Standheizung nachrüsten beim 2.0 TFSI
Hallo,
als erstes, Suchfunktion ergab keine befriedigende Antwort....
Ich möchte in meinen Audi Q5 2.0 TFSI eine Standheizung nachrüsten.
Gerne eine Webasto mit Komfort- Fernbedienung. So hatte ich dies in meinem ML und war ne super Sache.
Habe aber einige Fragen:
Gibt es bei der Nachrüstung Probleme mit der Werksgarantie?
Wo wurde diese bei euch verbaut?
Jetzt die Kernfrage, wie wird diese bedient. Ich habe gehört, man muss abends die Klimaanlage auf HI stellen und defroster auf die Scheibe.....
Ist dies echt so? Wenn ja, würde dies mich echt nerven.....
Bei meinem ML konnte ich das Auto abends einfach so verlassen wie ich es wollte, die Klimaautomatik ist immer automatisch auf 22° gegangen und die Luftverteilung war auf Automatig......
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11 Antworten
Ich denke ein Webastohändler wäre der bessere Ansprechpartner.
Werksseitig ist eine Eberspächer verbaut.
Hallo,
die werkseitige Standheizung von Eberspächer mit Fernbedienung kann ich nur "wärmstens" empfehlen. Innerhalb sehr kurzer Zeit ist das Auto aufgetaut. Die Fernbedienung hat eine große Reichweite und funktioniert auch bei tiefsten Temperaturen tadellos.
Umstellen und Verstellen brauchte ich noch nie etwas.
Ein Druck beim Aufstehen auf die Fernbedienung und beim Einsteigen steht dann die kleine Kuh da, aufgetaut und mollig warm !
Viele Grüße
freitag
Hallo,
na ein Webasto Händler weiß dies eben nicht! Die sind eben noch nicht soweit, die haben nicht mal eine "Einbauempfehlung" für den Q5!
Der Bosch- Service meines Vertrauens, würde eben die Einbauempfehlung von der Eberspächer nehmen.... und die Webasto genau dort einbauen.
Nur dies mit der Bedienung gefällt mir eben noch nicht und die Frage in Sache Werksgarantie konnte dieser mir auch nicht beantworten.....
Deswegen auch dieser Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von freitag
Hallo,
die werkseitige Standheizung von Eberspächer mit Fernbedienung kann ich nur "wärmstens" empfehlen. Innerhalb sehr kurzer Zeit ist das Auto aufgetaut. Die Fernbedienung hat eine große Reichweite und funktioniert auch bei tiefsten Temperaturen tadellos.
Umstellen und Verstellen brauchte ich noch nie etwas.
Ein Druck beim Aufstehen auf die Fernbedienung und beim Einsteigen steht dann die kleine Kuh da, aufgetaut und mollig warm !
Viele Grüße
freitag
Hallo Freitag,
danke für die Antwort. Ich denke ob Eberspächer oder Webasto ist egal. Sind garantiert beides sehr sehr gute Hersteller. Mich würde halt interessieren, wie es sich verhält bei einer nachgerüsteten Standheizung. Meine Webasto die ich im ML hatte, war auch super, Reichweite war laut Webasto 1000m. Das eine werksseitig verbaute Anlage sehr gut harmoniert wie in deinem Fall, da bin ich mir sicher.
Aber ich brauche halt eine Nachrüstanlage :-(
Hallo,
weiß jemand ob der Einbau einer Standheizung Einfluss auf die Werksgarantie hat?
Hallo,
so habe nun bei Audi angefragt.
Der nachträgliche Einbau einer Standheizung würde bei einem Schadenfall zum Verlust der Garantie und Kulanz führen. Evtl. könnte man eine Standheizung bei einem Audi- Service einbauen lassen. BOSCH geht nicht!
Ich frage mal bei einem Audi Service an. Bin mir aber jetzt schon sicher, dass dieser min. 800€ teurer ist........
Zitat:
Original geschrieben von Marco1969
Hallo,
so habe nun bei Audi angefragt.
Der nachträgliche Einbau einer Standheizung würde bei einem Schadenfall zum Verlust der Garantie und Kulanz führen. Evtl. könnte man eine Standheizung bei einem Audi- Service einbauen lassen. BOSCH geht nicht!
Ich frage mal bei einem Audi Service an. Bin mir aber jetzt schon sicher, dass dieser min. 800€ teurer ist........
Typische Audi-Antwort. Solange ein Schaden nicht auf den nachträglichen Einbau zurückzuführen ist, kann Audi die gesetzliche Garantie nicht absprechen! Kulanz natürlich theoretisch schon, aber ob in der Praxis überhaupt bemerkt würde, ob eine Standheizung nachträglich oder ab Werk eingebaut wurde, würde ich mal bezweifeln.
Klar wird das beim Audi-Service teurer - ich wäre nicht erstaunt, wenn sogar die mit dem gleichen Spruch bzgl. Garantie aufwarteten.
