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Soll ich Anzeige erstatten?
Hallo leute,
brauch mal eure Einschätzung der Sachlage.
Folgendes ist passiert:
Am Freitag wollte ich auf dem Nachhauseweg auf die Autobahn in Badem aufgefahren.
Vor mir für ein silberner Toyota mit etwa 70km/h, der ebenfalls auffahren wollte.
Dieser beschleunigte jedoch nicht und wechselte seelenruhig am Anfang des Beschleunigungsstreifens
zu 3/4 auf die Autobahn.
Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden, habe ich Gas gegeben und bin rechts noch innerhalb des Beschleunigungsstreifen an dem Toyota Vorbei gefahren und mit etwa 110 km/h auf die Autobahn aufgefahren.
Währen des Überholvorgangs meinerseits war dieser dieser noch mit den rechten Rädern etwa 20cm auf dem Beschleunigungsstreifen gefahren, aber der Abstand nach rechts war für mich mehr als ausreichend.
Es folgend daraufhin im Rückspiegel vom Toyota Fahrer Lichthupe und Hupe mit der Scheibenwischer Geste.
Dann 5km später, ich war mittlerweile wieder in Gedanken,überholte dieser mich und bremste mich von 150km/h auf 80 km/h aus.
Er blockierte dabei beide Fahrbahnen und machte mehre Gesten mich zu rammen.
Das alles habe ich mit meiner Dash-Cam aufgenommen.
Meine frage ist jetzt, soll ich den Kerl anzeigen?
Oder anders gesagt ist es verboten auf dem Beschleunigungsstreifen einen Auffahrenden noch zu überholen, bzw. wenn dieser mit den rechten Rädern noch auf der Beschleunigungsspur gefahren ist,
bzw. ist hier Überholen erlaubt?
Ich habe es nicht eingesehen mit 70km/h ebenfalls auf die Autobahn auszufahren und dann die anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zu nötigen, bzw. dann noch mit 70km/h auf die linke Spur zu wechseln um die Schlaftüte dann noch zu überholen.
Würdet Ihr mir empfehlen den Kerl anzuzeigen oder soll ich es gut sein lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 27. Januar 2019 um 09:36:11 Uhr:
Ich schätze der TE fuhr nah auf, überholte mit sehr wenig Seitenabstand und überhaupt war die Autobahn eher leer.
Bevor man Vermutungen zu Ungunsten des TEs aufstellt, um ihn in ein schlechtes Licht zu rücken, sollte man doch vorher alle Beiträge des TEs sehr aufmerksam gelesen haben.
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 26. Januar 2019 um 20:21:10 Uhr:
Um den folgenden Verkehr nicht zu gefährden,….
Also war die Autobahn die rechte Spur nicht leer. Vielmehr stellt sich für mich die Situation wie folgt da, dass der Toyota mit zu geringer Geschwindigkeit auf die Autobahn aufgefahren ist. Dadurch musste das Fahrzeug, vor dem er auf die Autobahn aufgefahren ist, bremsen und somit wurde eine Bremskaskade auf der rechten Spur ausgelöst, wodurch sich die Lücken zwischen den Fahrzeugen verringerten. Nicht ganz einfach in dieser Situation auf die Autobahn aufzufahren.
Der TE hat sich entschieden, vor dem ganzen Fahrzeugpulk auf die Autobahn aufzufahren und daher den Toyota über die Beschleunigungsspur überholt. Ob das die richtige Entscheidung war, kann und möchte ich nicht beurteilen, denn ich war nicht dabei.
Auch kann ich nicht erkennen, dass aus den Beschreibungen des TE abgeleitet werden kann, dass er sehr nah auf den Toyota aufgefahren ist.
Ich halte diese Manier in diesem Forum für eine absolute Unverschämtheit, einfach irgendwelche Annahmen zu treffen, nur um anderen Personen hier irgendwelche Verhaltensweisen vorzuwerfen und in so in die Defensive zu drängen.
Vielleicht sollte man sich solche unfairen User mal merken, und genauso unfair gegen diese argumentieren.
Gruß
Uwe
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125 Antworten
Zitat:
@CorsaBmatrix schrieb am 26. Januar 2019 um 20:21:10 Uhr:
Oder anders gesagt ist es verboten auf dem Beschleunigungsstreifen einen Auffahrenden noch zu überholen, ...
Ist erlaubt (unter Einhaltung der Seitenabstände versteht sich).
