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Strafanzeige

Themenstarteram 19. Dezember 2015 um 19:31

Moin allesamt,

ich hatte kürzlich einen Umfall mit meiner Kawa-ZR7.

An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.

Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.

Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.

Kurz nachdem anhalten habe ich einen heftigen Ruck gespürt. Der PKW hinter mir hat mich am Hinterreifen und Nummernschild schräg erwischt. Ich konnte die Maschine nicht halten, bin gestürzt und mich dabei verletzt.

In der Notaufnahme wurde festgestellt, dass am Ellenbogen ein Stück abgebrochen war, dass operiert werden musste. Jetzt sind 2 kleine Schrauben drin, die wohl drin bleiben sollen.

Die Polizei hat alles aufgenommen.

Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.

Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.

Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.

Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.

Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?

Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?

 

Danke schon mal.

Neal

Beste Antwort im Thema

Die Strafanzeige hat nicht den geringsten Einfluss auf Deine Schadensregulierung oder das Schmerzensgeld. Du bekommst weder einen Cent mehr oder weniger, wenn Du Strafanzeige stellst oder nicht.

Bei Strafanzeige nein - es erfolgt keine Strafverfolgung des Ufallverursachers

Strafanzeige ja - es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Entscheid des Gerichtes wird der UV frei gesprochen oder er wird zu einer Strafe verurteilt - je nach Schwere. Geldstrafe (an eine gemeinnützige Organisation oder Gefängnisstrafe (zur Bewährung).

Wie gesagt - Du selber hast von einer Verurteilung nichts materielles - nur die Gewissheit, ihn angeschissen zu haben.

Entscheide weise!

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Also, ich würde hier schon klagen.

Er hat dich mutwillig verletzt, als er trotz seiner Unfähigkeit versucht hat, an dir vorbei zu fahren.

Da sollte einiges an Schmerzensgeld rausspringen, was dann von seiner Versicherung getragen werden wird.

Die Strafanzeige hat nicht den geringsten Einfluss auf Deine Schadensregulierung oder das Schmerzensgeld. Du bekommst weder einen Cent mehr oder weniger, wenn Du Strafanzeige stellst oder nicht.

Bei Strafanzeige nein - es erfolgt keine Strafverfolgung des Ufallverursachers

Strafanzeige ja - es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Entscheid des Gerichtes wird der UV frei gesprochen oder er wird zu einer Strafe verurteilt - je nach Schwere. Geldstrafe (an eine gemeinnützige Organisation oder Gefängnisstrafe (zur Bewährung).

Wie gesagt - Du selber hast von einer Verurteilung nichts materielles - nur die Gewissheit, ihn angeschissen zu haben.

Entscheide weise!

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:35:43 Uhr:

Also, ich würde hier schon klagen.

Er hat dich mutwillig verletzt, als er trotz seiner Unfähigkeit versucht hat, an dir vorbei zu fahren.

Da sollte einiges an Schmerzensgeld rausspringen, was dann von seiner Versicherung getragen werden wird.

Das ist aber vollkommen unabhängig von einer Strafanzeige durch den TE. Schmerzensgeld muß ggf. zivilrechtlich eingeklagt werden.

Es ist im deutschen Rechtssystem grundsätzlich der zivilrechtliche (Bürger gegen Bürger) und der strafrechtliche Weg (Staat / Staatsanwalt gegen Bürger) zu unterscheiden.

Durch eine strafrechtliche Verurteilung springt für den Geschädigten keinerlei Schadensersatz heraus, hier wird entweder, wenn der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse bejaht oder auf Antrag, wenn der Geschädigte eine Anzeige erstattet ein Täter bestraft... alles andere muß auf dem zivilrechtlichen Weg unabhängig vom Strafrecht eingeklagt werden

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:35:43 Uhr:

Also, ich würde hier schon klagen.

Er hat dich mutwillig verletzt, als er trotz seiner Unfähigkeit versucht hat, an dir vorbei zu fahren.

Da sollte einiges an Schmerzensgeld rausspringen, was dann von seiner Versicherung getragen werden wird.

Ich lese da nichts von Mutwilligkeit oder dass der Verursacher versucht hat, an ihm vorbeizufahren.

@Te

Bekommst dann kein Schmerzensgeld zugesprochen.

Wie ich mich in dem Falle verhalten würde ist schwer zu sagen. Hätte ich den Eindruck, es täte dem Verursacher wirklich leid, würde ich wohl keine Anzeige machen.

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:35:43 Uhr:

Er hat dich mutwillig verletzt, [..]

Wie bitte?

Zitat:

Da sollte einiges an Schmerzensgeld rausspringen, was dann von seiner Versicherung getragen werden wird.

Schmerzensgeld hat nichts mit einer Strafanzeige zu tun, das eine ist Strafrcht, das andere Zivilrecht.

