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SF vom Vater übertragen?

Themenstarteram 28. August 2019 um 18:06

Hallo,

mein Vater kann aus gesundheitlichen Gründen seit 2016 nicht mehr Auto Fahren. Er hatte meines Wissens nur einmal einen selbst verschuldeten Unfall, der aber weit zurück liegt.

Ich selbst habe SF11. Der Vertrag meines Vaters müsste viel höhere SF haben. Sowohl Haftpflicht, als auch Teilkasko.

Kann ich den Altvertrag irgendwie übernehmen und auf mich übertragen? Dadurch könnte man sich ja jährlich Geld sparen oder?

 

Danke

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28 Antworten

Du kannst nur die Rabattstufe übernehmen, die du selbst hättest "erfahren" können. Also zählen ab Erteilung der Fahrerlaubnis.

Vielleicht macht übertragen trotzdem Sinn und einen 125er Roller damit versichern. Dann geht die Rabattstufe nicht irgendwann wegen Nichtnutzung flöten.

Themenstarteram 28. August 2019 um 18:16

Auto-Führerschein hab ich seit 2002, aber nicht sofort ein eigenes Auto. Das hatte ich erst ab 2008. Seitdem aber kein Unfall.

Edit: Mein Posting ist falsch - im weiteren Verlauf wird klar, das SF 17 möglich sind.

Dann kannst Du auch maximal SF 11 bekommen - mach das so wie Peter vorgeschlagen hat.

2019 - 2002 ergibt für mich 17....

Ja - Asche auf mein Haupt. Ich habe mich verrechnet.

Kläre den SF Stand der Versicherung Deines Vaters und nutze meinen Fehler um die Aussagen in Foren eher kritisch zu sehen.

Ja - wahrscheinlich wirst Du Geld sparen können.

Erstmal mußte du klären, was für SF Klasse dein Vater hat, wenn kein Fahrzeug darauf angemeldet wird verfallt der Rabatt nach 7 Jahren, muß also vor Ablauf übertragen werden. Gild für Teil und Vollkasko. Nicht für Teilkasko, die ist immer gleich gibt es kein Rabatt.

Wenn du seit 2002 FS hast kannst du maximal SF 17 übertragen, oder weniger je nach dem was dein Vater hatte.

Wichtig bei so guten Verträgen immer Rabattretter mit abschließen, da du bei selbstverschuldeten Unfällen bis zu 12 SF Klassen zurückgestuft werden kannst, jede Versicherung macht das anders.

Viel Erfolg.

2016 + 7 Jahre macht nun was? :eek: Und das mit den 7 Jahren ist zwar Usus, aber nicht in Stein gemeisselt... da gibt es andere Möglichkeiten.

Und nein nein nein! Das ist kein Rabattretter.... das nennt sich Rabattschutz, den man käuflich erwirbt und an den Versicherer gebunden ist....

Stimmt, Rabattschutz muß man bezahlen, der Aufpreis lohnt sich aber bei höheren Klassen schon, da du von SF 17 im schlechten Fall auf SF 5 zurückfallen kannst.

Themenstarteram 28. August 2019 um 18:52

Und wenn ich von dieser Versicherung dann weg wechsle nach einem Jahr, kann ich die SF mitnehmen?

Also ruf ich da einfach die alte Versicherung an und sag:

"Hallo, mein Vater hatte bis vor 3 Jahren einen Vertrag bei euch, kann ich den übernehmen ..."?

Du kannst per Formblatt (findet man im Netz) auch die VS des Vaters beaufragen die SF von ihm auf Dich bei bestehender VS zu übertragen

Du kannst nur das übernehmen was du ab 2002 bis zum Ende des Vertrages hättest erfahren können. Wenn also der Vertrag 2016 endete, SF 14

Er kann seit 2016 nicht mehr fahren.... heißt nicht, dass der Vertrag seitdem ruht...

Zitat:

@Peternita schrieb am 28. August 2019 um 20:49:02 Uhr:

Stimmt, Rabattschutz muß man bezahlen, der Aufpreis lohnt sich aber bei höheren Klassen schon, da du von SF 17 im schlechten Fall auf SF 5 zurückfallen kannst.

Tja, ob der sich lohnt, zeigt sich erst hinterher. Bei jetzt SF 43/44 kostet der Rabattschutz stolze 99,- €, hat in den ganzen Jahren aber erst einmal "geholfen". Ein Schaden wäre im ersten Jahr knapp 90,- € Mehrprämie.

Und wechseln fällt dann ziemlich schwer, der neuen Versicherung würde kein schadenfreier Verlauf mitgeteilt, also nichts mit SF43.

Wenn man kurz vor einem Fahrzeugwechsel steht, könnte man das neue Fahrzeug auch auf Vaters SF laufen, den eigenen ruhen lassen. Und dann kurz vor Ende der unschädlichen Ruhezeit den Vertrag beim nächsten Fahrzeugwechsel wieder aktivieren.

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