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
kann Audi die gesetzliche Garantie nicht absprechen
Es gibt keine gesetzliche Garantie. Garantie ist was freiwilliges, es gibt nur eine gesetzlich garantierte Gewährleistung von 2 Jahren, bei der nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Monate 0-6: Audi muss beweisen, dass der Fehler nicht schon bei Auslieferung war, Monate 7-24: Der Kunde muss (müsste) beweisen, dass es sich um einen Fehler seitens des Herstellers handelt.
Über die abgegebene Garantie und das eintreten von Kulanz wird speziell in den Monaten 7-24 auf die BEweisfrage verzichtet. In der Garantie ist geregelt was unter welchen Umständen abgedeckt ist. Wenn ein Eingriff in die Elektronik, die Mechanik (Wasserkreislauf) oder andere Teile vorgenommen wird, kann der Garant (Audi) auf die Leistung verzichten und die Garantie erlischt. Das wird regelmäßig und aus verständlichen Gründen so gemacht. Also hätten wir dann wieder die Frage der Gewährleistung, was durchaus nicht einfach ist.
Gruß
Stefan
(Dies ist keine juristische Beratung, ich bein kein Anwalt!)
@Stefan: bezüglich der Bezeichnungen Garantie/Gewährleistung hast Du natürlich Recht; mit der Interpretation der Gesetzeslage bin ich nicht so richtig überzeugt, aber da kenne ich die deutsche Gesetzgebung auch zu wenig. M.W. spielt bei der gesetzlichen Gewährleistung die Ursache die entscheidende Rolle, die Formulierung derselben liegt nicht in der Kompetenz des Herstellers, dass er sich grundsätzlich gegen Leistungen aussprechen könnte. Ein Problem entsteht, wenn die Ursachenlage nicht eindeutig eruierbar ist; dann muss aber immer noch eine Ursächlichkeit ersichtlich sein.
Beispiel: Die S-Tronic bekommt Probleme wie Ruckeln oder Fehler in den Lagern etc. Da kann auf keine Weise eine Ursächlichkeit einer Standheizung zustandekommen, da hat auch der Kunde nichts zu beweisen! Bei Motorproblemen würde es schon schwieriger wegen des Zusammenhangs mit dem Wasserkreislauf, falls es sich nicht um eine reine Luftheizung handelt.
Nichtsdestotrotz ist die Wahrscheinlichkeit, dass der nachträgliche Einbau überhaupt als solcher bemerkt wird, gering, besonders wenn noch das Originalfabrikat verbaut wird.
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Beispiel: Die S-Tronic bekommt Probleme wie Ruckeln oder Fehler in den Lagern etc. Da kann auf keine Weise eine Ursächlichkeit einer Standheizung zustandekommen, da hat auch der Kunde nichts zu beweisen! Bei Motorproblemen würde es schon schwieriger wegen des Zusammenhangs mit dem Wasserkreislauf, falls es sich nicht um eine reine Luftheizung handelt.
Ich möchte das nicht unnötig vertiefen, aber wenn die s-tronic ruckelt und eine Standheizung ist nachträglich eingebaut worden könnte es z.B. Probleme geben, die durch die Änderungen oder nicht-Änderungen am Steuergerät entstehen, ebenfalls ist durch den Einbau an sich oder die Temepratur oder oder oder was denkbar.
Es ist eigentlich egal ob es tatsächlich was ist oder sein könnte: Der nachträgliche Einbau erhöht das Risiko im Schadenfall auf Geld sitzen zu bleiben ernorm. Wenn das bewusst ist, kann man sich entscheiden.
Gruß
Stefan
(Standheizung vom Werk)
Hallo,
bei solch einem Thema kann mir echt der Hut hoch gehen. Da kauft man solch ein teures Auto und ärgert sich dann mit solchen "Kleinigkeiten" herum. Ich finde dies einfach nur lausig, das es solch eine Kultur der Ausreden bei den Herstellern gibt.
Ich würde ja verstehen, wenn die Aussage kommen würde, das dies unbedingt in einer Fachwerkstadt gemacht werden muss. Eine Standheizung tut doch im Gegenteil dem Motor sehr gut. Es fallen die Kaltlaufeigenschaften weg und der Motor ist immer in einem günstigen Temperatur Bereich.
Jetzt war ich schon bei BMW, bei Mercedes und erlebe bei Audi das gleiche....... :-(
Vielleicht bin ich ja auch zu vorsichtig und sollte einfach die Heizung einbauen lassen. Ich denke eh, wenn ein Schaden am Motor entsteht, wird der Audi Service sicherlich nicht schauen, ob was nachträglich verbaut worden ist. Der will doch auch so schnell wie nur möglich loslegen mit der Reparatur. Weil er hat ja mehr Kundennähe wie der Konzern..........