Gruß Metalhead
Richtig, auf dem Einfädelungsstreifen darf schneller gefahren werden als auf der durchgehenden Fahrbahn... ist also vollkommen legal an so einer Schnarrchnase rechts vorbei zu ziehen und davor einzufädeln.
Beim Motorradführerschein vor ein paar Jahren wurde das sogar extra erwähnt und gelehrt.
Durch die Trennung mit dem breiteren Streifen zwischen Fahrbahn und Beschleunigungsstreifen gehört der Beschleunigungsstreifen nicht zu eigentlichen Fahrbahn... ist quasi eine eigene Fahrbahn, daher gilt das nicht als "rechts Überholen".
Bzgl. Anzeigen... hast Du eine Rechtsschutz? V.a. mit der DashCam... so gut das "Beweismittel" erscheint, aber besser wäre meiner Meinung nach wenn eine weitere möglichst fremde Person mit im Auto gewesen wäre und als Zeuge agieren könnte, so dass das DashCam Video mindestens erst mal außen vor bleiben könnte.
Der Einsatz des Videos ist meiner Meinung nach problematisch, dass da ggf. anwaltlicher Rat sinnvoll wäre.
Ggf. würde ich das Video so zusammenschneiden / kürzen, dass die Camera erst aktiviert wurde als es zu entsprechenden gefährdenden Manövern durch die Gegenseite gekommen ist.
Permanentes Filmen ist ein Problem, anlaßbezogen müßte meinem Informationsstand nach legal möglich sein.
In JEDEM Fall!
Nur die eigene Aussage und die Aussage des Beifahrers bringen aus mehreren eigenen Erfahrungen gar nichts. Da bräuchte es noch weitere Zeugen, z.b. Kennzeichen der PKW aufschreiben, die es gesehen haben könnten.
Bisher ist nur einer von vieren verurteilt worden, die ich angezeigt habe und dass nur, weil die Polizei sich hier doch ungewöhnlich stark eingesetzt hat, sein Ziel ausfindig machen konnte (Verwandtschaft wohnte in der Nähe) und festgestellt wurde, dass er alkoholisiert ist. Danach wurden 2 Blutproben genommen, um zu sehen, ob er nach der Fahrt getrunken hat oder schon während der Fahrt betrunken sein musste. Vermutlich wichtig dabei war, dass seine Frau nach der Halterabfrage kontaktiert wurde und sie der Polizei gesagt hat, dass ihr Mann nach einem Streit alleine weggefahren ist. Ich wurde auch befragt, wie viele Personen im Auto saßen. Ich musste dann noch eine Aussage machen und meine Frau und ich bekamen später eine Ladung zur Gerichtsverhandlung. Wie ich vermutete kam es jedoch nicht dazu, dass wir angehört worden, da ihm sein Anwalt wohl dazu geraten hat zu gestehen. Auf Nachfrage wurde uns nur mitgeteilt, dass der Strafbefehl nun rechtskräftig ist, aber nicht, was dieses genau für ihn bedeutet.
Ob ich es in seiner Situation nach einem Streit für verständlich erachte, dass man etwas neben der Spur ist und man etwas Verständnis entgegenbringen kann? Auf jeden Fall.
Ob ich Verständnis entgegenbringen kann, dass er uns deswegen mit 2 kleinen Kindern an Board mehrfach in gefährliche Situationen gebracht, ausgebremst und gedroht hat? Keine Tollleranz.
Ist es nicht so, dass Dashcams mittlerweile anerkannt werden? Ich würde ihn anzeigen, wenn er dich (und eventuell auch andere, die er bei der Aktion vielleicht gar nicht auf dem Schirm hatte) bewusst in Gefahr gebracht hat. Es ist ja nicht auszuschließen, dass er häufiger solch ein Verhalten an den Tag legt und es, sei es durch Unachtsamkeit des Hintermannes von dem, den er ausbremsen will, zu einem Unfall kommt.
Auch die Polizei kann dir Tips zum Vorgehen geben und ist eventuell ein erster guter Ansprechpartner. Die können auch einschätzen, ob es Sinn hat sich die Arbeit der Anzeige zu machen.
Interessant fand ich es mal, als ich dem Polizisten das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers schilderte und er sagte, dass dieses zu seinem Profil passt. Werden solche Anzeigen hinterlegt und eventuell irgendwann die Häufung dieser gegen ihn verwendet?
