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Tüv-Gutachten Felgen - Fragen über Fragen

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 10. Mai 2008 um 14:36

Hallo,

ich habe mir Borbet LV5 17" für meinen A4 Avant Facelift06 bestellt. Mir wurde jetzt das Tüv-Gutachten zugeschickt. In dem Gutachten steht, ich darf 225/45/17" unter Berücksichtigung von T90 und T91 verwenden. Laut Gutachten muss "Reifen (LI 90) nur zulässig für bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8". Bei mir im KFZ-Schein steht unter Feld 8: 1090. Das heißt wohl, dass die zulässige Achstraglast bei meinem A4 geringer ist, als der im Gutachten angegebene Wert. Wenn ich das richtig verstehe heisst das doch, dass ich diese Reifen verwenden darf - richtig?

Die zweite Frage ist, was muss ich überhaupt mit dem Gutachten machen - ausdrucken und in das Auto legen oder muss ich eine Eintragung im KFZ-Schein machen lassen oder gar irgendwas anderes?

Die dritte und letzte Frage ist: In meinem KFZ-Schein steht unter den zulässigen Reifen lediglich die orginal 205/R16. Wie bekomme ich eine Zulassung für die 225/R17?

Sorry, für diese recht banalen Dinge, aber ich verwende zum ersten mal kein Orginal-Zubehör.

Gruss

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11 Antworten

Hallo,

ich versuche es mal zusammen zu bekommen :)

Erst mal zum Tragfähigkeitsindex:

Auf deinen Felgen darfst du nur Reifen mit dem Tragfähigkeitsindex 90 (entspricht 1.200kg pro Achse) oder 91 (entspricht 1.230 kg pro Achse) fahren. Dein Wagen hat eine Achslast von 1.090kg pro Achse, du darfst die Reifen also fahren - kein Problem.

Hinsichtlich der Eintragung in die Fahrzeugpapiere gilt folgendes:

Für deinen Audi ist im Gutachten mit Sicherheit die Auflage A02 angegeben. Diese bedeutet, dass "wenn im Gutachten eine andere Reifengröße als in den Fahrzeugpapieren angegeben ist, man die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss". Deine Reifen 225/45 stehen nicht in den Papieren, also musst du grundsätzlich deine Papiere anpassen.

Allerdings geht es noch weiter. Die Anpassung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, wenn die ABE der Felgen eine Befreiung von der Anpassung enthält. Das ist z.B. bei mir der Fall. Da ich als WR ebenfalls 225/45 R17 fahre, gehe ich mal stark davon aus, dass die ABE deiner Felgen ebenfalls diese Befreiung enthält.

Dann kannst du die Felgen / Reifen einfach drauf schrauben :)

MfG

roughneck

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 18:38

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Also im Tüv-Gutachten ist nur von der Einschränkung T90/91 die Rede. Ich habe mir Hankook 225/45 R17 94 Y ZR bestellt. Ein höherer Index ist doch kein Problem oder täusche ich mich.

Gruss

Hallo,

ich bin mir nicht 100% sicher, aber der höhere Index dürfte bei dir eigentlich kein Problem darstellen.

MfG

roughneck

am 10. Mai 2008 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von nonsense

Ich habe mir Hankook 225/45 R17 94 Y ZR bestellt. Ein höherer Index ist doch kein Problem oder täusche ich mich.

Das ist in Ordnung. Du darfst jederzeit einen höheren Load Index fahren.

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 10:01

...danke euch allen. Nochmal ein kleines Resume: Ich darf sowohl die Felgen als auch die Reifen verwenden. Ich muss keine Eintragungen in die KFZ-Papiere machen lassen und ich muss das Gutachten nicht mit mir mitführen. Richtig?

Gruss

am 11. Mai 2008 um 11:39

Falsch.

Ein TÜV-Gutachten zieht immer eine Abnahme eines Überwachungsvereins nach sich (TÜV/DEKRA). Dieser kontrolliert z.B. die Freigängigkeit usw. Wenn die Felgen eine ABE haben brauchst du bezüglich der Felgen nicht zum TÜV.

