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Totalschaden und Zeitdruck

Opel Tigra TwinTop
Themenstarteram 18. März 2008 um 15:11

Hy,

hatte letzte Woche Mittwoch auf dem nach hause Weg einen unverschuldeten Unfall. Hab dann einen Mietwagen genommen um überhaupt noch am nächsten Tag zur Arbeit zu kommen, da ich relativ früh bei meiner Ausbildung sein muss und um dieser Uhrzeit kein Bus/Zug von mir aus zur Ausbildungsstelle vorhanden ist, außer ich würde jetzt schon am Abend davor irgendwo in der Nähe des Ausbildungsplatzes übernachten bzw. umziehen. Sind halt etwa 20km hin und nochmal 20km zurück.

Das Gutachten hat ergeben das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Alles schön und gut, aber ich bräuchte ein anderes Auto um überhaupt zur Ausbildung zu kommen.

Der Wagen wurde auf 5200€ geschätzt und als Restwert hat er nur noch ungefähr 2250€ an Wert. Ist ein Opel Corsa C Comfort 1.7 DTI mit 127tkm gelaufen und möchte eigentlich gerne in der selben Klasse weiterfahren. Diesen Restwert würde mir aber erst in paar Wochen überwiesen werden, wenn halt der Fall abgeschlossen ist, bis dahin brauch ich aber ein Fahrzeug und ich habe gerade nicht das Geld um es vorzustrecken. Zum Glück hab ich gerade Urlaub und habe jetzt mehr oder weniger Zeit um mich bisschen um zu gucken, ob ich den Wagen irgendwie Verkauft kriege, aber direkt nach dem Urlaub (etwa 1,5 Wochen noch) steht meine Zwischenprüfung bevor und da muss ich halt irgendwie mit einem Auto hin. Hab auch schon den Mietwagen zurückgegeben um diesen noch nach dem Urlaub wieder zu nehmen, da ich den ja nur max. 14 Tage kriegen darf.

Jetzt hat Opel mir halt das Angebot gemacht ein anderes Fahrzeug von ihnen zu kaufen und meinen sozusagen in Zahlung zugeben, damit ich halt sozusagen den Wagen wert wieder raus habe. Nur sind die Fahrzeuge dort recht teuer und ich und meine Eltern können mir nicht genug Geld vorstrecken.

Den Restwert würde ich ja dann zu spät bekommen und somit hab ich dann auch kein Geld für ein anderes Auto bis dahin und für den kriege ich auch keinen vergleichbaren Wagen.

Da der kaputte Wagen ja noch mir gehört müsste ich den ja dann verkaufen und auf den Restwert warten, aber bis dahin brauch ich das Auto längst wieder um zur Ausbildung zu kommen und ich weis auch nicht wie lang so ein Verkauf dauert bis ein Interessent da ist und mir den auch abkauft.

Bin ich jetzt sozusagen gezwungen ein Auto zu holen, was ich eigentlich gar nicht will, nur weil ich einen Unfall hatte? Kann ich mir da nicht irgendetwas vom schuldigen dafür holen oder so?

Ist zwar an sich toll das ich mir einen anderen Wagen holen kann, aber dieser Zeitdruck passt mir gerade gar nicht. Habt ihr irgendwelche Tipps was man im Moment machen kann?

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9 Antworten

Unverschuldeter Unfall?? Dann ist doch (fast) alles klar!!

Zuerst mal deiner Versicherung melden, damit du da keine Probleme kriegst wenn es zur Teilschuld (Gericht, Schiedsmann, etc) kommt. Dabei kannste mal fragen wie die das regeln würden, und frage gleich ob du dir einen Anwalt nehmen kannst der für dich alles weitere regelt. Hoffentlich haste eine Rechtschutzversicherung?! Egal, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass man heute die erste Beratung beim Rechtsverdreher nicht bezahlen muss, damit auch untere Schichten eine Rechtsauskunft bekommen können. Fragen schadet alle mal überhaupt nicht.  Ein Rechtsverdreher wird dir auch sagen können wie lange du einen Leihwagen bezahlt bekommen würdest. Der FOH würde sicherlcih auch einen Vertrag machen, wo eben die Übergabe des Wagens mit der Zahlung der Versicherung übereinkommt, die fehlenden Tage sollten von der gegnerischen Versicherung kommen, vielleicht schadet es nicht wenn du die auch gleich anrufst.

 

 

Themenstarteram 18. März 2008 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

Unverschuldeter Unfall?? Dann ist doch (fast) alles klar!!

