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Standheizung defekt - Verkäufer bietet folgende Lösung:.... Was würdet Ihr machen und warum?
Hallo Leute,
wir haben vor kurzem einen schönen B7 Avant 2.0 TDI, 140PS, BJ 2006 gekauft.
Preis 7350 € inkl. TÜV neu
gute Ausstattung und guter Zustand (außer Standheizung)
Wir haben das Auto also probegefahren, auf der Bühne begutachten lassen und für gut befunden. Leider haben wir vor dem Kauf die Standheizung, auf Grund der Temperaturen von überm 10 °C nicht getestet.
Als wir das Auto dann zwei Tage hatten und die Heizung mal probierten, stellten wir fest, dass Sie stark qualmt und stinkt. Der qualm zieht sogar in den Innenraum und verpestet dort die Luft (sogar eine Schmierschicht bildete sich innen an der Frontscheibe).
Den Händler haben wir dann umgehend damit konfrontiert und dieser hat sich der Lösung des Problems auch gleich angenommen und die Heizung einen Tag lang immer wieder mal laufen lassen um die Brennkammer frei zu bekommen. Naja hat nix genützt. Nun war das Auto heute, zusammen mit dem Händler, bei Audi und es stellte sich heraus, dass die Heizung schrott ist. Austausch würde 1.100 € kosten, das macht der Händler nicht mit. Er bietet uns folgende Möglichkeiten:
- Abklemmen der Heizung und eine Rückerstattung in Höhe von 400 €
- Einbau einer gebrauchten Standheizung, welche er Beschafft
- Rückabwicklung des Autokaufs und natürlich Rückzahlung des Kaufpreises (kann ich in dem Fall nicht auch die Zulassungskosten etc. geltend machen?
Meine Frage an euch: Was würdet Ihr machen und warum?
Ich würde am liebsten die gebrauchte Heizung nehmen, jedoch habe ich die Angst, dass diese dann nächsten Winter kurz nach Garantieablauf die Grätsche macht.
Wie ist es beim "Abklemmen" geht das überhaupt so einfach oder müsste sie dann komplett ausgebaut werden?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gruß
Joker
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21 Antworten
Grundsätzlich ist es egal was der Händler möchte, er ist in der Gewährleistung und das ist nun mal keine Wunschkonzert.
Für mich würde dann nur B (Austausch gg. eine gebrauchte Heizung) in Frage kommen und damit einer Reparatur gleich kommen. Dabei kann es sich nur um das gleiche Modell handeln und nicht von einem Drittanbieter. Ich würde keine andere Heizung akzeptieren.
Hallo,
Ich geh jetzt mal davon aus das es eine original eingebaute von Audi ist. Sind beim B6/B7 die Heizung von Arctic verbaut? Von den Heizgeräte liest man nur wenig gutes. Daher wäre mein Favorit die 400 Euro nehmen und die Heizung stilllegen. Für das Geld kannst fast schon ne gebrauchte Webasto Thermo Top Standheizung einbauen. Wenn dir eine gebrauchte Arctic Einbaut dann ist die bestimmt auch nicht mehr jungfräulich- wer weiß wie lange die dann hält...
Ist aber meine Meinung zu dem Thema.
Google mal nach der Arctic (oder so ähnlich) und Bild dir deine eigene Meinung...
Gruß
Jam123
Wunschkonzert würde ich das nicht nennen, den Händler kann man echt loben so entgegenkommend findet man heut zu Tage ganz selten jemanden.
Ein austausch einer neuen SH als auch eine Gebrauchte macht nicht viel Sinn.
Es ist bekannt das diese SH(Ardic) nicht lange halten.
Wenn das Fahrzeug soweit i.O. ist würde ich vom Händler 500€ Rückerstattung verlangen und die SH so lassen wie sie ist.
Zu einem Webasto einbaupartner gehen die Ardic rausschmeißen und z.B. eine Webasto TT EVO einbauen.
musst noch was drauf legen aber dafür hast du dann ruhe und ein Vorgewärmtes Auto.
Wenn du hier in die Suchfunktion "Standheizung raucht" eingibst dann hast du eine Woche Lesestoff:-)
@patru lobenswert? Eher weniger. Ich würde darauf bestehen, dass er das repariert. Ob Ersatzteil oder Original wäre mir egal, Hauptsache ich bekomme das, wofür ich im Kaufvertrag unterschrieben habe. Ich kann als Endverbraucher schließlich nichts dafür, wenn der Verkäufer mangelhafte Ware verkauft.
Der Verkäufer von meinem B7 musste auch über 1000€ in die Vorderachse investieren, weil alle Querlenker rechts und links ausgeschlagen waren und die Antriebswellengelenke rechts und links hin waren.
