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sog. Haifischzähne

Themenstarteram 16. April 2010 um 1:33

Es gibt bei uns in der Gegend sog. Haifischzähne die wohl so als "halber Zebrastreifen" dienen sollen, in 5oer Zone (kurz vor 30er Schild) und gerader Strecke wohlgemerkt. Also nicht als Erinnerung bezüglich Vorfahrt an "rechts vor links", sondern so 2 Reihen von Haifischzähnen über die Strasse.

Jetzt weiß weder der Fussgänger ob er mutig drüber gehen soll, noch ich ob ich bremsen soll wenn sich einer diesen nähert und gleichzeitig mir einer zu nah am Kofferraum klebt, könnte Folgen haben wie wegen Kleintieren bremsen. Fährt er drauf wird er sagen ich habe grundlos gebremst, hätte doch Vorfahrt. Mir wiederum der Richter ich habe ein Fussgänger quasi wie auf Zebrastreifen überfahren.

Also was gilt jetzt ? Und kommt mir bitte nicht mit ich habe so oder so Pech und 50% Schuld dafür dass ich existiere ;)

 

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2010 um 5:48

Gibt es die Zeichen in der STVO? Wohl nicht. Bei der Gemeinde fragen, was sie damit bezwecken und sie auf den gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr hinweisen :D, den sie durch solche schwachsinnigen Markierungen durchführen (kenne die Dinger glücklicherweise nicht).

Amen

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am 16. April 2010 um 5:48

Gibt es die Zeichen in der STVO? Wohl nicht. Bei der Gemeinde fragen, was sie damit bezwecken und sie auf den gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr hinweisen :D, den sie durch solche schwachsinnigen Markierungen durchführen (kenne die Dinger glücklicherweise nicht).

Amen

Die haben keinerlei Bedeutung.

Ggf. sollen die einen Hinweis auf verminderte Geschwindigkeitsregelungen hinweisen ( 30 Zone/Verkehrsberuhigter Bereich usw. )

Hab da eben Online was gefunden

 

guggst du

Ach die.

Ich meinte noch ganz andere....es gibt die noch in länglicher Form

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Ach die.

Ich meinte noch ganz andere....es gibt die noch in länglicher Form

Wird wahrscheinlich die gleiche Verfahrensform haben.

Hast denn nciht die Möglichkeit n Bild von denen reinzustellen?

 

oder evtl auch die Namen der Straßen (Kreuzung) und Ort das ma da mal selber googlemapsen kann

am 16. April 2010 um 7:29

Ok bei dem Bild ist es eindeutig. Wenn eine Straße einen Fussgängerzone Kreuz und der Autofahrer hat ein Hinweisschild, dann hat der Fussgänger IMMER vorfahrt. Aber wie es im Bericht steht. Die Haifischzähne sind keine "Offizielle" Markierung.

am 16. April 2010 um 7:44

Das ist doch keine Fussgängerzone. Dioe "Zähne" haben keine Bedeutung. Ich finde es ehrlich gesagt skandalös, dass solche "Pseudomarkierungen" erfunden werden und dann Autofahrer noch eine Mehrschuld bekommen, wenn sie nicht "raten", was wohl gemeint ist. Es gibt wahrlich genug Verkehrszeichen.

Amen

Themenstarteram 16. April 2010 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

Hab da eben Online was gefunden

guggst du

Ja ich gucke und lese vor allem "würde ein Autofahrer verschuldenstechnisch vom Richter schlechter gestellt als an einer normalen, nicht markierten Straßenstelle."

Woher haben die das ? Wenn es so ist, ist es sehr wohl ein Verkehrszeichen auf das ich eingehen muss, dann gleich die Frage wie genau ?

Andererseits gibt es das Teil nicht als offizielles Verkehrszeichen.

Und was schreibt der Richter ins Urteil ? "Herr Opelowski bekommt dies und das auf-gebrummt, weil ich jetzt die Laune dazu habe" ?

Er muss sich doch auf irgendwas berufen, das wiederum hat dieses " § " Zeichen davor ;)

So wirklich weiter bin ich jetzt nicht.

