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Tachographenpflicht bei Anhängerbetrieb??

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 20:03

Hi Jungs,

ich hab aus Aktuellem Anlass mal ne Frage.

Ich bekomm am Fr. meinen neuen Geschäftswagen (Sprinter 318CDI mit 3,5t Anhängekupplung und Digitalemtachograph).

Wir sind ein Arbeitsbuehnen Vermieter und der Wagen wird bei uns hauptsächlich als Werkstattwagen und hin und wieder mit Anhänger (3,5t Eigengewicht) zum Transport bzw. Auslieferung unserer Maschinen eingesetzt. Bin ich da richtig informiert das wir wenn wir 3,5t Gesammtmasse überschreite den Tachograph nutzen muss auch wenn wir innerhalb 50km umkreis (Handwerker Regelung) fahren? Mussen wir den TG auch nutzen wenn wir unter 3,5t fahren und meine tätigkeit nicht das fahren ist?

Auserdem haben wir noch einen Geländewagen der sicher auch etwas über 2t wiegt und ebenfalls mit dem 3,5t Anhänger gefahren wird.

Somit werden die 3,5t auch überschritten.

Müssen wir nun an dem Geländewagen den TG Nachrüsten lassen?

Mfg Basti

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11 Antworten

Aufzeichnung bei gewerblicher Nutzung ab 2,8 Tonnen handschriftlich wenn kein Gerät verbaut

Gerät verbaut ist auch dessen Nutzung Pflicht

Mitführungspflicht der letzten 28 Tage von jedem Fahrer

Ausnahme als Handwerker oder Eigenvertrieb nur im Umkreis von 50Km

Neuer Geschäftswagen? also Fahrerkarte, die jeder Fahrer, auch der Beifahrer der fahren könnte haben muss, Unternehmerkarte und Software ebenso pflicht, wenn du auch nur 1 mal 52Km weit gewerblich gefahren bist.

Aufzeichnug 365 Tage im Unternehmen

Einhaltung Lenk und Ruhezeiten

über 3,5 Tonnen Aufzeichnung und nachweis der 28Tage wie der 365 Tage unabdingbar

fährt morgends einer hin und abends einer zurück brauchen beiden den nachweis der 28 Tage

"meine Tätigkeit nicht das Fahren ist" verfällt ab 50 Km und wenn der Hauptteil eben das verfahren von Maschinen in oder am Sprinter ist - als Vermieter der Teile könnte höchstens ein eigener Werkstattwagen unter die Handwerkerregelung fallen

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

Deutschland:

Aufzeichnung bei gewerblicher Nutzung ab 2,8 Tonnen handschriftlich wenn kein Gerät verbaut

Gerät verbaut ist auch dessen Nutzung Pflicht

Mitführungspflicht der letzten 28 Tage von jedem Fahrer

Ausnahme als Handwerker oder Eigenvertrieb nur im Umkreis von 50Km

Neuer Geschäftswagen? also Fahrerkarte, die jeder Fahrer, auch der Beifahrer der fahren könnte haben muss, Unternehmerkarte und Software ebenso pflicht, wenn du auch nur 1 mal 52Km weit gewerblich gefahren bist.

Aufzeichnug 365 Tage im Unternehmen

Einhaltung Lenk und Ruhezeiten

über 3,5 Tonnen Aufzeichnung und nachweis der 28Tage wie der 365 Tage unabdingbar

fährt morgends einer hin und abends einer zurück brauchen beiden den nachweis der 28 Tage

Hi AndyRe,

alles kein Prob. hab alle Führerscheine, Fahrerkarte.

Und da wir schon mehrere LKW mit DTG laufen haben, haben wir auch ne Unternehmenskarte, Software etc.

Also wenn die Kiste nachher beladen unter 3,5t wiegt darf ich innerhalb 50km spatzieren fahren ohne Karte?

Nur wenn ich die 50km überschreite oder 3,5t überschreite muss ich ihn nutzen?

Und der Geländewagen??

Mfg Basti

ab 2,8to gewerblicher Nutzung ist der Tacho pflicht/ muss nachgerüstet werden.

 

Bei analog ohne Anhänger reicht ein Fahrtenbuch, mit Anhänger Tachoscheibe.

Bei Digital ohne anhänger ist zwingend wegen der Meldung "Fahren ohne Fahrerkarte" ein Fahrtenbuch zu führen. Bei Hängerbetrieb, muss die Fahrerkarte gesteckt sein.

 

Um ganz sicher gehen zu können, einfach mal bei der Zulassungsstelle oder BAG nachfragen!

komm mal von den 3,5 Tonnen weg in BRD gilt aufzeichnung ab 2,8 Tonnen

Verleih und Vermietung gehen auch nicht wirklich als Handwerk durch also permanente Aufzeichnung

Den gewerblich genutzten Geländewagen mit Hänger musst du leider sogar mit Digi nachrüsten lassen und dort jeden Anhängerbetrieb des Fahrers aufzeichnen und eben 28Tage miführen als Fahrer

Aufzeichnungspflicht bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht das aktuelle Realgewicht

Soweit alles im grünen Bereich, allerdings muss ich zwei Korrekturen einbringen:

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

(...)

