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U-Kat etc. rausschmeißen bei 78er C10?

Chevrolet C / K III
Themenstarteram 11. Mai 2020 um 0:10

Hi,

da es gerade in der Antwort einer anderen Frage stand, ich kenne es bislang so, was an Schadstoffreinigungssystemen ab Werk / zur EZ drin war, muss drin sein.

Nun hat der 78er Chevy einen U-Kat und so ne seltsame Druckdose drin.

Wenn ich den hier zulasse, per Vollabnahme und in der Hoffnung auf ein H-Kennzeichen, wie ist denn die aktuelle Lage?

Steuererleichterungen unterhalb Euro1 habe ich ja so oder so nicht zu erwarten und wenn ich das H-Gutachten erstmal nicht bestehe (Motorhaube hat den üblichen Knick, Beifahrertür verbeult von der Überführung, Rost / Löcher hat er aktuell auch...) lasse ich ihn erstmal als Nutzfahrzeug zu..

Ich freue mich auf eure Antworten.

Grüße

Chris

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15 Antworten

Was drin war muss drin sein. In den Datenblättern steht auch der u-kat vermerkt. Da ist es egal ob H oder LKW, spätestens bei der dazugehörigen AU ist Schluss, so mager dass der fehlende U-kat nicht auffällt wird schwierig bis unmöglich einzustellen.

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 5:56

Alles klar, ich hatte mich schon gewundert.

Danke dir für die Antwort!

Grüße

Chris

Diese Kat's hatten damals ja alle US-Car. Da es hier aber noch keinen bleifreien Sprit gab, wurden die ausgeräumt.

So kenne ich es zumindest von meinen Camaros. Damals gab es für ein paar Mark ein sogenanntes Testrohr.

Wer ein bischen mehr Sound wollte hat das Kat-gehäuse damit ersetzt. Alle anderen rüsteten ja auf Doppelrohranlagen mit Fächer um. Einen so ausgerüsteten Camaro habe ich bis heute. Die H-Zulassung hat

0 Probleme gemacht. Ich denke also nicht, daß es da Probleme gibt.

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 10:30

Hi,

der Knackpunkt liegt hier bei „Damals“.

Meiner ist frisch aus den USA, der braucht also eine Vollabnahme.

Bei Autos die schon ewig hier drüben sind sieht das sicherlich anders aus, da gebe ich dir Recht.

Letztlich stört mich der Kat auch nicht wirklich, so lange das Teil nicht kaputt geht.

Grüße

Chris

am 12. Mai 2020 um 11:15

Letztendlich maßgebend ist hier, was im benötigten Datenblatt für Vollabnahme steht. Ist dort der Kat als U-Kat vermerkt und würde er so auch später in den Papieren stehen, müssen bei der Abgasuntersuchung diese Werte eben auch eingehalten werden und entsprechendes Bauteil muss verbaut sein. Hierbei ist es auch erst einmal vollkommen egal, ob zu dem Zeitpunkt der Erstzulassung eventuell andere Grenzwerte gelten können (Beispiel Euro2 Fahrzeuge kommen bereits auf den Markt, wobei die Pflicht zu diesem Zeitpunkt noch auf Euro1 lag).

Nun kann es gut sein, dass für dein Fahrzeug im Datenblatt kein Abgasverhalten vorgemerkt ist und somit die zu diesem Zeitpunkt allgemeinen Abgaswerte zum Zulassungszeitpunkt gelten. Hier ist es dann vollkommen egal, ob du diese Werte mit Kat oder ohne erreichst, Hauptsache du schießt nicht über die 3,5% CO hinaus (bei dem Baujahr), was du bei einer gescheiten Einstellung des Motors eh nicht erreichen würdest.

Möglich wäre auch eine Austragung des spezifischen Abgasverhaltens, dann gilt ebenfalls der zum Zulassungszeitpunkt gesetzliche Grenzwert. So ist es theoretisch selbst möglich Fahrzeuge mit G-Kat rückzurüsten, wenn ihre Erstzulassung entsprechend früh war.

Bei deinem Baujahr gilt also im Grunde die 3,5% CO-Grenze und die Wahrscheinlichkeit, dass der verbaute Kat noch wirklich funktioniert ist eher gering.

Zitat:

Hi,

der Knackpunkt liegt hier bei „Damals“.

Meiner ist frisch aus den USA, der braucht also eine Vollabnahme.

Bei Autos die schon ewig hier drüben sind sieht das sicherlich anders aus, da gebe ich dir Recht.

Letztlich stört mich der Kat auch nicht wirklich, so lange das Teil nicht kaputt geht.

 

Grüße

 

Chris

Und selbst wenn er kaputt geht: Die Dinger kosten in den USA keine 100 Dollar.

Zitat:

Und selbst wenn er kaputt geht: Die Dinger kosten in den USA keine 100 Dollar.

Das war auch mein erster Gedanke, aber wenns nicht sein muss, dann wird man es auch nicht einbauen wollen.

