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Steuerbescheid - DPF nicht angerechnet.
Hallo
Ich habe letzte Woche meinen Jagreswagen A4 Avant zugelassen. Nun kam vom Finanzamt die Steuerbescheinigung ohne Partikelfilter! Mein Auto hat aber einen DPF, ich da angerufen und das gesagt das mein Auto einen DPF hat. Sie sagten das ich dann nochmal zur Zulassungsstelle muß und diesen eintragen lassen muß und dann kommt nochmal die Meldung zum Finanzamt. Im Farzeugbrief steht auch nichts drin nur im Heft- Serviceplan auf der ersten Seite wo die ganzen Fahrzeugdaten stehen steht bei Motorkennbuchstabe : 103 kw – DPFM6S. Muß ich jetzt mit diesem Heft zur Zulassungsstelle und das nachtragen lassen? Mein Audi Händler wollte mir auch nochmal was zuschicken wo drauf steht das der DPF voehanden ist.
Mfg
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12 Antworten
Hi,
evtl. hilft Dir dieser Artikel aus der AUTOZEITUNG (Ausgabe 13 vom 13.06.2007) weiter.
MfG,
Glombo
mir ist gerade genau das gleiche passiert. was soll den der scheiß? jetzt kann ich beim stva blechen und bekomme nichts gefördert weil ich ihn schon ab werk drinhatte. super deutschland weiter so!
Wieviel beträgt den der Unterschied zum normalen Fahrzeug ohne DFP.
1.20€/100ccm * 1900ccm = 22.80€ für nen 1.9TDI ???? seh ich das richtig?
Dem Staat fällt doch immer wieder etwas ein, um dem Autofahrer das liebe Geld aus der Tasche zu ziehen.
Du brauchst von Audi die Bescheinigung, dass Dein Fahrzeug den DPF überhaupt drin hat. Das kannst Du über Deinen machen, unter Angabe der FG-Nr.
Dann mit dem Brief und dem FZ-Schein zum nächsten STV und "umschlüsseln" lassen. Die Information darüber ergeht direkt vom SVA zum FiAmt.
Selbiges mit unserem A6 3.0 TDI q TT, der nun weil noch "alter" Fahrzeugbrief und Schein bei der Umschlüsselaktion eingezogen wird, für Zulassungsbescheinigung Teil I und II wird dann auch nochmal richitg zur Kasse gebeten und wenns ein finanziertes bzw. geleastes (Firmen-)Fahrzeug ist, dann wird auch für die Zusendung des Briefes durch die jeweilige Bank eine "Servicegebühr" erhoben. Wir haben das Sommerloch und doch gehen den Bürokraten, ähhh, sry, Staatsdienern die Ideen nicht aus, und zu ärgern...
Was mich jetzt besonders nervt ist, dass ich extra den DPF seinerzeits gegen Aufpreis mitbestellt habe. Das steht auch so explizit in der Fahrzeugrechnung und in der Auftragsbestätigung des Autohauses. Beides ist dem SVA nicht genug...
genau das gleiche bei mir. nicht nur das man dann keine vörderung bekommt weil man sich schon früher dazu entschieden hat was für die umwelt zu tun nein man wird bestraft. ist wirklich intelligent gemacht.
es geht mir nicht um die kröten sondern ums prinzip.
Beim Kosten nachtragen in meinem Spritmonitor ist mir doch aufgefallen, dass ich dieses Jahr mehr Steuern als 2006 gezahlt habe!
Ich hatte das gar nicht so genau geprüft. Mich halt darauf verlassen, dass das schon in Ordnung geht.
Ich habe meinen A4 im Juni 2006 als Neuwagen mit werksseitig eingebautem DPF zugelassen.
Habe 2006 416,00 EUR Steuer gezahlt, was auch korrekt ist (Euro 4, DPF).
Dieses Jahr habe ich 453,00 EUR zahlen dürfen. Ist mir gar nicht aufgefallen, da dass FA ja nur noch per Einzugsermächtigung einzieht.
Auf http://www.auto-steuer.de/rechner.html habe ich mal nachgerechnet und meine Schlüssel-Nr (letzen 2 Ziffern aus Abschnitt 14.1 der Zulassung Teil I) 62 eingegeben. Laut diese Angabe muss ich auch nur 416,00 EUR zahlen.
In Ziffer 22 ist nichts von DPF oder so eingetragen. Den 2.7 TDI im A4 gab es sowieso nur mit DPF.
Da habe ich doch gleich mal beim FA angerufen:
Der DPF ist "technisch damals nicht erfasst worden" und müsste gegen Gebühr nachgetragen werden.
ABER: Es gibt eine Anweisung vom Finanzministerium, dass diese Eintragung in nächster Zeit automatisch geschehen soll. Man bekommt dann einen geänderten Steuerbescheid und eine Erstattung für zuviel bezahlte Steuern. Die nachträgliche Eintragung wäre zwar trotzdem noch kostenpflichtig. Dies könne man aber später (irgendwann) nachtragen lassen, wenn sowieso etwas geändert wird (Verkauf, anderer Nachtrag) ... usw.
Diese Auskunft habe ich vom Finanzamt Jena (Thüringen). Inwieweit dies für andere Städte/Bundesländer gilt, weiß ich natürlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von mareje
Beim Kosten nachtragen in meinem Spritmonitor ist mir doch aufgefallen, dass ich dieses Jahr mehr Steuern als 2006 gezahlt habe!
Ich hatte das gar nicht so genau geprüft. Mich halt darauf verlassen, dass das schon in Ordnung geht.
Ich habe meinen A4 im Juni 2006 als Neuwagen mit werksseitig eingebautem DPF zugelassen.
Habe 2006 416,00 EUR Steuer gezahlt, was auch korrekt ist (Euro 4, DPF).
