vollkasko.

Du kannst ja nicht für Jahre, die du nur Teilkasko hattest, nun einen SF-Rabatt für die Vollkasko verlangen.

Bei der jetzt angebotenen SF8 könnte ich mir vorstellen, dass dich die ERGO mit dem BMW direkt in die SF4 eingestuft hat, wie bei Zweitwagen. Das würde zumindest erklären, dass du jetzt die SF8 hast.

Eine SF gibts in der Teilkasko übrigens nicht, da wirst du bei Schäden also nicht hochgestuft.

Was hier so geschrieben wird

Wenn du vor 17 Jahren einen Unfall hattest, dann bist du vor 16 Jahren möglicherweise in die Malusklasse eingestuft worden. Je nachdem, wie die Tabellen aussehen und in welcher Stufe du zum Zeitpunkt des Unfalls warst, könnte das schon einiges erklären.

Die TK hat mit der ganzen Sache nichts zu tun.

Fakt ist die letzte SF Einstufung bei der AXA.

Frage, wurde der ERGO Vertrag (inkl.VK) ohne Anfrage bei AXA geführt ? Vermutlich ja. ???

Ansonst gilt der SFR der AXA aus dem Jahr 2013. Lt AXA ja SF8 in KH und so wird auch SF8 in VK vorgenommen.

Wäre KH in SF15, würde auch in der VK SF15 eingestuft werden.

Vielleicht mal beim AXA Vertreter nachfragen, ob er noch Daten aus 2013 hat.

Themenstarteram 22. November 2016 um 8:47

Guten Morgen,

erstmal Danke an Euch alle.

Richtig, die ERGO hat pauschal vollkaskoversichert. Das war ein spezielles Angebot in Zusammenhang mit dem BMW-Leasing. Daher gilt - das war mir bewusst - die letzte AXA-Einstufung aus 2013. Das sagt mir auch der AXA Vertreter (wurde aber von mir angezweifelt).

Die AXA Einstufung mit SF8 kam mir (als Laie) recht niedrig vor. Wenn Ihr aber sagt, dass dies aufgrund des lange zurückliegenden Unfalls durchaus möglich und nicht abwegig ist, dann ist das OK für mich.

Gruß Martin

Wenn der Unfall vor 17 Jahren war und du tatsächlich 15 Jahre ein Fahrzeug auf dich versichert hattest, sind die SF 8 mit Sicherheit falsch.

Auch wenn du vor 17 Jahren aufgrund des Unfalls in die SF-Klasse "S" oder "M" eingestuft wurdest, müssten dann mindestens SF 13 rauskommen, wenn nach dem Unfall noch 14 Jahre ein KFZ auf dich versichert war und du keinen HP-Schaden hattest

Lies noch mal den Eingangsbeitrag und dann erstelle dir eine Tabelle mir den ungünstigsten Annahmen.

Allein aus der Tatsache, dass der TE erst vor 18 Jahren anfing, vor 17 Jahren einen Unfall hatte und drei Jahre pausierte, sollte klar sein, dass SF 13 nicht möglich ist.

Eine genaue Aussage ist aber nur möglich, wenn man exakte Angaben hat, die aber nicht vorliegen.

Gehen wir mal davon aus der Unfall war 1999.

Einstufung 2000 SF M

2001 SF 1

2011 SF11

2013 SF13

Ob die Annahmen zum Unfalljahr (1999) und zum Beginn der Auszeit (2013) richtig sind, könnte der TE vorab mal klären.

Du setzt voraus, dass damals die gleichen Tabellen und Regeln galten wie heute.

Ich kann mich erinnern, dass es früher unterhalb der SF-Klasse "M" noch die SF-Klasse "0" gab.

Außerdem weiß ich nicht mehr, wie damals der Aufstieg aus den Schadenklassen war, also ob es z. B. von M nach einem schadenfreien Jahr direkt nach SF 1 ging oder ob man sich durch die darüber liegenden Schadenklassen hochhangeln musste.

Auch weiß ich nicht, ob das bei allen Versicherungen einheitlich gehandhabt wurde.

Ohne die seinerzeit anzuwendenden AKB ist das jedenfalls schwer nachzuvollziehen.

Sollte da etwas falsch berechnet worden sein verstehe ich aber nicht, wieso das vom TE nicht bemerkt wurde.

Wenn jemand von mir plötzlich unberechtigt mehr Geld verlangt, würde ich wach werden.

Themenstarteram 23. November 2016 um 8:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 22. November 2016 um 21:57:29 Uhr:

Ob die Annahmen zum Unfalljahr (1999) und zum Beginn der Auszeit (2013) richtig sind, könnte der TE vorab mal klären.

Die Daten passen. ;)

Ich versuche heute mal die DBV zu erreichen, ob die noch irgendwelche Unterlagen von meinem letzten Versicherungsjahr (oder sogar auch davor) abgelegt haben, sodass ich eventuell das alles chronologisch nachvollziehen kann. :)

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