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Smart repair

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 9:56

Hallo,

Nach diesem neuen Urteil

muss man sich bei kleineren Schäden von der gegnerischen HP-Versicherung auf Smart-Repair verweisen lassen.

 

Ich finde, eine gute Nachricht für alle, die die ständig steigenden Schadenssummen etwas mildern könnte.

Beste Antwort im Thema

Ja, komisch Hafi, dass geht mir auch so mit den hässlichen Wörtern....:D

 

Es fällt nämlich in der letzen Zeit auf, dass immer mehr merkwürdige Fälle deren Ausgang schon im Vorfeld feststeht (zumindest was die technische oder fachliche Seite betrifft) in einen Prozess getrieben werden und das sogar teilweise bis zum BGH !

 

Ein Schelm wer Böses dabei denkt nicht war?

 

Und was deine Auftragsübertreiber betrifft, darf ich dir aus eigener Erfahrung mitteilen, dass es der Versicherungswirkschaft Scheißegal ist, ob eine richtige Kalkulation erstellt wurde oder nicht. Auch von wem diese erstellt wurde ist nicht (mehr) von Bedeutung. 

 

Es wird nach klaren Vorgaben und ganz gezielt und strukturiert gekürzt.

 

Und diese "Sachverständigen" die das im Auftrag machen sind, was das Fachliche betrifft, ganz unten am Ende der Berufsleiter.

 

Wenn Sie von Ihrem Fach etwas verstehen würden, dann hätten die einen richtigen Job, aber da es dafür nicht reicht macht man halt so etwas, denn irgendwie muss man ja Geld verdienen....:) 

 

Sicher gibt es in unserer Brance viele schwarze Schafe, dass will und kann ich nicht leugnen. Ich sehe das ja schließlich jeden Tag in meinem Beruf.

 

Nur hier geht es darum, dass der Versicherungswirtschaft der gesamte Berufszeig ein Dorn im Auge ist und am besten "Wegrationalisiert" gehöhrt.

 

Alles andere sind hohle Phrasen und vor allen Dingen ist es ganz einfach gelogen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

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61 Antworten
am 24. Oktober 2010 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Nach diesem neuen Urteil

muss man sich bei kleineren Schäden von der gegnerischen HP-Versicherung auf Smart-Repair verweisen lassen.

Ich finde, eine gute Nachricht für alle, die die ständig steigenden Schadenssummen etwas mildern könnte.

Smartrepair ist nicht per se schlecht: Beispiel hier - links hinten am Golf Plus (Kunststoffschürze) hat das Einfahrtstor deutliche Schrammen hinterlassen (merke: auch wenn das Piepsen nervt, nie die Parksensoren "austasten", wenn man das Auto noch nicht sehr genau kennt :cool:): nach Smartrepair sieht man NICHTS. Kostenpunkt für ca. DIN-A4-Größe 170,- Euro incl. MwSt. Möglicherweise gehts auch billiger, ich habs aber vom Lackierer machen lassen.

Bei diem o.a. Urteil wird es aber ein Folgeproblem geben: jetzt haben die Gutachter ein Problem, denn die müssen ja nun entscheiden, welche Methode (klassisch/SmartReapair) "ausreichend" ist. Das gibt also entweder Ärger mit dem Geschädigten oder aber der gegnerischen Versicherung (denn die wird es sich nicht nehmen lassen, zukünftig erst einmal grundsätzlich auf SmartRepair zu verweisen).

Ich würde übrigens auch bei diesen kleinen Schäden immer Fotos machen (wo man auch das Nummernschild sieht...) und die Rechnung aufheben, sowie alles für den späteren Verkauf dokumentieren. Bei Verkauf des Wagens sieht man zwar (wahrscheinlich) nichts, aber der Profi kommt mit seinem Lackdichte-Messgerät und nimmt dann vielleicht an, dass ein Unfallschaden verheimlicht werden soll.

Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Hallo,

Nach diesem neuen Urteil

muss man sich bei kleineren Schäden von der gegnerischen HP-Versicherung auf Smart-Repair verweisen lassen.

