Standlicht
Kann mir jemand sagen, ob eserlaubt ist mit dem Standlicht am Tag wenn es Hell ist draussen zu fahren?
Ich habe gehört das, dass verboten sein soll was ich sehr komisch finde!
Bei Nacht ist klar das man das Abblendlicht eingeschaltet haben muss!
Danke für eure Antworten.
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20 Antworten
Nee, ist verboten! Warum weiß keiner so genau. Habs aber so in der Fahrschule gelernt.
Ich blick da auch nicht zu 100% durch. Die Polizei sagt, daß es Verboten ist.
Ein Bekannter (Fahrlehrer) sagt, daß es nur bei Dämmerung/Dunkelheit verboten ist. Am Tag nicht.
Weiß nicht ob das so richtig ist aber am besten läßt man das Standlich aus sonst bekommt man warscheinlich sowieso Ärger.
Aber wenn es draußen Hell ist braucht man ja sowieso kein Licht!
Hmmm, das hab ich aber auch noch ncith gehört das es verboten ist. ich mein demnächst haben wir gestezlich vorgeschriebenes tagfahrlicht, was soll dann so schlimm sein wenn man jetzt tags über das standlicht an macht??
Naja aber wie schon gesgt wurde, tagüber brauch tman ja nun wirklich kein standlicht.
MFG
Hellrasor
Ich persönlich fahre aber lieber tagsüber mit Licht und ich wüsste da gerne ob da eben nur das Standlicht ausreichen würde.
Also ich wei shetzt auf jedenfall das, dass am Tage verboten ist mit dem Standlicht zu fahren was ich allerdings nicht verstehe!
Danke für eure Antworten.
Zitat:
ich mein demnächst haben wir gestezlich vorgeschriebenes tagfahrlicht
Wann denn eigentlich?
Das Thema war ja letztes Jahr in den Medien, aber seit Monaten hab ich davon nichts mehr gehört.
Hallo,
Mit Standlicht zu fahren ist VERBOTEN.
Heißt ja nicht umsonst STANDLICHT, und mit Nebelscheinwerfern zu fahren ist auch verboten es seiden es ist Nebel.
MfG
Also bei manchen Dingen hab ich langsam den Verdacht, daß sie nur Verboten sind damit der Staat mal wieder Geld kassieren kann, wenn sich jemand nicht dran hällt und Strafe zahlen muss.
Wem tut es denn weh wenn jemand am Tag mit Standlicht fährt? (Nebelscheinwerfer kann man ja noch als Blendung auslegen aber Standlicht sicher nicht)
Das sehe ich genauso wie du "Astra G OPC".
Ist doch jedem seine eigene Entscheidung!
Wie schon erwähnt wurde heisst es STANDlicht,
und nicht "ich fahr am tag damit"-Licht!
Klar es tut niemanden weh, das seh ich auch ein,
und ich fahre wenn es leicht dämmert oder
diesig ist, aber noch nicht dunkel oder sehr
schlechte Sicht auch mal mit standlich rum,
weil ich da der gleichen meinung bin das es
keinen stört. Und das mit der Abzocke geht
ja noch viel weiter aber anderes Thema!
Aber wer mit Nebellicht fäht, egal ob Tag oder nacht,
und es ist nicht neblig, es schneit nicht doll,
oder regnet doll, den würd ich am liebsten aus
seiner scheiß Bude zerren und mit seinem
schädel beide lichter kaputthauen!!!!!!!
Schlimmer, wenn es leicht nass auf den
straßen ist und die Nebler meist unten
in der schürze sind, blenden sie durch
die reflektion auf der Straße.
Also an alle hier die meinen sie müssen
das tun! Es ist wirklich unnötig!!!!!
[
Aber wer mit Nebellicht fäht, egal ob Tag oder nacht,
und es ist nicht neblig, es schneit nicht doll,
oder regnet doll, den würd ich am liebsten aus
seiner scheiß Bude zerren und mit seinem
schädel beide lichter kaputthauen!!!!!!!
Schlimmer, wenn es leicht nass auf den
straßen ist und die Nebler meist unten
in der schürze sind, blenden sie durch
die reflektion auf der Straße.
Also an alle hier die meinen sie müssen
das tun! Es ist wirklich unnötig!!!!!
man man nicht so agressiv nebler stören dann echt wohl!!das stimmt ich habe nur gehört wenn mann als standlicht so blaue lämpchen drin hat und so das das verboten ist!!naja hatte letztens auch son assi der kam mir entgegen bissel dunkler der hatte nur standlicht an und dann in rot!!!!!da frage ich mich gehts noch???
Jaja, sorry, ganz so bös wars nicht gemeint! :-D
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Fragt sich, was da der Unterschied zum Tagfahrlicht sein soll ... so viel heller isses auch net und es könnte die Sicherheit sofort erhöhen, da ja im Gegensatz zu extra Tagfahrleuchten Standlicht jeder schon hat ....
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Aber wenn man mal guckt, dass in (2) steht, dass das Standlicht begrenzungsleuchten sind, und unter (3) steht, dass man bei Nebel, Regen..... mit Standlich und Nebelscheinwerfern fahren darf!!!
Hä, nur mit Neblern und Standlicht bei entsprechernder
Witterung? Die haben echt alle ne Macke die so nen
Scheiß schreiben, oder?
Es gibt ja fetzer die am Tag Nebler und Standlicht haben,
aber auch nur weil ohne Standlicht die Nebler nicht
gehen sonst würden sie nur damit fahren.
Aber das widerspricht sich doch, man darf nie nur
mit Standlicht fahren, aber wenn es 2 Nebler sind
und es ist NEBLIG dann ja, sinnlos!
Die Nebler sind konstruiert um gesehen zu werden.
Wenn man das Abblendlicht im Nebel ausmacht, dann
wird man immernoch gesehen, aber ich wette man
selbst sieht weniger!
Scheiß Gesetze!!!!