Hat mich das interessiert? Nein. Das zeugt schlicht von schlechter Vorbereitung. Hätte er das Auto vernünftig durchchecken lassen, könnte er im Verkaufsgespräch die kaputte Standheizung ansprechen und die im Kaufvertrag aus der Gewährleistung ausschließen, da bei Kauf der Schaden bekannt war.
So sehe ich keine andere Möglichkeit, als auf Erstattung des Reparaturbetrages (falls Verkäufer einverstanden), oder die Behebung durch den Verkäufer zu pochen (gesetzlich festgelegt und verpflichtend für ihn).
Lass dich nicht abwimmeln mit Geld zurück, lass das Ding bei ihm reparieren, mach dir keine Gedanken und nimm wieder in Empfang, wofür du 7350€ bezahlt hast.
Auf die Reparatur gibt es dann auch gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Gruß Cano
@"- Rückabwicklung des Autokaufs und natürlich Rückzahlung des Kaufpreises."
Diesen Satz vom TE hast du überlesen.
Du kannst den Verkäufer nicht dazu zwingen wenn er den Wagen zurück nimmt und den vollen Kaufpreis erstattet.
Ich finde schon das er Lobenswert ist, die meisten Gebrauchtwagen Händler würden auf Zeit spielen und viel Zeit und Nerven kosten.
Dieser hat hingegen klip und klar gesagt was er machen kann!
@patru: Grundsätzlich verstehe ich Deinen Ansatz, aber natürlich kann er den Händler zwingen den Wagen zu reparieren. Er ist gesetzlich verpflichtet Gewährleistung zu leisten und daran ändert sich nichts, nur weil er den Wagen zurücknehmen will.
Die Frage ist natürlich und ich glaube darum geht es Dir, wie schnell man seine Ansprüche durchsetzen kann.
Hallo und vielen Dank für eure Antworten bisher.
Mir geht es vor allem darum, dass ich befürchte, dass die gebrauchte Standheizung dann nach kurzer Zeit wieder den Geist aufgibt und das Spiel von vorne los geht. Ansonsten wäre die Reparatur schon mein Favorit.
Jetzt Mal rein technisch gefragt. Wenn ich die Ardic-Heizung raus schmeiße und eine Webasto einbaue, wie viel Aufwändiger wäre das im Vergleich zum einbau einer anderen Ardic?
Gruß
Rechtliche Betrachtung:
Der Verkäufer verhält sich hier fast korrekt: Der Austausch der Heizung mit 1100€ ist im Vergleich zum Wert des mangelfreien Fahrzeuges zu teuer. Dadurch entsteht ihm ein sogen. erheblicher Nachteil.
Trotzdem könnte man auf Nacherfüllung im Sinn eines Austausches oder Reparatur bestehen und im Notfall klagen.
Das dürfte nach meinen Erfahrungen allerdings scheitern.
Alternativ kann man einen mangelfreien Ersatz fordern. Das ist bei Gebrauchtfahrzeugen quasi unmöglich, da man kaum ein identisches Fahrzeug bekommen wird.
Schlussfolgernd kommt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Etwaiige Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden.
Persönliche Betrachtung:
Was willst Du?
Auto mit Standheizung oder eines mit abgeklemmter SH?
Ich selbst würde auf eine Reparatur bestehen. Wie der Händler das macht wäre mir egal. Wenn die Reparatur/Austausch bei Audi 1100€ kostet, würde ich mal davon ausgehen, daß das bei einer freien Werkstatt 6-800 kostet. Das ist mit Sicherheit zumutbar.
Auf diese Reparatur hast Du wieder 2 Jahre, oder wenn der Händerl vefkürzt, 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Davon die ersten 6 Monate zu Deinen "Gunsten": der Händler müsste beweisen, daß der Defekt nicht bereits beim Einbau vorhanden war. Ohne Gutachten geht da nichts.
Innerhalb der ersten 6 Monate würde ich die Standheizung immer nutzen. Wenn die 6 Monate überlebt, warum nicht auch noch weitere 6 Jahre?
Die angebotenen 400€ hast Du in 2 Monaten ausgegeben und dann ärgerst Du Dich.
Daher würde ich auf Nacherfüllung bestehen und bei drohendem Rechtstreit vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollten dann Forderungen bzgl. gefahrene km kommen, schalte einen RA ein und lass den mal gegenrechnen .
VG,
Thilo
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 23. Dezember 2015 um 12:54:53 Uhr:
Rechtliche Betrachtung:
Der Verkäufer verhält sich hier fast korrekt: Der Austausch der Heizung mit 1100€ ist im Vergleich zum Wert des mangelfreien Fahrzeuges zu teuer. Dadurch entsteht ihm ein sogen. erheblicher Nachteil.
Trotzdem könnte man auf Nacherfüllung im Sinn eines Austausches oder Reparatur bestehen und im Notfall klagen.
Das dürfte nach meinen Erfahrungen allerdings scheitern.
