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Strafzettel/Anonymverfügung aus Österreich

Themenstarteram 14. August 2009 um 21:42

Hallo,

ich habe eine Anonymverfügung aus Österreich bekommen.

ich soll am 22.05.2009 bei Velden am Wörthersee anstatt 30 Km/h , 42 Km/h gefahren sein.

also 12 Km/h zu schnell und soll 35 Euro bezahlen.

Das Schöne ist , dass ich das Letzte mal vor ungefähr 20 Jahren am Wörthersee war und auch schon seit Jahren nicht

mehr in Österreich.

Was ich herausgefunden habe ist, dass vom 20. bis 23. 05. 2009 das Wörtherseetreffen war.

Vielleicht ist ja irgend ein Irrer mit gefälschter Nummer (ausgerechnet mein Kfz-Kennzeichen) dort umhergedüst.

Ich habe nun eine Mail an die zuständige Bezirkshauptmannschaft in Villach geschrieben,

und die Sachlage erklärt und auch 2 Fotos von meinem A4 Cabrio (von vorne und von hinten) angehängt.

Außerdem auch noch das gleiche als Fax.

Angerufen habe ich auch und die sagten nur ich sollte mich schriftlich dazu äußern.

Die werden doch irgendwelche Blitzfotos haben um zu vergleichen.

Es steht auch nichts in der Anonymverfügung wie gemessen wurde (Radarpistole oder stationär oder was weiß ich).

 

Bin mal gespannt was da rauskommt. So etwas habe ich auch noch nicht erlebt.

Gruß Bebberl

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bebberl

Vielleicht ist ja irgend ein Irrer mit gefälschter Nummer (ausgerechnet mein Kfz-Kennzeichen) dort umhergedüst.

Genau das könnte ich mir auch gut vorstellen - gibts anscheinend häufiger als man denkt.

Oder ein menschlicher Irrtum (Falscheingabe von Hand), falls der Verfolgungsprozess nicht 100 % automatisiert ist.

Joker

am 20. August 2009 um 19:03

Lieber bebberl,

das wichtigste ist, dass Du beweisen kannst wo sich Dein Fahrzeug zu dem fraglichen Zeitpunkt befunden hat. Hatte selbst einmal den gleichen Fall.

Der österreichischen Polizei ist es völlig egal wo Du warst. Die wollen nur wissen wo Dein Auto war.

Auch ich war ganz versessen darauf zu beweisen wo ich war. Bei genauerer Nachfrage wem ich nun meine Stempelung auf der Arbeit zusenden sollte, war die einfache Antwort. Wir wollen eigentlich wissen wo Ihr Auto war und nicht wo sie waren. Gerettet hat mich nur das Einfahrtsprotokoll vom Werksschutz wo zumindest mein Kennzeichen vermerkt wird. Dann war der Zeitunterschied bis zum Tatzeitpunkt zu eng. Ich konnte es also nicht gewesen sein weil sich mein Fahrzeug 80km weit weg befunden hat.

Bitte weise schriftlich nach wo Dein Fahrzeug war. Du könntest es nämlich verborgt haben und dann ist es völlig schnurz wo Du warst

LG aus Wien

Themenstarteram 20. August 2009 um 19:54

ich frage mich wie ich das beweisen soll wo mein Auto zu dem Zeitpunkt war?

vielleicht hilft ja eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich zu diesem Zeitpunkt mit meinem Auto auf Arbeit war?

ich bin ja schließlich deutscher Staatsbürger und nicht Österreicher. und wenn ich mein ganzes Leben nicht mehr nach

Österreich fahre, bezahlen tue ich nicht weil mir das gänzlich gegen den Strich geht für etwas bezahlen zu müssen was

ich nicht verbrochen habe.

Die sollen mir doch mit Fotos beweisen, dass es mein Fahrzeug war. Ist ja bei uns in Deutschland auch so.

und ich befinde mich jetzt in Deutschland.

 

Ich habe denen auch 2 Fotos von meinem Wagen (eins von vorne und eins von hinten einschließlich Kennzeichen) mitgesendet .

Ich habe am 05.August Einspruch eingelegt (per Mail und per Fax).

Bin mal gespannt wann ich wieder Nachricht bekomme.

Gruß Bebberl

 

Zitat:

Original geschrieben von bebberl

... Ist ja bei uns in Deutschland auch so.

... aber in Österreich ist es eben nicht so!!! Das ist der Unterschied zu Dtschl.!!

So wie es @RH_GTRS dir geschrieben hat:

Du hast nachzuweisen, dass dein Kfz zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort war!

Wo du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast, interessiert nicht - die Strafe aber geht an dich als Kfz-Halter, wenn du diesen Nachweis nicht führen kannst; ist leider so, sorry.

