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Tagfahrleuchten beim B7 nachrüsten

Audi A4 B7/8E

Hallo Audi-Gemeinde,

bin auf der Suche nach optisch passenden Tagfahrleuchten für den A4 B7 Avant.

Am besten wären welche anstelle der Nebelscheinwerfer. Also Nebler raus und TFL rein.

Konnte bis jetzt leider keine passenden finden.

Hatte jemand mehr Glück und was passendes gefunden?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

Anbei ein Bild vom B7

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10 Antworten

Die Nebelscheinwerfer müssen als Nebelscheinwerfer bleiben. Spätestens beim TÜV wirst du Probleme bekommen. Grund ist das diese zu hell sind für das Tagfahrlicht. Das geht nur wenn du ein Modul mit einbaust welches direkt an die Zündung gekoppelt ist und direkt die Nebelscheinwerfer "schwächer" leuchten lässt. Wenn dann der Schalter fürs Nebellicht betätigt wird erst dann leuchten diese in voller Stärke. Das ganze muss dann abgenommen werden und eingetragen werden. Man kann die Nebelleuchten auch direkt an die Zündung klemmen was aber verboten ist. Genauso ist es auch mit dem Standlicht. Diese sind wiederum zu schwach fürs Tagfahrlicht und müssen über Modul abgeschaltet werden wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Ist etwas kompliziert das ganze wegen Gesetzesbestimmungen aber möglich ist das.

Danke isi für die Antwort. Deine Ausführungen sind mir bekannt. Selbst eine Abnahme wäre gar nicht möglich, da der betreffende Schweinwerfer nur für Nebellampen (gem. Zusatzkennzeichnung) zugelassen ist.

Mein eigentliches Anliegen ist, ob jemand Tagfahrleuchten benutzt, die von den Abmessungen her in die Öffnungen der NSW passen. Ich möchte an der Front so wenig wie möglich rumbasteln dass Zubehör-TFL passen.

Zitat:

@haesi schrieb am 16. November 2024 um 09:56:38 Uhr:

Danke isi für die Antwort. Deine Ausführungen sind mir bekannt. Selbst eine Abnahme wäre gar nicht möglich, da der betreffende Schweinwerfer nur für Nebellampen (gem. Zusatzkennzeichnung) zugelassen ist.

Mein eigentliches Anliegen ist, ob jemand Tagfahrleuchten benutzt, die von den Abmessungen her in die Öffnungen der NSW passen. Ich möchte an der Front so wenig wie möglich rumbasteln dass Zubehör-TFL passen.

Aber wenn du die Nebelleuchten ganz ausbaust und Tagfahrlicht einsetzt, wirst du damit nicht beim TÜV durchkommen. Wenn das Auto Nebelscheinwerfer hat müssen die auch funktionieren genauso wie alles andere an Beleuchtung. Du könntest allerdings den Schalter für Nebellicht ausbauen aber das habe ich jetzt nicht gesagt weil es auch nicht erlaubt ist ;)

Zur Klarstellung: Nebelscheinwerfer sind im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte (ab BJ.1991) NICHT Pflicht!

Es ist eine Art "Sonderausstattung". Im § 52 (1) StVZO ist vom "dürfen" und nicht "müssen" die Rede....

Wenn ich diese herausbaue, habe ich keine mehr und somit keinen Mangel. Also es gibt keinen Nebelscheinwerferzwang.

In meinem Fall muss ich nur auf die Anbauhöhe von mindestens 25cm bei TFL aufpassen.

schönes WE

Ich behaupte das Gegenteil und sage das die verbaute Fahrzeugbeleuchtung funktionieren muss!! Also wenn der TÜV deine Beleuchtung checken möchte und den Schalter für Nebelscheinwerfer drückt MÜSSEN vorne deine nebler funktionieren. Ob du es jetzt glaubst oder nicht ändert leider nichts an dieser Tatsache.

Auch ein schönes Wochenende denn ich bin jetzt raus.