Alternativ kann man einen mangelfreien Ersatz fordern. Das ist bei Gebrauchtfahrzeugen quasi unmöglich, da man kaum ein identisches Fahrzeug bekommen wird.
Schlussfolgernd kommt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Etwaiige Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden.
Persönliche Betrachtung:
Was willst Du?
Auto mit Standheizung oder eines mit abgeklemmter SH?
Ich selbst würde auf eine Reparatur bestehen. Wie der Händler das macht wäre mir egal. Wenn die Reparatur/Austausch bei Audi 1100€ kostet, würde ich mal davon ausgehen, daß das bei einer freien Werkstatt 6-800 kostet. Das ist mit Sicherheit zumutbar.
Auf diese Reparatur hast Du wieder 2 Jahre, oder wenn der Händerl vefkürzt, 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Davon die ersten 6 Monate zu Deinen "Gunsten": der Händler müsste beweisen, daß der Defekt nicht bereits beim Einbau vorhanden war. Ohne Gutachten geht da nichts.
Innerhalb der ersten 6 Monate würde ich die Standheizung immer nutzen. Wenn die 6 Monate überlebt, warum nicht auch noch weitere 6 Jahre?
Die angebotenen 400€ hast Du in 2 Monaten ausgegeben und dann ärgerst Du Dich.
Daher würde ich auf Nacherfüllung bestehen und bei drohendem Rechtstreit vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollten dann Forderungen bzgl. gefahrene km kommen, schalte einen RA ein und lass den mal gegenrechnen .
VG,
Thilo
Sehe ich genauso ??
Zitat:
Wenn die 6 Monate überlebt, warum nicht auch noch weitere 6 Jahre?
Wenn da wieder eine Eberspächer rein kommt kann man nicht mal bei einer neuen auf 6 Jahre hoffen.
Nimm die Kohle wenn das Auto sonst ok ist und lass dir ein Angebot für eine Webasto machen. Und sei froh das die blöde Eberspächer jetzt hinüber ist solange dir der Händler dafür noch was geben will. Denn die wäre so oder so in Kürze drauf gegangen. Aufwand für Einbau dürfte identisch sein zu einem kompletten neu Einbau, die paar Minuten die man spart gehen für den Ausbau sicher mit drauf.
Rückabwicklung würde ich sein lassen, denn für die Zeit die ihr das Auto genutzt habt wird euch entsprechend Geld abgezogen. Da sind die 400€ die ihr bekommt vermutlich günstiger. Allein schon das geeiger mit Anwalt und Gericht ist es einfach nicht wert. Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung und du zahlst noch ordentlich drauf.
Eberspächer und Webasto sind denke ich gleichwertige Standheizungen,oder täusche ich mich?
@"Wenn da wieder eine Eberspächer rein kommt kann man nicht mal bei einer neuen auf 6 Jahre hoffen. "
Die ARDIC SH kann man nicht mit einer Eberspächer SH vergleichen.
ARDIC war mal ein SH Hersteller und wurde dann von Eberspächer übernommen.
Stimmt Eberspächer oder Webasto da macht man nichts falsch.
Ich hab mit Webasto nur gute erfahrung gemacht.
Zitat:
@teufelchen669 schrieb am 24. Dezember 2015 um 09:28:29 Uhr:
Eberspächer und Webasto sind denke ich gleichwertige Standheizungen,oder täusche ich mich?
Nein die sind eben nicht gleichwertig. Von Problemen mit Eberspächer Standheizungen ist das ganze Netz voll. Von Webasto liest man eher selten mal was. Und teilweise sind die Webasto auch noch billiger. Meine hat inkl. Funkfernbedienung 200€ weniger gekostet als eine Eberspächer ohne diese. Und ich war hier in jeder Bude die Standheizungen einbauen und habe mir die Preise nennen lassen. Selbst als ich den Kostenvoranschlag von der Webasto auf den Tisch gelegt habe konnte keiner drunter.
Eine neue Ardic könnte schon halten, müsste man aber Ultimate tanken. Bei einer Gebrauchten weißt Du aber auch nicht wie lange sie es noch macht. Du könntest natürlich auch dem Verkäufer vorschlagen, dass es bei Volvo für diese SH auch Ersatzteile gibt, während Audi nur komplette SHen verkauft. So könntest Du an eine quasi neue SH kommen.
Die Webasto hat den Vorteil, dass man sie auch mit GSM-Modul bekommt. Somit kann man sie übers Handy starten. Die Fernbedienung der Ardic geht eigentlich nicht viel weiter als Sichtweite.
Hier hat schon jemand die Ardic gegen eine Webasto getauscht und er meinte, dass die ganzen Anschlüsse fast 1:1 übernommen werden können. Der Aufwand ist also praktisch kaum größer, als die Originale wieder neu einzubauen.