... und hat Österreich mit Dtschl. nicht ein Abkommen (Amtshilfe)?

 

Grüsse,   motorina.

Themenstarteram 21. August 2009 um 6:05

und was soll z.B. dann passieren, wenn der Spinner der z.B. mit meinem (gefälschten) Kennzeichen in Österreich rumfährt und mehrmals damit geblitzt wird? Da kann man ja arm dabei werden ohne Beweisfoto.

Es muß doch auch Fotos von der Geschwindigkeitsmessung geben.

So weit mir bekannt ist, verfolgen deutsche Behörden im Amtshilfeabkommen den Fall hier in Deutschland nur dann weiter, wenn eindeutig der Fahrer feststeht.

 

Gruß Bebberl

Guten Morgen,

soweit ich weis, muss es in Österreich nicht immer ein Beweisfoto oder Ähnliches geben. Dächte mal irgendwo ein Gerichtsurteil gelesen zu haben, in dem es hieß "Ein geschultes Gendarmen-Augen kann auch ohne technische Unterstützung die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs einschätzen". :rolleyes: Müsste sogar auch hier im Forum gewesen sein. In sofern kannst du nicht einmal davon ausgehen, dass zwangsweise ein Beweisfoto vorliegen muss.

 

VG Markus

Genau so ist es in Österreich, @X-Joe. Diese alte Bestimmung hat immer noch Gültigkeit, auch wenn sie so gut wie fast gar nicht mehr angewendet wird.

Ein deutscher Kraftfahrer hatte vor einigen Jahren gegen einen von einem Polizisten geschätzten Geschwindigkeitsverstoss vor Gericht Einspruch eingelegt - und vor dem österreichischen Gericht (Wien oder Salzburg?) verloren. Bei diesem Gerichtsurteil wurde die o.g. Bestimmung bestätigt.

Eine anonyme Anzeige gegen einen Kraftfahrer (bzw. genauer gesagt gegen dessen Kennzeichen;)) kann jedermann machen und wird von den Behörden verfolgt, d.h. geahndet. (Wenn du einen "bösen Nachbarn" hast, dann kannst du nicht in Ruhe leben...)

 

Grüssse,  motorina.

Gegen die Anonymverfügung kannst du keinen Einspruch erheben:

- Du musst warten, bis die Lenkererhebung kommt

- Dann gibst du entweder an, dass niemand zu dem Zeitpunkt gefahren ist, oder dass du selbst zu diesem Zeitpunkt gefahren bist

- Danach sollte die Strafverfügung ins Haus flattern: Hier wird in der Regel das Strafgeld ein bisserl erhöht (minimal). Ab diesem Zeitpunkt hast du aber das Recht auf eine Akteneinsicht: Das heißt du rufst dort an und die schicken dir dann eine Kopie der Anzeige so wie sie die Polizei bei der Behörde eingereicht hat inkl. evtellen Beweisfotos bzw. Radarboxfotos...

- Bei der Anzeige die der Polizist bei der Behörde macht: muss die Farbe, Type und Kennzeichen des Wagens angegeben sein, wenn jetzt diese Angaben nur minimal von deinem Wagen abweichen, dann hast du ja schon den Beweis.

Danke, @bergerm, für diese umfassende Aufklärung - so genau wusste ich es bisher auch nicht.

Was ist bzw wie geht es dann weiter, wenn die Angaben zum Kfz korrekt angegeben werden:confused:? Dann habe ich ja keinen "Gegenbeweis", dass dies nicht mein Auto war. Darf ich dann das erhöhte Strafgeld bezahlen ... oder welche Möglichkeiten gibt es noch, um meine Unschuld vor einer österr Behörde erfolgreich glaubhaft zu machen?

 

Grüsse,   motorina.

Wenn du wirklich nicht in Kärnten warst, dann gehe ich davon aus, dass es in der Anzeige schon Differenzen zu deinem Wagen gibt.

Ansonsten musst du das halt ein paar Ebenen hochspielen (Wenns dir den Aufwand Wert ist).

Wenns dann zu einer Verhandlung kommt wirst du ja hoffentlich ein paar Leute (Zeugen) haben, die bestätigen können, dass du nicht in Kärnten warst.

Themenstarteram 21. August 2009 um 20:06

In der Anonymverfügung stehen keinerlei Angaben zum Fahrzeugtyp, Farbe sondern nur mein Kennzeichen.

Ich werde nun warten bis die Lenkererhebung kommt und dann reinschreiben , dass zu diesem Zeitpunkt niemand das Fahrzeug gefahren hat, das Fahrzeug auch nicht in Österreich war und Fotos von meinem Wagen beilegen.