Würde gerne das Video mal sehen... je nachdem auf welche Art und Weiße du ausgebremst wurdest, würde ich die Entscheidung festlegen.
Sicherlich geht das Ausbremsen schon mal gar nicht.
Aber deine Aktion war auch alles andere als ok. Du schreibst selbst, das er mit der rechten Fahrzeugseite noch auf dem Beschleunigungsstreifen war. Er war also noch gar nicht fertig mit seiner Einfädelung. Da hätte man ruhig noch warten können.
Ich sag mal, da haben sich mal wieder 2 gesucht und gefunden.
Wie auch immer, bin mir sicher, jeder Richter würde zustimmen, lieber etwas zu voreilig sicher auf die Autobahn gefahren als sich im Zweifel hinten den Schleicher zu hängen... abzubremsen, Standspur nutzen etc. Interessant wäre sicher nur, wie sah der Verkehr dahinter auf der Autobahn aus.
Aber Ausbremsen, also Nötigung etc. geht garnicht. Da steht nicht umsonst sogar Freiheitsstrafe drauf.
Wenn vor einem ein Schleicher auf die AB auffährt, hält man Abstand um vernünftig zu beschleunigen zu können.
Klappt das nicht, kann man immer noch den Standstreifen nehmen.
Erlaubt? Nein?
Sicherer als jemanden rechts zu überholen, der den Beschleunigungsstreifen noch nicht verlassen hat? Ja!
Die Standspur wurde nicht genutzt, genutzt wurde der Beschleunigungsstreifen. Der Vorausfahrende wollte wohl provozieren und sein Verhalten als einzig Richtiges darstellen und vermeiden, dass legal rechts überholt wird (aus seiner Sicht ist rechts "überholen" vielleicht verboten, da er die Besonderheit des Beschleunigungsstreifens nicht kennt). Vielleicht bist du ihm zuvor auch zu dicht aufgefahren.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Januar 2019 um 22:07:11 Uhr:
Die Standspur wurde nicht genutzt, genutzt wurde der Beschleunigungsstreifen. Der Vorausfahrende wollte wohl provozieren und sein Verhalten als einzig Richtiges darstellen und vermeiden, dass legal rechts überholt wird (aus seiner Sicht ist rechts "überholen" vielleicht verboten, da er die Besonderheit des Beschleunigungsstreifens nicht kennt). Vielleicht bist du ihm zuvor auch zu dicht aufgefahren.
Bin Standstreifen hat er TE doch gar nicht geschrieben.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 26. Jan. 2019 um 22:2:32 Uhr:
Wie auch immer, bin mir sicher, jeder Richter würde zustimmen, lieber etwas zu voreilig sicher auf die Autobahn gefahren als sich im Zweifel hinten den Schleicher zu hängen... abzubremsen, Standspur nutzen etc.
Bezieht sich auf diesen Beitrag.
OK, man kann das Wirrwarr auch falsch verstehen ;-)
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Januar 2019 um 22:12:27 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 26. Jan. 2019 um 22:2:32 Uhr:
Wie auch immer, bin mir sicher, jeder Richter würde zustimmen, lieber etwas zu voreilig sicher auf die Autobahn gefahren als sich im Zweifel hinten den Schleicher zu hängen... abzubremsen, Standspur nutzen etc.
Bezieht sich auf diesen Beitrag.
OK, man kann das Wirrwarr auch falsch verstehen ;-)
Ach so.
Hätte ich drauf kommen können, da unsere beiden Post nur wenige Sekunden trennen. Uns so schnell bist auch du nicht.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Januar 2019 um 22:12:27 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 26. Jan. 2019 um 22:2:32 Uhr:
Wie auch immer, bin mir sicher, jeder Richter würde zustimmen, lieber etwas zu voreilig sicher auf die Autobahn gefahren als sich im Zweifel hinten den Schleicher zu hängen... abzubremsen, Standspur nutzen etc.
Bezieht sich auf diesen Beitrag.
OK, man kann das Wirrwarr auch falsch verstehen ;-)
Deswegen schreibe ich ja, offiziell ist Standspur nutzen ja nicht erlaubt, also deswegen lieber zu früh an sich legal rechts überholt.
Nervenschonender ist es jedenfalls, nicht anzuzeigen.
Dafür das Video diversen Youtube-Channeln zur Verfügung stellen und die Netzgemeinde den Fahrer "VERURTEILEN" lassen. ;-)