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Tucson 20 Zoll Felgen / Sommerreifen
Hallo Leute,
ich bin aktuell auf der Suche nach 20 Zoll Felgen für unseren Tucson. Sommerreifen. Gekauft wurde das Auto mit den üblichen Hyundai Felgen 7,5x19 ET53 mit 245/19 98W Reifen. Darauf habe ich mir Winterreifen ziehen lassen. Somit brauche ich neue Sommerreifen auf Alus. Das Auto ist noch im original Zustand.
Fündig geworden bin ich ebenfalls (wie viele andere auch) bei Borbet.
Zur Auswahl stehen:
Borbet BLX 8,5x20 ET45 5x114,3 mit 255/35 R20 Sommerreifen
Borbet XRT 8,5x20 ET45 5x114,3 mit 255/35 R20 Sommerreifen
Nun zum Problem :-) ...
Beide Felgen haben im Gutachten Auflagen A01) K01) und K02) - A02) bis A10) - was genau diese aussagen ist mir jedoch unklar bzw. kann die Wichtigkeit dieser Auflagen nicht greifen. Sind das zwingenden Maßnahmen? Man hört ja so einiges mit TüV Prüfern und so ...
Mein Reifenhändler will/kann hierzu keine Aussage treffen, aber ohne diese kann ich keine Felgen bestellen. An der Karosserie will ich nicht rumziehen lassen. Die Jungs von Borbet sagen, sie sehen keinerlei Gründe warum die Felgen (in der Größe) mit Umbauten verbunden sein sollten - die sollten gut Passen, da wäre genügend Platz beim Tucson.
Was meint ihr? Sind diese Auflagen eher zu vernachlässigen oder könnte ich durchaus Probleme bekommen? Hat wer schon Erfahrungen gemacht mit Tucson/20" Felgen.
Vielen Dank für eure Antworten!
LG Pala
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10 Antworten
Zitat:
@PaladiA schrieb am 14. Mai 2019 um 16:04:11 Uhr:
Beide Felgen haben im Gutachten Auflagen A01) K01) und K02) - A02) bis A10) - was genau diese aussagen ist mir jedoch unklar ...
Erklärungen zu den Auflagen stehen in der Regel am Ende des Gutachtens.
Huhu driver,
danke für deine Rückmeldung. Also gelesen hab ichs schon :-) ...
zu den Auflagen:
A01) ... selbsterklärend
A02) - A10) ... selbsterklärend - (A02 sagt, ich muss eintragen lassen, wenn ich es richtig verstanden hab)
K01) ... grob gesagt Karosseriearbeiten vorn (mit den 30°-50° hinter Radmitte unklar)
K02) ... grob gesagt Karosseriearbeiten hinten (mit den 30°-50° hinter Radmitte unklar)
Die Frage ist ja eigentlich ... ob sowas überhaupt notwendig ist. Das hängt ja sehr mit den Felgen zusammen. Nur weil es angemerkt ist, muss es nicht auch zwangsläufig dazu kommen. Selbst wenn ich auf mehr Einpresstiefe gehe und/oder schmalere Felgen, hab ich im 20" Bereich immer diese K-Auflagen. Sind nunmal nicht Serie beim Tucson. Somit ist es ja nicht sicher ob es wirklich Karosseriearbeiten braucht, das gilt es ja zu prüfen beim TÜV. Nur muss ich diese Dinge vorher wissen, bevor ich Felgen und Reifen kauf, bei den meisten kann ich nicht mehr stornieren wenn ich beides geliefert bekomme und diese montiert wurden.
Zudem hört man ja, wie oben schon erwähnt, dass es durchaus darauf ankommt welchen TÜV-Prüfer man hat, wie der drauf ist und welche TÜV-Station man anfährt. Vieles davon ist hier, glaube ich, Ermessenssache und das bereitet mir schon Sorgen und schlaflose Nächte ;-).
Dann kommt noch die Aussage vom Felgenhersteller selbst dazu - wie aussagekräftig sowas ist, kann ich auch nicht abschätzen.
Wollte mal u.a. hören ob hier bereits Tucsons mit 20" Felgen rumfahren und wie deren Meinungen sind.
Zudem ist es auch weniger ein alleiniges Hyundai/Tucson Problem. Das Problem hat man ja unabhängig von der Marke und Typ. Erfahrungswerte sollte hier schon zu finden sein - hoffe ich. Ob eine Verschiebung meines Beitrags (in diesen Forenbereich) also Sinn macht, kann ich nicht sagen ... ich wollte eigentlich allgemein ins Hyundai-Forum um die breite Masse anzusprechen, wurde aber verschoben.
Grüße Pala
Die Eintragung ohne Änderungen wird dir hier keiner garantieren können. Selbst wenn 90% hier keine Probleme hatten, kannst du Pech haben, wenn der Prüfer gerade seinen schlechten Tag hat.