Okay,

hat jetzt noch jemand eine Idee zum eigentlichen Thema?

(Bitte keine Klugscheißerei??)

Es gibt Komboleuchten für die Nebleraufnahme die beides können. Die behaupten auch „legal“ zu sein. Aber war da nicht was mit Mindesthöhe des TFL das dagegen spricht?

Noch was zum Ausbau der NL und Tausch gegen DRL. Wenn Dein Fahrzeug ab Werk Nebellampen hat und Du baust sie aus, bekommst Du einen Fehlereintrag, was dem TÜV nicht gefallen wird. Man könnte jetzt die Kaltdiagnose deaktivieren über Codierung, dann gibt es erst einen Fehler, wenn man die NL einschaltet. Da die NL aber über den Lichtschalter eingeschaltet werden, den es nur MIT NL gibt, wird u.U. der TÜV sie einschalten und es gibt einen Fehler. --> wahrscheinlich keine Plakette. Spätestens, wenn Du bzw. der TÜV die Nebelschlussleuchte einschaltet, muss er zwangsläufig auch die NL einschalten und es kommt zu dem Fehler (Warm-/Heißdiagnose).

Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. November 2024 um 19:35:42 Uhr:

Es gibt Komboleuchten für die Nebleraufnahme die beides können. Die behaupten auch „legal“ zu sein. Aber war da nicht was mit Mindesthöhe des TFL das dagegen spricht?

Genau so etwas suche ich. Mich stört aber eine der Kennzeichnungen > F3

Das "F" steht für Nebelschlußlicht. Hier haut irgendwas nicht hin. Es müsste demnach ein "B" drauf sein. Der Rest scheint konform zu sein. Das Symbol für TFL ist vorhanden.

Mit der Mindesthöhe gebe ich Dir Recht. Die sollte 25cm nicht unterschreiten.

Danke für Deinen Beitrag!

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 18. November 2024 um 13:06:34 Uhr:

Noch was zum Ausbau der NL und Tausch gegen DRL. Wenn Dein Fahrzeug ab Werk Nebellampen hat und Du baust sie aus, bekommst Du einen Fehlereintrag, was dem TÜV nicht gefallen wird. Man könnte jetzt die Kaltdiagnose deaktivieren über Codierung, dann gibt es erst einen Fehler, wenn man die NL einschaltet. Da die NL aber über den Lichtschalter eingeschaltet werden, den es nur MIT NL gibt, wird u.U. der TÜV sie einschalten und es gibt einen Fehler. --> wahrscheinlich keine Plakette. Spätestens, wenn Du bzw. der TÜV die Nebelschlussleuchte einschaltet, muss er zwangsläufig auch die NL einschalten und es kommt zu dem Fehler (Warm-/Heißdiagnose).

Hallo und Danke für Deinen Beitrag.

Es ist alles richtig was Du schreibst. Da Nebelscheinwerfer im Gegensatz zur NSL nicht vorgeschrieben sind und für mich persönlich bei den heutigen Lichtquellen (LED/Laser ect.) überflüssig erscheinen, ich versuche die Nebler komplett stillzulegen.

Ich hoffe es gibt im Fachhandel Lichtschalter ohne NSW Funktion. Damit könnte ich die ganze HU Prozedur umgehen. Dann liegt am Ende nur noch ein "totes" Stromkabel im Fahrzeug. Denn, was nicht vorhanden und vorgeschrieben ist, kann auch nicht bemängelt werden!? Bleibt abzuwarten, ob die von Dir angesprochene Kaltdiagnose trotzdem anspringt? Wahrscheinlich ja, denn:

Mit dem "Decodieren" ist es bei dem B7 so ne Sache. Ich wollte die Scheinwerferüberwachung herauscodiert haben. Grund waren die dauerhaften Fehlermeldungen bei den OSRAM Led`s mit CAN-Bus Driver. Meine Fachwerkstatt hat es nicht geschafft.

Dort stehe ich aktuell mit OSRAM in Kontakt...

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