 

Ich finde, eine gute Nachricht für alle, die die ständig steigenden Schadenssummen etwas mildern könnte.

Diese Praxis ist schon länger gängig und das Urteil beschreibt nur diesen spezifischen Fall. Da sich Schäden nicht immer gleichen kann dieses Urteil nicht als allgemeingültig angesehen werden.

Die Entscheidungsfindung geschieht daher auch immer durch den SV vor Ort. Diese wird im Rahmen der Schadenminderungspflicht entsprechend des Beschädigungsgrades ausfallen.

Von einem Muss kann daher nicht die Rede sein!

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

 

Die Entscheidungsfindung geschieht daher auch immer durch den SV vor Ort.

Nein, und das ist manchmal auch gut so. In diesem Fall lag der SV vor Ort ja schließlich um weit über 100% daneben!

Der SV vor Ort schätzt anhand seiner Sachkunde die voraussichtliche Schadenshöhe.

Ob diese Schätzung richtig war, entscheidet sich oft anderswo.

 

Die interssante Kernaussage dieses Urteils ist aber, dass der Geschädigte -auch wenn er einen Sachverständigen beauftragt hat- auf einen anderen Reparaturweg verwiesen werden kann, wenn der SV zwar einen fachgerechten aber nicht den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zur Schadensbeseitigung vorgeschlagen hat.

 

Insofern steckt hier deutlich mehr drin als eine schlichte Gutachtenkorrektur durch das AG Pusemuckel.

 

Hafi

 

Mag ja alles so sein......

 

Und die Auftragsstreicher werden nun ganz sicher angewiesen, auf Teufel komm raus alle möglichen und unmöglichen Dellen in ihren super -vor fachlicher Qualtität strotzenden- Prüfberichte zu drücken.

 

Naja, unsere Gerichte haben ja noch nicht genug zu tun...:rolleyes:

 

Was da wieder mit losgetreten wird, man kann es erahnen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Soso, die Auftragsstreicher...

 

Es brauchen doch nur die Auftragsübertreiber vernünftig zu kalkulieren, schon gibt´s nix zu streichen.

Siehe Urteil: Ich hab ja das Auto nicht gesehen, aber wenn der erste SV die Instandsetzung der Tür mit Lackierung, Beilackierung und Wertminderung aufschreibet und im Prozess herauskommt, dass die Delle spurenfrei gehebelt werden kann, dann fragt man sich schon, was das soll. Da kommen mir ganz hässliche Wörter in den Sinn...

 

Gruß

Hafi

Ja, komisch Hafi, dass geht mir auch so mit den hässlichen Wörtern....:D

 

Es fällt nämlich in der letzen Zeit auf, dass immer mehr merkwürdige Fälle deren Ausgang schon im Vorfeld feststeht (zumindest was die technische oder fachliche Seite betrifft) in einen Prozess getrieben werden und das sogar teilweise bis zum BGH !

 

Ein Schelm wer Böses dabei denkt nicht war?

 

Und was deine Auftragsübertreiber betrifft, darf ich dir aus eigener Erfahrung mitteilen, dass es der Versicherungswirkschaft Scheißegal ist, ob eine richtige Kalkulation erstellt wurde oder nicht. Auch von wem diese erstellt wurde ist nicht (mehr) von Bedeutung. 

 

Es wird nach klaren Vorgaben und ganz gezielt und strukturiert gekürzt.

 

Und diese "Sachverständigen" die das im Auftrag machen sind, was das Fachliche betrifft, ganz unten am Ende der Berufsleiter.

 

Wenn Sie von Ihrem Fach etwas verstehen würden, dann hätten die einen richtigen Job, aber da es dafür nicht reicht macht man halt so etwas, denn irgendwie muss man ja Geld verdienen....:) 

 

Sicher gibt es in unserer Brance viele schwarze Schafe, dass will und kann ich nicht leugnen. Ich sehe das ja schließlich jeden Tag in meinem Beruf.