Wenn du keinen Prüfer kennst, wird dir auch kein Prüfer zusichern, das es ohne Änderungen geht. Notfalls mußt du dir eben im Fall des Falles eine weitere Prüfstation suchen oder du kennst eine Werkstatt mit einen guten Draht zum Prüfer...
huhu Rollyebs,
keine Garantien ist mir klar :-), suche ja den Austausch zu diesem Problem. Erfahrungswerte mit diesen K-Auflagen, den Aussagen der Felgenhersteller oder evtl. auch Tucsons mit bereits montierten 20" Felgen etc. ...
Die Geschichte mit dem TüV/TüV-Prüfer ist mir ja auch zu Ohren gekommen, habs ja oben erwähnt.
Mal angenommen ich kenne ggf. einen. Die Felgen werden eingetragen (man drückt ein/beide Augen zu - das Auto ist fahrtechnisch auf der sicheren Seite, aber die Räder sind ggf. nicht 100% abgedeckt wie es sein sollte wenn man sehr streng ist in der Auslegung), kann ich dann nachträglich noch Probleme bekommen wenn ich das nächste Mal zu einer anderen TüV-Stelle vorfahre? Oder ist eingetragen-eingetragen und damit hat sich dann die Sache erledigt, für immer? Was ist mit der Polizei - da hört man auch so einiges :-)?
In den K-Auflagen geht es doch um die Abdeckung der Räder/Felgen, oder?
Wird die Eintragung im Fahrzeugschein sichtbar? Wenn ja, wer erfasst das im Fahrzeugschein? Der TüV selbst oder muss ich noch zur Zulassungsstelle? Oder bekomme ich einfach nur nen Wisch den ich bei mir führen muss?
LG PaladiA
Hallo PaladiA,
ich kann nur berichten wie das bei mir in einem ähnlichem Fall abgelaufen ist.
Ich wollte bei meinem jetzigem Fahrzeug gern Spurplatten verbauen, da gibt es dann in der ABE ähnliche Auflagen.
Ich habe die Spurverbreiterungen einfach verbaut und habe dann einen TÜV Termin gemacht. Der Prüfer hat sich die ABE natürlich angesehen aber nur in Bezug auf die allgemeine Eignung für mein Fahrzeug. Ich denke dabei geht es vorrangig um die Last- und Festigkeitswerte. Dann hat er das Fahrzeug diagonal angehoben damit die Vorder- und Hinterachse max. einfedert, und hat die Freigängigkeit der Räder geprüft.
Die Auflagen haben ihn nicht interessiert, da dass nur theoretische Werte sind die von Fahrzeug zu Fahrzeug schonmal abweichen können, prüft er immer am "lebenden Objekt".
In meinem Fall waren ihm die 3mm hinten zwischen Reifen und Kotflügel zu wenig. Ich habe dann nocheinmal kleinere Spurplatten verbaut und mit den dann vorliegenden 5mm war er zufrieden.
Mir waren dann die größeren Abstände auch lieber, da ich damit auf der sicheren Seite war. Einen beschädigten Reifen auf der Autobahn durch tiefes einfedern will man nicht wirklich.
Ist natürlich bei dem Preis für einen neuen Radsatz nicht unbedingt der richtige weg.
Grüße Karsti
Zitat:
@PaladiA schrieb am 15. Mai 2019 um 13:20:51 Uhr:
Wird die Eintragung im Fahrzeugschein sichtbar? Wenn ja, wer erfasst das im Fahrzeugschein? Der TüV selbst oder muss ich noch zur Zulassungsstelle? Oder bekomme ich einfach nur nen Wisch den ich bei mir führen muss?
LG PaladiA
Es gibt Abnahmepapierchen vom TÜV, mit denen mußt du zur Zulassungsstelle und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen.
Bei mir stand allerdings im TÜV-Papierchen: Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei nächster Befassung.
Da ich mich in der Regel nicht mit den Fahrzeugpapieren befasse, führe ich den Schriebs mit (17 Zoll Winterreifen mit geringerer Einpresstiefe, also das Abdeckungsproblem lt. Felgen-Gutachten - keine Beanstandung durch TÜV.)
Einmal abgenommen durch TÜV ist abgenommen, du hast es ja dann schriftlich.
Nun haste ja schon 5x gehört, dass dir keiner eine Garantie geben kann... Aber trotzdem willst du es nicht wahrhaben...
Dann mach es doch praktisch...! Such dir einen reifen und felgenrechner. Oder rechne selber. Deine neue felge ist 1" breiter. Die hälfte davon steht weiter raus. Dazu 8mm von der ET= 2,07cm. Jetzt bastelst du dir was, was entsprechent weit raussteht. Etwa ein holz was auf der felge liegt, ein weiterers was dann dort drauf kommt ohne an den reifen zu stoßen. Schon hast du eine Schablone für die neue felgenbreite. Dann mach dir selbst ein bild.
Weisst du die daten von den 17" felgen? Wenn ich mir meinen anschaue und dort 2cm zugebe, kann ich schon zu 90% sagen, dass es viel zu knapp ist. Dazu die plastikkantenschützer die nach innen gehen...
7Jx17, ET 45 mit 225/60R17
Dann würde ich das ganze einfach mal so ausschliessen. Oder du muss sowas wie diese eleganten Radluafblenden ankleben...