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Strafzettel wegen fehlender Parkscheibe

Themenstarteram 31. Januar 2024 um 11:23

Hallo zusammen,

folgendes ist mir passiert.

Ich parkte (Bild 1 gelber Punkt) auf einem separaten Parkplatz an den Geschäften, an diesen ist keine Beschilderung angebracht (bild3). Bei den Einfahrten sind die Beschilderungen mit Parkscheibe angebracht (Bild 2, Bild 1 blaue Punkte).

Jetzt hatte ich allerdings nach kurzer Zeit einen netten Zettel dran.

Ich für mich sehe diesen Parkplatz als separat an, dem nach müsste, wenn dort auch nur mit Parkscheibe geparkt werden dürfte, ein extra Schild stehen.

Mir geht es nicht um die 20€ und ja ich hätte meine Parkscheibe ja trotzdem reinlegen können, hab ich aber nicht gemacht.

Kann natürlich auch sein das ich komplett falsch liege.

Wie seht ihr das?

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Einfahrten von Hauptstraße
Beschilderung Parkplatz
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21 Antworten

"Bei den Einfahrten sind die Beschilderungen mit Parkscheibe angebracht..."

Wenn an jeder Einfahrt das Schild steht und du den markierten Parkplatz nur über so eine Einfahrt erreichen konntest, dann dürfte der Strafzettel berechtigt sein.

Du bist doch um auf den Parkplatz zu kommen an dem Schild vorbeigefahren, deshalb ist die Verwarnung berechtigt.

Schau dir mal diese Einfahrt an.

Ich denke, diese ist selbsterklärend.

Themenstarteram 31. Januar 2024 um 14:48

Zitat:

@ktown schrieb am 31. Januar 2024 um 14:38:26 Uhr:

Schau dir mal diese Einfahrt an.

Ich denke, diese ist selbsterklärend.

Ist ja richtig, zuvor stand dort aber auch dieses Schild, wurde aber mittlerweile entfernt.

Deshalb war der Parkplatz immer frei.

Schild Alt

Wenn das Schild noch da wäre, würde ich es auch so sehen, dass damit eine neue Regelung beginnt, diesmal ohne Parkscheibe. Ohne neues Schild gilt aber die zuletzt beschilderte Regelung, das ist dann eben die an der Einfahrt, also mit Parkscheibenpflicht.

Zitat:

@Thuder09 schrieb am 31. Januar 2024 um 15:48:30 Uhr:

Ist ja richtig, zuvor stand dort aber auch dieses Schild, wurde aber mittlerweile entfernt.

Deshalb war der Parkplatz immer frei.

Davon hast du oben aber nix geschrieben.

Wenn das Schild nun verschwunden ist, ist das ärgerlich vor dich. Wegen Gewohnheiten und so. Aber der Zettel ist dann wohl rechtens. Ebenso wenn an deiner Hauptstrasse das Tempolimit von 50 km/h durch neue 30er Schilder reduziert wird, musst du dies registrieren und beachten. Augen auf im Strassenverkehr!

Ich würde bei diesem Thema mal noch die Frage in den Raum werfen ob das ein öffentlicher Parkplatz ist?

Sieht mir auf den ersten Blick nach einem Innenhofparkplatz aus. Hat ja mit der Pflasterung auch keine Teerdecke wie auf der Hauptstraße aus deinem Bild und auch eine andere Decke wie nach dem Schild aus Bild2. Kann ein Indiz sein muss aber nichts heißen.

Evtl. ist das privater Grund und gehört zu den Geschäften oder den Personen/Unternehmen denen die angrenzenden Häuser gehört?

Dann dürfte da kein Ticket verteilt werden und es gelten dann dort auch nicht die Parkregeln die zuvor an der öffentlichen Straße aufgestellt waren.

Zitat:

@real_Base schrieb am 2. Februar 2024 um 09:25:23 Uhr:

 

Evtl. ist das privater Grund und gehört zu den Geschäften oder den Personen/Unternehmen denen die angrenzenden Häuser gehört?

 

Dann dürfte da kein Ticket verteilt werden und es gelten dann dort auch nicht die Parkregeln die zuvor an der öffentlichen Straße aufgestellt waren.

Uralter, nicht auszurottender Irrtum....

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Februar 2024 um 09:41:28 Uhr:

 

Uralter, nicht auszurottender Irrtum....

Wieso?

 

Die Behörde überwacht doch kein Privatgrund, oder?

Wenn dann kommt das Knöllchen doch ebenso von Privat.

@nogel dann klär mich doch bitte auf. Ich bin ja bereit zu lernen.

Ich hätte aber kein Verständnis warum sich ein Parkverbot von der öffentlichen Straße auf mein Grundstück weiter fortführen sollte.

Und Parkplätze auf meinem Grundstück muss ich per se erstmal nicht als solches zu erkennen geben. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht von privaten Parkplätzen.

Wenn ich etwas übersehe, dann bitte aufklären.

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Februar 2024 um 09:41:28 Uhr:

Uralter, nicht auszurottender Irrtum....

Da bist du jetzt aber im Irrtum. Polizei und Ordnungsamt können auf privater, nicht gewidmeter Fläche keine Verwarnungs- oder Bußgelder ausstellen. Ausnahme: Baden-Württemberg, wo es hierfür eine explizite Regelung gibt. Aus anderen Bundesländern ist mir nichts ähnliches bekannt.

Das heißt allerdings nicht, dass die Fläche, um die es hier geht, tatsächlich nicht gewidmet ist. Die amtliche Beschilderung spricht für eine Widmung. Genau kann man es nur wissen, wenn man bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen nachfragt, ob es eine Widmungsverfügung für diese Fläche gibt.

Zitat:

@real_Base schrieb am 2. Februar 2024 um 09:25:23 Uhr:

Ich würde bei diesem Thema mal noch die Frage in den Raum werfen ob das ein öffentlicher Parkplatz ist?

1. Indiz das es öffentlicher Grund ist:

Im Stadtplan wie auch auf Google Maps gibt es einen Straßennamen der dort angezeigt wird.

2. Indiz:

Am Straßenanfang stehen StVO konforme Schilder und kein Hinweis auf Privatgrund.

3. Indiz (Was eher eine Gegenfrage an dich ist) Woraus schließt du, dass eine Änderung des Straßenbelags ein Indiz für Privatgrund sein könnte?

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. Februar 2024 um 10:46:10 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 2. Februar 2024 um 09:41:28 Uhr:

Uralter, nicht auszurottender Irrtum....

Da bist du jetzt aber im Irrtum. Polizei und Ordnungsamt können auf privater, nicht gewidmeter Fläche keine Verwarnungs- oder Bußgelder ausstellen. Ausnahme: Baden-Württemberg, wo es hierfür eine explizite Regelung gibt. Aus anderen Bundesländern ist mir nichts ähnliches bekannt.

......................

Das ist interessant und interessiert mich tatsächlich. Wo kann man diese Regelung nachlesen?

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