 

Nur hier geht es darum, dass der Versicherungswirtschaft der gesamte Berufszeig ein Dorn im Auge ist und am besten "Wegrationalisiert" gehöhrt.

 

Alles andere sind hohle Phrasen und vor allen Dingen ist es ganz einfach gelogen.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

 

Die Entscheidungsfindung geschieht daher auch immer durch den SV vor Ort.

Nein, und das ist manchmal auch gut so. In diesem Fall lag der SV vor Ort ja schließlich um weit über 100% daneben!

Der SV vor Ort schätzt anhand seiner Sachkunde die voraussichtliche Schadenshöhe.

Ob diese Schätzung richtig war, entscheidet sich oft anderswo.

Die interssante Kernaussage dieses Urteils ist aber, dass der Geschädigte -auch wenn er einen Sachverständigen beauftragt hat- auf einen anderen Reparaturweg verwiesen werden kann, wenn der SV zwar einen fachgerechten aber nicht den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zur Schadensbeseitigung vorgeschlagen hat.

Insofern steckt hier deutlich mehr drin als eine schlichte Gutachtenkorrektur durch das AG Pusemuckel.

Hafi

Es steckt nicht mehr drin, als dass die Gutachter die Schäden richtig einschätzen sollen, was leider nicht immer passiert. Das liegt an den immer gleichen Problemen wie fehlende Ausbildung und Erfahrung sowie Kunden, die einen Zwang auf ihre Gutachter ausüben. Wer das als Gutachter zulässt sollte seine Tätigkeit schwer überdenken, tut sie/er es nicht wird der Markt es hoffentlich regulieren.

Leider haben diese "Möchtegerngutachter" bis zu deren Aussortierung schon viel Schaden angerichtet. Dort passen die Versicherer ja auch auf, wogegen nichts einzuwenden ist, aber wo andererseits (ich rede von "richtigen" Schäden) noch Prüfberichte auf nichts als Kürzungen aus sind, werden die Streitigkeiten bei den kleinen Schäden nicht aufhören.

am 24. Oktober 2010 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Siehe Urteil: Ich hab ja das Auto nicht gesehen, aber wenn der erste SV die Instandsetzung der Tür mit Lackierung, Beilackierung und Wertminderung aufschreibet und im Prozess herauskommt, dass die Delle spurenfrei gehebelt werden kann, dann fragt man sich schon, was das soll.....

"im Prozess herauskommt"... das ist mir zu einfach. Also zunächst stehen zwei Gutachten mit konträrem Inhalt - Kläger und Beklagte haben jeweils einen SV, der zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Ein Fall für den Stammtisch oder - das Gericht. Der Halbgott in schwarz würfelt nun an seinem "Arbeitsplatz" je nach Mondstellung, Außentemperatur und persönlichem Befinden und heraus kommt ein Urteil. Da "kommt nichts heraus", ein Urteil ist also nicht die Irkanation der Weißheit Gottes. Sondern halt ein Urteil - eben des schwarzgewandeten mit der Allmacht des Urteilsspruches - woher er seine Weissheit auf Grundlage zweier konträrer SV-Gutachten nimmt, wissen dann wiederum nur die Götter - im besten Fall ist das der Urteilsbegründung zu entnehmen. Gleichzeitig eine deftige Klatsche für einen der beiden "Sachverständigen". In diesem Fall zu Gunsten der Beklagten, die Klägerin kann zunächst nur fluchen oder alternativ rot anlaufen und wie ein Goldfisch nach Luft schnappen. Dass dieses Urteil aber nicht unbedingt vor der nächsthöheren Instanz Bestand haben muss - hier also "etwas anderes herauskommen" kann - zeigt sich täglich.

Aber wie gesagt - nichts gegen SmartRepair. Kann in der Tat oft sinnvoller sein. Nur stehe ich den Halbgötterin in schwarz wie man sieht sehr kritisch gegenüber. Bin in dieser Beziehung wahrscheinlich nicht "typisch deutsch" mit dem notwendigen Strammsteh-Reflex.

Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

Aber wie gesagt - nichts gegen SmartRepair. Kann in der Tat oft sinnvoller sein.

