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Tagfahrlicht vor dem Gesetz? TFL wirklich aus?

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 21. Juli 2009 um 17:32

Hallo,

 

mein Dad hat dich das TFL von MS Design bei seinem Großen einbauen lassen.

Nun sagt die Werkstatt, dass das TFL aus sein muss sobald die Abblendlichter eingeschaltet werden. (im Gesetz)

Kann ich verstehen, aber wieso kann man das MS TFL so einstellen das es dimmt wenn man das Abb. Licht anmacht?

 

Mein Dad hört auf die Werkstatt und wenn ich denen Schriftlich zeige das es auch so geht wie ja es auch bei Audi geht, dann ändern die es meinen Dad so wie Audi es hat.

 

Woher jedoch nehmen?

 

 

Wicki sagt das:

"Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit RL (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig.

Allgemein gilt:

Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Eine kleine Ausnahme davon bildet das u.a. von Audi original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht/Begrenzungsleuchten. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten."

 

Danke Euch

barkley

 

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14 Antworten

Im gedimmten Zustand gelten die MS Tgfl als Standlichter. (sind von der Fa. Nolden)

Da aber nur 1 paar Standlichter zulässig sind müssten dann die Standlichtbirnen aus den Scheinwerfern raus.

Dann müsste alles legal sein. :D

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von linse

Im gedimmten Zustand gelten die MS Tgfl als Standlichter. (sind von der Fa. Nolden)

 

Da aber nur 1 paar Standlichter zulässig sind müssten dann die Standlichtbirnen aus den Scheinwerfern raus.

 

Dann müsste alles legal sein. :D

Ja, Danke, das hab ich bereits gelesen, aber wenn der Mann der Werkstatt das so hört schmettert er mir nur entgegen, das es in der Bedienungsanleitung beim MS TFL so steht das es anderes als wie es jetzt eingestellt ist, verboten ist.

 

Deswegen meine Frage wie ich ihn davon überzeugen kann.

Mein Vater vertraut auf ihn und will nicht selbst den Anschluss ändern. Wäre ja nur ein Steckertausch und die Birnchen des Standl. raus.

Die neuen LED Tagfahrleuchten "Slim Line", die ab Ende KW09 zusammen mit der "Short Line" Version auf den Markt kommen, sind vorab im neuen VW Golf 6 eingebaut worden. Die neuen LED Leuchten passen vom Radius exakt in die Blenden des VW Golf 6 und daraus ergibt sich ein sehr homogenes und originales Erscheinungsbild.

Als chrom/klare - und als schwarz/getönte Version erhältlich. Zulassung auch hier nach ECE und SAE mit Tagfahr - und Positionslichtfunktion. Die ersten Fotos zeigen die chrom/klare Version.

Die neuen LED Tagfahrleuchten Slim Line passen beim VW Golf 6 nur in Blenden ohne Nebelscheinwerfer!

@Quelle:

Link

Zitat:

Original geschrieben von barkley2000

Zitat:

Original geschrieben von linse

Im gedimmten Zustand gelten die MS Tgfl als Standlichter. (sind von der Fa. Nolden)

Da aber nur 1 paar Standlichter zulässig sind müssten dann die Standlichtbirnen aus den Scheinwerfern raus.

Dann müsste alles legal sein. :D

Ja, Danke, das hab ich bereits gelesen, aber wenn der Mann der Werkstatt das so hört schmettert er mir nur entgegen, das es in der Bedienungsanleitung beim MS TFL so steht das es anderes als wie es jetzt eingestellt ist, verboten ist.

Deswegen meine Frage wie ich ihn davon überzeugen kann.

Mein Vater vertraut auf ihn und will nicht selbst den Anschluss ändern. Wäre ja nur ein Steckertausch und die Birnchen des Standl. raus.

also ich weiß nicht was ihr in der bedienungsanleitung von ms design lest aber es steht doch genau drinn das man es gedimmt als positions/standlicht verwenden darf ( allerdings halt nur eine pro seite . das bedeutet das das orginale standlicht irgendwie deaktiviert wird . wie ist egal . ob kabel ab oder birne raus ).

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 19:22

hat denn jemand mal die Anleitung als PDF ?

Dann haue ich ihm die nochmal um die Ohren !!!;)

Hallo.

Bin wieder da ausm Urlaub!

Brauchst du die BedAnleitung noch?

Notfalls knips ich sie dir ganz ab...

Gruß Michl

Themenstarteram 29. Juli 2009 um 9:38

Also nach einem Telefonat mit nem TÜV Mann meinte der er müsste sich schlau lesen, denn dir TFL Bestimmungen sind in einem 100 Seitigen Handbuch verewigt. Und der meinte es würde nun i.O. gehen wenn man das TFL auch als Positionslicht einsetzt. Vorraussetzung ist ein "A" auf dem Tagfahrlicht selbst und das von MS hat ein "A" !!! Und ist mein Dad endlich glücklich :-)

 

Danke Dir trotzdem.

am 20. August 2009 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von linse

Im gedimmten Zustand gelten die MS Tgfl als Standlichter. (sind von der Fa. Nolden)

Da aber nur 1 paar Standlichter zulässig sind müssten dann die Standlichtbirnen aus den Scheinwerfern raus.