@roughneck:

Bezüglich der Berichtigung der Fahrzeugpapiere (steht meistens im Gutachten). Das ist ein Hinweis für den TÜV-Prüfer. Dieser stellt nach erfolgter Abnahme ein Protokoll aus auf dem unter anderem Vermerkt ist 1. keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, diese Bescheinigung mitführen (sinngemäß) od. 2: eine Berichtigung ist erst ist bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren notwendig, Bescheinigung mitführen (sinngemäß). od 3: Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich durchzuführen (sinngemäß). Wenn 1. od. 2. auf dem Protokoll steht brauchst du das TÜV-Protokoll nur mitführen. Wenn 3. auf dem Protokoll steht musst du mit dem Brief, Schein und TÜV-Protokoll zu deiner Zulassungsstelle. Diese tragen im Prinzip genau das in den Schein und Brief ein was auf dem Protokoll steht (kostet natürlich auch was).

Zitat:

Original geschrieben von Steven-Nico

...Ein TÜV-Gutachten zieht immer eine Abnahme eines Überwachungsvereins nach sich (TÜV/DEKRA). Dieser kontrolliert z.B. die Freigängigkeit usw. Wenn die Felgen eine ABE haben brauchst du bezüglich der Felgen nicht zum TÜV...

Gibt es denn ein TÜV-Gutachten für eine Felge, die keine ABE hat? Ich glaube doch nein. Das Gutachten für meine Felgen ist z.B. die Anlage zur ABE.

Ob ich meine Felgen/Reifen beim TÜV/Dekra vorführen muss, ist in meinem Gutachten mit der Auflage A01 geregelt. Und für meinen Audi besteht diese Auflage z.B. nicht. Ergo muss ich meine Felgen / Reifen nicht abnehmen lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Steven-Nico

...Bezüglich der Berichtigung der Fahrzeugpapiere (steht meistens im Gutachten). Das ist ein Hinweis für den TÜV-Prüfer. ...

Aber ob der Hinweis für den TÜV-Prüfer ist, ist doch eigentlich egal. Wenn ABE und Gutachten eine Befreiung von der Eintragung vorsehen und man die Felgen / Reifen nicht beim TÜV vorführen muss, kannst du die doch einfach drauf schrauben :)

 

Wie gesagt: Ob man die Felgen/Reifen vorführen muss, ob man die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss oder sonst irgendwelche Anpassungen nötig sind, regelt alles das Gutachten bzw. das Gutachten in Kombination mit der ABE. Da steht eigentlich alles drin was man beachten muss.

Und bei 225/45 R17 sollten eigentlich keine Auflagen bestehen :)

MfG

roughneck

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 12:32

ich hänge euch einfach mal das Gutachten bzw. die ABE an. Wäre nett, wenn ihr mir sagen könntet, ob und was ich machen muss, damit alles korrekt ist. Ich fahre einen A4 Avant Facelift 06 2.0 TDI mit 103 KW. Ich will wie gesagt 225/45/R17 aufziehen. Muss ich irgend welche Papiere zukünftig mit mir führen oder nicht?

Gruss

 

Hallo,

also zum TÜV/Dekra musst du nicht, da für deinen Wagen die Auflage A01 nicht angegeben ist. Um zu wissen, ob du die Felgen eintragen lassen musst, brauchst du noch die ABE Nr. 47117 (Auflage A02) - zu 99% enthält diese aber eine Befreiung von der Eintragung.

Ob du das Gutachten und/oder die ABE im Auto dabei haben musst, kann ich nicht sagen. Ich habe beides nicht dabei :)

MfG

roughneck

am 12. Mai 2008 um 5:18

Hallo,

in diesem Fall handelt es sich ja um ein Gutachten zu einer ABE. Ist ein bißchen blöd formuliert, da es ja eigentlich eine ABE ist. Also kein reines TÜV-Teile-Gutachten. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um ein Teile-Gutachten handelt. Das es das aber nicht ist sondern in deinem Fall eine ABE brauchst du das natürlich nicht eintragen lassen. Einfach montieren und die ABE bzw. Gutachten mitführen.

Themenstarteram 12. Mai 2008 um 6:56

...alles klar. Dann drucke ich das aus und mach es zu den den KFZ-Papieren. Danke nochmal.

Gruss

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