ForumW211
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Spurverbreiterung lässt sich nicht "eintragen"

Spurverbreiterung lässt sich nicht "eintragen"

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 2. Juni 2019 um 13:19

Hallo zusammen,

ich habe mit für mein Fahrzeug vorne und hinten eine Spurverbeiterung von H&R montiert.

Diese möchte weder der TÜV noch die DEKRA abnehmen bzw. "Eintragen".

Beide Organisationen sind der Meinung das zu wenig platz vorhanden ist.

Ich soll doch bitte die Kotflügel bzw. die hinteren Radkästen erweitern.

Nachfolgend die "Eckdaten":

Sportpaket Felgen mit der Standard Bereifung

VA 8,5x18 ET 38 mit der Reifengröße 245/40 R18

HA 9,0x18 ET 39 mit der Reifengröße 265/35 R18

Spurverbreiterung H&R

VA 24mm (pro Rad 12mm). Version mit Fettkappe und Teilgutachten

HA 30mm (pro Rad 15mm). Mit ABE

Ich habe hier im Vorfeld gelesen das einige bereits für die HA auch 30mm eingebaut haben

und diese auch eingetragen haben.

Bei der Vorderachse bin ich mir nicht ganz sicher ob hier jemand mal 24mm montiert hat und diese

auch eingetragen "bekommen" hat.

Hat jemand vielleicht eine Idee oder kennt jemand einen im Raum Düsseldorf der für solche

Einträge/Abnahmen "spezialisiert ist?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Es ist immer besser so etwas bereits im Vorfeld mit dem Tuev abzusprechen.

Dann kauft man nicht zweimal.

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten

@Luki123,

das macht wohl jeder TÜV und Dekra wie er will und Lust und Bock hat.

Bekannter von mir hat vorne 8,5Jx19H2 mit ET 40 und 245/35R19 mit 5 mm Platten je Seite. Vorne wäre das denn mit Platten ET35.

Und hinten 9,5Jx19H2 mit ET45 und 275/30R19 mit 15 mm Platten je Seite. Und hinten wäre es dann ET 30 mit Platten.

Und ohne zucken hatte er das eingetragen bekommen. Hatte mir das angesehen, da ist nichts gezogen oder so und auch die Falz vom Kotflügel wurde da nicht weiter umgelegt. ER hat einen Avantgarde mit Airmatic.

Aber so wie ich das bei Dir lese, ist das ziemlich viel, du kommst vorne auf eine ET von 26, und hinten auf eine ET von 24, ich glaube das ist zu viel.

Du muss schauen das du nicht unter gesamt ET 30 kommst.

Tja, so ist das Schreiben kann man sehr viel!

Entweder man verbaut weniger oder man sorgt für Platz.

 

Und gut das es TÜV und Dekra gibt.

Es ist immer besser so etwas bereits im Vorfeld mit dem Tuev abzusprechen.

Dann kauft man nicht zweimal.

Wenn du ein abe hast dann "musst" du nicht eintragen lassen, vorausgesetzt die Kombination an Rad Reifen etc ist in der abe vermerkt. Manchmal werden noch verschiebe andere Dinge gefordert, zb ein begrenzter radeinschlag o. Ä.

Nur wenn du die Teile im Schein eingetragen haben möchtest, oder musst ist ein Vorführung nötig.

Wenn du ein Teilegutachten hast musst du das fahrzeug vorführen.

Und zur Not sagt dir das auch gerne die Polizei wenn sie dein Auto dann Sicherstellen!

Wird ja gerade im Raum Düsseldorf Köln gerne genutzt.

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 19:05

Erst einmal danke an diejenigen die mir versuchen konstruktiv weiter zu helfen.

Ich habe im Vorfeld nicht einfach eine Spurverbreiterung gekauft um dann festzustellen

das es Probleme gibt.

Im Teilegutachten sind diesbezüglich keine expliziten Auflagen aufgeführt.

Genau die oben aufgeführten Rad/Reifenkombinationen sind dort aufgeführt, ohne Einschränkungen.

Des Weiteren haben hier im Forum (z. .b Hyperbel) einige eine Spurverbreiterung (HA 30mm) verbaut und eingetragen.

Also wäre ich nicht der erste der so etwas vorhat.

Nur wenn ich noch eine größere Spurverbreiterung verwende werden dort entsprechende Auflagen aufgeführt.

Zur ABE, hier gibt es Unterscheide.

Man kann nicht pauschal "sagen" das wenn man eine ABE hat das diese dinge nicht

eingetragen werden müssen. In Meinem Fall ist dort eine Klausel aufgeführt das eine

Eintragung notwendig ist.

Sippi,

danke für die beiden links.

Bei dem Video verstehe ich das so das ich messen muss inwieweit der Kotflügel das Rad abdeckt.