Dann müsste alles legal sein. :D

am 20. August 2009 um 13:44

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von linse

Da aber nur 1 paar Standlichter zulässig sind müssten dann die Standlichtbirnen aus den Scheinwerfern raus.

Dann müsste alles legal sein. :D

ist das wirklich so? Gibt es nicht irgendein Gesetzt, was besagt, daß alles am Auto auch funktionieren muß? Wenn ich jetzt meine "serienmäßigen" Standlichlämpchen ausbaue, sind die Standlicher nicht mehr funktionsfähig. Und dann?

Aber eine andere Sache ist mir noch aufgefallen. In diesem Gesetzt bezüglich der maximal zwei Standlichter vorne steht doch auch irgendwas, daß es zweites Paar erlaubt es, wenn in im Hauptscheinwerfer eingebaut ist. Und das ist doch heute bei den meistens Fahrzeugen der Fall.

Verstehe ich da jetzt was falsch oder dürfte man dann die gedimmten TFL zusätzlich zu den serienmäßig eingebauten, im Hauptscheinwerfer befindlichen Standlichter betreiber?

Gruß

Fliwa

Also wenn du die TGFL als Standlichter benutzen willst, musst du diese dimmen lassen und die normalen Standlichterlämpchen abschalten resp. ausbauen.

Grundsätzlich funktioniert ja alles am auto, vorne leuchten Standlichter (müssen ja nicht die original verbauten Standlichter sein, können irgend welche lichter sein) die als Positionslichter dienen. Daher sehe ich kein Problem.

Themenstarteram 20. August 2009 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von fliwatut

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von fliwatut

Zitat:

Original geschrieben von linse

Da aber nur 1 paar Standlichter zulässig sind müssten dann die Standlichtbirnen aus den Scheinwerfern raus.

 

Dann müsste alles legal sein. :D

ist das wirklich so? Gibt es nicht irgendein Gesetzt, was besagt, daß alles am Auto auch funktionieren muß? Wenn ich jetzt meine "serienmäßigen" Standlichlämpchen ausbaue, sind die Standlicher nicht mehr funktionsfähig. Und dann?

 

Aber eine andere Sache ist mir noch aufgefallen. In diesem Gesetzt bezüglich der maximal zwei Standlichter vorne steht doch auch irgendwas, daß es zweites Paar erlaubt es, wenn in im Hauptscheinwerfer eingebaut ist. Und das ist doch heute bei den meistens Fahrzeugen der Fall.

 

Verstehe ich da jetzt was falsch oder dürfte man dann die gedimmten TFL zusätzlich zu den serienmäßig eingebauten, im Hauptscheinwerfer befindlichen Standlichter betreiber?

 

Gruß

 

Fliwa

also, mein vater hat auch nicht die standlichtbirnen rausbauen müssen. war beim tüv und wie gesagt die 100 seiten beschreiben alles...

der Prüfer meinte sobald die Standlichtbirnen mit im selben scheinwerfer sind wie das Abbelndlicht, dann ist erlaubt. also brennen nun bei ihm alle birnchen, bei abblend natürlcih das tfl gedimmt...

Hallo zusammen,

bei Abblendlicht an sind die Tagfahrleuchten gedimmt,

bei Abblendlicht aus sind die Tagfahrleuchten "taghell"

P1082131
P1082133

Zitat:

Original geschrieben von BluDiesel

Also wenn du die TGFL als Standlichter benutzen willst, musst du diese dimmen lassen und die normalen Standlichterlämpchen abschalten resp. ausbauen.

Grundsätzlich funktioniert ja alles am auto, vorne leuchten Standlichter (müssen ja nicht die original verbauten Standlichter sein, können irgend welche lichter sein) die als Positionslichter dienen. Daher sehe ich kein Problem.

Die Aussage stimmt insofern, als das montierte Birnchen funktionieren müssen. Wenn keine vorhanden sind dann ist das i.O.

Aber das Thema hat sich auch bei unserem TÜV erledigt, wenn die MS TFLs verbaut sind, lassen unsere Prüfer die montierten Positionsleuchten im Scheinwerfer durchgehen!

am 13. Januar 2011 um 7:23

Alles am Auto muss funktionieren...

Das Auto hat eine Standlichtfunktion.

Und die funktioniert wenn man das TFL gedimmt hat und die Glühbirnen aus dem original Standlicht heraus nimmt.

Eigentlich ganz einfach.

Auch der Einbau und die Schaltung.

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