Ok ich mache bei Gelegenheit ein Foto, bei google maps sieht man es leider nicht, das Bild von der Stelle ist veraltet. Aber wie gesagt, da ist sonst kein Verkehrszeichen, Stück weiter beginnt 30er Zone, sonst ist da nichts, gerade Strecke ohne Kreuzung, Ampeln, sonstwas. Heute fuhrt ich da vorbei, sind sogar 8 * 2 Dreiecke, Abstand zwischen den Reihen ca. Meter, mir kommt es vor als würde man irgendwas "geschützt" durch die Fahrbahn durchleiten wollen, wahrscheinlich Fussgänger.

 

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

 

Noch ne Nöglichkeit wäre natürlich direkt mal bei deiner

zustandigen Gemeinde n Anruf zu tätigen.

Die dürften dir da sicher auch weiter helfen können, müssen sich ja was dabei gedacht haben

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Das ist doch keine Fussgängerzone. Dioe "Zähne" haben keine Bedeutung. Ich finde es ehrlich gesagt skandalös, dass solche "Pseudomarkierungen" erfunden werden und dann Autofahrer noch eine Mehrschuld bekommen, wenn sie nicht "raten", was wohl gemeint ist. Es gibt wahrlich genug Verkehrszeichen.

Amen

Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Meinetwegen soll doch ein Zebrastreifen dort hin, dann wissen wenigstens alle (Fussgänger UND Autofahrer), was gemeint ist.

Haben bei uns auch ein großes EKZ in der Nähe, da ist es genauso, Übergang Ladenstrasse zum Parkplatz: Der Autofahrer sieht ein Zeichen "Achtung Fußgänger", der Überweg ist farblich abgesetzt und das wars. Und jeder Fussgänger latscht dort einfach drüber. Mal einer von links, dann noch einer von rechts, huch, kommt doch noch einer links angespurtet, manchmal wirst da adlig. Und wenn man dann doch mal langsam(!) anfährt, gibt es die wildesten Reaktionen. Schläge auf´s Dach hatte ich schon paarmal, einer hat mein Auto mal angerotzt, ohne Worte. Wie gesagt, ich bin zu Zeitpunkten losgefahren, als die betroffenen Fussgänger noch nicht mal auf der Fahrbahn waren und ich habe keinen gefährdet....... Mussten halt mal kurz verlangsamen bzw. stehenbleiben. Mache ich mir aber auch keinen Kopp drüber, immerhin hab ich dort Vorrang.

Dort einen Zebrastreifen oder eine Ampel hin (reger Autoverkehr), und die Sache wäre klar geregelt.

Themenstarteram 29. April 2010 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

 

Noch ne Nöglichkeit wäre natürlich direkt mal bei deiner

zustandigen Gemeinde n Anruf zu tätigen.

Die dürften dir da sicher auch weiter helfen können, müssen sich ja was dabei gedacht haben

Habe schriftlich angefragt was das für ein Verkehrszeichen ist und wie man sich da verhalten sollte da meine Ausgabe der StVo das Verkehrszeichen nicht kennt ;)

Noch keine Antwort, ich werde sie aber wenn sie kommt veröffentlichen und natürlich aufbewahren wenn ich mich dort so verhalte wie sie es wollen, es mir aber dann einer zum Vorwurf macht...

 

am 29. April 2010 um 18:50

Eine nichtoffizielle Markierung auf dem Boden und dann eine schlechterstellung bei der Haftung eben wegen dieser Zeichnung?

Ich erinnere mich da an die weisen Worte meines Fahrlehrers:

"Ist eine 30 nur auf die Straße gepinselt oder steht rechts auf der Spur einfach nur BUS, es sind aber keine entspoprechenden Schilder am Straßenrand aufgestellt, ist die Pinselei bedeutungslos. Diese Pinseleien sind nur unterstützden und auch logisch, denn wenn sie durch Schnee verdeckt sind, kann sie auch keiner mehr sehen."

Gut, dass man da hoffentlich einen Anwalt hat, der entsprechend argumentiert und solchen haltlosen Blödsinn nicht durchgehen lässt, wenn etwas passiert ist.

Zitat:

bei deiner zustandigen Gemeinde n Anruf zu tätigen....... müssen sich ja was dabei gedacht haben

Boa, immer diese Neuerungen... ist das schon durch oder nur in Planung? Seit wann denken die? :D :p

Tja, ich kenne sowas nur als Zeichen 299 STVO , Grenzmarkierung für Halt-und Parkverbote. Aber die verlängern nur, z.b. in Haltestellen, ein Halt-oder Parkverbot.

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