Nur mit dem Reifenrechner komme ich nicht ganz klar.

Hi

Deine Prüfstelle verstehe ich nicht. das sind ganz normale Spurplatten ... noch nicht einmal besocnders dicke, bei denen Nacharbeiten erforderlich wären.

Hast du die Unterlagen der Spurplatten mitgebracht und vorgelegt?

An welcher Achse bemängeln die denn mangelhaften Platz?

Waren bei denem Wagen ab Werk die Kanten schon umgelegt (bei meinem Wagen war das so)?

Hast du das in Kombination mit einer Tieferlegung vorgeführt?

Gegen manche Willkür ist kein Kraut gewachsen.

Daher empfehle ich, dass man solche Umbauten im Zweifelsfalle über eine namhafte Werkstatt macht (die auch nicht zum ersten Mal mit dem TÜV arbeitet). Das kostet zwar immer etwas mehr ... aber man ist einen solchen Ärger definitiv los!

Du kannst ja immer noch versuchen die Eintragung/Abnahme über eine Werkstatt zu machen. Würde ich dir empfehlen. Bei den von dior verwendeten Platten ist ziemiich sicher kein Umbau oder Aufweiten erforderlich.

H

Zitat:

@luki123 schrieb am 2. Juni 2019 um 21:05:37 Uhr:

Erst einmal danke an diejenigen die mir versuchen konstruktiv weiter zu helfen.

Ich habe im Vorfeld nicht einfach eine Spurverbreiterung gekauft um dann festzustellen

das es Probleme gibt.

Im Teilegutachten sind diesbezüglich keine expliziten Auflagen aufgeführt.

Genau die oben aufgeführten Rad/Reifenkombinationen sind dort aufgeführt, ohne Einschränkungen.

Des Weiteren haben hier im Forum (z. .b Hyperbel) einige eine Spurverbreiterung (HA 30mm) verbaut und eingetragen.

Also wäre ich nicht der erste der so etwas vorhat.

Verstehe mich bitte nicht falsch.

Die Absprache mit dem Tuev ist deshalb ratsam, weil es krasse Unterschiede bei den lokalen Prüfstellen gibt.

Du solltest es mit DER Prüfstelle absprechen, bei der Du danach vorstellig wirst.

Also schon im Vorfeld eine Prüfstelle suchen, welche Dir das einträgt.

Das kann sein, der Pruefer im Nachbarort trägt es ein, der andere nicht.

Ist letztendlich oft nur eine Entfernungsfrage.

Die Harleys haben wir damals immer nach Hamburg hochgekarrt. Mit vollen Papieren zurück.

Darf ich hier sagen. War (und ist) ja alles legal.

GTÜ ;)

Grundlage ist eben, dass technisch alles stimmt.

Wenn zu wenig Freigaengigkeit da ist, dann sollte kein Pruefer das eintragen, sonst hat er einen falschen Job.

Aber wenn ein Reifen in Hamburg (z. Bsp.) fuer gut empfunden wurde, dann taugt das auch in Bayern.

Mein Beitrag bezog sich ausschließlich auf die "bürokratischen" Unterschiede!

Über welches Auto reden wir denn hier eigentlich?

VorMopf Mopf?

W oder S?

Usw.

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 20:17

Hi Hyperbel,

-Ja ich habe die Unterlagen der Spurplatten mitgebracht.

-Die Mängel beziehen sich auf VA und HA.

-Die Kanten waren schon ab werk umgelegt. Ich vermute mal wegen den Felgen "Sportpaket".

-Die Tieferlegung war vorher schon vom TÜV "eingetragen" worden.

Das mit der Willkür da kann ich dir nur zustimmen.

Ich musste dann 90 EUR bezahlen und das für nichts.

Bei der DEKRA waren sie grundsätzlich freundlicher und haben zuerst einmal geschaut wie sie das

sehen, ohne das ich vorher etwas vom TÜV erwähnt hatte. Bezahlen musste ich hier auch nichts.

Ein Danke reichte hier aus.

Ich denk mir wird nicht anderes übrig bleiben, wie eine Passende Werkstatt zu finden

die auf so etwas spezialisiert sind.

Oder mal auf Sippi's Empfehlung bei der GTÜ nachfragen.

Papibenz,

bezüglich vorheriger Absprache habe ich seiner zeit mal die Tieferlegung nachgefragt.

Antwort: Können wir so nicht sagen bitte erst einbauen und dann vorfahren.

Ähnliche Antwort bei der Spurverbreiterung.

Nur mit der Tatsache das es nicht funktioniert hat und ich 90 EUR für nicht bezahlt habe.

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 20:18

Wir reden hier über eine Mopf.

Also S.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Spurverbreiterung lässt sich nicht "eintragen"