Dann können die ja das selbst überprüfen, wenn die Österreichischen Behörden es schon nicht für nötig halten, wenigstens die Wagenfarbe und Typ zu benennen sondern nur das Kennzeichen zu benennen wenn es schon keine Fotos bzw. vor allem Frontfotos gibt.

 

Hier eine Info zur Lenkererhebung vom ADAC:

 

Die Verpflichtung zur Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs. 2 KFG ist in Österreich besonders strikt geregelt. Angesichts der in dieser Vorschrift normierten Aufklärungspflicht des Fahrzeughalters muss dieser die Person des Fahrers benennen, auch wenn es sich hierbei um einen nahen Angehörigen handelt. Eine gegen § 103 Abs. 2 KFG verstoßende Auskunftsverweigerung des Kfz-Halters (oder der Person, die an seiner Stelle die Auskunft geben könnte) wird in der Praxis nicht selten mit rund 70 EUR oder mehr, Verwaltungsstrafe geahndet.

Die Verfolgung wegen Nichtmitwirkung bei der Aufklärung einer Verwaltungsstrafsache im Rahmen einer sog. Lenkererhebung wird von den österreichischen Verwaltungsbehörden verstärkt auch gegenüber ausländischen, speziell deutschen Fahrzeughaltern praktiziert.

Die Verweigerung der Auskunft bezüglich des Fahrzeugführers bzw. bei Erteilung einer unrichtigen Auskunft können auch Personen mit Auslandswohnsitz nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft werden. Die meisten Innenministerien der deutschen Bundesländer, denen die Vollstreckungsbehörden für die Durchsetzung österreichischer Bescheide unterstellt sind, sind jedoch inzwischen zur Auffassung gelangt, daß die Vollstreckung österreichischer Strafverfügungen gegen deutsche Kfz-Halter wegen Nichtbenennung des jeweiligen Fahrers gegen fundamentale deutsche Rechtsgrundsätze verstoße.

Hierzu ergangene Runderlasse oder Anweisungen der Innenminister (z. B. derjenige von Rheinland-Pfalz) haben vorwiegend folgenden oder ähnlichen Wortlaut: "Amtshilfeersuchen österreichischer Behörden auf Grund des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988 (BGBl. 1990 II S. 357), mit denen österreichische Verwaltungsstrafen gegen deutsche Kraftfahrzeughalter wegen Nichtbenennung des Fahrers vollstreckt werden sollen, bitte ich nicht mehr auszuführen. Die Vollstreckung derartiger Strafverfügungen gegen deutsche Kraftfahrzeug-halter würde das Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger und das Verbot, zur Selbstbezichtigung verpflichtet zu werden, verletzen und rechtfertigt die Ablehnung der Vollstreckungsersuchen nach Artikel 4 Abs. 1 des Vertrages."

Soweit rechtskräftige österreichische Bescheide, die unter Verletzung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 103 Abs.2 KFG ergangen sind, in Deutschland nicht mehr zwangsweise durchsetzbar sind, können diese weiterhin in Österreich selbst vollstreckt werden.

Gruß Bebberl

 

warst du zu dem zitpunkt bei einer Tankstelle oder so wenn ja kannst du ja bilder von der überwachungskamerra schiken lassen.

Auch wenn es nur 30 € sind würde ich es nicht zahlen es geht nehmlich um dein Recht und nicht um die beschi**enen 30 €!

Themenstarteram 22. August 2009 um 6:28

@xplutier,

genau der Meinung bin ich ja auch. ich werde auf keinen Fall die 35 Euro bezahlen und schon vor allem nicht an die

österreichischen Behörden.

Wenn ich oder mein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt in Österreich gewesen wäre, dann wäre das

kein Thema und ich würde bezahlen.

Aber für etwas zu bezahlen was man nicht gemacht hat, dass geht mir absolut gegen den Strich.

Wo ich am 22.05.2009 war weiß ich leider nicht mehr. Ich führe ja kein Fahrten- oder Tagesbuch.

Ich weiß nur, dass ich nicht in Österreich war.

Gruß Bebberl

Ich war zwar noch nie auf dem Wörtherseetreffen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass viele, die da waren, sich nach "ordnungsgemäßer Teilnahme und Registrierung am Bierwagen" auch nicht mehr erinnern, da gewesen zu sein... :D

Ich hätte die Fotos von deinem Wagen NOCH nicht gesendet. Hätten die dir nämlich die "Tatfotos" geschickt und darauf ist ein Golf, dann hättest du den Triumph. Wenn die jetzt merken, dass DIE sich vertan haben bzw. ein gefälschtes Kennzeichen unterwegs war, dann werden die die Sache jetzt sang- und klanglos im Sande verlaufen lassen. Es sei denn, du bleibst dran und verlangst schriftliche Auskunft zum Ausgang des Verfahrens.

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