Dieses Jahr habe ich 453,00 EUR zahlen dürfen. Ist mir gar nicht aufgefallen, da dass FA ja nur noch per Einzugsermächtigung einzieht.
Auf http://www.auto-steuer.de/rechner.html habe ich mal nachgerechnet und meine Schlüssel-Nr (letzen 2 Ziffern aus Abschnitt 14.1 der Zulassung Teil I) 62 eingegeben. Laut diese Angabe muss ich auch nur 416,00 EUR zahlen.
In Ziffer 22 ist nichts von DPF oder so eingetragen. Den 2.7 TDI im A4 gab es sowieso nur mit DPF.
Da habe ich doch gleich mal beim FA angerufen:
Der DPF ist "technisch damals nicht erfasst worden" und müsste gegen Gebühr nachgetragen werden.
ABER: Es gibt eine Anweisung vom Finanzministerium, dass diese Eintragung in nächster Zeit automatisch geschehen soll. Man bekommt dann einen geänderten Steuerbescheid und eine Erstattung für zuviel bezahlte Steuern. Die nachträgliche Eintragung wäre zwar trotzdem noch kostenpflichtig. Dies könne man aber später (irgendwann) nachtragen lassen, wenn sowieso etwas geändert wird (Verkauf, anderer Nachtrag) ... usw.
Diese Auskunft habe ich vom Finanzamt Jena (Thüringen). Inwieweit dies für andere Städte/Bundesländer gilt, weiß ich natürlich nicht.
Hallo,
interessante Info, beim Finanzamt Köln wusste man davon nichts, hier gilt weiterhin: DPF nachtragen lassen. Bei mir wusste der Händler nicht mal wie das Verfahren ist, sondern wollte darauf warten dass Audi genau wie VW Bescheinigungen in deren internes Tool stellt, worauf sie laut Audi-Service lange hätten warten können. Ich hab mir die Bescheinigung nun selbst geholt, die meinem Händler auf den Tisch gelegt und gesagt, dass er den DPF nachtragen lassen soll.
Im übrigen an alle die mit ihrem Händler debattieren: 2006 war das Eintragen des DPF nicht erforderlich, aber keinesfalls nicht möglich wie von manchen Händlern behauptet. Dafür spricht auch die Tatsache, dass es Leute gibt mit EZ Anfang 2006, die bereits den DPF eingetragen haben.
gruß
cSharp
Hallo,
mal eine Frage an diejenigen, die den DPF in den Papieren eingetragen haben:
Wie sieht das aus bzw. was ist in welchem Feld eingetragen?
Bei meinem steht EURO 4 drin und unten in den Bemerkungen was von PM 5. Ist das ein ordnungsgemäßer Eintrag oder muß ich in vier Wochen auch mit einem überhöhten Steuerbescheid rechnen?
Gruß
Blaufrosch
Zitat:
Original geschrieben von Blaufrosch
Hallo,
mal eine Frage an diejenigen, die den DPF in den Papieren eingetragen haben:
Wie sieht das aus bzw. was ist in welchem Feld eingetragen?
Bei meinem steht EURO 4 drin und unten in den Bemerkungen was von PM 5. Ist das ein ordnungsgemäßer Eintrag oder muß ich in vier Wochen auch mit einem überhöhten Steuerbescheid rechnen?
Gruß
Blaufrosch
Der Eintrag PM5 unter Bemerkugnen sollte ausreichen.
Zitat:
Original geschrieben von Blaufrosch
Wie sieht das aus bzw. was ist in welchem Feld eingetragen?
Bei meinem steht EURO 4 drin und unten in den Bemerkungen was von PM 5. Ist das ein ordnungsgemäßer Eintrag oder muß ich in vier Wochen auch mit einem überhöhten Steuerbescheid rechnen?
Gruß
Blaufrosch
Das ist richtig eingetragen, dein Steuerbescheid dürfte also richtig ausfallen.
Moin zusammen!
Ich krame diesen mittelalten Fred hier nochmal raus, da es doch alles anders gekommen ist als es geplant war.
Ich war nun nicht beim SVA um den DPF - zu erkennen in den Fahrzeugpapieren am Zusatz "PM5" - nachträglich in die Papiere einzutragen. Keine Zeit hier, dann mal vergessen, wurde unserem Dicken nicht die Papiere auf eigene Kosten geändert. Auf dem SVA hätte man auch gleich den alten Brief samt KFZ-Schein eingezogen und es gegen die Nachfolger, die meine Frau drei Monate später bei ihrem A3 bereits "serienmässig" bekam, gegen entsprechendes Entgeld ausgetauscht.
Was ist passiert?
Gestern kam ein neuer Steuerbescheid vom hiesigen Finanzamt, dass bei der Steuerschuld eine Überzahlung i.H.v. EUR 48,00 zu meinem GUNSTEN vorliegt und diese in Kürze überwiesen würde.
Na Bravo! Es geht ja doch. "Irgendwie" sind dann nun Daten an die SVA und dann an die FiÄmter übermittel worden, s.d. Halter von Fahrzeugen mit serienmässig bzw. werkseitig verbauten DPF nun doch keine höhere Steuerlast zu tragen haben. Somit auch die ganze Rennerei gespart...
Da sehen wir es mal wieder: "Aussitzen" hilft...
Grußle vom g601.
Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen neuen Steuerbescheid bekommen. Da wurde der DPF auch nicht berücksichtigt, obwohl im Schein eingetragen und von der Zulassungsstelle ans FA (angeblich) gemeldet. Das muß ich dann jetzt wohl auch beim FA reklamieren.
Meiner hat ja einen von Audi nachgerüsteten DPF - da ist allerdings dann nur PM4 eingetragen, nicht PM5.
Gruß