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Totalschaden nach Leitplanken Unfall ?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 23. Juli 2017 um 13:38

Hallo Community!

Ich bin neu hier und fahre derzeit noch einen A4 Avant, Baujahr 2014.

Verbaut ist der 2.0TDI als Sechs Gang Handschalter, 2 Besitzer und

aktuelle Laufleistung sind knapp 107tkm.

Nun zu meinem Problem, ich hatte letzten Sonntag (16.07.2017) auf der A9 einen Leitplanken Unfall.

Der ist sofort von mir an die zuständige Polizei gemeldet worden, es gibt auch eine

Vorgangsnummer bei der Polizei.

Den Schaden betrifft die komplette Beifahrerseite (inklusive Spiegel), die Polizisten haben mich nach der Unfallaufnahme nach Hause geschickt.Daher soweit alles Gut.

Meine Versicherung hat zum Dienstag einen Gutachter zum AH geschickt, da wo ich ihn Montags hingeschafft hatte.Dieser hat als Reparaturkosten ca. 9000€ festgestellt und als (Schätz-) Restwert ca 15000€.

Er meinte, dass er den (richtigen) Restwert noch ermitteln müsste.

Am letzten Freitag ist mir dann das Versicherungsgutachten zugegangen und ich bin aus alles Wollen gefallen...

Die Versicherung spricht dort von einem wirtschaftlichen Totalschaden, da der Restwert vom Fahrzeug mit knapp 11000€ beziffert wird.

Ich bin jetzt wirklich aus allen Wolken gefallen,als ich dieses Gutachten gelesen hab!Es war vorher zu keiner Zeit von einem Totalschaden die Rede!

Könnt ihr mir irgendwie Helfen, da ich das Auto sehr gern behalten möchte!

Vielen Dank im voraus schon??

MfG

Alex

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21 Antworten

Meinst du mit "Restwert" wirklich den Wert nach dem Unfall? Wie hoch ist der veranschlagte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs? Geht es um einen Vollkaskoschaden?

Ich sehe jedenfalls keinen Grund warum das Fahrzeug nicht repariert werden könnte.

Themenstarteram 23. Juli 2017 um 14:05

Es geht um einen Vollkaskoschaden.

Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert (mit. MwSt) mit knapp unter 17000€ angegeben und den Restwert (mit Unfallschaden) knapp 11000€.

Der Meinung bin auch auch, hab bei der Sache ein komisches Gefühl.

Die Versicherung würde wohl gerne nach Gutachten abrechnen, weil das günstiger für sie ist.

Auf die Reparatur bestehen. Das ist kein Totalschaden.

Themenstarteram 23. Juli 2017 um 14:52

Das wäre auch mein Gedanke!Die Versicherung wird den Schaden ja nicht übernehmen,weil sie ihn als Totalschaden darstellt.Da würde ja eigentlich ein Gegengutachten helfen aber ob das dann Bestand vor Gericht hätte, bezweifele ich.

Steht in dem vorhandenen Gutachten drin, dass es ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ist? Was mag das nur für eine Versicherung sein, die mit solchen Tricks versucht Geld zu sparen.

Themenstarteram 23. Juli 2017 um 16:43

Das sag ich jetzt hier lieber nicht!

So steht es im Gutachten drin,leider...

Hast Du vllt noch paar Tips für mich??

Ich würde bei der Versicherung direkt mal Nachfragen warum Sie eine Reparatur ausschließt.

Ich wüsste nicht ob ich mit so einem "Unfallwagen" nochmal fahren möchte. Hast du evtl. auch Bilder?

Aber das ist ein persönliches Gefühl und ist mit Vernunft nicht zu erklären... ;)

Zitat:

@Alex270884 schrieb am 23. Juli 2017 um 18:43:01 Uhr:

Das sag ich jetzt hier lieber nicht!

So steht es im Gutachten drin,leider...

Hast Du vllt noch paar Tips für mich??

Dann musst du beim Gutachter nachfragen warum der Passus drin steht.

Alles über 50% Reparaturkosten vom wiederbeschaffungswert ist ein wirtschaftlicher Totalschaden!

 

 

Das hat aber nichts damit zu tun das man es nicht reparieren könnte!

 

 

Und ist doch schön für die Versicherungen! So zahlt die Versicherung nur knapp 6000€ anstatt 9000€ für die Reparatur!

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 23. Juli 2017 um 19:35:18 Uhr:

Alles über 50% Reparaturkosten vom wiederbeschaffungswert ist ein wirtschaftlicher Totalschaden!

Das ist wirklich so?

Ich hatte so einen Fall bisher nicht, aber laut diesem Link würde ich es anders einschätzen und eine Reparatur als möglich ansehen.

http://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Eine Reparatur ist möglich nur so wie ich es kenne zahlt die Versicherung es so nicht!

 

Hätte der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 18000€ wäre es kein Thema mit der Reparatur!

Für mich liest sich das alles nach Tricks der Versicherungen. Das scheint zu passieren wenn die Versicherung den Sachverständigen stellt.

http://www.captain-huk.de/.../...schaden-herbei-gerechnet-im-kaskofall

http://www.kfz-experte.de/70-grenze.

Sehr interessant ist das hier mit der Wertgrenze.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 23. Juli 2017 um 19:35:18 Uhr:

Alles über 50% Reparaturkosten vom wiederbeschaffungswert ist ein wirtschaftlicher Totalschaden!

Nach dem Link vom Finanztip ist dem aber nicht so.

Dort steht, dass sogar bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert noch repariert werden kann (unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen).

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