Neuer Geschäftswagen? also Fahrerkarte, die jeder Fahrer, auch der Beifahrer der fahren könnte haben muss, Unternehmerkarte und Software ebenso pflicht, wenn du auch nur 1 mal 52Km weit gewerblich gefahren bist.

(...)

Der Beifahrer braucht die Fahrerkarte nur dann, wenn er auch für das Führen des Fahrzeugs beauftragt wurde. Ansonsten braucht er keines.

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

(...)

Den gewerblich genutzten Geländewagen mit Hänger musst du leider sogar mit Digi nachrüsten lassen und dort jeden Anhängerbetrieb des Fahrers aufzeichnen und eben 28Tage miführen als Fahrer

(...)

Es muss nicht zwingend das digitale Kontrollgerät sein! Es kommt auf die Erstzulassung an. War diese vor dem 11. April 2006 zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen, darf auch noch das analoge Kontrollgerät verbaut werden.

danke Scania, ich war auf dem Stand dass wenn nachgerüstet wird nur noch der Digi verwendet werden darf

und ich schrieb ja "der fahren könnte" du sagst es gesetzeskonformer aber ist der selbe Konsens

Hallo,

offensichtlich ist mein erster Beitrag irgendwo in den Wirren des Netzes verschwunden.

Also erneut die Frage von mir:

Ich beabsichtige mir einen Tarnsporter mit Hänger oder einen 7,5T für einen privaten Umzug (weit über 50 Km)auszuleihen.

Egal ob von meinem Arbeitgeber oder von einer Verleihfirma.

Ich habe einen alten FS bis 7,5T und keine Fahrerkarte.

Muss ich meinen FS jetzt umschreiben lassen und mir jetzt eine Fahrerkarte geben lassen?

Unter Umständen kann ich das machen lassen. Was ist aber mit dem Nachweis für die letzten 28 Tage?

Ich bin Angestellter und arbeite im Büro. Wie soll ich, oder besser, wer soll mir einen Nachweis ausstellen?

Und wenn ich mich mit meiner Frau am Steuer abwechseln sollte, wer soll meiner Frau einen Nachweis ausstellen, wenn sie "nur" Hausfrau ist.

Ist das alles nicht etwas realitätsfremd?.

Eine andere Sache ist zum Beispiel mit Werkstattpersonal - müssen sie auch so einen Nachweis haben, wenn sie eine Probefahrt machen - mit einem voll ausgeladenem Zug?

Sie arbeiten doch in der Werkstatt - somit haben keine Fahrtätigkeit.

Kann mir jemand die Frage so beantworten, dass ich dann keine Probleme bei einer eventuellen Polizeikontrolle habe?

gruß.

 

Privatfahrt (eigener Umzug) stellt keinen gewerblichen Gütervekehr dar

Werkstattpersonal muss über "Werkstattkarten" verfügen die auch zu nutzen sind

und die Werkstatttätigkeit bei analoger Aufzeichnungsfreiheit bis 50 Km erlischt wenn eben 51 Km gefahren werden für die "Probefahrt"

vollausgelandener Zug in der Werkstatt? welcher Frachtanbieter kann sich das leisten? andere ZM oder Umfrachtung passiert schneller als die Werkstatt erreicht wird.´Nebenbei müsste die Fracht auch dem unbekannten Fahrer anvertraut werden.

der Werkstattfahrer muss sich von der Ladungssicherung überzeugen

Als Inhaber musst du die KM des Fahrzeuges dokumentieren können, auch die welche in der Werkstatt oder im Privatgebrauch verursacht wurden

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

 

vollausgelandener Zug in der Werkstatt? welcher Frachtanbieter kann sich das leisten? andere ZM oder Umfrachtung passiert schneller als die Werkstatt erreicht wird.´Nebenbei müsste die Fracht auch dem unbekannten Fahrer anvertraut werden.

der Werkstattfahrer muss sich von der Ladungssicherung überzeugen

Bei einer Verbrauchsmessung oder beim Leistungstest.

Manche Werkstätten haben sogar einen "alten" mit Kies beladenen Auflieger extra für diesen Zweck.

Wenn Du ein Problem mit dem Viscolüfter hast - musst Du einen Test machen - sprich, Du musst den Motor fast zum kochen bringen. Leer kannst Du 100 Km fahren, die Temperatur blebt unter 80°, der Lüfter schaltet sich garnicht ein.

Bei manchen Werkstätten habe ich spezielle Betonblöcke gesehen, die mit dem Stapler auf die Ladefläche gehoben werden können. Auch weil nicht alle eine Spannvorrichtung um einen Bremsentest im "beladenem" zustand zu simulieren haben.

Aber danke für die Info zum Umzug. Ich gehe davon aus, wenn ich ein paar Sachen die nach Möbeln aussehen, paar Pflanzen und solchen Krempel habe - das reicht aus.

Gruß.

Hallo erstmal,

habe aus den letzten Antworten viel ersehen können was man muß und was man kann :o).

Eines interessiert mich noch:

Muß ein Fahrtenschreiber drinne sein wenn ein Arbeitnehmer fährt oder langt da auch ein

handschriftliches Fahrtenbuch.

Ich möchte nämlich mein Gewerbe auf die Frau anmelden und als Arbeitnehmer fahren.

Danke schonmal für die Antwort

Gruß Ville

auf wen die Firma läuft und wer für wen fährt ändert nichts an der Aufzeichnungspflicht

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