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Suche Tüv der 1z tdi Umbau in jetta 2 einträgt
AU Bescheinigung bereits vorhanden. H Zulassung hat er auch.
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19 Antworten
...ich kenne mich nur wenig aus, aber vermutlich beißt sich eine H-Zulassung mit dem TDI, da dieser Motor im Golf 2 eben noch nicht vorhanden war, sozusagen nicht "zeitgenössisch"
Eintragbar mal das sein, aber dadurch wird das Fahrzeug seine H-Zulassung verlieren.
Hat er schon verloren...
Den 1 Z gab es offensichtlich ab 1993: http://www.samworld.de/wissen/mkb/vw_mkb_1.php
Der Umbau wäre also prinzipiell in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen. Müsste auch einen Kat haben also verbessert sich das Abgasverhalten.
Zitat:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
So nachzulesen beim Tüv Süd
Da ich belehrbar bin: warum sollte das nicht gehen?
Ich würde die Änderung nicht als zeitgenössisch Ansehen, von daher müsste sie mindestens 30 Jahre alt sein.
Dürfte aber Auslegungssache sein.
Wenn uch das hier richtig interpretiere geht das nicht:
https://www.oldtimer-markt.de/.../...zeichen-neuer-anforderungskatalog
Ganz unten in dem Link auf f Richtlinie clicken und sich dann mal den Punkt 3.2.3.1. zu Gemüte führen. Und ich geh nicht davon aus das mit der Formulierung "der Motor muß aus der Baureihe stammen" alle Golf Generationen querbeet gemeinr sind nur weil sie unter dem gleichen Namen verkauft wurden!
Edit:
Evtl lässt der Punkt 4 am Anfang der Richtlinie etwas Spielraum wenn man nachweisen kann das der Umbau innerhalb der 10-Jahresfrist üblich war.
Zitat:
@Kutscher-Uli schrieb am 10. Dezember 2021 um 13:26:12 Uhr:
Wenn uch das hier richtig interpretiere geht das nicht:
https://www.oldtimer-markt.de/.../...zeichen-neuer-anforderungskatalog
Ganz unten in dem Link auf f Richtlinie clicken und sich dann mal den Punkt 3.2.3.1. zu Gemüte führen. Und ich geh nicht davon aus das mit der Formulierung "der Motor muß aus der Baureihe stammen" alle Golf Generationen querbeet gemeinr sind nur weil sie unter dem gleichen Namen verkauft wurden!
Edit:
Evtl lässt der Punkt 4 am Anfang der Richtlinie etwas Spielraum wenn man nachweisen kann das der Umbau innerhalb der 10-Jahresfrist üblich war.
Ich gehe auch davon aus, dass die Baureihe - in unserem Fall 19 E - gemeint ist. Punkt 4 ist eine Sache. Das von mir weiter oben zitierte steht dort auch unter Punkt 1. Das ist alles etwas schwammig denn "Änderung" ist relativ.
Man kann also festhalten, dass dieser Umbau in der 10 Jahres Frist möglich, wenngleich vielleicht nicht üblich war. Der Rumpfmotor dürfte doch Basis 827 sein?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit im Einzelfall eine Auslegungssache
Ich hab diesbezüglich (Golf-3-Motor im 2er und H) mal einen Prüfer angesprochen, der meinte "ist ja auch Baureihe Golf, das würde schon gehen".
Wie so vieles beim H sicherlich Auslegungssache.
Ist sicher immer Auslegungssache, aber die Prüfer werden sowieso schon immer kritischer was selbst Originalzustand für H angeht und dann kommt man mit einem Motor aus dem Nachfolgemodell. Ich denke, da ist bei 95% der Prüfer Feierabend mit Auslegung...
Moin Moin !
da gibt es nichts auszulegen , weil
Zitat:
Und ich geh nicht davon aus das mit der Formulierung "der Motor muß aus der Baureihe stammen" alle Golf Generationen querbeet gemeinr sind nur weil sie unter dem gleichen Namen verkauft wurden!
genau dieses in der Arbeitsanweisung steht. Es muss ein Motor sein , der im 19E serienmässig eingebaut wurde.
Zitat:
Ich hab diesbezüglich (Golf-3-Motor im 2er und H) mal einen Prüfer angesprochen, der meinte "ist ja auch Baureihe Golf, das würde schon gehen"
Dann hatte der keine Ahnung.
MfG Volker
H Kennzeichen ist das eine. Abnahme erst einmal das andere!
Würde zu einem Prüfer fahren, der so etwas häufiger macht. Nichts vom H erwähnen und einfach eintragen lassen.
Den Motor im Golf 2 eingetragen zu bekommen, ist nämlich überhaupt kein Problem, denn Euro 2 Diesel in Euro 1 Fahrzeug und auch nur mit überschaubar mehr Leistung, geht normal immer.
Dagegen ist ein VR6 Umbau wieder etwas anderes, da auch eine völlig andere Leistungsklasse!
Zitat:
@Jan565 schrieb am 12. Dezember 2021 um 13:32:35 Uhr:
Würde zu einem Prüfer fahren, der so etwas häufiger macht. Nichts vom H erwähnen und einfach eintragen lassen.
T`schuldigung, wie blind soll der Prüfer bitte sein? Das Fahrzeug hat ein "H" auf dem Kennzeichen und auf dem Fahrzeugschein. Meinst du das ernst??
Zitat:
@Heizölgaser schrieb am 12. Dezember 2021 um 22:20:42 Uhr:
Zitat:
@Jan565 schrieb am 12. Dezember 2021 um 13:32:35 Uhr:
Würde zu einem Prüfer fahren, der so etwas häufiger macht. Nichts vom H erwähnen und einfach eintragen lassen.
T`schuldigung, wie blind soll der Prüfer bitte sein? Das Fahrzeug hat ein "H" auf dem Kennzeichen und auf dem Fahrzeugschein. Meinst du das ernst??
Ja! Dein Halbwissen darfst du für dich behalten. Es gibt genügedieser Fahrzeuge mit einem H und der Motoreintragung.
Oh, dein Avatar paßt zu deinen Antworten. Wenn du alles weißt, dann brauchste hier ja keinen Tüvprüfer suchen und damit wars das dann zu dir...