 

Chefdackel

Richtig.

 

Denn diese Reparaturmethode hat schon sooo einen Bart und wird schon lange angewendt, im ürbrigen auch von den Herstellern.

 

Und auch die qualifizierten freiberuflichen Sachveständigen setzten diese Methode an, wenn es denn sinnvoll und möglich erscheint.

 

Gruß

 

Delle

Ich war am Freitag mal wieder auf einem Leergang

(:D) in Berlin.

 

Thema war "Erkennen und Bearbeiten von manipulierten Schäden"

 

Der Kollege Brösdorf hat dort (mal wieder) sehr informativ referiert.

 

Sicherlich wird auch die dunkle Seite der Macht ;) eingestehen, dass zu solch einem Seminar keine Küchentisch- Sachverständigen anreisen, weil die ja vom Betrug leben.

 

Es wurden wieder schöne Gutachten gezeigt *Angebermodus an -sogar eines von mir..:D- Angebermodus aus*

 

Und da hockten nun 20 Sachverständige aus der gesamten Republik beisammen. Und das waren bestimmt alles keine blöden und dumme Leute.

 

Es war nicht ein einiziger dabei, der bestätigen konnte, dass diese bescheuerten Prüfberichte ihn in seinem täglichen Berufsleben nicht tangieren und zustätzliche überflüssige Arbeit machen....:mad:

 

Jetzt kann man natürlich behaupten, diese 20 Sachverständigen erstellen Tag ein und Tag aus falsche Gutachten und sie sind ja auch nicht Representativ, aber man kann noch 20 oder 1.000 oder auch 10.000 andere Sachverständige fragen.

 

Ich bin mir sicher, wir bekommen immer die selben Antworten :(

 

Das sind die Fakten.  

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

 

"im Prozess herauskommt"... das ist mir zu einfach. Also zunächst stehen zwei Gutachten mit konträrem Inhalt - Kläger und Beklagte haben jeweils einen SV, der zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Ein Fall für den Stammtisch oder - das Gericht. Der Halbgott in schwarz würfelt nun an seinem "Arbeitsplatz" je nach Mondstellung, Außentemperatur und persönlichem Befinden und heraus kommt ein Urteil. Da "kommt nichts heraus", ein Urteil ist also nicht die Irkanation der Weißheit Gottes. Sondern halt ein Urteil - eben des schwarzgewandeten mit der Allmacht des Urteilsspruches - woher er seine Weissheit auf Grundlage zweier konträrer SV-Gutachten nimmt, wissen dann wiederum nur die Götter - im besten Fall ist das der Urteilsbegründung zu entnehmen.

Da passt Deine Vorstellung nicht ganz zum Ablauf eines Zivilprozesses.

Die beiden Gutachten von Kläger und Beklagtem sind "nur" Parteivortrag.

 

Der Halbgott in Schwarz wird nicht würfeln, um herauszufinden, welcher Vortrag stimmt, sondern eine Beweisfrage formulieren, z.B.: "Ob es zur sach- und fachgerechten Reparatur erforderlich ist, die Tür und die angrenzenden Bauteile zu lackieren."

 

Sodann wird er einen Sachverständigen benennen, der die von ihm gestellte Beweisfrage beantwortet.

 

Und auf Basis dieses (dritten) Gutachtens wird er zu einem Urteil kommen.

Das ist dann entweder rechtskräftig oder nicht.

In der Berufung wird ggf. noch überprüft, ob es rechtsfehlerhaft ergangen ist.

 

In dem zitierten Fall ist es rechtskräftig, denn das OLG hat die Revision nicht zugelassen.

 

Hafi

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Das sind die Fakten. 

Klar sind das Fakten, aber nicht alle.;):D

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Klar sind das Fakten, aber nicht alle.;):D

Gruß

Hafi

für mich schon.......;)

 

Gruß

 

Delle :D

Keine Angst, ich werd Dir die anderen, die Dir jetzt gerade entfallen sind, bei Gelegenheit schon wieder ins Gedächtnis rufen...

:D:D

 

Hafi

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