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Tüv (Dekra) und ABE

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 17:09

Hallöchen!

Hatte letzten Freitag ein nettes Erlebnis bei der HU, so ein etwas unfreundlicher Dekra-Prüfer in meiner MB-Vertretung.

Konnte irgendwie nichts finden an meinem 15jährigem 190er. Aber dann fings an. Linkes Rücklicht dunkler als das Rechte. Äh was bitte? Beides 10W Birnen, die eine halt neu (etwas heller) und die andere halt schon älter. Naja, geringer Mangel, was solls....

Und dann? Mein Standlicht wär nicht weiss genug??? Hab bei mir Blinker mit Standlicht verbaut, also gelbe Birne für Blinker und weisse für Standlicht in einem Gehäuse. Das Ganze natürlich mit Prüfzeichen und ABE, also kein Problem.

Dachte ich. Ne, Standlicht wär nicht weiss genug, ist er nicht mit einverstanden, so könne er mich nicht durchlassen. Ich dann schön nett geblieben, jaja, werd ich umbauen lassen, also direkt Auftrag in der Werkstatt unterschrieben und dann hat er mir die Plakette gegeben. Dafür als Auflage im Tüv-Bericht Standlicht umbauen. ABE hat ihn gar nicht interessiert.

Aber wie jetzt? Reicht eine ABE auf einmal nicht mehr?

Gruß Meik

P.S. Der Werkstattauftrag wurd natürlich sofort wieder zerrissen ,)

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26 Antworten

Da hat jemand einen sehr schlechten bis schikanösen Tag gehabt. :o

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 17:42

Klar, war ja auch nicht so schlimm da eigentlich bei meinem Auto alles in Ordnung war.

Aber darf er so einen Mangel aufschreiben obwohl eine ABE und Prüfzeichen vorlag?

Gruß Meik

Zitat:

Man kann keine Leuchten durch TÜV-Eintragung zulässig bekommen, entweder haben die Leuchten eine korrekte E-Zulassung und sind damit auch eintragungsfrei zulässig und fahrbahr (Montagebedingungen und -Vorschriften beachten) oder die Leuchten sind nicht zulässig.

Leuchten die nicht zulässig sind, werden auch durch Eintragung nicht zulässig.

Haben die leuchten eine "E"-Zulassung und existiert dazu auch noch Übereinstimmungsurkunde, die estätigt, dass diese Leuchte zugelassen ist und das "E"-Zeichen auf der Leuchte richtig ist, kann diese Leuchte auch eintragungsfrei gefahren werden.

Aber bitte beachten: Eine Leuchte muss zB. keine Reflektoren integriert haben, ein Fahrzeug muss aber Reflektoren haben. Somit gibt es völlig zulässige und "richtige" Rückleuchten, die aber weniger lichttechnische Einrichtungen in der Leuchte integriert haben, als die serienmäßige Leuchte, dann müssen eben diese "fehlenden" Geschichten zusätzlich am Fahrzeug angebaut werden, zB.: Reflektoren, Nebelschlußleuchte, Rückfahrscheinwerfer. Immer genau darauf achten, dass das Fahrzeug nach dem Einbau noch "komplett" ist. Die Leuchte kann zwar zulässig sein, durch die am Fahrzeug fehlenden Reflektoren ist trotzdem die Betriebserlaubnis erloschen.

Klingt plausibel, inhaltlich aber nicht geprüft.

Nachgeschlagen:

§ 49a Abs. 1 StVO

22a StVO

Also mit ABE (zugelassen für das KFz (Typ, Baujahr)) geht die Verweigerung nur bei entsprechender Verschlechterung des Teils.

am 5. Juli 2005 um 18:03

Aufschreiben, also bemängeln, dürfen die leider so ziemlich alles, Meik. Ob das einer Überprüfung standhält ist eine andere Frage.

Bei Fällen von Schikane wechsel ich den Prüfer, oder sogar die Organisation.

Bei schweren Fällen kannst Du zur Prüfstelle fahren oder schreiben und Dich beim Dienststellenleiter beschweren.

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 18:07

Die Leuchte hat folgenden Kennzeichnung:

E3 01 1a 57523 ECE-Genehmigungsnummer

Bestätigt durch eine beiliegende Bescheinigung über Baumuster, Fahrzeugtyp, Teilenummer etc. Also eigentlich ohne Eintragung problemlos fahrbar.

Reflektoren oder weitere Anbaubeschräkungen für vorne gibt es nicht, es ging ja um die konkrete Lichtwirkung der Leuchte selber. Sprich er meinte die E-Zulassung wäre rechtswidrig erteilt worden.

Darum versteh ich das ja nicht.

Gruß Meik

Edit: Hatte sowohl der örtlichen Prüfstelle wie der Dekra-Hauptstelle in Stuttgart eine Kopie des Prüfberichts und der ABE geschickt mit bitte um Erklärung. Da kam aber noch nichts.

am 5. Juli 2005 um 18:14

Schick Dein Anliegen nochmal nach S, oder ruf da mal an.

Die sind i.A. ziemlich träge.

Diese Kompetenz steht ihm nicht zu.

Er kann hier nur intern berichten und eine Überprüfung der Zulassung veranlassen.

Beschwerdegrund.

am 5. Juli 2005 um 20:20

Herr Madcruiser,

was soll uns diese Antwort sagen?

Der Prüfer hat das Recht, dir die Plakette abzukratzen, also dein Auto stillzulegen.

Was machst du dann?

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Sprich er meinte die E-Zulassung wäre rechtswidrig erteilt worden.

Darum ging es.

Der Prüfer darf einen erfolgten Verwaltungsakt (Zuteilung der "Leuchten ABE") nicht selbstständig aufheben.

Er kann im Zweifel Meldung erstatten und die Aufhebung anregen.

Mehr nicht - er ist "nur" Prüfer.

am 5. Juli 2005 um 22:17

Sagte ich ja:

Sich beschweren, bis denen die Schwarte knackt.

Erklär mal, wie der das machen soll:

"die Aufhebung anregen".

Da muß er doch bestimmt quer durch die EU marschieren.

Eine kleine Prüfstelle kann das wohl nicht.

Um die Helligkeit einer Leuchte zu Prüfen braucht man ein LUX-Gerät.

Also das kann er mal nicht bemängeln da er bestimmt nicht so ein Gerät dabei hatte.

Ich würde mich an Deiner Stelle beschweren

Themenstarteram 7. Juli 2005 um 12:02

So, hab heute eine Stellungname von der Prüfstelle erhalten:

Aufgrund häufiger Kontrollen der Polizei hatte man oft Ärger mit veränderten Lichtanlagen bei Fahrzeugen. Daher war das als Hinweis auf mögliche Probleme angedacht.

Wenn eine ECE-Genehmigung vorliegt und keine, evtl. länderspezifische Auflage verletzt ist, ist ein Umbau nicht erforderlich. Aber wär ja schliesslich nur geringer Mangel und da brauch ich mich ja nicht aufzuregen....

Warum dann als Mangel mit der Aufforderung des Umbaus?

Naja........

Gruß Meik

Moin,

Nimm es mit Humor. Mir hat ein Dekramensch schonmal die Plakette verweigert, weil er der Meinung war, mein Türschloss wäre SCHARFKANTIG.

Da habe Ich einfach zur nächsten Hauptstelle gefahren, hab mich beschwert, der hat sich das angesehen und mir die Plakette gegeben (Aber das ganze noch immer als GERINGEN Mangel aufgeführt).

Wahrscheinlich hat ihn geärgert, das der Wagen in so gutem Zustand war und er so seine Statistik nicht bekommen hat.

MFG Kester

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