Wobei dann vermutlich sicher ein paar Leute meinen, dass das US Teil ja keine E-Nummer hat und nicht zulässig und BE erlischt und so weiter. Das Originalteil hatte auch keine E-Nummer.

Ich denke, es geht hauptsächlich um die Abgasklasse. Und wenn man mit dem U-Kat eine bessere Steuer/Versicherungseinstufung bekommt und das rausnimmt, ist es klar unzulässig. Wenn das Auto aber sowieso Euro Null hat, wird egal sein, was verbaut ist/war und man kann es sicher auch austragen lassen.

BTW: ein ungeregelter Kat ist komplett separat vom Motor, also da kann nix kaputtgehen, wenn man ihn ersatzlos streicht. Bei geregeltem (3-Weg) Kat kann man die Lamda-Regelung auch getrennt sehen, solange nicht vor UND nach dem Kat Sonden sind, dann gibt es Fehlermeldungen bzw. Notbetrieb.

Ich glaube ihr verwechselt da was. Der u-kat steht im Datenblatt drin und muss folglich bei der H Abnahme vorhanden und funktionsfähig sein. Die Abgaswerte sind ebenfalls in einer zentralen Datenbank hinterlegt auf die moderne AU Gerätschaften Zugriff haben müssen, es hat sich bezüglich Neuzulassungen leider einiges verändert... Siehe die Thematik mit den roten Blinker hinten. Früher zulässig, dann wieder nicht, seit CETA wieder schon (das weiß nur fast niemand beim Bapperlklebeverein)... War der Wagen früher in D schon mal zugelassen ists Wurst, ist ja hier schon gesagt worden ;)

Themenstarteram 13. Mai 2020 um 15:08

Um das Thema abzukürzen, ich habe jetzt schonmal das Datenblatt angefordert, bzw. initial die Prüfung dazu. Ich brauche es ja eh für die Vollabnahme. Steht der Kat da drin, bleibt er‘s auch, wenn nicht fliegt er raus - wobei ich dann noch nicht weiss, wie ich die Lücke füllen kann.

Wir werden sehen.

Danke und Grüße

Chris

Oh man hat hier schon JEMALS jemand einen EIGETRAGENEN Kat IRGENDWO gesehen?!

Ich nicht - denn WIE ein Fahrzeug eine bestimmte Abgasnorm schafft, ist dem Gesetzgeber so hoch wie breit! Und 1978 gabs so-oder-so nur Euro 0.

Also wirds nur 2 Möglichkeiten geben, wie Chris den Wagen zulässt: 1. und am sinnvollsten mit H-Zulassung, da ist der Kat egal... AU muss er bestehen, ja. Aber nur die Bedingungen für Euro 0... die ich gerade leider nicht finde.

ODER als LKW, der wird nur nach Gewicht besteuert und müsste dort - meines Erachtens nach - auch nur die Bedingungen für Euro 0 erfüllen.

WAS soll also der Kat... insbesondere bei einem Versager?! Den würde ich so weit weg werfen wie möglich!

Ein C10 ist ein Light Truck.

Kats waren damals nicht USA-weit für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.

Für Light Trucks nur in bestimmten Bundesstaaten.

Du kannst das Ding also rausschmeißen und dem Datenblattmensch bzw dem Tüver sagen, er hätte keinen gehabt.

Fertig.

Dann solltest Du aber jeglichen Emission Control Kram entfernen.

Auch ne verbaute Luftpumpe, wenn vorhanden.

Bringt sowieso nix.

Endlich klare Worte. Ich bin ja hier meist der böse Ösi, der die lieben, guten Behörden bescheissen will.

Einmal haben wir per Spass probiert, die Abgaswerte eines ungeregelten Kat einfach ohne Kat zu erreichen, mit dem Spielraum, den die Überprüfung erlaubt. Im Endeffekt haben wir Lamda 0.997 und CO 0.5 und HC 100 erreicht. Da wird keiner mehr nachfragen.

Themenstarteram 13. Mai 2020 um 17:30

Hi!

Okay, wenn ich den also rauswerfe, was mache ich dann statt dessen hin?

Gibts Mittelschalldämpfer als Ersatz?

Schweisst man da ein Rohr zwischen (kann ich nich) und woher bekommt man den richtigen Durchmesser?

Grüße

Chris

Zitat:

@chrisd75 schrieb am 13. Mai 2020 um 19:30:07 Uhr:

Hi!

Okay, wenn ich den also rauswerfe, was mache ich dann statt dessen hin?

Gibts Mittelschalldämpfer als Ersatz?

Schweisst man da ein Rohr zwischen (kann ich nich) und woher bekommt man den richtigen Durchmesser?

Grüße

Chris

Brauchst nicht schweißen.

Es gibt "Doppelschellen" für Auspuffrohre in vielen Größen im Zubehörladen um die Ecke.

Du brauchst zwei Stück + ein Stück Rohr.

Welche Größe du brauchst, musst du an deinem Auspuff messen.

Nimm Edelstahl, leicht teurer aber viel haltbarer.

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