Zuerst mal deiner Versicherung melden, damit du da keine Probleme kriegst wenn es zur Teilschuld (Gericht, Schiedsmann, etc) kommt. Dabei kannste mal fragen wie die das regeln würden, und frage gleich ob du dir einen Anwalt nehmen kannst der für dich alles weitere regelt. Hoffentlich haste eine Rechtschutzversicherung?! Egal, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass man heute die erste Beratung beim Rechtsverdreher nicht bezahlen muss, damit auch untere Schichten eine Rechtsauskunft bekommen können. Fragen schadet alle mal überhaupt nicht. Ein Rechtsverdreher wird dir auch sagen können wie lange du einen Leihwagen bezahlt bekommen würdest.

Ist schon soweit alles gemacht. Opel hat mir einen Anwalt angeboten und ich hab mir den auch genommen und er hat mir auch gesagt das ich max. 12-14 Tage einen Mietwagen bezahlt bekomme.

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

Der FOH würde sicherlcih auch einen Vertrag machen, wo eben die Übergabe des Wagens mit der Zahlung der Versicherung übereinkommt, die fehlenden Tage sollten von der gegnerischen Versicherung kommen, vielleicht schadet es nicht wenn du die auch gleich anrufst.

Was heißt die fehlenden Tage sollten von der gegnerischen Versicherung kommen?

Nur ein Tip:

Mit deinem Autoführerschein darfst du auch Klasse M fahren.

Das entspricht einem Roller mit 50ccm und 45km/h Höchstgeschwindigkeit.

Für ca. 800-1000 EUR bekommt man hier einen sehr guten gebrauchten fahrbaren Untersatz.

 

Für die Übergangszeit wahrscheinlich das wirtschaftlichste, denn du bist dann nicht von dem teuren Händler abhängig und kannst in ruhe nach einem guten gebrauchten gucken. Mit den Regelungen bzw. Ratschlägen aus diesem Forum würde ich vorsichtig umgehen. Je nach Unfallbericht (geringe Teilschuld o.ä.) übernimmt die gegenerische Versicherung kein Leihfahrzeug.

 

Wie gesagt, ist nur meine Meinung und mein Tip.

Zitat:

Original geschrieben von SpeziAlex

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

Der FOH würde sicherlcih auch einen Vertrag machen, wo eben die Übergabe des Wagens mit der Zahlung der Versicherung übereinkommt, die fehlenden Tage sollten von der gegnerischen Versicherung kommen, vielleicht schadet es nicht wenn du die auch gleich anrufst.

Was heißt die fehlenden Tage sollten von der gegnerischen Versicherung kommen?

Ich meinte damit, dass die gegnerische Versicherung den Leihwagen zahlen sollte. Ggf. bis zur Wiederherstellung der Mobilität. Mobil wirst du entweder, wenn dein Fahrzeug repariert worden ist, oder die Zahlung der Versicherung eintrifft und du deinen neuen Wagen bezahlen kannst.

 

Wie aber schon Corsa-c-84 schrieb, vorsichtig agieren und die Richtigkeit der Tipps mit dem Rechtsbeistand abklären.

 

Ich würde hier ganz ganz vorsichtig sein !! Versicherungen haben (leider) immer den längeren finanziellen Atem. Nicht dass du auf den Kosten sitzenbliebst bzw. auch noch den Leihwagen für die längere Zeit selbst bezahlst.

Kläre dieses alles mit Deinem Rechtsanwalt ( hoffentlich einer für Verkehrsrecht ?! ) der hat (sollte) durch seine Erfahrung genau wissen wie hier vorzugehen ist.

Zitat:

@Kaiser Wilhelm

Egal, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass man heute die erste Beratung beim Rechtsverdreher nicht bezahlen muss, damit auch untere Schichten eine Rechtsauskunft bekommen können.

Das wäre wirklich zu schön um Wahr zu sein. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung zahlst Du !! Kein Anwalt der Welt macht nur einen Finger krum wenn keine Kohle auf die Hand folgt. Bestes Beispiel....hatte letzte Jahr selbst das Vergnügen....pro 1/4 Stunde 50 € BERATUNG !!! Das ist die Lizenz zum Geld drucken.....

Hast Du kein Geld weil Lehrling etc., hast Du noch die Möglichkeit beim Gericht Prozesskostenbeihilfe zu beantragen ( Betrag mußt Du, glaube ich nach 2 Jahren aber zurückgezahlt haben, ist wie ein Zinsfreier Kredit). Nur...da gehen die wenigsten Rechtsverdreher dran (schon gar kein guter)...weil er nix verdient.

(Weiß dass daher, da ich früher zwei Semester Jura belgt hatte)

 

Die Lösung mit dem Moped finde ich gar nicht so schlecht, so bist Du erst mal wieder Mobil und kannst in aller Ruhe nach dem Gefährt deines Herzens ausschau halten.