Ich selbst würde nur eine Anzeige auf den Weg bringen, wenn der Verursacher ein extremes A/?!< wäre, um ihn evtl. durch Geldstrafe und Punkte zum Nachdenken zu bringen...

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:35:43 Uhr:

Er hat dich mutwillig verletzt, als er trotz seiner Unfähigkeit versucht hat, an dir vorbei zu fahren.

@towe96 Wo stand denn da vorhin mutwillig?!?

@neal-750 Der RA kümmert sicher auch um das Schmerzensgeld. Wenn dem Verursacher kein offensichtlicher Vorsatz / Absicht zu unterstellen ist kommt nichts besonderes rum. Nur Arbeit auch für dich.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:46:10 Uhr:

...

@Te

Bekommst dann kein Schmerzensgeld zugesprochen.

Wie ich mich in dem Falle verhalten würde ist schwer zu sagen. Hätte ich den Eindruck, es täte dem Verursacher wirklich leid, würde ich wohl keine Anzeige machen.

Natürlich gibts Schmerzensgeld, auch ohne strafrechtliche Anzeige. Entweder die gegnerische Versicherung zahlt freiwillig oder man muß den Klageweg bestreiten und zwar den zivilen, nicht den strafrechtlichen.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:49:59 Uhr:

...Wenn dem Verursacher kein offensichtlicher Vorsatz / Absicht zu unterstellen ist kommt nichts besonderes rum. Nur Arbeit auch für dich.

Von wegen, Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für die erlittenen Schmerzen. Das hat mit dem wie der Unfall passiert ist nichts zu tun... egal ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel war.

Bei nachweisbarem Vorsatz würde ich zumindest, wenn der Staatsanwalt nicht schon von sich aus ermittelt (öffentliches Interesse) zusätzlich zum zivilrechtlichen über eine Anzeige (Strafrecht) nachdenken.

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:35:43 Uhr:

Also, ich würde hier schon klagen.

Er hat dich mutwillig verletzt, als er trotz seiner Unfähigkeit versucht hat, an dir vorbei zu fahren.

Mutwillig heißt vorsätzlich - ersetze mutwillig durch unachtsam, dann stimmts wieder.

Auf die Schadensregulierung und Schmerzensgeld hat eine Strafanzeige keinen Einfluß.

LG r.

Zitat:

@gast356 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:52:15 Uhr:

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:46:10 Uhr:

...

@Te

Bekommst dann kein Schmerzensgeld zugesprochen.

Wie ich mich in dem Falle verhalten würde ist schwer zu sagen. Hätte ich den Eindruck, es täte dem Verursacher wirklich leid, würde ich wohl keine Anzeige machen.

Natürlich gibts Schmerzensgeld, auch ohne strafrechtliche Anzeige. Entweder die gegnerische Versicherung zahlt freiwillig oder man muß den Klageweg bestreiten und zwar den zivilen, nicht den strafrechtlichen.

Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich meinte, er bekommt keines extra, nur weil er Strafanzeige stellt.

Zitat:

@Neal-750 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:31:20 Uhr:

 

Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?

Ich würde es davon abhängig machen, ob er sich persönlich bei dir entschuldigt, bzw. mal nach deinem Gesundheitszustand erkundigt hat.

Themenstarteram 19. Dezember 2015 um 20:07

Vorbei fahren wollte er nicht.

Meine Vermutung ist, dass er dachte, ich würde noch vor den Fußgängern durchrauschen.

Dann könnte er gleich hinterher. Er muss schon ziemlich dicht an mir dran gewesen sein, wenn er bei der geringen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig abbremsen konnte.

Er hat sich entschuldigt, vor Ort und am Telefon. Hat mich am Telefon nach meinem Gesundheitszustand erkundigt, und gefragt ob ich Ihn anzeigen will?

Ich hätte schon Lust dem eine Lektion zu erteilen, gleichzeitig frage ich mich was "Rache" mir bringt.

Zitat:

@Neal-750 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:31:20 Uhr:

[...]

Die Polizei hat alles aufgenommen.

Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.

Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.

Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.

Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.

Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?

[...]

Bist du dir sicher, dass die Kollegen das wirklich so gesagt haben? Wundert mich ein wenig, denn wenn wir hier ( Hessen) einen Unfall mit Verletzten aufnehmen, leiten wir von Amts wegen ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (229 StGB) gegen den Unfallverantwortlichen ein. Aus persönlichen Interesse, in welchem Bundesland wird das denn als Antragsdelikt behandelt?

Ansonsten hat @twindance eigentlich alles schon gesagt :)

Zitat:

@Genie21 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:49:59 Uhr:

@towe96 Wo stand denn da vorhin mutwillig?!?

Ausversehen gegen ein stehendes Motorrad zu fahren ist schon eher unwahrscheinlich, nicht?

Aber ihr habt recht, ich hab Zivil- und Strafrecht vertauscht. Sorry.

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