Themenstarteram 18. März 2008 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von corsa-c-84

Nur ein Tip:

Mit deinem Autoführerschein darfst du auch Klasse M fahren.

Das entspricht einem Roller mit 50ccm und 45km/h Höchstgeschwindigkeit.

Für ca. 800-1000 EUR bekommt man hier einen sehr guten gebrauchten fahrbaren Untersatz.

Für die Übergangszeit wahrscheinlich das wirtschaftlichste, denn du bist dann nicht von dem teuren Händler abhängig und kannst in ruhe nach einem guten gebrauchten gucken. Mit den Regelungen bzw. Ratschlägen aus diesem Forum würde ich vorsichtig umgehen. Je nach Unfallbericht (geringe Teilschuld o.ä.) übernimmt die gegenerische Versicherung kein Leihfahrzeug.

Wie gesagt, ist nur meine Meinung und mein Tipp.

Hmm ja das wär dann aber der letzte weg den ich gehen möchte ... bin nie einen Roller gefahren und hab da auch nicht so die Lust drauf. Traue mir keine 20km zu einen Roller dorthin zu fahren.

Klar an sich einleuchtend, aber extra was kaufen, um es nach kurzer Zeit zu verkaufen ohne damit groß gefahren zu sein?

Ne, aber trotzdem Danke für den Tipp.

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

Ich meinte damit, dass die gegnerische Versicherung den Leihwagen zahlen sollte. Ggf. bis zur Wiederherstellung der Mobilität. Mobil wirst du entweder, wenn dein Fahrzeug repariert worden ist, oder die Zahlung der Versicherung eintrifft und du deinen neuen Wagen bezahlen kannst.

Okay das werde ich mit meinem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nochmal besprechen.

Vorhin hat mein Rechtsanwalt mich angerufen und dabei auch gemeint vielleicht nimmt Opel mein Auto einfach so ohne das ich ein neues kaufen müsste ... hm einfach mal fragen ... wobei ich mir da keine großen Chancen vorstelle, ansonsten bleibt mir ja nix übrig als das Auto selbst zu verkaufen, nur für den Zeitpunkt bin ich ohne Auto auf unbestimmte Zeit.

Leider ist es immer so, auch wenn Du unverschuldet in einen Unfall gerätst...Ärger und Scherereien hast Du massig.

Trotz allem, schöne Ostern .... und brech nix über`s Bein.

LG

Andreas

Ich hatte jetzt selbst noch keinen Unfall in der Art. Aber wenn ich mich an solche Unfälle im Bekanntenkreis recht erinnere, dann kenne ich das so, dass bei Totalschäden die Versicherung den Geschädigten vor die Wahl stellt, sein Auto zu behalten und instandzusetzen bzw. selbst zu verkaufen und die Versicherung zahlt dann nur den Differenzbetrag zwischen Restwert und Zeitwert. Oder man gibt das Auto an die Versicherung ab und bekommt den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert ersetzt. Bin ich da jetzt auf dem falschen Dampfer (evt. war das bei Vollkasko so)? Was sagt denn die gegnerische Versicherung, wie das laufen soll?

Themenstarteram 19. März 2008 um 15:09

Ja ich hatte die Wahl den Wagen reparieren zu lassen, da die Reparaturkosten kleiner als 130% des Wagenwertes waren oder dieses halt selbst zu verkaufen.

Dabei hat mir mein Anwalt den Tipp gegeben diesen bei Opel ankaufen zu lassen und sie waren einverstanden. Sie zahlen mir dann den Rest des Wagen aus so das ich auf meinen Wagenwert komme. Jetzt muss ich nur noch auf das Geld der Versicherung warten und hab das Geld sozusagen im Sack.

Muss sozusagen "nur" noch ein Auto finden ... wobei ich da schon 2 Favoriten mir rausgeguckt habe ...

Zitat:

Ich hatte jetzt selbst noch keinen Unfall in der Art. Aber wenn ich mich an solche Unfälle im Bekanntenkreis recht erinnere, dann kenne ich das so, dass bei Totalschäden die Versicherung den Geschädigten vor die Wahl stellt, sein Auto zu behalten und instandzusetzen bzw. selbst zu verkaufen und die Versicherung zahlt dann nur den Differenzbetrag zwischen Restwert und Zeitwert. Oder man gibt das Auto an die Versicherung ab und bekommt den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert ersetzt. Bin ich da jetzt auf dem falschen Dampfer (evt. war das bei Vollkasko so)? Was sagt denn die gegnerische Versicherung, wie das laufen soll?

Gut ob ich den Wagenwert wiederbekomme wenn ich den Wagen der Versicherung übergebe weis ich nicht, da Opel den ja nimmt, aber der Rest stimmt so.

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